[Debatte] Konzil & Synode

  • Handlung:Der Konzilssekretär Kardinal MacLachlan tritt vor das versammelte Konzilsplenum und beginnt den Sitzungstag mit einer Andacht.


    Himmelskönigin, freue Dich, Halleluja. Denn der, den du zu tragen würdig warst, Halleluja, er ist auferstanden, wie er gesagt, Halleluja. Bitt Gott für uns, Maria, Halleluja. Amen.


    Handlung:Nach einem Moment des stillen Gebets eröffnet er die Debatte und gibt das Konzil für Wortmeldungen frei.


    Eminenzen und Exzellenzen!


    Es ist nun über das ökumenische Konzil und die Apostolische Generalsynode zu debattieren. Bislang besteht der folgende Beschluss:


    Beschluss über die Bischofsparlamente


    1. Das Konzil ist die nichtständige Versammlung aller geweihten Bischöfe und Prälaten der Kirche, zu der auch Bischöfe anderer christlicher Konfessionen als Beobachter eingeladen werden können. Es ist regelmäßig einzuberufen, wobei das nächste Konzil die Sitzungshäufigkeit festlegen soll. Das Kollegium entscheidet über den genauen Zeitpunkt und den Ort der Konzile. Konzile können in allen Fragen der Kirche Entscheidungen treffen, die durch den Papst in Kraft gesetzt werden müssen.
    2. Die Apostolische Generalsynode ist die ständige Versammlung aller Bischöfe, die nicht im Ruhestand sind. Sie tagt ununterbrochen in Valsanto und wird von einem Präsidenten geleitet, der alle vier Monate von den Mitgliedern der Synode gewählt und dann vom Papst ernannt wird.


    Ich bitte um Wortmeldungen.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Handlung:ergreift das Wort


    Eminenzen und Exzellenzen!


    In Bezug auf die Apostolische Synode schließe ich mich der Beschlussvorlage an. Jeder Bischof erhält dadurch Rede- und Stimmrecht in der Synode und kann auf diese Weise an den Entscheidungen der Heiligen Katholischen Kirche teilhaben.


    In Bezug auf die Konzile schlage ich eine flexible und an die jeweilige Situation der Kirche vor. Ein Konzil wird demnach je nach Bedarf vom Papst auf Antrag der Synode einberufen, wobei mindestens ein Konzil im Jahr stattfinden muss und maximal drei oder vier Konzile im Jahr stattfinden dürfen.


    Auf diese Weise sehe ich die Flexiblität der Heiligen Katholischen Kirche auf die Vorkommnisse der schneller werdenden Welt effektiv zu reagieren gewährleistet.

    His eminence

    EMMET E. CARDINAL LAGUARDIA

    Kardinalkämmerer emeritus

    Erzbischof von Astoria City emeritus


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  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich befürworte diese Regelung. Ich schlage für das Konzil einen Turnus von zweimal im Jahr vor. Zu den Osterfeierlichkeiten und zu den Weihnachtsfeierlichkeiten, entweder kurz davor oder danach, um die liturgischen Messen nicht durch das Konzil zu stören. Es wäre außerdem angemessen, wenn auf Antrag des Papstes oder des Kardinalskollegiums ein außerordentliches Konzil außerhalb der Turnustermine einberufen werden könnte.


    Die Generalsynode erhält ebenfalls meinen Zuspruch. Ich plädiere jedoch dafür, die Regularien der Präsidentenwahl direkt mit beschließen zu lassen.

    Seine Heiligkeit

    Papst

    SIMON II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei

    2013 - 2024


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  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich möchte mich Bruder Pellicano anschließen, wenn er zwei regelmäßige Konzilstermine vorschlägt und dabei die Möglichkeit offenlässt, außerordentliche Konzile einzuberufen. Gleichzeitig halte ich es für sinnvoll, dass nicht nur die Kardinäle, sondern alle Bischöfe, also die Generalsynode, ein solches Konzil beantragen können, um hier auf den Vorschlag von Bruder LaGuardia zurückzukommen.
    Terminlich wiederum dürften die Daten direkt nach den Feierlichkeiten angemessen sein, um das Konzil nicht unter Zeitdruck zu stellen.
    Die Generalsynode findet in dieser Form meine Zustimmung.

  • Exzellenzen und Eminenzen, werte Brüder in Christo,


    vergebt mir meine Skepsis, aber ich zweifle daran, ob es wirklich gut und sinnvoll ist, ökumenische Konzilien künftig derart häufig und in derart kurzen Abständen einzuberufen.


    Bedenkt, Brüder, dass Konzilien bislang relativ selten stattgefunden haben, dann aber auch immer bedeutende Entscheidungen trafen, die das Schiff unsere Kirche mitunter auf einen völlig neuen Kurs brachten. Ich sehe ehrlich gesagt nicht, ehrwürdige Brüder, dass Entscheidungen von solcher Tragweite künftig in derart kurzen Abständen anstünden. Ein Konzil dagegen mit "Alltagsentscheidungen" zu befassen, empfände ich fast als Herabwürdigung dieser Institution.


    Statt vorgegebene Zeitabstände für die Abhaltung von Konzilien würde ich in diesem Dokument daher lieber verankern, dass ein Konzil vom Papst immer dann einzuberufen ist, wenn er oder die Apostolische Generalsynode (per Mehrheitsbeschluss) es für notwendig erachten.

