
[Debatte] Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft
- Carlos Pellicano
- Geschlossen
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Erlaubt mir, Eminenz, das Wort zu ergreifen.
Ich begrüße den Entwurf, aber dennoch gibt es einige Unklarheiten:
1. Was passiert, wenn nur ein Elternteil valsantinischer Staatsbürger ist? - Warum darf das Kind dann nicht die Staatsbürgerschaft erhalten?
2. Warum werden Doppelstaatsbürgerschaften (außer ex officio verboten)? -
Emminenz,
Exzellenzen,
werte Herren Kapitulare,einmal bitte auch ich darum, zu überprüfen, ob es nicht sinnvoll ist, die Fristen zu überprüfen. Insbesondere was die Elternteile betrifft. Ich würde hierbei bereits ab einem Jahr den Erhalt der Staatsbürgerschaft zulassen.
Doppelstaatsbürgerschaften sind derweil ein Übel, das in niemandes Interesse liegt. Wer eine Staatsbürgerschaft und damit gewisse Rechte besitzt, soll sich auch mit diesen Rechten zufrieden geben und nicht verlangen, über weitere Staatsbürgerschaften weitere Rechte zu erlangen.
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Emminenz,
Exzellenzen,
werte Herren Kapitulare,werter Herr Kollege, ich muss Ihnen widersprechen:
Es gibt Staaten, die einem Kind, dessen Mutter ODER Vater die entsprechende Staatsbürgerschaft besitzt, ihre Staatsbürgerschaft zusprechen.
Diese Vererbung könnte dann dazu führen, dass einem Kind 2 Staatsbürgerschaften anhängen. -
Ich widerspreche dem Kollegen, da es dann den betreffenden Personen freisteht, die jeweils andere Staatsbürgerschaft abzulegen, wir sprechen hier schließlich nicht von starren Verhältnissen und man kann auch in keinem Fall davon reden, dass eine Staatsbürgerschaft angenommen oder behalten werden muss.
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Punkt 5. sollte unverändert bleiben!
Entweder man bekennt sich als Bürger Valsantos oder man bekennt sich nicht dazu. Ich denke wir sollten hier Klare Verhältnisse schaffen. -
Das kann eine Person jedoch nur, wenn sie, werter Kollege, volljährig ist.
Zudem sollte man überlegen, ob es sinnvoll ist, Doppelstaatsbürgerschaften zu verbieten, wenn man sie für Amtsträger erlaubt. -
Mich wundert es, dass der Kollege glaubt, dass sowas nicht durch den jeweiligen rechtlichen Vormund möglich ist. Zudem verkennt der Kollege die Situation und den Unterschied zwischen den regulären Staatsbürgern und den Amtsträgern.
Der Status Valsantinus ist kein "normaler Staat", sondern seine Amtsträger setzen sich teilweise auch aus ausländischen Bischöfen und Erzbischöfen mit Kardinalsrang zusammen. Diese müssten entweder ihre Heimatstaatsbürgerschaft abgeben, was für sie deutliche Probleme nach ihrem Amtsverzicht oder -verlust mit sich brächte, schließlich ist man auch nur auf begerenzte Zeit Amtsträger, oder drüften nicht im Namen des Heiligen Stuhls und Valsantons reisen, was für sich mit der valsantinischen Staatsbürgerschaft ermöglicht wird.
Die einfach Staatsbürger wiederum kommen aus Valsanto oder wandern hierher aus. Wozu brauchen Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft? Ich sehe keine Gründe dafür.
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Wenn die Person nicht volljährig ist, entscheiden die Eltern.
Sie können nicht Amts- und Würdenträger der katholischen Kirche mit Bürger des Status vergleichen. -
Zitat
Original von Javier Verano Lopez
Mich wundert es, dass der Kollege glaubt, dass sowas nicht durch den jeweiligen rechtlichen Vormund möglich ist. Zudem verkennt der Kollege die Situation und den Unterschied zwischen den regulären Staatsbürgern und den Amtsträgern.Der Status Valsantinus ist kein "normaler Staat", sondern seine Amtsträger setzen sich teilweise auch aus ausländischen Bischöfen und Erzbischöfen mit Kardinalsrang zusammen. Diese müssten entweder ihre Heimatstaatsbürgerschaft abgeben, was für sie deutliche Probleme nach ihrem Amtsverzicht oder -verlust mit sich brächte, schließlich ist man auch nur auf begerenzte Zeit Amtsträger, oder drüften nicht im Namen des Heiligen Stuhls und Valsantons reisen, was für sich mit der valsantinischen Staatsbürgerschaft ermöglicht wird.
Die einfach Staatsbürger wiederum kommen aus Valsanto oder wandern hierher aus. Wozu brauchen Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft? Ich sehe keine Gründe dafür.
Vielen Dank für Ihre ausführliche darlegung, ebendies wollte ich auch ausdrücken.
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Das meinte ich auch nicht, aber wir fahren hier zwei verschiedene Systeme, wo eines möglich wäre und es wert ist, darüber nachzudenken, wie ich finde.
Es war für mich eher die Frage, ob man den Eltern und Kindern nicht die Chance geben sollte, dass die Kinder selbst darüber entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie wollen. Man könnte z.B. bis zum 18. Lebensjahr eine Ausnahme machen.
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Dem stimme ich zu. Jeder sollte grundsätzlich selbst für eine Staatsbürgerschaft entscheiden können, und bei Kindern verschieden-staatlicher Eltern ist das sinnvoll erst mit der Volljährigkeit möglich. Ich würde insofern auch vorschlagen, dass Kinder eines valsantinischen Staatsbürgers und eines anders-staatlichen Elternteils die Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten.
An dem grundsätzlichen Verbot der Doppelstaatlichkeit würde ich aber festhalten. Bei der besonderen Bedeutung Valsantos als Kirchenstaat sorgt dies zum Beispiel auch dafür, dass Bürger dieses Staates nicht in fremden Streitkräften dienen können.
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Dem würde ich zustimmen.
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Nungut, damit kann ich leben. Es gilt das strikte Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft. Einzige Ausnahmen bestehen bei Kindern, die ein Elternteil aus Valtanto haben, sich aber mit Vollendung des 18. Lebensjahr sofort entscheiden müssen. Und natürlich gilt eine Ausnahme für Amts- und Würdenträgern der einen heiligen apostolischen und katholischen Kirche.
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Wenn Sie jetzt noch "sofort" definieren, kann ich damit leben.
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Sofort bedeutet für mich, dass mit dem 18. Geburtstag die Entscheidung vorliegen muss.
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Nun, ich würde eine Frist von wenigen Tagen gewähren, um das händelbar zu machen.
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Wir wären damit bei folgender Fassung:
An welchem Tag genau der Verzicht auf eine der beiden Staatsbürgerschaften erklärt werden muss, sollte nicht Sache dieses Gesetzes sein, sondern der Staatsbürgerschaftsverwaltung übertragen werden. Aus meiner Erfahrung wäre es sicherlich praktisch, bei der ersten Beantragung des Passes eine Staatsbürgerschaft zu streichen. Ich weise nur der Vollständigkeit halber darauf hin dass das Volljährigkeitsalter in diesem Gesetz nicht festgeschrieben ist.
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Das sollten wir dann auch in einer Vorschrift regeln, denke ich, denn die Volljährigkeit ist im Rechtsverkehr wichtig.
Ja, dem stimme ich dann zu.
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Ich würde vorschlagen, dass wir dann darüber abstimmen.