Acta Sanctae Sedis, 2.X.2011 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 2.X.2011 AD


    I. Dekret »Respondens Autem« über die Kirche in Valsanto


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Respondens Autem« über die Kirche in Valsanto


    Jesus sagte zu ihm: „Selig bist du, Simon Barjona; denn nicht Fleisch und Blut haben dir das offenbart, sondern mein Vater im Himmel. Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“


    1. Die Kirchenprovinz Valsanto besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst das heilige Tal einschließlich der Städte Santa Julía, Santiago und Nuesca.


    2. Sitz der Kirchenprovinz Valsanto ist San Pedro. Der Papst steht der Kirchenprovinz als Bischof von San Pedro und Metropolit von Valsanto vor.


    3. Neben dem Bistum San Pedro del Valsanto gibt es immer die drei Suffraganbistümer Santa Julía, Santiago und Nuesca. Die Suffraganbischöfe sind immer die drei Kurienkardinäle als Kardinalbischöfe.


    4. Zur Assistenz des Papstes und der Kurienkardinäle beruft der Heilige Vater einen Apostolischen Erzvikar für das Bistum San Pedro del Valsanto und je einen Apostolischen Vikar für die Suffraganbistümer Santa Julía, Santiago und Nuesca.


    5. Für die Kirchenprovinz Valsanto gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind, mit der Maßgabe, dass an Stelle des Metropoliten der Apostolische Erzvikar und an die Stelle der Suffraganbischöfe die Apostolischen Vikare treten. Der Erzvikar und die Vikare sind somit regelmäßig mit der vollen Amtsgewalt eines Metropoliten beziehungsweise eines Suffraganbischofs ausgestattet.


    6. In besonderen Fällen, in denen ein Kurienkardinal selbst weder Metropolit einer anderen Kirchenprovinz noch Suffraganbischof in einer anderen Kirchenprovinz ist, kann der Papst durch Motu Proprio bestimmen, dass für ein Suffraganbistum kein Apostolischer Vikar ernannt wird und der Kurienkardinal die Aufgaben des Suffraganbischofs selbst wahrnimmt.


    7. Es wird kein Apostolischer Nuntius für die Kirchenprovinz Valsanto entsandt.


    Valsanto,
    am Tag der heiligen Schutzengel im Jahre des Herren 2011



    II. Dekret »Quid facietis« über die Feiertage der Kirche


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Quid facietis« über die Feiertage der Kirche


    "Was wollt ihr am Festtag tun, am Tage des Festes des HERRN?" (Hos 9,5) Um diese Frage beantworten können, ist es wichtig, die Festtage der Kirche als ganzen zu benennen und festzusetzen.


    1. Die im Anhang angegebenen Tage werden als gebotene Festtage der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche festgelegt. Alle Gemeinden ist die angemessene Feier der gebotenen Festtage auferlegt.


    2. Hochfeste sind Festtage mit dem höchsten liturgischen Rang, bei denen zentrale Lehren der Kirche oder wichtigen Heiligen gedacht wird.


    3. Feste gelten kirchengeschichtlichen Ereignissen oder dem Gedächtnis von verstorbenen Heiligen. Sie sind geboten, sofern sie im Anhang aufgeführt sind, ansonsten wird ihre Feier den Gemeinden vorgeschlagen.


    4. Gedenktage erinnern an besondere Ereignisse oder besondere Personen der Kirchengeschichte. Ihre Feier ist den Gemeinden vorgeschlagen.


    5. Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre kann durch Instruktion weitere Fest- und Gedenktage für die ganze Kirche festlegen. Ebenso können Metropoliten für das Gebiet ihrer Kirchenprovinz Feste und Gedenktage sowie Diözesanbischöfe Gedenktage für das Gebiet ihrer Diözese festlegen. Eine solche Festlegung ist der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre anzuzeigen, welche einen Allgemeinen Kalender der Festtage der Kirche führt.


