Acta Sanctae Sedis, 07.III.2011 AD

  • Acta Sanctae Sedis vom 07.III.2011 AD


    I. Zeremonial für das zweite Valsantinische Konzil


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Zeremonial für das zweite Valsantinische Konzil


    Canon 1. Allgemeines
    § 1. Das zweite Valsantinische Konzil tritt ab dem 07. März 2011 bis zu seiner Aufhebung durch den Heiligen Vater im Petersdom in San Pedro del Valsanto ständig und ohne Unterbrechung zusammen.
    § 2. Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Bischöfe und Prälaten, die der Heilige Vater durch Vocatio ad concilium zu Konzilsvätern berufen hat. Ferner redeberechtigt sind Bischöfe anderer Konfessionen, die der Heilige Vater durch Approbatio ad concilium zugelassen hat. Das Rederecht von Gästen kann eingeschränkt werden.
    § 3. Jeder Sitzungstag beginnt und endet mit einer Andacht. An Sonntagen ist zu Beginn der Sitzung ein Hochamt zu lesen.


    Canon 2. Sitzungsleitung
    § 1. Die Leitung der Geschäfte des zweiten Valsantinischen Konzils obliegt einem vom Heiligen Vater zu benennenden Sekretär. Er wacht über die Einhaltung dieses Zeremonials, hält die Andachten und liest die Messen.
    § 2. Der Sekretär kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen, die ihn bei seinen Aufgaben nach seiner Maßgabe unterstützen.


    Canon 3. Debatten
    § 1. Die Debatten des Konzils finden öffentlich im Plenum des Konzils statt. Jeder Konzilsvater kann die Eröffnung einer Debatte zu einem bestimmten Thema verlangen.
    § 2. Debatten werden durch den Sekretär eröffnet und dauern solange, wie Aussprachebedarf besteht. Der Sekretär beendet Debatten, wenn 96 Stunden kein neuer Redebeitrag eingebracht worden ist oder wenn sich die Mehrheit der Konzilsväter dafür ausspricht.
    § 3. Wird im Laufe einer Debatte ein Antrag erarbeitet, so ist anschließend über ihn abzustimmen.


    Canon 4. Abstimmungen
    § 1. Abstimmungen über in Debatten eingebrachten Anträge finden öffentlich im Plenum des Konzils statt und dauern 96 Stunden.
    § 2. Der Sekretär stellt die Anträge derart zur Abstimmung, dass sie mit Annuo (Zustimmung), Nego (Ablehnung) oder Uterque patior (Enthaltung) beantwortet werden können. Die Abstimmungen sind möglichst sachbezogen und wertungsneutral zu halten.
    § 3. Es ist den Konzilsvätern verboten, Ihre Stimmabgabe nachträglich zu ändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    § 4. Ein Antrag ist angenommen, wenn von den gültigen Stimmen mehr Stimmen auf die Annahme als auf die Ablehnung entfallen sind. Jeder angenommene Antrag ist dem Heiligen Vater mit Bitte um Zustimmung und Verkündung vorzulegen.


    Canon 5. Umgangsformen
    § 1. Im Petersdom haben sich die Konzilsväter sowie alle Gäste ruhig und höflich zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen vor dem Plenum.
    § 2. Verstößt ein Konzilsvater oder Gast gegen die Regelungen dieses Zeremonials, so ist der Sekretär ermächtigt, ihn zur Ordnung zu rufen. Zeigt dies keine Wirkung, so kann der Sekretär der betreffenden Person Hausverbot erteilen. Das Hausverbot ist zeitlich zu befristen und darf zehn Tage ohne die Erlaubnis des Heiligen Vaters nicht überschreiten.


    Valsanto,
    am Tage des 07. März im Jahre des Herren 2011



    II. Convocatio Apostolico


    Linus III.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Pontifex Maximus, Patriarcha Occidentis, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Convocatio Apostolico über die Ernennung und Entlassung von Amtsträgern der heiligen katholischen Kirche


    Hiermit verfügen und bestimmen Wir, dass Matthew Kardinal MacLachlan fortan als Sekretär des zweiten valsantinischen Konzils funigeren und die Leitung und Führung des Konzils übernehmen soll.


    Valsanto,
    am Tage des 07. März im Jahre des Herren 2011