Anträge & Mitteilungen

  • Werte Brüder,


    ich bitte um die Zustimmung der Generalsynode zu dem folgenden Entwurf einer Instruktion, die die protokollarische Rangfolge bei formellen Anlässen des Heiligen Stuhls festschreibt.


    Instruktion »In Rem Divinae« über die Präzedenz im Apostolischen Palast


    1. Bei öffentlichen Gottesdiensten, Empfängen, Staats- und Festakten und anderen formalen Anlässen des Heiligen Stuhls wird die Präzedenz, wie sie in dieser Instruktion dargelegt ist, angewendet. Die ordentliche Präzedenz umfasst alle Bischöfe und Prälaten der heiligen katholischen Kirche in sieben Rängen. Bei ökumenistischen und diplomatischen Anlässen finden außerordentliche Präzedenzen Anwendung, die im ersten Fall zusätzlich Geistliche anderer christlicher Kirchen und Gemeinschaften, im zweiten Fall zusätzlich Amtsträger und Diplomaten fremder Staaten und des Staates Valsanto umfassen. Innerhalb eines Rangs findet, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, zunächst das Prinzip der Anciennität und ersatzweise das Prinzip der Seniorität Anwendung.


    2. Den ersten Rang bildet der Heilige Vater als Bischof von San Pedro und Vatikano. Bei ökumenistischen Anlässen folgen die Patriarchen derjenigen autokephalen Kirchen, die auf eine altkirchliche Gründung durch einen Apostel zurückgehen. Bei diplomatischen Anlässen folgen Staatsoberhäupter fremder Staaten.


    3. Den zweiten Rang bilden die Kardinalbischöfe, wobei der Kardinaldekan den anderen Kardinalbischöfen vorausgeht. Bei ökumenistischen Anlässen folgen die Oberhäupter anderer autokephaler Kirchen. Bei diplomatischen Anlässen folgen Regierungsoberhäupter fremder Staaten sowie der Dekan des Staatskapitels.


    4. Den dritten Rang bilden die Kardinalpriester- und diakone, wobei die Klasse der Kardinalpriester der Klasse der Kardinaldiakone vorausgeht und die Reihenfolge innerhalb beider Klassen zunächst nach den Regeln der folgenden Ränge bestimmt, bei Anwendung des Prinzips der Anciennität aber das Datum der Kardinalskreierung herangezogen wird. Bei ökumenistischen Anlässen entfällt der dritte Rang, wobei dann innerhalb der Klassen der folgenden Ränge ein Kardinal einem gleichrangigen Bischof ohne Kardinalstitel stets vorausgeht. Bei diplomatischen Anlässen folgen den Kardinalpriestern die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschafter sowie die Petrusritter und den Kardinaldiakonen Minister fremder Staaten sowie der Thesaurar des Staatskapitels und die Marienritter.


    5. Den vierten Rang bilden die Patriarchen und Metropoliten, wobei die Patriarchen die erste Klasse, die Primasse die zweite Klasse und die weiteren Metropoliten die dritte Klasse bilden. Der Klasse der weiteren Metropoliten gehört auch der Apostolische Erzvikar für San Pedro an. Bei ökumenistischen Anlässen folgen den Patriarchen die Oberhäupter autonomer Kirchen, den Primassen die Oberhäupter christlicher Gemeinschaften und den Metropoliten Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften eine vergleichbare leitende Funktion bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen weitere Regierungsmitglieder und Parlamentarier fremder Staaten sowie die übrigen weltlichen Mitglieder des Staatskapitels.


