[Debatte] Konkordate

  • Handlung:Der Konzilssekretär Kardinal MacLachlan tritt vor das versammelte Konzilsplenum und beginnt den Sitzungstag mit einer Andacht.


    Zu dir, Herr, erhebe ich meine Seele. Mein Gott, auf dich vertraue ich. Lass mich nicht scheitern, lass meine Feinde nicht triumphieren! Denn niemand, der auf dich hofft, wird zuschanden; zuschanden wird, wer dir schnöde die Treue bricht. Zeige mir, Herr, deine Wege, lehre mich deine Pfade! Führe mich in deiner Treue und lehre mich; denn du bist der Gott meines Heiles. Auf dich hoffe ich allezeit. Denk an dein Erbarmen, Herr, und an die Taten deiner Huld; denn sie bestehen seit Ewigkeit. Denk nicht an meine Jugendsünden und meine Frevel! In deiner Huld denk an mich, Herr, denn du bist gütig. Gut und gerecht ist der Herr, darum weist er die Irrenden auf den rechten Weg. Die Demütigen leitet er nach seinem Recht, die Gebeugten lehrt er seinen Weg. Alle Pfade des Herrn sind Huld und Treue denen, die seinen Bund und seine Gebote bewahren. Um deines Namens willen, Herr, verzeih mir; denn meine Schuld ist groß. Wer ist der Mann, der Gott fürchtet? Ihm zeigt er den Weg, den er wählen soll. Dann wird er wohnen im Glück, seine Kinder werden das Land besitzen. Die sind Vertraute des Herrn, die ihn fürchten; er weiht sie ein in seinen Bund. Meine Augen schauen stets auf den Herrn; denn er befreit meine Füße aus dem Netz. Wende dich mir zu und sei mir gnädig; denn ich bin einsam und gebeugt. Befrei mein Herz von der Angst, führe mich heraus aus der Bedrängnis! Sieh meine Not und Plage an und vergib mir all meine Sünden! Sieh doch, wie zahlreich meine Feinde sind, mit welch tödlichem Hass sie mich hassen! Erhalte mein Leben und rette mich, lass mich nicht scheitern! Denn ich nehme zu dir meine Zuflucht. Unschuld und Redlichkeit mögen mich schützen, denn ich hoffe auf dich, o Herr. O Gott, erlöse uns aus all seinen Nöten! Amen.


    Handlung:Nach einem Moment des stillen Gebets eröffnet er die Debatte und gibt das Konzil für Wortmeldungen frei.


    Eminenzen und Exzellenzen!


    Es ist nun über die Gültigkeit der bislang bestehenden Konkordate zu debattieren. Bislang bestehen die folgenden Konkordate:


    Valsanto

    Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor


    Präambel


    Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


    Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
    (2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.


    Artikel b: Diplomatische Vertretungen
    (1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
    (3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.


    Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
    (1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.


    Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
    Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


    Artikel e: Rechte der Geistlichen
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.


    Artikel f: Militärseelsorge
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
    (2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
    (3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.



    Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am 29.08.2010 in Astoria City unterzeichnet worden.


    Für den Heiligen Stuhl:


    Für die Vereinigte Staaten von Astor:

    President of the United States


    Vatikan

    Konkordat zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und dem Heiligen Stuhl


    (1) Der Papst krönt die Dreibürgener Kaiser, sollte der Papst ernsthaft verhindert oder der Stuhl Petri vakant sein, so fällt diese Aufgabe dem Erzbischof vom Reichstal und Primas Trimontaniae zu.
    (2) Der Kirche fällt die Aufgabe zu, das Lehrpersonal für den katholischen Religionsunterricht an den Schulen zu stellen, welches den Unterricht gemäß den Reichsgestzen abhalten und gestalten.
    (3) Allein dem Papst steht das Recht zu, Kirchenprovinzen und Bistümer zu erschaffen, zu verändern oder aufzulösen sowie diese Personell zu besetzen. Dabei sollten die Bischöfe aus dem Gebiet des Kaiserreiches Dreibürgen stammen.
    (4) Das Kaiserreich Dreibürgen und der Heilige Stuhl erkennen sich diplomatisch an, gleiches gilt auch für das Gebiet des Kirchenstaates, dessen territoriale Integrität das Kaiserreich Dreibürgen garantiert. Die Beziehungen untereinander werden als "freundschaftlich" eingestuft.
    (5) Der Apostolischer Nuntius genießt Immunität, gleiches gilt für die Apostolische Nuntiatur. Im Gegenzug verfügt auch der Botschafter des Reiches sowie das Botschaftsgelände über diese Immunität.
    (6) Das Konkordat kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert werden und hat eine unbeschränkte Laufzeit.


