Beiträge von Simon II.

    Handlung:Mit einem Tee, einem guten Buch und seiner Lesebrille hat der Heilige Vater es sich in seinem Privatgemacht auf seinem Lesesessel bequem gemacht. Die beine auf einen Hocker hochgelegt, liest er den Roman, den er vor so langer Zeit begonnen, aber nie zu Ende gelesen hatte. Er genießt es, auch Zeit für sich zu haben. Seine Beine schmerzen und der Rücken drückt. Die Last des Amtes beginnt den fast 70-Jährigen inzwischen deutlich öfter zu piesacken, als der Heilige Vater zugeben möchte.

    Acta Sanctae Sedis vom 14.VIII.2022 AD


    Simon II.,
    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,

    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Rema Paulus« über die Kirche in Dreibürgen


    In Rem hat der heilige Apostelfürst Paulus seine Kirche errichtet, und von dort dem Morgendland das Evangelium verkündet. Bis heute stellen nicht nur die remischen Gebiete, sondern auch die weiteren Gebiete des Kaiserreichs Dreibürgen ein Mutterland des Christentums dar. Dieser Historie verpflichtet, erlassen Wir daher die folgende Verfassung für die eine Kirche in Dreibürgen.


    1. Die Kirchenregion Dreibürgen besteht als Teilkirche eigenen Rechts der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst alle Länder, die der Herrschaft der Krone von Dreibürgen unterstehen.


    2. Sitz der Kirchenregion Dreibürgen ist Reichstal. Der Primas von Dreibürgen (Primas Trimontaniae) steht der Kirchenregion mit eigener Jurisdiktionsgewalt über die Angelegenheiten der dreibürgener Teilkirche vor. Die Berufung oder Abberufung des Primas wird dem Papst vom Kardinalskollegium vorgeschlagen. Das Amt des Primas soll damit in der Regel mit dem Amt des Erzbischofs von Reichstal verbunden sein, anderen Bischöfen soll das Amt dagegen - unbeschadet einer anderen Entscheidung des Papstes - nur als “Pro-Primas” übertragen werden.


    3. Die Kirchenregion Dreibürgen besteht aus Kirchenprovinzen, die als Teilkirchen der Kirchenregion errichtet sind. Die Errichtung, Änderung und Aufhebung der Kirchenprovinzen sowie die Berufung und Abberufung der Metropoliten dieser Kirchenprovinzen obliegt dem Primas. Der Primas soll darüber hinaus über alle Angelegenheiten entscheiden, die die gesamte Kirchenregion betreffen.
    Die Metropoliten der Kirchenregion unterstehen der Autorität des Primas sowie des Heiligen Stuhles. Sie üben in ihrer Kirchenprovinz die volle Jurisdiktionsgewalt, einschließlich des Rechts zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Bistümern und anderen Einrichtungen sowie der Berufung und Abberufung von Bischöfen aus, soweit nicht der Primas eine Angelegenheit wegen der besonderen Bedeutung der Sache oder wegen eines besonderen Bedürfnisses an sich zieht.
    Der Primas kann die Metropoliten oder die Bischöfe der Kirchenregion in einer Regionalsynode versammeln, um über Angelegenheiten gemeinsam zu beraten, soweit er dies für angebracht hält.

    4. Die Diözese Vaticano, deren Bischofsstuhl unabänderbar vereinigt ist mit dem Heiligen Stuhl, ist nicht Bestandteil der Kirchenregion Dreibürgen. Der Heilige Stuhl bestellt aber stets ehrenhalber den Erzbischof von Rem zum Apostolischen Erzvikar für Vaticano und beauftragt daneben einen Apostolischen Vikar mit der Verwaltung und der Seelsorge in der Diözese Vaticano. Der Vikar übt sein Amt unter der alleinigen Autorität des Heiligen Stuhles aus; alle bisherigen Rechte des Erzbischofs von Rem sind insoweit aufgehoben.


    5. Für die Kirchenregion Dreibürgen und die in ihr zusammengefassten Kirchenprovinzen gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind, nach Maßgabe der durch dieses Dekret festgesetzten besonderen Bestimmungen.


