ZitatOriginal von Dario Rojas
Zu Bedenken ist, dass allein das Konzil berechtigt ist, Konstitutionen zu erlassen, abzuändern und aufzuheben. Die „Grundgesetze“ der heiligen katholischen Kirche werden also vom Konzil festgelegt, sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Sicht.
Bruder Rojas, erlaubt mir die Nachfrage: Wo sind diese Prinzipien bislang kanonisch verankert?
Sie erscheinen mir eher wie fundamentale Neuerungen im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage, die das bislang unangefochtene Primat des Heiligen Vaters doch sehr stark relativieren würden. Ich möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber mit einer zu starken Rolle der Konzilien hat unsere Heilige Mutter Kirche im Spätmittelalter während der Phase des Konziliarismus keine guten Erfahrungen gemacht...
So sehr die Einbindung der Vielfältigkeit der Gesamtkirche in die valsantinischen Entscheidungsprozesse wünschenswert ist - dabei muss dennoch gewährleistet bleiben, dass das Element der Einheit, das sich im Papstamt manifestiert, nicht nachhaltig geschwächt wird.