Beiträge von Álvaro Icaza

    SimOff:Nein, umgekehrt: Wir stecken erstmal einen Rahmen, wie wir uns unsere Garden vorstellen, und überlegen dann mit Mérolie, was wir da zusammenführen. Da wir ja mit Mérolie voraussichtlich nur über die Guardia S. Miguel sprechen, können wir den betreffenden Absatz später durchaus wieder ändern und dann so tun, als wäre das "schon immer" so gewesen.

    Das ist beabsichtigt. Wer als Dekan oder Thesaurar eines der drei höchsten Staatsämter übernehmen möchte, muss zweifelsfrei auch in moralischer Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen. Daher sollen nur solche Bürger diese Aufgaben übernehmen, die im katholischen Sinne ein vorbildliches Leben führen, und dazu gehört - da es nicht Geistliche sind - der Bund der Ehe.

    Meine Herren, die Debatte über ein Wahlgesetz wurde im letzten Staatskapitel sehr emotional geführt und konnte leider nicht zum Abschluss gebracht werden. Ich möchte diese Debatte wieder aufnehmen und lege dazu diesen Vorschlag vor, der im Wesentlichen die gute Praxis der Volksvertreter-Wahlen in unserem Staate wiedergibt. Da im Ersten Gesetz keine Einschränkung der Kapitulare auf ein bestimmtes Geschlecht vorgesehen ist, sehe ich keine Veranlassung, eine solche Einschränkung in das Wahlgesetz aufzunehmen.

    Werte Herren,


    das Konkordat, das der Heilige Stuhl mit dem Königreich der Mérolier abgeschlossen hat, ermöglicht dem Staatskapitel, in Angelegenheiten der mérolisch-valsantinischen Kooperation zusammenzuarbeiten. Da uns mit Mérolie historisch, kulturell und religiös viel verbindet, würde ich eine Intensivierung der Beziehungen begrüßen.


    Ich schlage daher vor, die mérolische Regierung einzuladen, mit uns erste gemeinsame Konsultationen zu führen. Geeignete Projekte für den Anfang wäre zum Einen die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen. Zum Anderen würde es sich meiner Meinung nach anbieten, mit dem Königreich über eine Angleichung von Postleitzahlen und Telefonvorwahlen zu verhandeln, um in diesen Dingen eine einfachere Handhabung zu erhalten. Weitere Themen können wir gerne noch in die Einladung aufnehmen.

    Eminenz, ich lege dem Staatskapitel den folgenden Entwurf für ein Wahlgesetz vor.

    Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    1. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden je an Aschermittwoch, am Fest Heiligstes Herz Jesu und an Allerheiligen statt und werden durch die Apostolische Kammer durchgeführt.


    2. Zum Dekan des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    3. Zum Kapitular für eine Diözese kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, wegen keiner Straftat verurteilt worden ist und seit mindestens einem Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese hat.


    4. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden für jeden Sitz separat statt, dabei sind für die Wahl des Dekans alle Staatsbürger wahlberechtigt und für die Wahl des Kapitulars für eine Diözese nur diejenigen Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese haben. Staatsbürger, die das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in keinem Falle wahlberechtigt.


    5. Zum Thesaurar des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte Staatsbürger des Staates Valsanto nominiert werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    6. Für jeden Sitz entscheidet die einfache Mehrheit über den Sieger eines Wahlgangs.

    Eminenz, ich beantrage, dass das Staatskapitel durch den Kardinal-Staatssekretär der Regierung des Königreichs der Mérolier die folgende Einladung zukommen lassen möge.


    Einladung zu mérolisch-valsantinischen Regierungskonsulationen


    Das Staatskapitel des Staates Valsanto lädt auf Grundlage des Artikels XI des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich der Mérolier das Gouvernement Royal des Königreichs der Mérolier zu Regierungskonsultationen nach San Pedro del Valsanto ein. Zur Vertiefung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen beider Länder schlägt das Staatskapitels einen Austausch zu den Themen[list=i][*]Schul- und Hochschulabschlüsse;
    [*]Post und Telekommunikation;
    [*]Unternehmensformen;[/list]und allen weiteren aktuellen Themen vor.

    Werte Herren,


    die Päpstlichen Garden blicken auf eine lange und traditionsreiche Geschichte im Staat Valsanto zurück. Seit der Rückkehr des Heiligen Stuhls aus dem Exil vor den Mohammedanern sorgen sie in San Pedro und später in allen Städten des heiligen Tals für Recht und Ordnung, und übernehmen auch viele andere wichtige Aufgaben des öffentlichen Lebens.


    Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die Angelegenheiten der Garde neu zu ordnen und unter die Aufsicht der säkularen Staatsverwaltung zu stellen. Dazu wird der Staatsdekan als Princeps Vicarius zum Oberbefehlshaber aller Garden erhoben (mit Ausnahme der päpstlichen Leibgarden). Die Garden stehen zwar weiterhin im Geschäftsbereich der Apostolischen Kammer, sollen dort aber der Abteilung des Staatsthesaurars zugeführt werden.


    Weiterhin werden die Garden einheitlich benannt - wobei dadurch die Verwendung traditioneller Namen kein Einhalt geboten werden muss - und ihre Aufgaben klar umrissen. Wichtig ist insbesondere die Unterteilung in die Leibgarden (S. Benjamín, S. Pablo), in die militärische Garde (S. Miguel), in die Polizeigarden (S. Teodoro, S. Catalina, S. Teresa, S. Mateo, S. Gregorio XIII) sowie in die im weitesten Sinne zivilen Garden (S. Victor, S. Clemente, SS. Cosme y Damián, S. Virgilio).


    Schließlich werden zur Erleichterung der Kooperation zwischen den verschiedenen Garden, denn verständlicherweise überschneiden sich die Aufgabenbereiche mancher Garden, einheitliche Dienstgrade für alle Garden eingeführt. So kann bei der Zusammenarbeit zweier Garden schnell festgestellt werden, welcher Gardist den höheren Rang bekleidet.

    Eminenz, ich schlage vor, dass sich das Staatskapitel mit dem folgenden Entwurf befasst.


    Gesetz über die Päpstlichen Garden


    I. Allgemeines


    1. Die Päpstlichen Garden sind Einrichtungen des Heiligen Stuhls, die im Staat Valsanto unterschiedliche Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Sie unterstehen der Aufsicht der Apostolischen Kammer, es sei denn, im Nachfolgenden wird etwas anderes bestimmt.


    2. Oberbefehlshaber der Päpstlichen Garden ist der Staatsdekan. Sofern er selbst einer der Garden angehört, trägt er in dieser Funktion den Dienstgrad Coronel (Oberst).


    3. Der Befehlshaber einer Päpstlichen Garde wird vom Staatsdekan nach Anhörung in der Apostolischen Kammer und mit Zustimmung des Kardinal-Kämmerers ernannt. Er trägt den Dienstgrad Commandante (Major).


    II. Aufgaben


    4. Die Guardia S. Benjamín ist die Leibgarde des Papstes im Staat Valsanto. Sie ist mit dem Personenschutz für den Papst, die Kurienkardinäle, ausländische Staatsgäste und andere wichtige Personen im Staat Valsanto sowie mit dem Gebäudeschutz der valsantinischen Basiliken, der Amtsgebäude des Heiligen Stuhls und anderer wichtiger Bauten im Staat Valsanto betraut. Sie untersteht direkt dem Büro des Heiligen Vaters.


    5. Die Guardia S. Pablo ist die Leibgarde des Papstes in Vatikano. Sie ist mit dem Personenschutz für den Papst und alle weiteren wichtigen Personen in Vatikano sowie dem Gebäudeschutz für die Bauten des Heiligen Stuhls in Vatikano betraut. Sie untersteht direkt dem Büro des Heiligen Vaters.


    6. Die Guardia S. Miguel ist mit der Verteidigung des Staates Valsanto im Kriegsfall und mit der Überwachung der Landesgrenzen betraut.


    7. Die Guardia S. Teodoro übernimmt polizeiliche Aufgaben im Staat Valsanto. Sie unterhält dazu ein flächendeckendes Netz von Polzeistationen außerhalb der Städte. Sie ist mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerhalb der Städte sowie mit der Kontrolle der Wasserwege im Staat Valsanto betraut.


    8. Die Guardia S. Catalina übernimmt polizeiliche Aufgaben im Staat Valsanto. Sie unterhält dazu ein flächendeckendes Netz von Polizeistationen innerhalb der Städte. Sie ist mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Städte sowie mit der Kontrolle der Bahnstrecken im Staat Valsanto betraut.


    9. Die Guardia S. Teresa trägt Sorge für den Bestand des Heiligen Stuhls und des Staates Valsanto. Dazu sammelt sie Informationen und werten sie zu Zwecken der Abwehr von Spionage, Sabotage, Terrorismus und Extremismus aus. Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernimmt sie polizeiliche Aufgaben.


