Acta Sanctae Sedis, 1.XI.2011 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 1.XI.2011 AD


    I. Enzyklika »Oves Meae« über das Hirtenamt der Kirche


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Enzyklika »Oves Meae« über das Hirtenamt der Kirche


    „Meine Schafe hören meine Stimme und ich kenne sie und sie folgen mir. Ich gebe ihnen ewiges Leben. Sie werden in Ewigkeit nicht verloren gehen, und niemand wird sie meiner Hand entreißen. Mein Vater, der sie mir gegeben hat, ist größer als alle und niemand kann sie der Hand des Vaters entreißen.“


    1. In dieser Kirche sind die Bischöfe vom Heiligen Geist eingesetzt als Nachfolger der zwölf Apostel, um den Menschen der Welt ein guter Hirte zu sein. Sie sind gesandt, das Werk Christi, des ewigen Hirten, in alle Ewigkeit voranzuführen. Jeder Bischof hat deshalb Anteil an der Seelsorge für alle Kirchen neben seiner besondere Verantwortung für die ihm allein unterstehenden Teile der Herde des Herrn.


    2. Es ist die Aufgabe jedes Bischofs, ausgehend von der Frohen Botschaft Christi, der Welt die Hoffnung auf das Kommen des Reichs Gottes zu verkünden, das über alles hinausgeht, was dem Menschen vorstellbar erscheint, und mit dem die Leiden der gegenwärtigen Zeit nicht zu vergleichen ist. Er ist in diesem Sinne Prophet, Zeuge und Diener der Hoffnung zugleich.


    3. Wie das Ostergeheimnis der Auferstehung im Zentrum des Lebens und der Sendung der zwölf Apostel steht, so steht auch die Eucharistie im Zentrum des Lebens und der Sendung eines jeden Bischofs. In der Eucharistie erscheint der Bischof unter den Augen aller als der, der da in der Vollmacht des Heiligen Geistes handelt, dem es im Besonderen obliegt, die heiligen Geheimnisse und Wunder des Altars zu vollziehen und diese durch die Predigt zu verkünden und zu erklären.


    4. Die bischöfliche Gewalt ist eine echte Gewalt, die aber vom Licht des ewigen Hirten erleuchtet und nach seinem Vorbild gestaltet ist. In allem, was die Bischöfe sagen und tun, muss die Autorität des Wortes und Handelns Christi offenbar werden. Sei das Leben der Bischöfe voll von Heiligkeit, sei ihr Wirken ein Zeugnis für Glaube, Hoffnung und Liebe.


    5. Als rechtmäßige Nachfolger des Kreises der Zwölf sollen sich die Bischöfe immer einander verbunden wissen und sich für alle Kirchen besorgt zeigen. Durch göttliche Einsetzung ist ja jeder einzelne gemeinsam mit den übrigen Bischöfen mitverantwortlich für die apostolische Aufgabe der Kirche. Daher bildet die heilige Gesamtheit der Bischöfe unter der Führung des Bischofs von Valsanto eine unteilbare, universale Gemeinschaft. Es entfaltet das Bischofsamt deshalb erst in der Kollegialität und Kommunion des Episkopats seine volle Wirkung.


    Valsanto,
    am Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011



    II. Dekret »Domine Imperatorque« über die Kirche in Andro


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Domine Imperatorque« über die Kirche in Andro


    Herr und Gebieter allen Lebens, den Geist des Müßigganges, des Kleinmuts, der Herrschsucht und Schwatzhaftigkeit gib uns nicht! Gib hingegen uns, Deinen Knechten, den Geist der Keuschheit, Demut, Geduld und Liebe! Ja, Herr, unser aller König, lass uns sehen unsere Fehltritte und nicht richten unseren Bruder, weil Du hochgelobt bist in die Ewigkeiten der Ewigkeiten.


    1. Die Androisch-katholische Kirche besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche in Form einer unierten Kirche mit eigenem Ritus. Sie umfasst als Kirchenprovinz Andro die Gebiete der Föderalen Republik Andro.


    2. Sitz der Androisch-katholischen Kirche ist Jakowgrad. Der Erzbischof von Jakowgrad steht der Androisch-katholischen Kirche als Metropolit von Andro vor.


    3. Der Metropolit von Andro legt in Absprache mit der Glaubenskongregation den Ritus der Androisch-katholischen Kirche fest.


    4. Für die Kirchenprovinz Andro gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete für Kirchenprovinzen festgelegt sind.


    5. Darüber hinaus kann der Metropolit von Andro mit Zustimmung des Staatssekretariats für das Gebiet einer anderen Kirchenprovinz eine eigene Diözese androischen Ritus' errichten. Eine solche Diözese wird als Exarchat bezeichnet, der Bischof führt den Titel eines Exarchen. Exarchate gehören der Kirchenprovinz an, für deren Gebiet sie errichtet wurden, unterliegen aber zusätzlich der Jurisdiktion des Metropoliten von Andro.


    6. Ist kein Apostolischer Nuntius in die Föderale Republik Andro entsandt, so soll der Bischof von Koskow als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.


    Valsanto,
    am Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011



    III. Dekret »Christus Vigor« über die Kirche in Bergen


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Christus Vigor« über die Kirche in Bergen


    „Christus ist Gottes Kraft und Gottes Weisheit, und wer die Heilige Schrift nicht kennt, der kennt weder Gottes Kraft noch seine Weisheit: die Schrift nicht kennen heißt Christus nicht kennen.“ So spricht der heilige Kirchenlehrer Hieronymus, und nach seinen Grundsätzen trägt die heilige Kirche noch das Evangelium als Wort Gottes zu den Männern und Frauen der Welt.


    1. Die Kirchenprovinz Bergen besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete der Bundesrepublik Bergen.


    2. Sitz der Kirchenprovinz Bergen ist die Freie Stadt Bergen. Der Erzbischof von Bergen steht der Kirchenprovinz als Metropolit von Bergen vor.


    3. Für die Kirchenprovinz Bergen gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.


    4. Ist kein Apostolischer Nuntius in die Bundesrepublik Bergen entsandt, so soll der Auxiliar des Erzbischofs von Bergen als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.


    Valsanto,
    am Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011



    IV. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Nachdem die Apostolische Generalsynode uns die Bitte um die Errichtung zweier Kirchenprovinzen in Andro sowie in Bergen angetragen hat und das Kollegium der Kardinäle zwei Mitglieder des Bischofskollegiums für würdig befunden hat, die Leitung dieser neuen Hierarchen zu übernehmen, haben wir uns mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt und verkünden daher:


    1. Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass Stanislaw Nowak, Titular-Erzbischof von Thigisa Maior, zum Erzbischof von Jakowgrad und gleichzeitig zum Metropoliten von Andro ernannt wird.


    2. Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass Josef Kardinal Amorth, Bischof von Loretal, zum Erzbischof von Bergen und gleichzeitig zum Metropoliten von Bergen ernannt wird.


    Valsanto,
    am Hochfest Allerheiligen im Jahre des Herren 2011