Arbeitszimmer des Großinquisitors, Robert Fischer

  • Ich denke, wir sollten zunächst auf eine Korrektur von innen dringen.

    Handlung:setzt er dem entgegen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Nun, mich würde durchaus interessieren, wie die Protestanten in Nordharnar sich insgesamt zu derlei Aussagen verhalten.

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  • Soll ich versuchen, den Erzbischof zu erreichen?

    Handlung:überlegt er laut.

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  • Dann werde ich mal sehen, ob das gelingt.

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  • Handlung:Studiert einen Bericht aus Nordhanar. Offenbar war der Kampf gegen die Obrigkeit nicht nur ein Phänomen, gegen das sich die staatliche Obrigkeit zu erwehren hatte.

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  • Noch tief in der Nacht brennt Licht im Gebäude des Offiziums - ein fuchsteufelswilder Kardinal peitscht seine Mitarbeiter ein, so schnell wie möglich mehr Informationen und Hintergründe zusammenzutragen und Entscheidungen vorzubereiten.

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  • Handlung:Geht einen Bericht über die Lage in der Kirchenregion Dreibürgen durch, immerhin beriet man in der Kurie derzeit eine nicht unerhebliche Strukturreform für die Kirche im Kaiserreich.

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  • Handlung:Liest einen Bericht über die Lage der Kirchenregion Dreibürgen.

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  • Handlung:Studiert einige Berichte.

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  • Handlung:Freut sich über die Berufung seines Halbbruders Michael an das oberste Gericht Bergens.*

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  • Handlung:Hat von einigen Gerüchten rund um einen Bischof im dreibürgener Reichsland Haxagon gehört und ist davon alarmiert.

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  • Handlung:

    Redigiert einen ersten Entwurf für ein Präzept in Sachen Haxagon/Sangruber.



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    Robert Cardinalis Fischer,
    Decanus Cardinalis, Inquisitor Magnus Cardinalis, Episcopus Cardinalis Nuescae, Archiepiscopus Titularis pro haec vice Tigualu, Archiepiscopus emeritus Bergensis, Metropolitanae emeritus Provinciae Bergensis


    Dem Bischof Rainer Maria Sangruber aus dem Klerus der Diözese Tuusdorf in der Kirchenprovinz Haxagon der Kirchenregion Dreibürgen,

    wie auch nachrichtlich dem Bruder im Bischofsamte Lucius Georg Möhlenland, Primas Trimontaniae,

    sowie im Ermessen des Primas allen Bischöfen, Priestern, Diakonen und übrigen Glieder des Volkes Gottes in der besagten Kirchenprovinz oder der besagten Kirchenregion.


    1. Der Kurie wurden die gegen den Bischof Rainer Maria Sangruber erhobenen Vorwürfe sowie die durch den Primas von Dreibürgen ergriffenen Maßnahmen (insbesondere das Partikularpräzept vom 17. September 2023) zur Kenntnis gebracht. Die Angelegenheit wurde nach weiterer Prüfung dem Heiligen Vater vorgetragen.
    2. Der Heilige Vater ist von den erhobenen Vorwürfen sehr erschüttert und hat bestimmt, das durch den Primas erlassene Präzept in vollem Umfang zu bestätigen und die Autorität des Primas hinsichtlich dieser Angelegenheit zu bekräftigen. Er behält sich vor, in das weitere Verfahren selbst oder durch die Kurie einzugreifen.
    3. Aus diesem Anlass hat der Heilige Vater die Abfassung dieses Präzepts durch die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre veranlasst.


    Gegeben zu San Pedro in Valsanto, am Sitz der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, am 13. Tage des Monats November, dem Montag der 32. Woche des Jahreskreises im Jahre des Herrn 2023


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    Kardinal-Großinquisitor


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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Handlung:

    Geht einige Akten zur Kurienstruktur durch.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Handlung:

    Bereitet in dieser Sache ein Memo für den Heiligen Vater vor und überlegt, ob Ostern nicht die ideale Gelegenheit für die Einführung dieser Veränderungen sein könnte.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

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    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Handlung:

    Hätte mit großer Freude am Schreibtisch des "bergischen Kardinals" Platz nehmen wollen, nachdem der Heilige Vater ihn in seiner Gnade zum Visitator der Kongregation berufen hatte. Das ging aber natürlich nicht, ohne Fischers persönliche Habe zu entfernen. Waren denn Kurienbeamte heutzutage für nichts mehr zu gebrauchen?

