Ich wollte es nochmals versuchen, wisst ihr ich schätze euch sehr.
Arbeitszimmer des Kardinal-Staatssekretärs, Louis de Renaldi
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¡Buenos días, Eminencia! Ich habe zum Einstieg in mein neues Amt einmal die Berichte aus den Kirchenprovinzen der letzten Monate durchgesehen, und würde gerne mit Euch über einige dort enthaltene Vorschläge beraten.
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Guten Tag
Kommen sie nur lassen sie hören.
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Die Vorschläge lassen sich im Wesentlichen in drei Gruppen kategorisieren. Zum Einen geht es um die Aufsicht des Staatssekretariats über die Kirchenprovinz. Die monatliche Berichtspflicht wird als sehr starr angesehen. Stattdessen könnten sich manche Metropoliten etwa vorstellen, die Situation in ihren Kirchenprovinzen persönlich in Valsanto zu diskutieren, oder einen Gesandten des Staatssekretariats vor Ort die Situation der Kirche zu zeigen.
Außerdem geht es um die genaue Strukturierung und Kompetenzverteilung innerhalb einer Kirchenprovinz. Dabei geht es etwa um das Recht zur Setzung von Partikularrecht, über den Vorrang des Lehramts des Metropoliten oder um die Berufung und Stellung von Auxiliarbischöfen. Das kanonische Recht sieht da sehr viele Freiheiten für die Kirchenprovinzen vor, und das wird auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Allerdings würden detailliertere, sagen wir mal, Richtlinien einigen Bischöfen bei ihrer Arbeit helfen.
Zum Dritten geht es um die Frage vakanter Bischofssitze, und insbesondere vakanter Metropolitansitze. Zum Umgang mit diesen Situationen haben wir kein gut organisiertes Verfahren.
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Hui, ihr habt ja schnell euer neuer Amt angepackt.
Gut ich will euch kurz antworten auf die Punkte.1. Punkt eins, teilen wir in 2 Parten auf, den ersten Part mit der Reise in jede Kirchenprovinz um zu schauen wie die Lage Vorort ist.
Dabei notieren wir in gemeinsamer Sitzung mit den Klerus Vorort wichtige Punkte im Bezug um die Kirche Vorort und universell.
Im zweiten moment schauen wir die gesammelten Informationen an und besprechen sie mit den Metropoliten in gemeinsamer Sitzung.2. In der Sitzung mit dem Metropoliten soll ein klares Konzept für die Struktur gefunden werden, das alle Freiheiten die das CIC vorsieht.
Das Heisst es soll eine Anleitung für die Metropoliten und Bischöfe geben die alles was sie dürfen oder nicht darin widerspiegelt.3. Bei drittens müssen wir ein Strategie papier herstellen, besonders sehe ich hier ein besonderes recht zu verleihen bei einigen Kirchenprovinzen.
Das Vorsieht zum einen zb. das der Metropolit auf einer dreier Liste nach Valsanto kommt und das Wir im Kardinalskollegium den Nachfolger wählen.
Oder eben umgekehrt das Sie uns eine mögliche liste der Nachfolger geben und wir ihnen eine dreierliste geben, von denen sie dann einen Erzbischof wählen.
Oder wir geben das Recht Nationale Bischofskonferenzen zu gründen und sie Wählen unter sich den Erzbischof aus und lassen ihn vom Heiligen Stuhl bestätigen. -
Die Frage ist natürlich, ob diese Anregungen konkrete institutionelle Änderungen zur Folge haben werden. Eine Ablösung der monatlichen Berichtspflicht etwa würde eine Änderung der Konstitution erforderlich machen, und das ist vom Verfahren ja nicht so einfach. Die Details regelmäßiger Visitationen oder Besuche des Episkopats einer Kirchenprovinz in San Pedro hingegen wären Angelegenheit einer Instruktion des Staatssekretariats.
An so eine Anleitung habe ich auch gedacht. Dabei sollten wir natürlich betonen, dass die Metropoliten grundsätzlich weiterhin großen Gestaltungsspielraum in ihrer Kirchenprovinz haben. Strukturelle Details sollten also Richtlinien sein, die solange gelten, bis der Metropolit eine eigene abweichende Regelung trifft. Damit ist das wiederum Angelegenheit einer Instruktion. Eine flexible Lösung für die Bestellung von Auxiliarbischöfen, die ich sehr begrüßen würde, müsste aber wahrscheinlich als Dekret durch den Heiligen Vater promulgiert werden.
Ich glaube, dass es in den Anregungen der Kirchenprovinzen nicht so sehr um das Verfahren der Besetzung geht - da haben wir auch meiner Meinung nach ein gutes Verfahren. Vielmehr geht es um die Frage, wer die kurzfristige Diözesan- oder Provinzleitung übernimmt und wie die Vakanz festgestellt wird.
Da wir also hier wahrscheinlich ganz verschiedene Dokumente erarbeiten werden, könnte vielleicht begleitend zu Beginn eine allgemeine Diskussion in der Generalsynode, eben auch mit allen Metropoliten, hilfreich sein, um die Zusammenhänge der verschiedenen Änderungen transparent zu machen und mehrheitsfähig zu gestalten. Oder was meint ihr?
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Also wir weiten das Problem mit der Berichtspflicht aus und verbinden es mit der Feststellung der Vakanz.