    6. Den fünften Rang bilden die übrigen Erzbischöfe als eine Klasse. Dabei geht zunächst ein Orts-Erzbischof einem Titular-Erzbischof und ein Titular-Erzbischof einem Koadjutor-Erzbischof und ein Koadjutor-Erzbischof einem emeritierten Erzbischof voraus. Unter den Titular-Erzbischöfen gehen Kurienbischöfe den Missionsbischöfen und Missionsbischöfe den Auxiliarbischöfen voraus. Schließlich geht in jeder Kategorie ein Erzbischof eines dauerhaften Erzbistums einem Erzbischof vor, der den Titel ad personam oder pro hac vice trägt. Bei ökumenistischen Anlässen folgen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel eines Erzbischofs tragen oder eine vergleichbare Funktion bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen weitere Diplomaten fremder Staaten sowie die Majore der Päpstlichen Garden, die Marienoffiziere und die Träger des Großkreuzes vom heiligen Geist.


    7. Den sechsten Rang bilden die übrigen Bischöfe als eine Klasse. Dabei geht zunächst ein Ortsbischof einem Titular-Bischof und ein Titular-Bischof einem Koadjutor-Bischof und ein Koadjutor-Bischof einem emeritierten Bischof voraus. Unter den Titular-Bischöfen gehen Kurienbischöfe den Missionsbischöfen und Missionsbischöfe den Auxiliarbischöfen voraus. Bei ökumenistischen Anlässen folgen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel oder die Funktion eines Bischofs bekleiden. Bei diplomatischen Anlässen folgen die Träger des Goldenen und Silbernen Kreuzes vom heiligen Geist.


    8. Den siebten Rang bilden die Prälaten, die nicht Bischöfe sind, wobei die Äbte die erste Klasse, die Missionsprälaten und Diözesanadministratoren die zweite Klasse, die weiteren Ordens- und Diözesanprälaten die dritte Klasse und die Ehrenprälaten die vierte Klasse bilden. Bei ökumenistischen Anlässen folgen in den jeweiligen Klassen Geistliche, die in anderen christlichen Kirchen oder Gemeinschaften den Titel oder die Funktion eines Priesters bekleiden und mit vergleichbaren Aufgaben betraut sind.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Werte Brüder,


    ich bitte um die Zustimmung der Generalsynode zu dem folgenden Entwurf einer Instruktion, der Errichtung für das Amt für Heraldik wesen.


    Instruktion »Dilectus cura traditum« über die Errichtung des Amtes für Allgemeine Kirchen Heraldik



    Die Aufgabe der Überwachung der Traditionellen Ornamente und Wappen des Klerus ist wichtig um auch diese in Archiven zu führen in falle von Verlust.
    Ein geregeltes System von experten die eine wichtiges Kultur gut weiterführt dient zur Bewahrung einer langen Tradition und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil unseres Vermächtnis.


    1. Das Amt für Kirchen Heraldik untersteht dem Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, dazu gehörig zum Staatssekretariat.
    2. Das Amt wird von einem Amtsleiter als Sekretar geleitet zur Seite steht ihm ein Stellvertreter.
    3. Das Amt befasst sich mit allgemeinen fragen der Heraldik im Staat Valsanto und für den Klerus.
    4. Das Amt ist Bewahrer und Kustos für das Kultur Gut der Kirche die den Ausdruck in den Wappen der einzelnen Prälaten wiederspiegelt..
    5. Das Amt führt ein detailliertes Archiv von jedem Wappen das Ausgestellt wurde.
    6. Das Amt ist Kontrollorgan für die ganze Kirchen Heraldik in der Katholischen und Apostolischen Kirche.


    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Bruder Serf bitte als Eilantrag behandeln. Danke


    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Brüder in Christo, ich schaffe es nicht mehr, den Verpflichtungen als Präses der Generalsynode nachzukommen. Aus diesem Grund ernenne ich Bruder Angelo Rossi gemäß I,4 des Zeremonials für die Apostolische Generalsynode zum Präsesvikar, lege mein Amt hiermit nieder und bitte Bruder Angelo, die Neuwahl des Präses vorzunehmen.

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    Ehemaliger Präses der Apostolischen Generalsynode
    Präses der Apostolischen Almosenverwaltung und Päpstlicher Almosenier




  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Gemäß unserem Zeremonial bestimmen wir
    Seine Exzellenz Bischof Ottavio Rizzo zum Präsesvikar


    Zitat

    Zeremonial für die Apostolische Generalsynode
    I. Über die Zusammensetzung,
    4. Aus der Reihe der Synodenväter der Apostolischen Generalsynode kann der Präses einen Präsesvikar benennen, der im Falle der Verhinderung des Präses die Leitung der Apostolischen Generalsynode übernimmt.




    sig.