    6. Ist kein Apostolischer Nuntius in das Kaiserreich Dreibürgen entsandt, so soll der Auxiliar des Erzbischofs von Reichstal als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.


    Valsanto,

    am 14. August im Jahre des Herren 2022



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    Acta Sanctae Sedis vom 01.VI.2022 AD


    I. Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Simon II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche



    1. Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass Seine Eminenz, Georgio Kardinal Damani, Primas von Dreibürgen, Erzbischof von Greifenburg in den Ruhestand versetzt und zum Kardinaldiakon ernannt wird.


    2. Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass Seine Exzellenz, Lucius Georg Möhlenland, Bischof von Manstein, zum Erzbischof von Reichstal und Primas Trimontaniae ernannt wird.



    Valsanto,

    am 01. Juni im Jahre des Herren 2022


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    Simon II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Päpstliches Dekret »Seleukia Petrus« über die Kirche von Salem


    Von Seleukia aus hat der heilige Apostelfürst Petrus dem Morgendland das Evangelium verkündet. Bis heute stellen nicht nur die Seleukischen Gebiete, sondern auch die weiteren Gebiete des Königreichs Salem ein Mutterland des Christentums dar. Errichtet durch den Apostel Petrus steht die Kirche von Salem nicht nur in Kommunion mit dem Heiligen Stuhle der Nachfolger des heiligen Apostelfürsten, sondern ist auch auf besondere Weise mit ihm und allen Katholiken der Welt verbunden. Diese Verbindung wollen Wir mit diesem Dekret bestätigen und erneuern. Dieser Historie verpflichtet, erlassen Wir daher die folgende Verfassung für die Kirche von Salem.


    1. Die Kirche von Salem besteht als Teilkirche eigenen Rechts der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst alle Länder, die der Herrschaft der Krone von Salem unterstehen.

    2. Sitz des Kirchenprovinz Salem ist Salem. Der Patriarch von Salem ist Ordinarius von Salem und steht als Primas dem Heiligen Land vor. Die Berufung oder Abberufung des Patriarchen wird dem Papst von der Synode aller Bischöfe der Kirchenprovinz vorgeschlagen.

    3. Für die in Kirchenprovinz Salem gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.

    4. Seleukia bleibt auf Grund seiner besonderen Bedeutung für die Gesamtheit der Christenheit als Erzbistum bestehen, das der Kirchenprovinz Salem zugeordnet ist.

    5. Wir bestätigen die Tradition der Kirche von Salem, wonach alle Priesteramtskandidaten, die durch die Kirche von Salem die Taufe empfangen und durch sie zum Priester geweiht werden, sofern sie vor ihrer Weihe bereits den Bund der Ehe eingegangen sind, vom Versprechen des Zölibats befreit sind, ohne dass dies ein Weihhindernis darstellen soll. Jedoch soll jeder Priesteramtskandidat, der nicht den Bund der Ehe eingegangen ist gemäß den Gesetzen und Bräuchen der Kirche alle Versprechen und Verpflichtungen treu leisten und respektieren.


    Gegeben zu San Pedro in Valsanto am 03. Oktober im Jahres des Herren 2021


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    Päpstliche Bulle "Erunt Magistri Mendaces" - Bannbulle gegen die Schuldigen des nordhanarische Schismas


    Simon II,

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    Ad venerabili fratri, cardinalis, episcopus, sacerdotum, diaconorum et ceteri populi Dei.


    Fratres et sorores in fide, ad perpetuam rei memoriam!


    Es gab aber auch falsche Propheten im Volk, wie es auch unter euch falsche Lehrer geben wird. Sie werden Verderben bringende Irrlehren einschleusen und den Herrn, der sie freigekauft hat, verleugnen. Doch dadurch bringen sie über sich selbst rasches Verderben.. (2. Petrus 2, 1)


    1. Durch seinen Sohn, unseren Herren Jesus Christus, hat Gott der Herr die Aposteln zu seinen Nachfolgern erwählt und ihnen aufgetragen, wahrhaftig das Wort Gottes unter den Völkern zu verbreiten und es zu lehren, damit alle Völker der Welt teilhaben können an der Gnade Gottes.

