Acta Sanctae Sedis, 6.XI.2011 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 6.XI.2011 AD


    I. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Besetzung der Kurie


    Nachdem das ordentliche Konsistorium des Kardinalskollegiums auf dem kanonischen Wege drei Kandidaten für die Ämter der Kurie erkoren hat und Wir uns mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt haben, verkünden Wir folgende Ernennungen.


    1. Hiermit verfügen und bestimmen Wir, dass Carlos Kardinal Pellicano, Titularerzbischof von Malliono, in seinen Ämtern als Kardinal-Kämmerer und Kardinalbischof mit dem suburbikarischen Bistum Santiago bestätigt wird.


    2. Hiermit verfügen und bestimmen Wir, dass Emmet Eugene Kardinal LaGuardia, Bischof von Ambridge, in seinen Ämtern als Kardinal-Großinquisitor und Kardinalbischof mit dem suburbikarischen Bistum Nuesca bestätigt wird.


    3. Hiermit verfügen und bestimmen Wir, dass Louis Kardinal de Renaldi, Erzbischof von Orly und Metropolit der Kirchenprovinz Mérolie, neuer Kardinal-Staatssekretär wird. Aus diesem Grunde erheben Wir ihn zum Kardinalbischof mit dem suburbikarischen Bistum Santa Julía.


    4. Ferner danken Wir unserem bisherigen Kardinal-Staatssekretär Matthew Kardinal MachLachlan, Erzbischof von St. Arivor und Metropolit der Kirchenprovinz Albernia, und erheben ihn im Dank für seine Dienste zum Kardinalpriester mit der Titelkirche San Tomás Apóstol.


    Präses der Generalsynode


    Nachdem die Apostolische Generalsynode auf dem kanonischen Wege zusammengetreten ist und sich auf dem kanonischen Wege einen Vorsitzenden erwählt hat, erklären Wir uns mit diesem Vorschlag einverstanden und verfügen und bestimmen daher, dass Dario Justino Rojas, Titularbischof von Marcianopolis, in seinem Amt als Präses der Apostolischen Generalsynode bestätigt wird.


    Valsanto,
    am Sonntag nach Allerheiligen im Jahre des Herren 2011


  • II. Instruktion über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    Emmet Eugenius Cardinalis LaGuardia,
    Inquisitor Magnus Cardinalis, Episcopus Cardinalis Nuescae, Episcopus Ambrigensis


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    "Sie sollen das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren." (1 Tim 3,9). Dies ist die Aufgabe jedes Christen, aber insbesondere die Aufgabe der Heiligen Kongregation. Für diese Aufgabe soll nun die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens eingerichtet werden.


    1. Die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens wird als Abteilung der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre eingerichtet.


    2. Der Präfekt der Kommission trägt den Titel Defensor Fidei Purae. Die Mitarbeiter werden als Inquisitoren bezeichnet.


    3. Verstöße und Aussagen gegen die Grundsätze des katholischen Glaubens sind bei der Kommission zur Anzeige zu bringen. Anzeigen können durch Geistliche oder Laien eingereicht werden. Die Anzeige muss von mindestens zwei Personen bezeugt werden.


    4. Nach formgerechter Anzeige wird von der Kommission ein Verfahren gegen den Verdächtigen eingeleitet. Dieses Verfahren läuft nach folgenden Grundsätzen ab:


      I - Prozessteilnehmer
      a) Den Vorsitz über das Verfahren führt der Kardinal-Großinquisitor oder in seiner Vertretung der Defensor Fidei Purae.
      b) Die Anklage in dem Verfahren führt der Defensor Fidei Purae oder in seiner Vertretung ein von ihm benannter Inquisitor. Vorsitz und Anklage sind voneinander zu trennen.
      c) Die Verteidigung führt der Beschuldigte selbst oder ein von ihm benannter Verteidiger (Advokatus).
      d) Weiterhin haben Anzeigensteller, die beiden Zeugen sowie der Beschuldigte anwesend zu sein.


      II - Prozessordnung
      a) Der Vorsitzende bestellt den Anzeigesteller und die beiden Zeugen sowie den Beschuldigten für erste Stellungnahmen ein. Die Anwesenheit aller Prozessteilnehmer ist zu Beginn des Prozesses festzustellen. Alle werden daraufhin von Seiten der Anklage und der Verteidigung befragt.
      b) Anklage und Verteidigung haben das Recht weitere Beweise oder Zeugen beizubringen.
      c) Nachdem alle Beweise vorgebracht und alle Zeugen gehört sind, haben die Anklage und die Verteidigung das Recht zu einem Abschlussstatement.
      d) Nach dem Abschlusstatement spricht der Vorsitzende das Urteil und das Strafmaß.
      e) Das Urteil und das Strafmaß müssen vom Heiligen Vater bestätigt werden.


    5. Folgende Strafmaßnahmen können ergriffen werden:
    a) Empfehlung zur Exkommunikation
    b) Entzug der Lehrbefugnis
    c) Entzug des geistlichen Amts
    d) Publikationsverbot
    e) Indizierung von Werken
    Weitere Strafmaßnahmen können nach dem Ermessen des Vorsitzenden verhängt werden.


    6. Die Kommission führt eine Liste über die laufenden und abgeschlossen Prozesse sowie die verhängten Strafen.


    7. Weiterhin führt die Kommission eine Liste über indizierte Werke.


    8. Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre ist berechtigt, weitergehende Bestimmungen über die Prozessordnung zu fassen. Andere Erweiterungen müssen durch die Generalsynoge bestätigt werden.


    Nuesca,
    am Sonntag nach dem Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011



    + Emmet Cardinalis LaGuardia

    His eminence

    EMMET E. CARDINAL LAGUARDIA

    Kardinalkämmerer emeritus

    Erzbischof von Astoria City emeritus


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