[Debatte] Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare
- Carlos Pellicano
- Geschlossen
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Meine Herren, die Debatte über ein Wahlgesetz wurde im letzten Staatskapitel sehr emotional geführt und konnte leider nicht zum Abschluss gebracht werden. Ich möchte diese Debatte wieder aufnehmen und lege dazu diesen Vorschlag vor, der im Wesentlichen die gute Praxis der Volksvertreter-Wahlen in unserem Staate wiedergibt. Da im Ersten Gesetz keine Einschränkung der Kapitulare auf ein bestimmtes Geschlecht vorgesehen ist, sehe ich keine Veranlassung, eine solche Einschränkung in das Wahlgesetz aufzunehmen.
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Grundsätzlich unterstütze ich das Vorhaben, aber ich sehe eine Sache, die mich stört: Die Formulierung mit der ehe. Sie liest sich so, als ob man verheiratet sein müsste, um wählbar zu sein.
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Das ist beabsichtigt. Wer als Dekan oder Thesaurar eines der drei höchsten Staatsämter übernehmen möchte, muss zweifelsfrei auch in moralischer Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen. Daher sollen nur solche Bürger diese Aufgaben übernehmen, die im katholischen Sinne ein vorbildliches Leben führen, und dazu gehört - da es nicht Geistliche sind - der Bund der Ehe.
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Mit fünfundzwanzig sind aber viele Menschen noch nicht verheiratet.
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Ein Katholik ist zumeist in diesem Alter verheiratet.
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Fünfundzwanzig ist ja auch nur das Mindestalter für die Kandidatur. Ich gehe davon aus, dass für die höchsten Staatsämter in der Regel an Lebensjahren erfahrenere Bürger kandidieren.
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Glücklich bin ich damit nicht, aber ich würde dem Gesetz trotzdem zustimmen.