Acta Sanctae Sedis, 28.VI.2013 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 28.VI.2013 AD


    I. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Nachdem es in der Kurie, der Apostolischen Generalsynode und in den Kirchenprovinzen einige Veränderungen gegeben hat, wollen Wir die folgenden Entscheidungen verkünden.


    1. Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass Carlos Kardinal Pellicano, Titular-Erzbischof von Malliono, in seinem Amt als Dekan des Kardinalskollegiums bestätigt wird.


    2. Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass Robert Kardinal Fischer, Erzbischof von Bergen, aus seinem Amt als Präses der Apostolischen Generalsynode entlassen wird, und danken ihm für die geleistete Arbeit.


    3. Zum Dritten verfügen und bestimmen Wir, dass Agnelo Rossi, Titular-Bischof von Forum Matianii, zum Präses der Apostolischen Generalsynode erhoben wird.


    4. Zum Vierten nehmen Wir die Bitte von John Kardinal Harrisburg, emeritierter Erzbischof von Oakvale, um Rückkehr aus dem Ruhestand an, und verfügen und bestimmen daher, dass der besagte Kardinal zum Erzbischof von Oakvale erhoben wird und als Kardinaldiakon wieder seinen Platz im Kardinalskollegium wahrnehmen soll.


    Valsanto,
    am Vorabend des Hochfests der Heiligen Apostel Petrus und Paulus im Jahre des Herren 2013


  • II. Instruktion »Sancti in Caelo« über die Schutzheiligen und Patronate


    Robertus Cardinalis Fischer,
    Inquisitor Magnus pro tempore, Diaconus Cardinalis, Metropolitanus Provinciae Bergiensis, Archiepiscopus Bergiensis


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Instruktion »Sancti in Caelo« über die Schutzheiligen und Patronate


    1. Da die Heiligen im Himmel an der Seite des Herrn Christus herrschen, ist es gut und nützlich, sie demütig um Beistand anzurufen, auf dass sie vor Gott dem Herrn für den Anrufenden eintreten.


    2. Als besondere Tradition der Heiligenverehrung unterstützt die Kirche Schutzheilige und Patronate für Orte, Länder, Berufe, Stände und andere Gruppen. Heilige, die in ihrem Leben mit einer besonderen Gruppe Gläubiger verbunden waren, können von dieser Gruppe bevorzugt angerufen werden.


    3. Die allgemeine Anerkennung von Schutzheiligen und Patronaten obliegt der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre. Auf Antrag einer Teilkirche oder einer Ordensgemeinschaft erteilt der Kardinal-Großinquisitor oder eine von ihm beauftragte Stelle nach einer Anhörung in der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre eine Lizenz, durch die ein Heiliger als Schutzheiliger oder Patron in der ganzen Kirche anerkannt wird.


    4. Für Schutzheilige und Patronate, die nur in begrenzten Regionen angerufen werden, kann der jeweilige Ortsbischof oder Metropolit eine Anerkennung aussprechen. Dies soll insbesondere für Schutzheilige und Patronate der Städte und Gemeinden der jeweiligen Diözesen geschehen.


    Nuesca,
    am Vorabend des Hochfests der Heiligen Apostel Petrus und Paulus im Jahre des Herren 2013



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    Robertus Cardinalis Fischer
    Inquisitor Magnus pro tempore


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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


    Einmal editiert, zuletzt von Robert Fischer ()