Acta Sanctae Sedis, 13.VIII.2013 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 13.VIII.2013 AD


    I. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    1. Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass Matthew Kardinal MacLachlan, Erzbischof von St. Arivor, zum General-Auditor der Apostolischen Signatur erhoben wird.


    2. Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass Nikolaus zu Königsfeld zum Erzbischof von Tuusdorf und damit zum Metropoliten von Haxagon erhoben wird.


    Valsanto,
    am Dienstag vor dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel im Jahre des Herren 2013


  • II. Instruktion »Tribunal Rotae« über die Richter am Gerichtshof der Kurie



    Robertus Cardinalis Fischer,
    Inquisitor Magnus pro tempore, Diaconus Cardinalis, Metropolitanus Provinciae Bergiensis, Archiepiscopus Bergiensis,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Instruktion »Tribunal Rotae« über die Richter am Gerichtshof der Kurie


    1. Die Rota ist berufen, gemäß der Normen, die durch Dekret des Heiligen Stuhles festgeschrieben sind, zu richten. Es sei nur gemäß dieser Instruktion berufenen Richtern erlaubt, diese Tätigkeit wahrzunehmen.


    2. Der Signatur sitzt eine Person des Bischofsstandes, die auf Vorschlag des Kollegiums der Kardinäle durch den Heiligen Vater berufen und abberufen wird, vor. Sie führt den Titel eines Iudex und ist befugt, die Angelegenheiten des Gerichts zu ordnen.


    3. So ein Verfahren anhängig wird, soll der Iudex dieses eröffnen. Der Iudex präsidiert im Verfahren und er allein ist befugt, Entscheidungen und Beschlüsse zu fassen.


    4. Fällt das Amt des Iudex vakant oder ist die Fortsetzung des Verfahrens anderweitig nicht möglich, so beginnt das Verfahren von vorn. Ist der Iudex befangen oder an der Amtsführung verhindert, so liegt es dem Kardinal-Großinquisitor ob, einen Iudex pro haec vice zu bestellen.


    5. Der Iudex kann aus den Reihen der Bischöfe eine Person zu seinem Vertreter benennen, der die Amtspflichten kommissarisch ausüben kann, sofern das Kollegium der Kardinäle dem nicht widerspricht.


    6. Die Abberufung des Iudex bedarf der Zustimmung des Kardinalskollegiums unter Angabe angemessener Gründe.


    Nuesca,
    am Dienstag vor dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel im Jahre des Herren 2013



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    Robertus Cardinalis Fischer
    Inquisitor Magnus pro tempore

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen