Acta Sanctae Sedis, 18.IV.2015 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 18.IV.2015 AD


    I. Päpstliches Dekret über die Änderung der Konstitution »Ad Verbo Sequendum«


    Simon II.
    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die die Änderung der Konstitution »Ad Verbo Sequendum«


    Nachdem Unsere Kardinäle nach ausführlichen Beratungen beschlossen haben, die o.g. Konstitution den Bedürfnissen dieser Zeit anzupassen, verfügen und bestimmen Wir, das sie entsprechend der nachfolgenden Punkte als geändert gilt:



    1. Canon 10 der Apostolischen Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche wird wie folgt neu gefasst: "Die Kardinäle der heiligen katholischen und apostolischen Kirche stehen dem Papst als Ratgeber in der Leitung der Weltkirche zur Seite. Dazu treten die Kardinäle zu Konsistorien zusammen, um wichtige Angelegenheiten der Kirche zu beraten und Personalentscheidungen zu treffen. Zum ordentlichen Konsistorium werden alle Kardinäle geladen, die nicht in den Ruhestand versetzt worden sind. Das ordentliche Konsistorium tagt ständig, außer während der Sedisvakanz."


    2. Canon 8 der Apostolische Konstitution »Pastor Gregis« über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von San Pedro wird wie folgt neu gefasst: "Während der Sedisvakanz versammelt sich das Kardinalskollegium bis zum Beginn der Wahl in der so genannten Generalkongregation. An der Generalkongregation müssen alle Kardinalbischöfe und -priester teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhles unterrichtet wurden. Weiterhin nehmen die Kardinaldiakone, die nicht in den Ruhestand versetzt sind und sich zur Zeit in San Pedro aufhalten, an der Generalkongregation teil. Die Kongregation wird vom Kardinalkämmerer einberufen und geleitet."


    3. In Canon 27 der Apostolische Konstitution »Pastor Gregis« über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von San Pedro wird "nach der Versiegelung" ersetzt durch "vor der Versiegelung".


    4. In Canon 30 der Apostolische Konstitution »Pastor Gregis« über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von San Pedro wird angefügt: "Bleiben Kardinäle einem Wahlgang fern, so ist ihre Stimme für die Berechnung des notwendigen Quorums in diesem Wahlgang unbeachtlich. Die Mehrheitserfordernisse vorhergehender oder nachfolgender Wahlgänge werden dadurch nicht berührt, ebenso gilt ein Kardinal, der in einem Wahlgang nicht berücksichtigt wurde trotzdem als Teilnehmer des Konklaves."


    5. Es wird ein Canon 43 eingefügt: "Gesetz dem Fall, dass irgendeine Person anzweifelt, dass ein unter den Bestimmungen dieser Konstitution gewählter Bischof von San Pedro gleichzeitig und ohne ein weiteres Verfahren oder eine weitere Feststellung auch gewählt ist zum Bischof von Vatikano und dass ausschließlich das hier niedergelegte und bestimmte Verfahren Anwendung findet, um den Bischof beider miteinander untrennbar vereinigten und durch Personalunion verbundenen Stühle zu bestimmen, sei bekannt gegeben, dass alle diejenigen, die sich schuldig machen sollten, sich die Exkommunikation latae sententiae zuziehen."


    Valsanto,
    am 18. April im Jahre des Herren 2015


    Seine Heiligkeit

    Papst

    SIMON II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei

    2013 - 2024


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