    ________________________________________
    Bischof Edward Napiero
    Präses der Apostolischen Generalsynode


    Edward Napiero
    Präses der Apostolischen Generalsynode
    Jefe de Protocolo en la Secretaría de Estado
    Obispo auxiliar de Santa Julía
    Obispo titular de Estella

  • Ich bitte um Kurze Debatte und Abstimmung über folgende Instruktion.



    Instruktion » Quia homo naturali inclinatione « über das Amt für das Protokoll


    "Denn ein Mensch, der da isst und trinkt und hat guten Mut bei all seinem Mühen, das ist eine Gabe Gottes."


    Die Fähigkeit zur Arbeit zu besitzen, ist ein Privileg, dass Gott uns eingeräumt hat. Wenn wir in der Lage sind zu arbeiten, so sollte das in uns große Dankbarkeit gegenüber Gott hervorrufen.
    Dieses Amt soll für die Zukunft Treffpunkt sein für die Besetzung der Stellen in der Kongregation des Staatssekretariats.
    Es ist wichtig das Protokolle eingehalten werden aber auch dazu braucht es jemanden der Aufsicht hat über solche Themen.
    Zum dritten Teil Vertreter des Papstes zu sein bei der Zeremonien der Amtsantritte ist immer trotzdem ein Zeichen der Nähe des Heiligen Vaters zu seiner Brüdern Bischöfen. Diese drei wichtigen Aufgaben sind in einem Amt zusammengefasst.



    1. Das Amt für das Protokoll wird als Abteilung des Staatssekretariats eingerichtet.
    2. Das Amt wird vom Protokollchef geleitet der Erzbischof oder Bischof sein muss, der vom Kardinal-Staatssekretär ernannt wird.
    3. Das Amt ist Ansprechpartner für alle Fragen, zur Besetzung der Personalstellen, für das Protokoll und für Vertretungen bei Installierung von Metropoliten oder Apostolischen Nuntien.
    3. Der Protokollchef übt bei den Vertretungen der Installation auch das Amt des Apostolischer General Delegat für Päpstliche Vertretungen aus. Ist der Kardinalstaatssekretär nicht selbst anwesend überreicht der Apostolischer General Delegat für Päpstliche Vertretungen den neuen Metropoliten das Pallium im Auftrag des Heiligen Stuhls.
    4. Das Amt erarbeitet Richtlinien und Vorschläge für das Protokoll amt und das Personalwesen.


    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Ich bitte um Kurze Debatte und Abstimmung über folgende 2 Instruktion.



    Organisatorische Instruktion »Et volo« über die Untersekretären in den Ämter des Staatssekretariats


    "Und ich will den Vater bitten, und er wird euch einen andern Beistand geben, dass er bei euch sei in Ewigkeit."


    Die Aufgabe des Staatssekretariates ist es, die strukturellen Angelegenheiten der Weltkirche zu Orden, die diplomatische Vertretung des Heiligen Stuhles zu gewährleisten und die Außenpolitik des Staates Valsanto wahrzunehmen.
    Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, gibt es Sekretäre im Rang von Erzbischöfen und Bischöfen und es soll künftig auch Untersekretäre geben in Rang von Priester oder Bischöfen.
    Diese sollen als Beistand eine Arbeitserleichterung sein oder die Rollen bei Abwesenheit gänzlich übernehmen.


