Beiträge von Dario Rojas

    Herzlich Willkommen, mein Herr.


    Handlung:Er tippt kurz etwas in seinen Computer und spricht danach ein paar schnelle Worte in seine Bürosprechanlage.


    Die Akte ist noch nicht digitalisiert, aber mein Assistent wird sie gleich hereinbringen. Erzählen Sie mir solange doch etwas über die Kirche und die Gesellschaft im Herzogtum Großhohenlau.

    Handlung:Ein Priester bringt den Bischof aus Seyffenstein in das Arbeitszimmer des Erzbischofs. Der erhebt sich, reicht seinem Gast die Hand und deutet dann auf einen Stuhl vor seinem Schreibtisch.


    Herzlich Willkommen in Valsanto, Exzellenz!


    SimOff:Der Einfachheit halber können wir annehmen, dass du schon Bischof bist. Ob Weihbischof in dem Erzbistum oder Bischof eines anderen Bistums kannst du dir aussuchen :)

    Die Institutionen der Weihbischöfe und Generalvikare sollten wir ohne Zweifel auch in der Kirchenprovinz Valsanto fest verankern. Nur die Amtsbezeichnungen selbst erscheinen mir nicht angemessen, wo doch die Ordinarien selbst schon als Vikare bezeichnet werden. Insgesamt ist diese Frage aber nachrangig. Zuerst würde ich überlegen, wie groß die Domkapitel unserer vier Diözesen sind, wie sie zusammengesetzt werden und welche Aufgaben sie übernehmen.

    Klopft an die Tür von Erzbischof Rojas.

    SimOff:Siehe Dreibürgen.


    Handlung:Darios Sekretär im Vorzimmer nicht weiter beachten stürmt er regelrecht in das Büro

    Dario, disculpas dass ich hier so reinplatze, aber wir müssen jetzt dringend etwas unternehmen - ich schätze, du hast das aus der Generalsynode schon gehört?


    Selbstverständlich. Als wenn es nicht genug wäre, dass ich ständig Anrufe aus diesem Bistum bekomme mit Beschwerden über die Predigten verschiedenster Bischöfe. Jetzt hat dieser Mann auch noch den Papst öffentlich in der Generalsynode beleidigt. Meine Mittel, etwas in dieser Sache zu unternehmen, sind ehrlich gesagt begrenzt. Ich hoffe, dass die Heilige Kongregation die angemessenen Geschütze, du entschuldigst meine Ausdrucksweise, auffährt.

    Ich fürchte, dass sich in der konkreten Umsetzung noch Widersprüche zwischen den Metropoliten und Eurem Staatssekretär auszuräumen gibt. In der grundlegenden Sache sind sich die Bischöfe aber einig: Die Konstitution regelt die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kirche und sollte also vorschreiben, dass die Metropoliten dem Staatssekretariat Rechenschaft schulden. Es ist dann Aufgabe der Generalsynode, die Instrumente festzulegen, die die Erfüllung der Rechenschaftspflicht ermöglichen. An die Seite des schriftlichen Berichts könnten aus meiner Sicht dann vor allem die Visitation, also eine Untersuchung einer Kirchenprovinz vor Ort durch Vertreter des Staatssekretariats, und der Besuch des Bischofskollegiums einer Kirchenprovinz in San Pedro, zur Diskussion der Situation der Kirchenprovinz mit der Kurie, treten. In einem dritten Schritt würde der jeweilige Staatssekretär durch eigene Verordnung festlegen, welche Instrumente genau und in welchen Intervallen anzuwenden sind.


    Der erste Schritt wäre aber eine Änderung der Konstitution, und wie Ihr wisst, gestattet die Apostolische Konstitution nur dem Konzil die Beschlussfassung von Konstitutionen. Eure Heiligkeit hätte natürlich die Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Regel zu gewähren.

    Vielen Dank, Vater.


    Handlung:Er setzt sich, schenkt sich eine Tasse ein und nimmt sich einen Keks.


    Ich würde gerne mit Euch über die Beratungen der Generalsynode über Angelegenheiten der Kirchenprovinzen sprechen. Die Mehrheit der Bischöfe ist der Ansicht, dass die starre Berichtspflicht, wie sie die Konstitution vorsieht, nicht der beste Weg ist.

    Werter Bruder Angelo,


    ich habe über diese Angelegenheit bereits mit Bruder Joseph gesprochen: Er wünscht eine Beratung der Generalsynode über das folgende Statut des von ihm gegründeten Bunds Konservativer Priester:



    New Beises
    Residenz des Bischofs




    Bund der Konservativen Priesterschaft( BKP)




    Aus zunehmender Sorge um die schleichende Liberalisierung unser Heiligen Mutter
    Kirche, wurde heute der Bund der Konservativer Priester ins Leben gerufen.


