Werte Brüder,
ich bitte um die Zustimmung der Generalsynode zu dem folgenden Entwurf einer Instruktion, die die protokollarische Rangfolge bei formellen Anlässen des Heiligen Stuhls festschreibt.
[doc]Instruktion »In Rem Divinae« über die Präzedenz im Apostolischen Palast
1. Bei öffentlichen Gottesdiensten, Empfängen, Staats- und Festakten und anderen formalen Anlässen des Heiligen Stuhls wird die Präzedenz, wie sie in dieser Instruktion dargelegt ist, angewendet. Die ordentliche Präzedenz umfasst alle Bischöfe und Prälaten der heiligen katholischen Kirche in sieben Rängen. Bei ökumenistischen und diplomatischen Anlässen finden außerordentliche Präzedenzen Anwendung, die im ersten Fall zusätzlich Geistliche anderer christlicher Kirchen und Gemeinschaften, im zweiten Fall zusätzlich Amtsträger und Diplomaten fremder Staaten und des Staates Valsanto umfassen. Innerhalb eines Rangs findet, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, zunächst das Prinzip der Anciennität und ersatzweise das Prinzip der Seniorität Anwendung.
2. Den ersten Rang bildet der Heilige Vater als Bischof von San Pedro und Vatikano. Bei ökumenistischen Anlässen folgen die Patriarchen derjenigen autokephalen Kirchen, die auf eine altkirchliche Gründung durch einen Apostel zurückgehen. Bei diplomatischen Anlässen folgen Staatsoberhäupter fremder Staaten.
3. Den zweiten Rang bilden die Kardinalbischöfe, wobei der Kardinaldekan den anderen Kardinalbischöfen vorausgeht. Bei ökumenistischen Anlässen folgen die Oberhäupter anderer autokephaler Kirchen. Bei diplomatischen Anlässen folgen Regierungsoberhäupter fremder Staaten sowie der Dekan des Staatskapitels.
4. Den dritten Rang bilden die Kardinalpriester- und diakone, wobei die Klasse der Kardinalpriester der Klasse der Kardinaldiakone vorausgeht und die Reihenfolge innerhalb beider Klassen zunächst nach den Regeln der folgenden Ränge bestimmt, bei Anwendung des Prinzips der Anciennität aber das Datum der Kardinalskreierung herangezogen wird. Bei ökumenistischen Anlässen entfällt der dritte Rang, wobei dann innerhalb der Klassen der folgenden Ränge ein Kardinal einem gleichrangigen Bischof ohne Kardinalstitel stets vorausgeht. Bei diplomatischen Anlässen folgen den Kardinalpriestern die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschafter sowie die Petrusritter und den Kardinaldiakonen Minister fremder Staaten sowie der Thesaurar des Staatskapitels und die Marienritter.
5. Den vierten Rang bilden die Patriarchen und Metropoliten, wobei die Patriarchen die erste Klasse, die Primasse die zweite Klasse und die weiteren Metropoliten die dritte Klasse bilden. Der Klasse der weiteren Metropoliten gehört auch der Apostolische Erzvikar für San Pedro an. Bei ökumenistischen Anlässen folgen den Patriarchen die Oberhäupter autonomer Kirchen, den Primassen die Oberhäupter christlicher Gemeinschaften und den Metropoliten Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften eine vergleichbare leitende Funktion bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen weitere Regierungsmitglieder und Parlamentarier fremder Staaten sowie die übrigen weltlichen Mitglieder des Staatskapitels.
6. Den fünften Rang bilden die übrigen Erzbischöfe als eine Klasse. Dabei geht zunächst ein Orts-Erzbischof einem Titular-Erzbischof und ein Titular-Erzbischof einem Koadjutor-Erzbischof und ein Koadjutor-Erzbischof einem emeritierten Erzbischof voraus. Unter den Titular-Erzbischöfen gehen Kurienbischöfe den Missionsbischöfen und Missionsbischöfe den Auxiliarbischöfen voraus. Schließlich geht in jeder Kategorie ein Erzbischof eines dauerhaften Erzbistums einem Erzbischof vor, der den Titel ad personam oder pro hac vice trägt. Bei ökumenistischen Anlässen folgen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel eines Erzbischofs tragen oder eine vergleichbare Funktion bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen weitere Diplomaten fremder Staaten sowie die Majore der Päpstlichen Garden, die Marienoffiziere und die Träger des Großkreuzes vom heiligen Geist.
7. Den sechsten Rang bilden die übrigen Bischöfe als eine Klasse. Dabei geht zunächst ein Ortsbischof einem Titular-Bischof und ein Titular-Bischof einem Koadjutor-Bischof und ein Koadjutor-Bischof einem emeritierten Bischof voraus. Unter den Titular-Bischöfen gehen Kurienbischöfe den Missionsbischöfen und Missionsbischöfe den Auxiliarbischöfen voraus. Bei ökumenistischen Anlässen folgen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel oder die Funktion eines Bischofs bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen die Träger des Goldenen und Silbernen Kreuzes vom heiligen Geist.
8. Den siebten Rang bilden die Prälaten, die nicht Bischöfe sind, wobei die Äbte die erste Klasse, die Missionsprälaten und Diözesanadministratoren die zweite Klasse, die weiteren Ordens- und Diözesanprälaten die dritte Klasse und die Ehrenprälaten die vierte Klasse bilden. Bei ökumenistischen Anlässen folgen in den jeweiligen Klassen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel oder die Funktion eines Priesters bekleiden und mit vergleichbaren Aufgaben betraut sind.[/doc]