Zitat5. Jeder Metropolit hat mindestens einmal im Monat einen Bericht über seine Kirchenprovinz an den Heiligen Stuhl zu erstatten. Dieser Bericht ist an das Staatssekretariat zu senden. Der Kardinal-Staatssekretär legt fest, welche Themen der Bericht behandeln soll. Ebenso kann eine längere oder kürzere Berichtsperiode festgelegt werden.
Nun wie ich sehe müsste das trotzdem umgeändert werden und zwar wie folgt:
Zitat5. Jeder Metropolit hat mindestens Alle vier Monate - jeweils an Allerheiligen, am Aschermittwoch und am Fest Heiligstes Herz Jesu einen Bericht über seine Kirchenprovinz an den Heiligen Stuhl zu erstatten. Dieser Bericht ist an das Staatssekretariat zu senden. Der Kardinal-Staatssekretär legt fest, welche Themen der Bericht behandeln soll. Ebenso kann eine längere oder kürzere Berichtsperiode festgelegt werden. Sollte es kein Bericht geben so geht man davon aus das der Bischofssitz Vakant ist und ein Administrator bestellt wird.
Ich hätte an sowas in der art gedacht nun müsste man nur noch schauen und konkretisieren wer die Administration übernimmt. Bezugsweisse wer das recht auf Nachfolge hat.
Zitat5. Jeder Metropolit hat mindestens einmal im Monat einen Bericht über seine Kirchenprovinz an den Heiligen Stuhl zu erstatten. Dieser Bericht ist an das Staatssekretariat zu senden. Der Kardinal-Staatssekretär legt fest, welche Themen der Bericht behandeln soll. Ebenso kann eine längere oder kürzere Berichtsperiode festgelegt werden.
Wir könnten aber auch Abfolgen von diesem Satz eine Instruktion erarbeiten die eben diesen § so festlegt das an der Konstitution eben nichts geändert werden muss.
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Es scheint aus meiner Sicht zumindest sinnvoll, in der Konstitution selbst keine konkreten Zeiten festzuschreiben, da das Instrument der Konstitution von seiner Gestaltung her nicht den konkreten Arbeitsgang der Kirche festschreiben soll. Stattdessen wäre es wichtig, die zur Verfügung stehenden Mittel der Aufsicht über die Kirchenprovinzen, und da bin ich mit den Brüdern Metropoliten einer Meinung, dass sich diese nicht auf mehr oder weniger regelmäßige Berichte beschränken müssen, in der Konstitution zu verankern, die konkrete Umsetzung aber niederrangigeren Rechtsquellen zu überlassen.
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Bevor wir uns Fusselig sprechen habe ich ein Internes Statut erarbeitet.
So das wäre meine Vorstellung wie das mit dem Berichtspflicht zu klären ist und wie man besser die Vakanz eines Bischofsstuhl feststellen kann.
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Auch wenn die Konstitution das nicht explizit vorsieht, so würde ich doch bei dem bewährten Instrument der Instruktion bleiben. Insbesondere die Beteiligung der Metropoliten im Rahmen der Generalsynode halte ich bei diesem Thema für wichtig. Zumal ich nicht weiß, ob dieser Vorschlag die von den Metropoliten vorgebrachten Probleme löst. Das Instrument der Berichte etwa halte ich für wenig geeignet zur Feststellung der Vakanz, und die Monatsfrist auch zu kurz. Man könnte etwa die Feststellung der Vakanz an eine eventuelle Neuregelung über die Mitarbeit der Generalsynode knüpfen, also beispielsweise die Feststellung der aktiven Mitarbeit dritteljährlich anlässlich der Kurienwahl.
Jedenfalls denke ich, dass es hier grundsätzlichen Gesprächsbedarf gibt, den wir in größerer Runde durchführen sollten. Nach einer ersten Beratung in der Generalsynode würden wir natürlich die konkrete Gestaltung im Staatssekretariat entwerfen, bevor wir die dann fertigen Entwürfe wiederum der Generalsynode vorlegen.
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Zitat
Seine Exzellenz Erzbischof Loris Pfyffer,
ERZBISCHOF & METROPOLIT VON BERGENAn
Ihre Eminenz Angelo Kardinal Rossi
Kardinalstaatssekretär von ValsantoEure Eminenz, Wir teilen euch mit, das Wir in Qualität als Metropolitan Erzbischof von Bergen Heute morgen folgende Personelle sowie Strukturelle Veränderungen vorgenommen haben.
- Bischof Gernot von Riesenbusch wurde zum Bischof Emeritus von Lorental ernannt.
- Weihbischof Walter Sinner wurde zum Bischof von Lorental ernannt.
- Erzabt Henri Salina von der Territorialen Erzabtei St. Mauritius wurde zum Titularbischof von Lorch ernannt.
Wir bitten Sie ausgegeben Anlass dies im Kardinalskollegium bekannt zu geben.
Freie Stadt Bergen, am 09. Januar im Jahre des Herren 2016.
Mit Gottes Hilfe
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Nach dem nun die Apostolische Nuntiatur in Bergen seit geraumer Zeit vakant ist und auch schon Vorschläge eingegangen sind.
Hat sich das Staatssekretariat entschieden. -
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[Telefonat]Eure Eminenz, ich habe deine SMS bekommen. Ja es stimmt leider der Metropolit ist seit einiger Zeit Krank und hat sich unseres wissen zu Behandlung zurück gezogen.
Wir hatten bis jetzt immer die Hoffnung das es ihm wieder besser gehen würde, aber es scheint nicht so. [/Telefonat] -
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