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Robertus Cardinalem Fischer
Inquisitor Generalis pro tempore
Fratribus episcopis, archiepiscopis, cardinalibus, sacerdotum, diaconorum et ceteri populi Dei.
Liebe Brüdern und Schwestern,
am Vorabend des Hochfests der Heiligen Apostel Petrus und Paulus im Jahre des Herren 2013 habe ich die Instruktion »Sancti in Caelo« über die Schutzheiligen und Patronate promulgiert.
Dadurch wird nun die förmliche Anerkennung ebendieser erstmals in Schriftform geregelt und somit verbindlich.
Ich habe angewiesen, dass in der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre eine Stelle errichtet wird, die die Prüfung von Anträgen übernimmt.
Jede Teilkirche oder Ordensgemeinschaft ist aufgerufen, der Kongregation Vorschläge zu unterbreiten.
Ich lade alle Mitglieder des Volkes Gottes ein, Vorschläge für die Anerkennung an den zuständigen Bischof zu richten und ersuche diesen, den Antrag nach Prüfung der Vollständigkeit unverändert und gegebenenfalls mit einer Stellungnahme versehen, weiterzuleiten.
Diese Bitte erstreckt sich auch auf bereits anerkannte Schutzheilige und Patronate, da leider nicht mehr alle Originaldokumente in den Archiven des Heiligen Stuhls auffindbar und identifizierbar waren.
Ich setze fest, dass ein Antrag mindestens
1. den Namen des anzuerkennenden Schutzheiligen oder Patrons,
2. einen kurzen Lebenslauf ebendieses,
3. eine Begründung des Antrages
umfassen muss, um bearbeitet zu werden.
Lebende Personen sind ausgeschlossen.
Mit herzlichen Segenswünschen zeichnet
Ihr
sig.
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Erzbischof Robert Kardinal Fischer
Pro-Großinquisitor
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