    Unterzeichnet durch seine Heiligkeit den Papst und seine Majestät den Dreibürgener Kaiser am 6. Januar im Jahre des Herrn 2010.

    Konkordat
    zwischen der


    HEILIGEN KATHOLISCH-APOSTOLISCHEN KIRCHE


    und dem


    GROSSHERZOGTUM BAZEN


    Artikel I.
    Das vorliegende Konkordat wird zwischen der Heiligen Katholisch-Apostolischen Kirche, nachfolgend "Katholische Kirche" genannt, und dem Großherzogtum Bazen vereinbart.


    Artikel II.
    Die katholische Kirche hat das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten unabhängig vom Großherzogtum Bazen zu regeln. Die katholischen Vereinigungen genießen Freiheit.


    Artikel III.
    Der katholischen Kirche wird von Seiten des Großherzogtums Bazen das Recht eingeräumt, an öffentlichen Schulen und Bildungsanstalten Religionsunterricht zu erteilen. Die Lehrpläne sind im Konsens zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum auszuarbeiten. Unabhängig von den öffentlichen Schulen hat die katholische Kirche das Recht, ungehindert Ordensschulen und sonstige katholische Lehranstalten zu unterhalten. Der Besuch einer solchen Lehranstalt wird vom Großherzogtum als gleichwertig zum Besuch einer öffentlichen Schule angesehen.
    Die katholische Kirche unterhält an der Karl-Wilhelms-Universität in Thalburg einen Lehrstuhl für katholische Theologie. Sie ist zur Unterhaltung eines Priesterseminars an ebendieser Universität berechtigt.


    Artikel IV.
    Das Großherzogtum Bazen trägt die finanziellen Lasten der katholischen Kirche mit. Dies beinhaltet auch die Besoldung der katholischen Würdenträger. Zu diesem Zweck wird eine allgemeine Kirchensteuer erhoben. Im Gegenzug ist die katholische Kirche dazu angehalten, sich für das Gemeinwohl im Großherzogtum einzusetzen, Bildung und allgemeine Gesundheit zu fördern und an der Entwicklung der bazischen Gesellschaft mitzuwirken.


    Artikel V.
    Dieses Konkordat kann einseitig binnen einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.


    Artikel VI.
    Dieses Konkordat tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertreter der katholischen Kirche und des Großherzogtums in Kraft.


    In nomini patris et filii et spiritu sancti
    Bonifatius X.


    Für das Großherzogtum Bazen

    Von Gottes Gnaden Großherzog von Bazen


    Ich bitte um Wortmeldungen.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Als Vertreter der Bazischen Kirche kann ich nur über das Konkordat mit dem Großherzogtum urteilen, darf über jenes jedoch berichten, dass es sich in den Monaten seit seinem Bestehen als wirksam erwiesen hat. Der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wurde deutlich verbessert, die kirchlichen Schulen laufen in gewünschter Weise, und die caritativen Einrichtungen funktionieren. Im Gegenzug treibt das Großherzogtum pflichtgemäß die Kirchensteuer ein und überweist sie regelmäßig.
    Ich spreche mich daher für ein weiteres Bestehen zumindest dieses einen, oder aber auch der übrigen Konkordate aus.