    Priester haben männlich zu sein
    Priester haben ehelos zu bleiben
    Wo es möglich ist hat der Priester von der Kanzel zu predigen
    Ministranten bis zum 12 Lebensjahr dürfen gemischt sein
    Ministranten ab dem 13 Lebensjahr haben Knaben zu sein
    Ministranten ist es verboten sich in den Räumen des Priesters aufzuhalten
    Priestern ist es verboten sich in den Räumen der Ministranten aufzuhalten,
    beides wird durch Älderfrauen überwacht, je 2 ab dem 70. Lebensjahr.
    Um Missverständnisse auszuschließen natürlich sind wärend der Messen und Gottesdienste Priester und Minestranten in einen Raum,
    die obrigen Verboten richten sich an die Ankleideräume beider Parteien
    Gleichgeschlechtlichen Paaren kann der Zutritt zum Gotteshaus verwert werden, sosie nicht von ihrem Tun ablassen
    Es wird den Priestern untersagt Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren zuschließen


    Priestern ist es verboten gleichgeschlechtlichen Paaren die Sterbesakramente zu erteilen



    Es ist das erklärte Ziel des Bundes wieder mehr konservativ gesinnte Priester
    in die Gemeinden zu bringen, sowie die Bischofstühle wieder mit konservativen
    Priestern zu besetzen.


    Gott möge unser großes Vorhaben schützen

    Werter Bruder Angelo,


    ich bitte um Beratung des folgenden Entwurfs für ein Dekret über das Amt der Bischöfe:


    Dekret »Eligite Igitur« über das Amt der Bischöfe


    "Wählt euch nun Bischöfe, würdig des Herrn, Männer, mild und ohne Geldgier und wahrhaftig und erprobt; denn sie leisten für euch ja auch den Dienst der Propheten und Lehrer. Verachtet sie also nicht. Denn sie sind die von Gott ehrenvoll Ausgezeichneten unter euch, gemeinsam mit den Propheten und Lehrern."


    1. Alle Lehr- und Leitungsgewalt der Kirche geht von den Ämtern der geweihten Bischöfe aus. Kein Bischof soll geweiht werden, ohne dass ihm ein Amt verliehen wurde und er unmittelbar davon Besitz ergreifen kann. Ohne das Amt eines Ortsbischofs, eines Titularbischofs oder eines Koadjutorbischofs, kann ein geweihter Bischof Lehr- und Leitungsgewalt ausüben.


    2. Das Amt eines Ortsbischofs umfasst die volle Lehr- und Leitungsgewalt über das räumlich definierte Gebiet einer Diözese. Jede Diözese kann nur einen Ortsbischof haben. Zeichen der Amtsgewalt eines Ortbischofs ist die Kathedra, die sich im Altarraum der Kathedrale der Diözese befinden soll.


    3. Das Amt eines Titularbischofs beruht auf dem Titel einer erloschenen Diözese. Titularbischöfe sind also gleichrangige Mitglieder des Kollegiums der Bischöfe und befinden sich in der Nachfolge früherer Ortsbischöfe ihrer Titulardiözese, ohne deren Lehr- und Leitungsgewalt über das Gebiet der erloschenen Diözese zu erhalten. Lehr- und Leitungsgewalt erhalten sie durch die Übertragung von Aufgaben eines übergeordneten Bischofs.


    4. Das Amt eines Koadjutorbischofs ist der Diözese eines Ortsbischofs beigeordnet. Der Ortsbischof beruft den Koadjutorbischof seiner Diözese in die Funktion eines Auxiliarbischofs. Die kirchliche Autorität, die einen Ortsbischof beruft, hat auch das Recht, einen Koadjutorbischof für diese Diözese zu berufen. Stirtb der Ortsbischof einer Diözese, die einen Koadjutorbischof hat, so übernimmt der Koadjutorbischof unmittelbar und ohne gesonderte Bestätigung die Diözese als neuer Ortsbischof.


    5. Die Funktion eines Auxiliarbischofs umfasst die Unterstützung eines Ortsbischofs bei der Ausübung der Lehr- und Leitungsgewalt in dessen Diözese. Der Ortsbischof kann einen Auxiliarbischof zu seinem generellen Stellvertreter berufen oder ihm konkrete Befugnisse in der Diözese zuweisen. Zum Auxiliarbischof berufen werden kann nur ein Titularbischof oder ein Koadjutorbischof berufen werden. Nach eigenem Ermessen kann das Staatssekretariat der kirchlichen Autorität, die einen Ortsbischof beruft, eine oder mehrere Titulardiözesen zuweisen, sodass diese ebenso Titularbischöfe als Auxiliarbischöfe für dessen Diözese berufen kann.