  • Eminenzen und Exellenzen.


    Ich stimme dem Einwand von Bruder James zu. Das Konzil sollte kein regelmäßig tagendes Gremium werden. Schließlich ist dafür die Generalsynode da.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia et Duc de Nivelles


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    vormals:

    Kardinaldekan, Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Zu Bedenken ist, dass allein das Konzil berechtigt ist, Konstitutionen zu erlassen, abzuändern und aufzuheben. Die „Grundgesetze“ der heiligen katholischen Kirche werden also vom Konzil festgelegt, sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Sicht. Ich stimme zu, dass es wichtig ist, dass Alltagsgeschäfte bei der Synode verbleiben und nicht die Bedeutung der Konzile schmälern. Allerdings sehe ich die Notwendigkeit, dass jedes Jahr wenigstens ein Konzil stattzufinden hat, bin aber gerne für eine „Soll“-Regel zu haben.

  • Eminenzen Exzellenzen,


    Ich schließe mich in dieser Frage Bruder Wang an.


    Konzile sollten eher die Ausnahme, denn die Regel sein, denn Konzile sind meines Erachtens dazu geschaffen grundlegende und bedeutende Entscheidungen zu treffen und womöglich den Kurs des Kirchenschiffs in einem nicht unerheblichen Maße zu ändern.
    Da dies aber die Ausnahme denn die Regel sein sollte, sollten auch die Konzile eher die Ausnahme, denn die Regel sein.

  • Zitat

    Original von Dario Rojas
    Zu Bedenken ist, dass allein das Konzil berechtigt ist, Konstitutionen zu erlassen, abzuändern und aufzuheben. Die „Grundgesetze“ der heiligen katholischen Kirche werden also vom Konzil festgelegt, sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Sicht.


    Bruder Rojas, erlaubt mir die Nachfrage: Wo sind diese Prinzipien bislang kanonisch verankert?


    Sie erscheinen mir eher wie fundamentale Neuerungen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage, die das bislang unangefochtene Primat des Heiligen Vaters doch sehr stark relativieren würden. Ich möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber mit einer zu starken Rolle der Konzilien hat unsere Heilige Mutter Kirche im Spätmittelalter während der Phase des Konziliarismus keine guten Erfahrungen gemacht...


    So sehr die Einbindung der Vielfältigkeit der Gesamtkirche in die valsantinischen Entscheidungsprozesse wünschenswert ist - dabei muss dennoch gewährleistet bleiben, dass das Element der Einheit, das sich im Papstamt manifestiert, nicht nachhaltig geschwächt wird.

  • Bruder Wang, dass nur Konzilien, nicht aber Synoden über Konstitutionen beraten, ist althergebrachte Tradition (siehe unter „Beschluss über die Rechtsdokumente“). Dass Päpste jederzeit Konstitutionen auch ohne Zustimmung des Konzils erlassen und abändern können und Beschlüsse der Konzilien erst vom Papst bestätigt werden müssen, bevor sie Gültigkeit erlangen, habe ich als bekannt vorausgesetzt.

  • Werte Eminenzen und Exzellenzen!


    In dieser Angelegenheit schlage ich die folgende Sectio für die Apostolische Konstitution über die Kirche vor:


    Sectio III. Über das Konzil


    7. Jeder Bischof steht in der apostolischen Sukzession und vollführt als Nachfolger der heiligen Apostel Gottes Werk auf Erden. Wenn sie sich unter der Leitung des Papstes als Erstem unter den Bischöfen versammeln, gebührt ihnen das Recht, über jede Angelegenheit der heiligen Kirche zu beraten und durch den Papst kraft der höchsten Autorität zu urteilen.


    8. Daher kommen alle Bischöfe und Prälaten, die in der Kommunion mit dem Papst stehen, auf dessen Aufruf zum heiligen Konzil zusammen und erörtern frei unter der Leitung eines vom Papst benannten Sekretärs alle Angelegenheiten der Kirche. Das Kardinalskollegium soll dem Papst Vorschläge für Zeit und Ort von Konzilien unterbreiten dürfen. Trifft das Konzil mit der Mehrheit seiner Stimmen einen Beschluss über eine Konstitution oder ein Dekret oder eine Änderung eines solchen Dokuments, so soll der Sekretär es dem Papst mit der Bitte um Erteilung seiner Zustimmung übermitteln.


    9. Wenn das Konzil nicht tagt, kommen alle Bischöfe, die nicht im Ruhestand sind oder von ihrem Dienst suspendiert sind, zur Apostolischen Generalsynode nach San Pedro zusammen, um über wichtige Angelegenheiten der Kirche zu debattieren. Die Generalsynode tagt unter der Leitung eines Präses, der je an Allerheiligen, am Aschermittwoch sowie am Fest Heiligstes Herz Jesu durch die stimmberechtigten Bischöfe gewählt und anschließend vom Papst ernannt wird. Beschließt die Generalsynode mit der Mehrheit ihrer Stimmen einen Beschluss über ein Dekret oder eine Änderung eines solchen Dokuments, so soll der Präses es dem Papst mit der Bitte um Ereilung seiner Zustimmung übermitteln.


    Bewusst nicht enthalten ist eine Regelung über die Tagungshäufigkeit des Konzils - dies bleibt dem Kollegium der Kardinäle überlassen.