  • Eminenzen und Exzellenzen


    Mein einziger Punkt wäre es, die bestehenden Konkordate zu vereinheitlichen und etwagige Besonderheiten in einen Anhang zu überführen. An diesem Muster sollten zukünftige Abkommen sich dann ein Beispiel nehmen können. Ich persönlich halte das Konkordat mit Astor für das beste Beispiel.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich stimme hier Erzbischof Omar zu. Es ist erstrebenswert, ein einheitliches Design und hinsichtlich des Inhalts auch einheitliche Formeln zu verwenden, um Aufwand zu minimieren und Vergleichbarkeit herzustellen. In entsprechende Verhandlungen mit den Staaten zu treten, wird Aufgabe der Kurie sein. Hier im Konzil könnten wir z.B. beschließen, dass die drei genannten Konkordate (oder wurden noch welche übersehen?) vorläufig weiterhin Gültigkeit behandeln, bis entsprechende Verhandlungen abgeschlossen worden sind.

  • Eminenzen und Exzellenzen!
    So viel ich weiß, besteht zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union ebenfalls ein Konkordat.


    Was die Vereinheitlichung angeht, so sollten wir dies ins Ermessen der Kurie legen. Auch wenn die Zielsetzung des Konkordat gleich oder ähnlich ist, sollten wir bedenken, dass die Situation in jedem Land anders gelagert ist und wohlmöglich ein jeweils spezifisches Konkordat erfordert. Und selbst wenn - zumindest jetzt - nicht absehbar ist, dass dem so ist, sollten wir die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Konkordats offen lassen.

  • Es ist korrekt, dass zweifach über ein Unionskonkordat verhandelt worden ist. Das Erste ist allerdings von keinem Unionspräsidenten unterzeichnet worden und daher nicht in Kraft getreten, und das Zweite in der Verhandlung „stecken“ geblieben. Es spricht aber nichts dagegen, wenn die künftige Kurie mit der Unionsregierung neu verhandelst.


    Selbstverständlich ist der individuelle Charakter jedes Konkordats, es ist aber durchaus sinnvoll, Standard-Formeln festzulegen, aus denen dann jeweils das passende ausgewählt werden kann.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich schlage vor, das nachfolgende Dekret zu beschließen:

    Dekret über die Gültigkeit der bislang bestehnden Konkordate


    1. Alle Vereinbarungen, Verträge, Konkordate und Konventionen, die in der Vergangenheit zwischen dem Stuhl Petri oder dem Stuhl Pauli mit, für oder gegenüber einem Staat, einer anderen christlichen Konfession, einer anderen Glaubensgemeinschaft oder einer multilateralen Organisation geschlossen worden und bislang nicht gekündigt worden sind, behalten vorläufig ihre Gültigkeit und werden soweit vom vereinten Heiligen Stuhl übernommen.


    2. Es ist der Wunsch dieses Konzils, dass die Kurie der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche alle diese Vereinbarungen sichten und gegebenenfalls überarbeiten soll, sodass eine einheitliche Diplomatie erkenntlich wird. Sodann sollen diese Vereinbarungen der Apostolischen Generalsynode zur Bestätigung vorgelegt werden.


    3. Wird dieses Dekret aufgehoben, so sollen alle Vereinbarungen, Verträge, Konkordate und Konventionen ihre Gültigkeit verlieren, die bis dahin nicht explizit von der Apostolischen Generalsynode bestätigt worden sind.


    Dieses lässt bewusst offen, welche Vereinbarungen genau gemeint sind, sodass in zweifelhaften Fällen - wie bspw. die Frage, inwieweit das Unionskonkordat bislang überhaupt bindend geschlossen worden ist - von der Kurie überprüft und dann von der Synode sowieso neu bestätigt werden müssen.

  • Handlung:Der Heilige Vater tritt persönlich im Petersdom vor die versammelten Konzilsväter.


    Liebe Brüder!


    Der Konzilssekretär hat Uns den Beschluss über ein Dekret über die Gültigkeit der bislang bestehenden Konkordate vorgelegt. Wir unterstützen diesen Beschluss und heißen ihn gut, daher haben wir am heutigen Tage dieses Dokument unterzeichnet und verkündet.


    Handlung:Er hält mit den Bischöfen eine Andacht und verlässt dann den Petersdom wieder.