    In der Nachfolge Christi wurde dieser Dienst durch die von ihm auf dem Felsen, der Petrus ist, begründete eine, heilige, katholische und apostolische Kirche durch die Bischöfe, Priester, Diakone und andere treue Diener bewahrt und fortgeführt, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Apostelfürsten stehen, der Bischof von Valsanto und Vaticano ist.


    2. Der Nachfolger des heiligen Petrus, der Bischof der Kirche von San Pedro und Vaticano, ist das Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi auf Erden und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden. Er besitzt deshalb Kraft seines Amtes in der Kirche über die volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, in Form des Jurisdiktionsprimats und der obersten Lehrgewalt, und er kann diese immer frei und nach eigenem Ermessen ausüben.

    Jeder Bischof steht in der apostolischen Sukzession und vollführt als Nachfolger der heiligen Apostel Gottes Werk auf Erden. Jeder Bischof ist dem Papst, als Nachfolger des Heiligen Petrus zum Gehorsam verpflichtet. Die einzelnen Bischöfe, denen die Sorge für eine Teilkirche anvertraut ist, weiden unter der Autorität des Papstes als deren eigentliche, ordentliche und unmittelbare Hirten ihre Schafe im Namen des Herrn, indem sie ihre Aufgabe zu lehren, zu heiligen und zu leiten an ihnen ausüben.



    3. Zu diesem Dienst wurden auch Johann von Weißberg, zuletzt Erzbischof von Vengard und Metropolit der dortigen Kirchenprovinz in Unserer Kirchenregion Dreibürgen sowie Julius von Schwertbrunn, Erzbischof von Syffia und Metropolit Unserer dortigen Kirchenprovinz Seyffenstein-Bajar für das Staatsgebiet des Kaiserthums Nordhanar berufen.

    Ein Bischof hat sich der Treue zu Gott und seiner Kirche bekannt. Er hat Treue geschworen dem Heiligen Vater, Bischof von Valsanto und Vaticano, sowie Papst als Nachfolger des Heiligen Petrus und Stellvertreter Christi auf Erden. Sein Ziel ist es, die Einigkeit der Kirche im Sinne ihrer Gläubigen zu erhalten und zu fördern.


    4. Mit tiefer Erschütterung und Trauer mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass diese Unsere geliebten Brüder in Christus innerhalb unserer geschätzten Kirchenprovinz seit vielen Jahren von Verwerfungen geplagte Kaiserthum Nordhanar ein Schisma betreiben.

    Johann von Weißberg behauptet als falscher Prophet, in jenes Amt des Nachfolgers der Apostelfürsten berufen worden zu sein, das allein Uns und Unseren kanonisch gewählten Nachfolgern zusteht. Er maßt sich die höchste apostolische Gewalt an und verbreitet unter Unseren geliebten Gläubigen der nordhanarischen Kirchenprovinz falsche Lehren und Uneinigkeit, die er in der Gründung einer falschen und wahrhaft nicht katholischen Kirche verfestigt. Dieses Handeln ist ein Schisma und verletzt in eklatantem Maße die Einigkeit und Unverletzlichkeit der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und von Unserem Vorgänger seligen Andenkens, Papst Linus III. unter allem Einsatz seiner Kräfte wieder zusammengeführt worden ist, um für alle Ewigkeit vereint dem Wort des Herren zu folgen: von Jesus Christus auf dem Felsen Petrus allen Völkern der Welt die frohe Botschaft zu verkünden.

    Julius von Schwertbrunn hat sich dieser Sache verschrieben und sich durch den falschen Propheten und falschen Papst in den Stand eines falschen Kardinals sowie das Amt eines falschen Großinquisitors berufen lassen.

    Weitere Personen wurden zu falschen Bischöfen, Kardinälen und Kurienbeamten dieser falschen und wahrhaft nicht katholischen Kirche ernannt.


    5. Ein Bischof und überhaupt jeder Träger eines kirchlichen Amtes, der sich wider dieser Treue und der Aufgabe und Pflicht die Einigkeit der Kirche zu erhalten und zu fördern verhält, kann nicht mehr Mitglied dieser Gemeinschaft sein. Er ist zu bannen und seine Tätigkeiten mit und für Gott sind zu unterbinden.