    6. Die Funktion eines Kurienbischofs umfasst die Wahrnehmung von Lehr- und Leitungsgewalt in einer Kurienbehörde, im vom Papst oder von ihm beauftragten höherrangigen Kurienbischöfen zugewiesenen Umfang. Kurienbischöfe, die nicht selbst als Ortsbischof einer Diözese vorstehen, müssen das Amt eines Titularbischofs innehaben.


    7. Die Funktion eines Missionsbischofs umfasst die Wahrnehmung von Lehr- und Leitungsgewalt in einem räumlich definiertem Gebiet, in dem keine Diözese eingerichtet worden ist. Dem Missionsbischof wird die Lehr- und Leitungsgewalt durch die übergeordnete kirchliche Autorität übertragen. Entweder wird die Funktion des Missionsbischofs zusätzlich zum Amt eines Ortsbischofs oder als hauptsächliche Aufgabe eines Titularbischofs ausgeübt.


    8. Ein Ortsbischof, der in den Ruhestand eintritt, verliert das Amt des Ortsbischofs und damit die Lehr- und Leitungsgewalt über seine Diözese. Fortan trägt den Titel eines emeritierten Bischofs dieser Diözese und kann im Auftrag des neuen Ortsbischofs weiterhin dem Bischofsamt vorbehaltene Sakramente spenden. Soll ein emeritierter Bischof darüber hinausgehende Lehr- und Leitungsgewalt in Form einer bischöflichen Funktion übernehmen, so muss er zuvor das Amt eines Titularbischofs erhalten, wodurch er den Titel des emeritierten Bischofs verliert.


    9. Ein Titularbischof, der in den Ruhestand eintritt, wird nicht emeritiert. Er behält das Amt als Titularbischof bis zu seinem Tod, ohne dass ihm bischöfliche Aufgaben übertragen werden und er damit Lehr- und Leitungsgewalt ausüben kann. Uneingeschränkt bleibt die Möglichkeit, im Auftrag eines anderen Bischofs die dem Bischofsamt vorbehaltene Sakramente zu spenden.


    10. Den Titel eines Erzbischofs tragen diejenigen Orts-, Titular- und Koadjutorbischöfe, deren Diözesen aus kirchlicher Tradition oder päpstlichen Entschluss den Titel einer Erzdiözese tragen. Ausnahmsweise kann der Papst einen Ortsbischof zum Erzbischof ad personam erheben, ohne dass dadurch die Diözese zur Erzdiözese wird, oder eine Titulardiözese zur Titularerzdiözese pro hac vice, sodass der Titularbischof den Titel eines Erzbischofs trägt, ohne dass dessen Nachfolger im Amt des Titularbischofs diesen Titel übernimmt.

    Natürlich. Eurer Priester untersteht Eurer Aufsicht, und deswegen ist es nur richtig, dass ich Euch informiere, wenn so etwas während Eurer Abwesenheit von Eurer Diözese passiert.


    Handlung:Er nimmt die Erklärung entgegen und überfliegt sie kurz.


    Ja, ich habe gesehen, dass Ihr die Generalsynode um eine Beratung über dieses Vorhaben gebeten habt - eine sinnvolle Maßnahme, wenn ich das so sagen darf. Ich werde der Generalsynode sehr gerne eine ausführliche Einschätzung über die kirchenrechtlichen Vorgaben bezüglich der Gründung solcher Gemeinschaften vortragen.

    Aber tun nicht Eure Mitarbeiter genau das gleiche, was Ihr Erzbischof Cloyd vorwerft?


    Handlung:Er reicht ihm die Kopie eines Berichts der Nuntiatur in Astoria City.


    Ich würde sogar sagen, sie tun schlimmeres. Erzbischof Cloyd mag sich im Ton vergriffen haben, selbst wenn laut seiner Schilderung Eure Aussagen ebenfalls Ehrverletzungen beinhalten. Aber, und das ist der entscheidende Punkt, Erzbischof Cloyd hat Euch nie öffentlich der Häresie bezichtigt. Euer Mitarbeiter hingegen wartet keinen Tag seit Eurer Abreise nach Valsanto und bezichtigt von der Kanzel Eurer Kathedrale den Erzbischof von Astoria City, seinen und Euren Vorgesetzen, der Häresie. Es ist Euer legitimes Anliegen, Vorwürfe der Häresie gegen Euch aus der Welt zu schaffen. Es ist aber ein Verstoß gegen die Gehorsamsgelübde und ein schwerer Schaden für die Einheit der Kirche, wenn Priester Konflikte ihrer Bischöfe in die Öffentlichkeit tragen.


    Um dem Ansehen der Kirche in den Vereinigten Staaten nicht noch weiter zu schaden, möchte ich Euch deshalb dringen dazu raten, im persönlichen Gespräch geäußerte Dispute im persönlichen Gespräch zu klären. Der Nuntius Seiner Heiligkeit in den Vereinigten Staaten, Bischof Simon Mdinga, steht Ihnen als Vermittler gerne zur Verfügung.