    Verärgert hatte er die persönlichen Mitarbeiter Fischers also angewiesen, das gefälligst sofort nachzuholen und sich einstweilen in einen Konferenzraum zurückgezogen, um die Akten zu studieren.

  • Handlung:

    Endlich hatte er ein angemessenes Arbeitszimmer - das verwaiste des Bruders im Bischofsamte Fischer - beziehen können. Auf seinem Schreibtisch breitet er ein Manuskript aus - ein Manuskript, an dem er seit beinahe einem Jahrzehnt angefangen hatte, zu arbeiten*:


    Beatissime Pater,

    Ihr habt mir die Verwaltung des Amtes Eures Großinquisitors neben der Visitation Eurer Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, bisher unter der Leitung von Robert Kardinal Físcher, übertragen.
    Während ich mit der von Euch beauftragten Visitation begonnen habe, erfordern es mein Gewissen und meine Verpflichtung vor Gott und der Kirche, mich als Euer Pro-Großinquisitor in einer unaufschiebbaren Angelegenheit an Euch zu wenden.


    Auf Betreiben des damaligen Pro-Großinquisitors Fischer hat der Heilige Vater seligen Andenkens Linus III. den sogenannten “Weltkongress über die Sozial- und Ethiklehre der Kirche” eröffnet, den der Heilige Vater seligen Andenkens Simon II. durch die Promulgation der Sozialenzyklika "Dignitatus Mundi" am 13. August 2013 abgeschlossen hat.

    Zielsetzung der Enzyklika war es, „angesichts der sich immer weiter auftürmenden Probleme der Welt und ihrer Gemeinschaft in den Bereichen der sozialen und ethischen Anschauungen, die Ergebnisse dieses Kongresses als zukünftige Lehre der Kirche [zu] manifestieren” (Vorwort Papst Simon II.).
    An diesem Kongress habe auch ich teilgenommen, konnte aber mit meinen schon damals vorgebrachten Warnungen vor der Gefahr einer Missverständlichkeit über lehramtliche Positionen nicht durchdringen, zu stark wirkte die Anziehung eines Aufbruchs in der Kirche.


    Mehr als zehn Jahre nach Ihrer Entstehung wurde die Enzyklika in weiten Teilen der Weltkirche jedoch keinesfalls als die “Manifestation” der “Lehre der Kirche” für soziale und ethische Fragen wahr- und angenommen, weil es zu erheblichen Missverständnissen über die Bedeutung derselben gekommen ist sowie einige aktivistische Theologen und andere diese Missverständnisse bedauerlicherweise für die Verfolgung eigenen Zwecke bestärkt haben.

    Als Euer amtierender Pro-Großinquisitor muss ich Euch daher empfehlen, den weiteren Missbrauch des Lehramts Eures Vorgängers durch einige Klarstellungen zu unterbinden, zu der Ihr Kraft Eures apostolischen Amtes berechtigt seid:

    1. Die Sozialenzyklika “Dignitatus Mundi” als Ganzes ersetzt nicht das in der Kirche, die Jesus Christus selbst - auf dem Felsen, der Petrus ist - errichtet hat, seit dem Moment der Sendung zu den Völkern der Apostel zu allen Völkern der Welt unter der Leitung Petri und Pauli überlieferte und bewahrte Lehramt.
    2. Die Sozialenzyklika ist vielmehr zu verstehen - und war von Eurem Vorgänger seligen Andenkens auch nur so erstrebt - als eine Ergänzung des formalen Lehramts um eine den Erfordernissen der heutigen Zeit in den säkularen Gesellschaften entsprechende Option für die Pastoral.
      Indem die Kirche auch in den Teilen der Welt, die sich immer weiter von der eigentlichen Offenbarung entfernen, ihren Verkündigungsdienst auf eine dort verständliche Weise versieht, erfüllt sie ihr göttliches Mandat: “geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe.” (Mt 28, 19-20).
      Sie steht damit in der Tradition der Apostel mit der Kraft des Heiligen Geistes nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift: “Als sich das Getöse erhob, strömte die Menge zusammen und war ganz bestürzt; denn jeder hörte sie in seiner Sprache reden.” (Apg 2, 6).
      Das eigentliche Ziel des Verkündigungsdienstes bleibt aber die Hinführung zu der in Christus abgeschlossenen Offenbarung, die sich nicht in der Stimme der säkularen Gegenwart, sondern (notwendig verbunden) in der Heiligen Schrift sowie der kirchlichen Tradition und Überlieferung ausdrückt.
    3. Im Einzelnen:
      1. Indem die Enzyklika auf die sogenannten Menschenrechte hinweist, verweist sie lediglich auf das, was das kirchliche Lehramt aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen: “Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn.” (1. Mose 1, 27) ableitet.
        Das Lehramt ist keineswegs gebunden an Deutungen oder Verständnisse weltlicher Mächte, vielmehr wird die weltliche Macht in ihrer Auslegung begrenzt durch die Schlüsselgewalt der Kirche: “Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.” (Mt 18, 18).
      2. Indem die Enzyklika Grenzen der staatlichen Autoritäten aufzeigt, will sie Empfehlungen geben für eine nach christlichen Idealen gegliederte Gesellschaft.
        • Insbesondere für die dem Heiligen Stuhl zukommende weltliche Herrschaft über den Status Valsantinus können sich diese Empfehlungen als wertvoll erweisen.
          Gleichzeitig wird dadurch nicht in Abrede gestellt, dass das kirchliche Lehramt sich auf Fragen des Glaubens und des Lebens der Gläubigen beschränkt, während die Zwänge der weltlichen Regierung andere Erfordernisse ergeben können: “So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!” (Mt 22, 21) / “Jesus antwortete: Mein Königtum ist nicht von dieser Welt.” (Joh 18, 36).
        • Insbesondere hinsichtlich der Absage der Enzyklika an den Krieg als Ausdruck der staatlichen Gewalt ist es notwendig, auf die Grenzen des jesuanischen Wortes noch einmal genau hinzuweisen: “Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin!” (Mt 5, 39) beschreibt eine handgreifliche Demütigung mit der Außenseite der rechten Hand, gerade keinen handgreiflichen Angriff. In diesem Kontext steht auch die Beschränkung auf den Krieg als Mittel der Verteidigung: gegen eine Provokation, nicht einen tatsächlichen Angriff.
        • Im Übrigen ist daran festzuhalten, dass der Krieg als Mittel der Politik auch weiterhin sowohl eine Frage des weltlichen Ermessens (dazu oben) als auch der christlichen Rechtfertigung sein kann, die dem Lehramt vorbehalten bleibt: “Denkt nicht, ich sei gekommen, um Frieden auf die Erde zu bringen! Ich bin nicht gekommen, um Frieden zu bringen, sondern das Schwert.” (Mt 10, 34).
      3. Soweit die Enzyklika “jeden Menschen zu einem unbedingten Ja zum Leben” ihrem Wortlaut nach bloß “ermutigt”, darf dies nicht als Abschwächung der Lehre zu Verbot und der Sündhaftigkeit einer Absage an das Leben verstanden werden. Die Kirche darf es nicht bei der bloßen “Ermutigung” zum Leben belassen, sondern muss für dessen unbedingte Bewahrung ohne Rücksicht auf Umstände eintreten: “Nehmt euch um eures Lebens willen gut in Acht!” (5. Mose 4, 15).
        Vor diesem Hintergrund darf in der Auslegung der Enzyklika
        • die Abtreibung als Übel zum Schutz des Lebens der Mutter nicht schlechterdings hingenommen oder gar als gerechtfertigt angesehen werden: das Leben des Kindes und der Mutter ist vor Gott gleichwertig und ein Überwiegen der Interessen der Mutter gegenüber dem des wehrlosen Ungeborenen doch nur denkbar, wenn die Aussicht auf eine Lebendgeburt nicht besteht.
        • die Ambivalenz der Organspende lebenswichtiger Organe vom Lehramt keinesfalls verhüllt werden, auch wenn die Abwägung am Ende zu Gunsten dieser Maßnahme ausfallen mag, werden die Organe doch einem Menschen entnommen, der sich noch im Prozess des Heimgangs befindet, keinesfalls bloß einer Leiche.
      4. Indem die Enzyklika mahnt "die Schöpfung zu bewahren und zu fördern", sollte sie keinesfalls Missverstanden werden als ein Aufruf für eine radikale Umkehr , qualifiziert sie diesen Bewahrungsauftrag doch selbst als "so gut es möglich ist". Der Mensch ist geschaffen und von Gott auserkohren, sich die Schöpfung nutzbar zu machen: "[...] alles hast du gelegt unter seine Füße: Schafe und Rinder, sie alle und auch die wilden Tiere, die Vögel des Himmels und die Fische im Meer, was auf den Pfaden der Meere dahinzieht" (Psalm 8, 7-9). Gott hat mit dem Menschen die übrige Schöpfung gekrönt, damit sie ihm dient und mit ihm zusammen Gott verherrlicht.
        Umweltschutz und "ethisches Wirtschaften" drohen zu der Ersatzreligion unserer Zeit zu werden, drohen, gerade den gering Begüterten ein auskömmliches Leben noch schwerer zu machen und die bewährte Wirtschaftsordnung zu zerstören.
        Dies entspricht nicht der Lehre der Kirche, gleichwohl der Aufruf, die Verantwortung vor der Schöpfung als Ganzes im Blick zu behalten, natürlich seine Berechtigung hat.
      5. Indem die Enzyklika den Respekt der Kirche vor “andere[n] feste[n] Partnerschaften” außer der Ehe bekundet, drückt sie die pastorale Haltung des Lehramts nach dem geflügelten Wort “Gott hasst zwar die Sün­de, aber nicht den Sün­der!” aus: In der Kirche ist auch der Sünder unbedingt willkommen und soll Hilfe finden, ohne dass Lehramt und Gemeinschaft vor Mahnung und Warnung vor der fortgesetzten Sünde im Handeln zurückschrecken dürfen oder die Hilfe auf weniger gerichtet sein darf als die wirkliche Umkehr und die Bitte um Vergebung.
        Dies gilt umso mehr für andere irreguläre und objektiv sündhafte Partnerschaften, wie solche zwischen Personen gleichen Geschlechts.
      6. Indem nach der Enzyklika die Verwendung von Verhütungsmitteln “den Partnern im Rahmen einer verantwortungsvollen Familienplanung” überlässt, darf in der Auslegung nicht verhüllt werden, dass den Partnern damit auch die Verantwortung für ihr Handeln vor Gott überlassen bleibt. Außer zur Verhinderung ernsthafter Erkrankungen ermuntert das Lehramt keinesfalls zum Einsatz solcher Mittel oder gar einer künstlichen Befruchtung, sondern hält fest an dem, was auch die Enzyklika voranstellt und nicht vergessen werden darf: “Die Auslebung der Sexualität muss [...] nicht zwingend ausschließlich Fortpflanzungszwecken dienlich sein, [...]”, anders gesagt: sie muss ihnen aber jedenfalls immer auch dienen.
      7. Wenn die Enzyklika selbst die bemerkenswerte “Möglichkeit, dass Gott sich in seiner Allmacht auch in anderen Religionen offenbahrte” anerkennt, ist sie doch zugleich klar: “Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren.” Dies ist eine Fortsetzung der Verpflichtung zu Verkündigung und christlicher Mission.
        Besonders hinzuweisen ist dabei - nicht zuletzt vor dem Hintergrund teils raumgreifender Versuche der ökumenischen Verständigung - auch auf das Dekret Christus antequam, das klar die umumstößliche Wahrheit bekräftigt: “Die Einheit der Kirche in dieser Gemeinschaft herzustellen, ist Aufgabe der heiligen katholischen Kirche.” - die Einheit der Christenheit kann folglich nur in Kommunion mit dem Vicarius Iesu Christi, dem Bischof von San Pedro und Vaticano, erreicht werden und auf keine andere Weise.
        Die Gewährleistung der Gegenwart Christi in der Welt hängt unabdingbar an der Anerkennung der geistlichen Autorität des Nachfolgers der Apostelfürsten als Fels und Haupt der Kirche, die absolut und einzig ist.
      8. Indem die Enzyklika die Gefahren der modernen Wissenschaften als solche benennt, ist in ihr auch das überlieferte Lehramt der Kirche bekräftigt: Wissenschaftliche Erkenntnisse sind der göttlichen Offenbarung untergeordnet und nicht geeignet, die Wahrheit von Glaube und Tradition zu relativieren, zu ersetzen oder zu korrigieren.



    Cum fraterna communione in episcopatu remaneo


    Devotus servus in Christo,


    Zac. U. Saldivar, Pro-Großinquisitor