[Debatte] Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare

  • Deo volente.



    An die Mitglieder des Staatskapitels!



    Auf Antrag des Kapitulars


    Álvaro José Icaza Fores
    Kapitular für Santiago


    findet eine Debatte über seinen Vorschlag für ein


    Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    statt.


    Die Debatte dauert zunächst 120h.



    sig.

    __________________________________________________________________________
    Cardenal decano
    Preboste de estado capitular


    Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    1. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden je an Aschermittwoch, am Fest Heiligstes Herz Jesu und an Allerheiligen statt und werden durch die Apostolische Kammer durchgeführt.


    2. Zum Dekan des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    3. Zum Kapitular für eine Diözese kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, wegen keiner Straftat verurteilt worden ist und seit mindestens einem Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese hat.


    4. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden für jeden Sitz separat statt, dabei sind für die Wahl des Dekans alle Staatsbürger wahlberechtigt und für die Wahl des Kapitulars für eine Diözese nur diejenigen Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese haben. Staatsbürger, die das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in keinem Falle wahlberechtigt.


    5. Zum Thesaurar des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto nominiert werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    6. Für jeden Sitz entscheidet die einfache Mehrheit über den Sieger eines Wahlgangs.

    Seine Heiligkeit

    Papst

    SIMON II.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei

    2013 - 2024


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  • Meine Herren, die Debatte über ein Wahlgesetz wurde im letzten Staatskapitel sehr emotional geführt und konnte leider nicht zum Abschluss gebracht werden. Ich möchte diese Debatte wieder aufnehmen und lege dazu diesen Vorschlag vor, der im Wesentlichen die gute Praxis der Volksvertreter-Wahlen in unserem Staate wiedergibt. Da im Ersten Gesetz keine Einschränkung der Kapitulare auf ein bestimmtes Geschlecht vorgesehen ist, sehe ich keine Veranlassung, eine solche Einschränkung in das Wahlgesetz aufzunehmen.

  • Grundsätzlich unterstütze ich das Vorhaben, aber ich sehe eine Sache, die mich stört: Die Formulierung mit der ehe. Sie liest sich so, als ob man verheiratet sein müsste, um wählbar zu sein.

  • Das ist beabsichtigt. Wer als Dekan oder Thesaurar eines der drei höchsten Staatsämter übernehmen möchte, muss zweifelsfrei auch in moralischer Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen. Daher sollen nur solche Bürger diese Aufgaben übernehmen, die im katholischen Sinne ein vorbildliches Leben führen, und dazu gehört - da es nicht Geistliche sind - der Bund der Ehe.

  • Fünfundzwanzig ist ja auch nur das Mindestalter für die Kandidatur. Ich gehe davon aus, dass für die höchsten Staatsämter in der Regel an Lebensjahren erfahrenere Bürger kandidieren.