    Er hat sich des Schismas schuldig gemacht und muss bestraft werden, so dass jeder erkennen kann, dass jener nicht mehr berechtigt ist, die Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen. Außerdem darf er kein kirchliches Amt oder kirchliche Dienste und Aufgaben mehr ausüben.


    6. Es ist Unsere heilige Pflicht zur Ehre Gottes, durch diese Unsere Bulle unter Ausübung Unserer ganzen päpstlichen Gewalt zu erklären und der ganzen Kirche bekannt zu geben:

    - Johann von Weißberg, zuletzt Erzbischof von Vengard und Metropolit der dortigen Kirchenprovinz in Unserer Kirchenregion Dreibürgen und bisher einer Unserer Kardinaldiakone, behaupteter Papst Sixtus VIII.,

    - Julius von Schwertbrunn, bisher Erzbischof von Syffia und Metropolit Unserer dortigen Kirchenprovinz Seyffenstein-Bajar,

    - sowie die durch den falschen Papst Johann berufenen Kardinäle und falsche Bischöfe Amadeus z Sebirov,

    Filip z Dostál und Jan Herbstburger,

    gelten fortan und für immer als Häretiker. Wir schließen sie permanent aus der Glaubensgemeinschaft Unserer Kirche aus.

    Wir nehmen ihnen das Recht und verbieten es ihm, die Sakramente zu spenden und die Sakramentalien zu empfangen. Es ist ihnen verboten, Gottesdienste abzuhalten und zu predigen.


    7. Ein jeder Gläubige soll diese Personen missachten und sich von ihm abwenden und keiner ihnen - gleich aus welchem Grund auch immer - mehr zu Treue, Gehorsam oder Dienst verpflichtet sein.

    Wer sich ihnen anschließt oder wer durch ihn wissentlich und willentlich Sakramentalien empfängt, der sei ebenfalls durch diese Handlungen exkommuniziert und aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen und möge fortan als Ketzer gelten.


    8. Die Wiedereinsetzung in den Stand der Gnade behalten wir dem Heiligen Stuhl ausschließlich in jedem Falle vor und ohne Unsere besondere Vollmacht soll keine Absolution für jedes Handeln gültig sein, das in Zusammenhang mit dieser Schande gegen die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche steht.


    9. Um jedem Zweifel vorzubeugen, erklären wir die genannten Personen aller Ämter und Titel für verlustig, die sie bis zum Bruch ihrer Treue innehatten und erklären, dass alle aus ihrer Weihe folgenden Vollmachten ohne Ausnahme und Vorbehalt nicht mehr gültig ausgeübt werden können.

    Alle behaupteten und angemaßten Ämter, Würden und Titel können niemals als solche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche gelten.


    Gegeben zu San Pedro in Valsanto am 03. Oktober im Jahres des Herren 2021


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    Da du selbst ja "emeritus" führst, kann das durchaus so sein. Auf jeden Fall wurdest du zum Kardinaldiakon rückgestuft. Durchsuch mal die Acta Sedis nach deinem Namen. Da wirst du fündig, würde ich sagen. Ansonsten mit dem Kardinaldekan und/oder Heiligen Vater sprechen, dass du wiedereingesetzt werden möchtest.

    Acta Sanctae Sedis vom 14.V.2021 AD


    I. Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Simon II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Abweichend von den kirchlichen Konstitutionen und Unser Recht nutzend, zum Wohle der heiligen Mutter Kirche frei und unbeschränkt zu handeln, verfügen Wir was folgt:


    1. Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer, Titularerzbischof von Tigualu, in seinem Amt als Kardinal-Großinquisitor bestätigt wird und ernennen ihn ferner zum Kardinaldekan.


    2. Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass Seine Eminenz, Louis Kardinal de Renaldi, Titularerzbischof von Partoniu in seinem Amt als Kardinalstaatssekretär bestätigt wird.


    3. Zum Dritten verfügen und bestimmen Wir, dass Seine Eminenz, Janosch Kardinal Stanislawa, Patriarch von Jerusalem, zum Kardinalkämmerer ernannt wird.



    Valsanto,

    am 14. Mai im Jahre des Herren 2022


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