Anträge & Mitteilungen
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Ich werde entsprechendes veranlassen.
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Exzellenz, ich bitte darum, dass sich die Synode mit dem folgenden Dekretsentwurf auseinandersetzt.
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Exzellenz, ich bitte darum, dass sich die Synode mit folgendem Dekret auseinandersetzen möge:
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Ich bitte um Zustimmung der Synode zum folgenden Instruktionsentwurf.
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Werter Präses, ich bitte, eine Debatte über die folgende Instruktion zu eröffnen.
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Exzellenz, ich bitte um Aussprache und Abstimmung zu folgendem Dekret.
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Exellenz Fischer, ich bitte um Aussprache über die Errichtung einer Apostolischen Präfektur in Lillemark.
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Ich schlage das folgende Dekret vor:
Zitat
Dekret „Lex aequa“ über die kanonische RechtsgebungSectio I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die kirchliche Rechtsgebung liegt ausschließlich beim Heiligen Stuhl und den von ihm bestellten Organen.
2. Die Rechtsvorschriften gliedern sich in Konstitutionen, Dekrete und Instruktionen und Gesetze.
3. Rechtsvorschriften werden nur wirksam, wenn sie durch den zuständigen und bevollmächtigten Normgeber promulgiert werden. Sie treten mit dem Ablauf des Tages ihrer Promulgation in Kraft.
4. Rechtsvorschriften regeln zukünftiges, nicht vergangenes, sofern sie nicht ausdrücklich vergangenes regeln. Sie regeln nur dort, wo sie gültig sind. Allein vom Heiligen Stuhl erlasse Rechtsvorschriften sind universell.
5. Den Rechtsvorschriften unterliegt, wer sich innerhalb ihres Geltungsbereiches aufhält, katholisch getauft ist und hinreichenden Vernunftsgebrauch besitzt.
6. Rechtsvorschriften können universell gültig sein oder nur für bestimmte Gebiete oder Personen gelten.
7. Über die Auslegung der Rechtsvorschriften entscheidet der Normgeber oder eine von ihm berufene Stelle.
8. Spätere Rechtsvorschriften heben frühere auf, wenn eine Kollision vorliegt. Rechtsvorschriften der höheren Instanz haben Vorrang, sofern nichts anderes bestimmt ist.
9. Gewohnheitsrecht steht geschriebenen Rechtsvorschriften gleich, sofern nicht eine geschriebene Rechtsvorschrift das selbe Sachgebiet anders regelt. Gewohnheitsrecht soll verschriftlicht werden, wenn es in Vergessenheit zu geraten droht.
10. Unumschränktes Recht des Papstes ist es, Rechtsvorschriften nach belieben zu erlassen, zu verändern oder zu verwerfen.Sectio II. Arten der allgemeinen Rechtsvorschriften
1. Konstitutionen regeln grundsätzliche Angelegenheiten der Weltkirche. Sie werden ausschließlich vom Heiligen Stuhl erlassen. Vorschläge für Konstitutionen dem Heiligen Stuhl zu unterbreiten, ist ausschließliche Aufgabe des Konzils.
2. Dekrete regeln allgemeine und spezielle Bestimmungen in Angelegenheiten der Weltkirche. Sie werden ausschließlich vom Heiligen Stuhl erlassen. Vorschläge für Konstitutionen dem Heiligen Stuhl zu unterbreiten, ist ausschließliche Aufgabe des Konzils und der Apostolischen Generalsynode.
3. Instruktionen sind Verordnungen, die organisatorische Angelegenheiten der Weltkirche regeln und Dokumente der Glaubenslehre auslegen, erklären und erweitern. Sie werden nach Beratung durch die Apostolische Generalsynode vom zuständigen Leiter einer Behörde in Kraft gesetzt, sofern nicht der Papst dem widerspricht.
4. Gesetze werden durch das durch den Heiligen Stuhl beauftragte Organ beraten und dem Heiligen Stuhl vorgeschlagen. Sie regeln das weltliche Leben im Status Valsantinus.
5. Völkerrechtliche Verträge oder Verträge, die der Heilige Stuhl mit anderen Religionsgemeinschaften schließt, sind Bestandteil des kanonischen Rechts.
6. Kirchliche Gesetze können von jedem Metropoliten und Suffraganbischof für den Bereich ihrer Jurisdiktion erlassen werden, sofern sie nicht den Rechtsvorschriften des Heiligen Stuhls oder der übergeordneten Instanz zuwiderlaufen.
7. Durch ein Statut wird einer Organisation oder Gemeinschaft der Kirche eine Verfassung verliehen. Das Statut wird bestimmt durch den, in dessen Autorität die Organisation fällt, sofern sie nicht kraft Natur der Sache ausschließlich dem Heiligen Stuhl zufällt.Sectio III. Verwaltungsakte im Einzelfalle
1. Durch ein Präzept kann einem jedem, der kanonischem Recht unterliegt, eine bestimmte Handlung oder Unterlassung auferlegt werden.
2. Durch einen Dispens kann der Heilige Stuhl eine Person von jeder Rechtsvorschrift im Einzelfalle befreien. Jede andere Instanz kann nur einen Dispens erteilen, zu dem sie nach Rechtsvorschrift ausdrücklich befugt ist. Auf einen Dispens besteht kein Rechtsanspruch.
3. Der Heilige Stuhl oder eine andere ausdrücklich dazu befugte Stelle kann ein Privileg als besonderen Rechtsakt verleihen.
4. Jede befugte Stelle verleiht eine Lizenz, etwas zu tun, sofern darauf Rechtsanspruch besteht. -
Ich bitte um die Behandlung folgenden Dekrets:
ZitatDekret über die Kirche in Fuchsen
1. Die Kirchenprovinz Fuchsen besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete des Freistaates Fuchsen.
2. Sitz der Kirchenprovinz Fuchsen ist Klapsmühltal. Der Erzbischof von Klapsmühltal steht der Kirchenprovinz als Metropolit von Fuchsen vor.
3. Für die Kirchenprovinz Fuchsen gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.
4. Ist kein Apostolischer Nuntius in den Freistaat Fuchsen entsandt, so soll der Auxiliar des Erzbischofs von Klapsmühltal als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.
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Ich schlage folgendes Dekret vor:
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Ich bin fertig mit dem Dekret über die Taufe und der dann den Ritus beschliesst und bekräftigt.
Hoffe ist nicht zu lang
Ich schlage daher folgendes Dekret vor:
[B]
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Werter Bruder, ich möchte darum bitten, dass wir den folgenden Entwurf beraten.
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Werter Bruder, das Staatssekretariat bittet um Zustimmung der Generalsynode zu dem folgenden Dekret. Außerdem bitte ich, Kardinal Harrisburg, der sich zur Zeit noch im Ruhestand befindet, zur Beratung des Antrages zuzulassen.
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Werter Bruder, als Pro-Großinquisitor lege ich folgenden Entwurf vor und bitte um eine Beratung durch die Synode.
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Ich bitte um Aussprache und Abstimmung:
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Werter Bruder, ich beantrage, dass die Generalsynode über folgendes Dekret berät:
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Werter Bruder, ich beantrage, dass die Generalsynode über folgende Änderung berät: