Acta Sanctae Sedis, 03.VI.2024 AD

  • Acta Sanctae Sedis

    03.VI.2024 AD

    dato a San Pedro in Valsantinus


    I. Dekret Seiner Heiligkeit »Salutate Ecclesiam« über die Kirchenprovinz Lagow


    Silvester IV.,

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,

    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Dekret »Salutate Ecclesiam« über die Kirchenprovinz Lagow


    “Grüßt auch die Gemeinde, die sich in ihrem Haus versammelt! [...]” (Brief des Apostels Paulus an die Remer, 16, 5)


    1. Die Kirchenprovinz Lagow wird als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche bestätigt und umfasst die Gebiete des Königreiches Lagow.

    2. Sitz der Kirchenprovinz Lagow ist Radońsk. Der Erzbischof von Radońsk steht der Kirchenprovinz als Metropolit von Lagow vor.

    3. Für die Kirchenprovinz Lagow gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.


    Gegeben zu San Pedro in Valsanto, am
    03. Juni, dem Montag der neunten Woche im Jahreskreis im Jahre des Herren 2024, dem ersten Jahr Unseres Pontifikats.


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    II. Convocatio Apostolico des Heiligen Vaters über die Ernennung verschiedener Amtsträger


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    Silvester IV.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes,

    entbieten Unseren Gruß und Apostolischen Segen!


    Convocatio Apostolico über die Ernennung von Amtsträgern


    • Zum Ersten bestätigen wir Unseren geschätzten Bruder im Bischofsamt Szymon Napierała, nachdem wir die Verfassung der in Gemeinschaft mit Uns stehenden Kirchenprovinz Lagow sowie ihren Status als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche mit Dekret vom heutigen Tage bekräftigt haben, als Erzbischof von Radonsk sowie kraft dieses Amtes als Metropolit der Kirchenprovinz Lagow mit allen Rechten und Pflichten.
      Wir ermahnen ihn, dem Klerus und dem Volk dieser Kirchenprovinz ein guter Hirte zu sein und die gesamte Kirche in Lagow in Treue zum Heiligen Stuhl zu erhalten.
    • Zum Zweiten beauftragen wir Unseren geschätzten Bruder im Bischofsamt Robert Kardinal Fischer, Kardinalbischof von Nuesca und Titularerzbischof von Tigualu, emeritierter Kardinal-Großinquisitor der Kurie des Heiligen Stuhls sowie emeritierter Erzbischof von Bergen und Metropolit der Kirchenprovinz Bergen, mit der Generalrevision des kanonischen Rechts und der Organisation der Kurie des Heiligen Stuhls.
      Zu diesem Zwecke ernennen wir ihn zum Kardinalpräsidenten der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts.
    • Zum Dritten verfügen und bestimmen wir, dass die Päpstliche Kommission für die Revision des kanonischen Rechts mit kanonischem Status als eine Behörde der Kurie des Heiligen Stuhls mit sofortiger Wirkung und mit eigenem Rechtsstatus (ad hoc) errichtet ist.
      Zu geborenen Mitgliedern berufen Wir neben dem Kardinalpräsidenten
      • den Kardinaldekan
      • den Präfekten des Apostolischen Palastes (als Unserem besonderem Bevollmächtigten bei und in dieser Kommission)
      • den Kardinalstaatssekretär.

      Wir verleihen dem Kardinalpräsidenten die Vollmacht, nach Konsultation mit den anderen Mitgliedern der Kommission weitere Mitglieder aus der Kurie, der Weltkirche und den geistlichen Gemeinschaften der Kirche zu berufen.
      Er ist ferner beauftragt, einen Sekretär für die Kommission zu berufen sowie aus der Kurie geeignete Untersekretäre und weitere Beamte auszuwählen, um die Arbeit der Kommission zu unterstützen.


    Gegeben zu San Pedro in Valsanto, am 03. Juni, dem Montag der neunten Woche im Jahreskreis im Jahre des Herren 2024, dem ersten Jahr Unseres Pontifikats


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