    1. Jedes Amt soll einen Untersekretär bekommen, der im Falle von Abwesenheit oder Vakanz die Rolle des Vorgesetzten übernimmt. Jeder Untersekretär arbeitet in seiner ernannten Abteilung mit.
    2. Für das Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten wird der General Assessor, durch den Kardinal-Staatssekretär ernannt. Dieser arbeitet eng mit dem Substituten zusammen und übernimmt bei Vakanz oder Abwesenheit des Substituten, das Amt und alle Rechte und Pflichten.
    3. Jeder Untersekretär muss Priester oder Bischof sein, der vom Kardinal-Staatssekretär ernannt wird.
    4. Für das Hauptbüro des Kardinal-Staatssekretär ernennt dieser jeweils einen Privaten Sekretär und einen Untersekretär in Fall von Abwesenheit des ersten. Die Funktion als Untersekretär wird meistens von einem anderen Untersekretär ausgeführt werden.
    5. Für das Außerordentlicher Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, wird die Stellvertretung durch den Staatsdenkan innerhalb des Staatskapitel bestellt.



    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Guten Tag, ich bitte die Synode über die Änderung am Dekret abzustimmen.






    Neu:

    Zitat

    2. Sitz der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor ist Astoria City. Der Patriarch von Astoria City steht der Kirchenprovinz als Primas der Vereinigten Staaten von Astor vor.
    In seiner Eigenschaft als "Legatus natus" kann er vom Legatenrechte Gebrauch machen.
    Die Berufung oder Abberufung des Patriarchen wird vom Kapitel der Kirchenprovinz, mit einer Dreierliste, durch das Kardinalstaatssekretariat dem Papst vorgeschlagen.

    Zitat


    3. Der Primas kann innerhalb seiner Kirchenprovinz, Erzdiözesen sowie Diözesen errichten, ändern, erheben oder aufheben, sowie Apostolische Vikare oder Administratoren berufen.

    Zitat


    5. Ist kein Apostolischer Nuntius in die Vereinigten Staaten von Astor entsandt, so soll der älteste amtierende Auxiliar des Erzbischofs von Astoria City als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.

    Seine Exellenz Mons. Dr.iu.can Gregory Omalley

    Erzbischof von Astoria City

    Metropolit der Kirchenprovinz Astor

    Apostolic Administrator sede plena of Freeport

  • Ich fasse meine zwei Anträge in einen zusammen und beantrage eine Änderung im schon bestehenden Organisatorische Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats.



    Neu:

    Zitat

    6. Jedes Amt außer das Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto bekommt einen Untersekretär. Die Untersekretäre sind Priester oder Bischöfe die eng mit den Sekretären zusammen arbeiten. Der General Assessor des Staatssekretariats muss zwingend ein Bischof sein, dieser arbeitet im Amt für Allgemeine Angelegenheiten.


    7.Als Mitglied des Staatssekretariats gelten der Kardinal-Staatssekretär, die vier Sekretäre, der General Assessor, die zwei Untersekretären, der Apostolischer General Delegat für Päpstliche Vertretungen und die Päpstlichen Legaten. Päpstliche Legaten sind Mitarbeiter eines der Ämter mit Ausnahme des Amtes für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, denen der Papst die Vollmacht erteilt hat, vor fremden Subjekten den Heiligen Stuhl zu vertreten. Alle Mitglieder des Staatssekretariats mit Ausnahme des Außerordentlichen Sekretärs sowie die zwei Untersekretär müssen die Bischofsweihe erhalten haben.


    Alt:

    Zitat

    6. Als Mitglied des Staatssekretariats gelten der Kardinal-Staatssekretär, die vier Sekretäre und die Päpstlichen Legaten. Päpstliche Legaten sind Mitarbeiter eines der Ämter mit Ausnahme des Amtes für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, denen der Papst die Vollmacht erteilt hat, vor fremden Subjekten den Heiligen Stuhl zu vertreten. Alle Mitglieder des Staatssekretariats mit Ausnahme des Außerordentlichen Sekretärs müssen die Bischofsweihe erhalten haben.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Ich bitte die Synodalväter über das folgende Dekret zu Beraten.

    Monseñor Francis Arinza
    Asesor de Asuntos Generales de la Secretaría de Estado de la Santa Sede
    Vicario Apostolico de Nuesca
    Titularbischof von Nubia