Acta Sanctae Sedis, 21.III.2011 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 21.III.2011 AD


    I. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Hiermit verfügen und bestimmen Wir, dass Simon Mdinga, Titularbischof von Dometiasarea, fortan als Apostolischer Nuntius für das Kaiserreich Dreibürgen nach Reichstal entsendet wird.


    Valsanto,
    am Tage des 21. März im Jahre des Herren 2011



    II. Päpstliches Dekret »Magna Gloriosaque« über die Einberufung einer dreibürgischen Partikularsynode


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Päpstliches Dekret »Magna Gloriosaque« über die Einberufung einer dreibürgischen Partikularsynode


    1. Groß und glorreich ist die katholische Kirche in den Ländern des Kaiserreichs Dreibürgen und lange Zeit waren die vatikanischen Hügel im Herzen des Reiches Sitz eines Oberhirten der einen heiligen Kirche. Dies anerkennend besitzt die dreibürgische Kirche einen besonderen Status in der Welt.


    2. Nach der Herstellung der Einheit zwischen valsantinischer und remischer Kirche ist es notwendig, die Struktur der katholischen Kirche in Dreibürgen neu zu ordnen und der veränderten Situation der Weltkirche anzupassen. Wir orden daher an, dass unverzüglich eine Partikularsynode für die dreibürgischen Länder nach Rem einberufen wird.


    3. Der Synode sollen alle Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe und sonstige Prälaten mit einem klerikalen Amt in den Ländern des Kaiserreichs Dreibürgen, einschließlich der Bischöfe des Heiligen Landes, angehören und unter der Leitung Unseres Nuntius im Kaiserreich stehen.


    4. Ferner sollen auch die Äbte der stauffischen Konfession an dieser Synode teilnehmen, um im ökumenischen Geiste über die Stellung der stauffischen Konfession innerhalb der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche zu diskutieren.


    5. Jedes für Dreibürgen relevante Thema soll auf der Synode besprochen werden dürfen und Beschlüsse sollen entweder als Partikularrecht umgesetzt oder der Kurie zur Entscheidung vorgelegt werden.


    Valsanto,
    am Tage des 21. März im Jahre des Herren 2011