    Datierte und abhängige Feier- und Gedenktage der valsantinisch-katholischen Kirche


    Datierte Feiertage
    1. Januar: Hochfest der Gottesmutter Maria
    6. Januar: Hochfest der Erscheinung des Herrn


    2. Februar: Fest der Darstellung des Herrn
    22. Februar: Fest Kathedra Petri (Nationalfeiertag)


    19 März: Hochfest des Heiligen Josef
    25. März: Hochfest der Verkündung des Herrn


    24. Juni: Hochfest der Geburt des Heiligen Johannes des Täufers
    29. Juni: Hochfeste der Heiligen Apostel Petrus und Paulus


    15. August: Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel


    15. September: Tag des Gedächtnis der Schmerzen Mariens


    1. November: Hochfest Allerheiligen
    2. November: Fest Allerseelen


    8. Dezember: Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria
    24. Dezember: Heiliger Abend des Gedächtnisses an Adam und Eva
    25. Dezember: Hochfest der Geburt des Herrn



    Abhängige Feiertage
    Christkönigsfest: 5. Sonntag vor dem Hochfest der Geburt des Herrn
    1. Sonntag im Advent: 4. Sonntag vor dem Hochfest der Geburt des Herrn
    2. Sonntag im Advent: 3. Sonntag vor dem Hochfest der Geburt des Herrn
    3. Sonntag im Advent: 2. Sonntag vor dem Hochfest der Geburt des Herrn
    4. Sonntag im Advent: 1. Sonntag vor dem Hochfest der Geburt des Herrn


    Aschermittwoch: 46. Tag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    1. Sonntag der österlichen Bußzeit: 6. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    2. Sonntag der österlichen Bußzeit: 5. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    3. Sonntag der österlichen Bußzeit: 4. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    4. Sonntag der österlichen Bußzeit: 3. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    5. Sonntag der österlichen Bußzeit: 2. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    Palmsonntag: 1. Sonntag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    Gründonnerstag: Donnerstag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    Tag des Leidens und Sterbens des Herrn: Freitag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    Tag der Grabesruhe des Herrn: Samstag vor dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest der Auferstehung des Herrn: Sonntag nach dem ersten Vollmond nach der Tagundnachtgleiche im Frühling


    3. Sonntag der Osterzeit: 2. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    4. Sonntag der Osterzeit: 3. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    5. Sonntag der Osterzeit: 4. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn
    6. Sonntag der Osterzeit: 5. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest Christi Himmelfahrt: 39. Tag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Pfingstfest: 7. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest der Allerheiligsten Dreifaltigkeit: 8. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest Fronleichnam: Donnerstag nach dem 9. Sonntag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest Leib und Blut des Herrn: 67. Tag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Hochfest des Heiligsten Herz Jesu: 75. Tag nach dem Hochfest der Auferstehung des Herrn


    Valsanto,
    am Tag der heiligen Schutzengel im Jahre des Herren 2011



    III. Päpstliches Dekret »Fratres in Dignitate« über die priesterlichen Ehrentitel


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Päpstpliches Dekret »Fratres in Dignitate« über die priesterlichen Ehrentitel


    Brüder im Priesteramt, Euer besonderer Auftrag in der Kirche erfordert, daß Ihr »Freunde« Christi seid, die sein Antlitz unablässig betrachten und sich lernbereit in die Schule Marias begeben. Betet ohne Unterlass und ladet die Gläubigen dazu ein, um Berufungen zu beten, wie auch um das Durchhalten der Berufenen im priesterlichen Leben und für die Heiligung aller Priester. Helft Euren Gemeinden, immer mehr das einzigartige »Geschenk und Geheimnis« des Weihepriestertums zu lieben.


    1. Priester, die sich im Dienste am Herrn auf besondere Weise hervorgetan haben oder die bei der Pflege des wahren Glaubens besondere Leistungen erbracht haben, können durch den Papst mit besonderen Titeln und weiteren Rechten geehrt und ausgezeichnet werden.


    2. Der Ehrentitel eines Päpstlichen Ehrenkaplans steht im Range unter dem eines Päpstlichen Ehrenprälats. Den Trägern beider Titel gebührt es, als Monseñor betitelt zu werden.


    3. Ein Päpstlicher Ehrenkaplan ist berechtigt, sich als Kaplan Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und inner- und außerhalb eines Gottesdienstes eine schwarze Soutane mit violetter Paspelierung, violetten Knöpfen und einem violetten Zingulum zu tragen.


    4. Ein Päpstlicher Ehrenprälat ist berechtigt, sich als Prälat Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und innerhalb eines Gottesdienstes die violette Chorkleidung, außerhalb eines Gottesdienstes einen schwarzen Talar mit roter Paspelierung, violetten Knöpfen und einem violetten Zingulum zu tragen.


    5. Jeder Kardinal und jeder Metropolit soll dem Papst Vorschläge für die Verleihung der priesterlichen Ehrentitel unterbreiten dürfen. Über die Verleihung dieser Titel entscheidet aber allein der Papst.


    Valsanto,
    am Tag der heiligen Schutzengel im Jahre des Herren 2011