    10. Die Guardia S. Mateo ist mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminaltität und der Durchsetzung gesetzlicher Maßnahmen im Wirtschaftsbereich betraut. Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernimmt sie polizeiliche Aufgaben.


    11. Die Guardia S. Gregorio XIII ist mit der Überwachung des Luftraums im Staat Valsanto, mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Aeroporto Papa Gregorio XIII sowie mit der Zoll- und Personenkontrolle am genannten Flughafen betraut. Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernimmt sie polizeiliche Aufgaben.


    12. Die Guardia S. Victor bildet die Feuerwehr des Staates Valsanto. Sie ist mit der Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen betraut.


    13. Die Guardia S. Clemente bildet die Bergwacht des Staates Valsanto. Sie ist mit der Rettung von verunglückten Menschen und der Suche vermisster Menschen aus den Bergregionen des Staates Valsanto betraut.


    14. Die Guardia SS. Cosme y Damián bildet den medizinischen Rettungsdienst des Staates Valsanto. Sie ist mit der Notfallrettung, notärztlichen Behandlung von Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen sowie dem Krankentransport betraut.


    15. Die Guarda S. Virgilio bildet die Forstverwaltung des Staates Valsanto. Sie trägt Sorge für die Entwicklung der Wälder und der Natur im Staat Valsanto und ist mit der Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Landwirtschaft betraut.


    III. Weitere Bestimmungen


    16. Die Offiziersdienstgrade der Päpstlichen Garden sind in absteigender Reihenfolge Coronel (Oberst), Commandante (Major) und Capitán (Hauptmann).


    17. Die Unteroffiziersdienstgrade der Päpstlichen Garden sind in absteigender Reihenfolge Alférez (Leutnant), Brigada (Stabsfeldwebel) und Sargento (Feldwebel).


    18. Die Mannschaftsdienstgrade der Päpstlichen Garden sind in absteigender Reihenfolge Cabo (Gefreiter) und Soldado (Soldat).

    Handlung:Álvaro hat das spannende Spiel gegen die Schwyzer, das Unentschieden ausgegangen ist, im Fernsehen verfolgt und freut sich nun auf das heute Abend stattfindende Spiel gegen die Nordmark.

    Den Folgenden, Eminenz:

    Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft


    1. Die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto wird nach Maßgabe dieses Gesetzes vergeben und entzogen. Dabei wird zwischen der Staatsbürgerschaft durch Geburt, der Staatsbürgerschaft durch Ehe und der Staatsbürgerschaft kraft Amtes unterschieden. Wer keine dieser drei Kriterien erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft nicht erhalten.


    2. Durch Geburt erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, dessen eines Elternteil ebenfalls über die Staatsbürgerschaft verfügt, oder dessen Eltern seit mindestens fünfzehn Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Valsanto haben und der Betroffene in Valsanto geboren ist.


    3. Durch Ehe erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, der eine Ehe zu einem Staatsbürger gültig nach valsantinischem Recht und Ritus eingeht.


    4. Kraft Amtes erhalten bestimmte Amtsträger der katholischen Kirche in Valsanto die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto für die Dauer iherer Amtszeit. Dies sind der Heilige Vater, die Kurienkardinäle, die weiteren Mitarbeiter der Kurie, die Bischöfe der Kirchenprovinz Valsanto und die Gardisten der päpstlichen Garden. Auf Antrag können außerdem die Kardinäle und die Metropoliten die Staatsbürgerschaft erhalten.


    5. Die Staatsbürgerschaft kraft Amtes darf grundsätzlich neben der Staatsbürgerschaft eines anderes Landes geführt werden. Ansonsten sind Doppelstaatsbürgerschaften ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht gestattet. Wer dennoch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annimmt, verliert die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto. Minderjährigen ist die zusätzliche Führung der Staatsbürgerschaft eines nicht-valsantinischen Elternteils bis zum Erreichen der Volljährigkeit gestattet.

    Wir wären damit bei folgender Fassung:

    Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft


    1. Die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto wird nach Maßgabe dieses Gesetzes vergeben und entzogen. Dabei wird zwischen der Staatsbürgerschaft durch Geburt, der Staatsbürgerschaft durch Ehe und der Staatsbürgerschaft kraft Amtes unterschieden. Wer keine dieser drei Kriterien erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft nicht erhalten.


    2. Durch Geburt erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, dessen eines Elternteil ebenfalls über die Staatsbürgerschaft verfügt, oder dessen Eltern seit mindestens fünfzehn Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Valsanto haben und der Betroffene in Valsanto geboren ist.


    3. Durch Ehe erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, der eine Ehe zu einem Staatsbürger gültig nach valsantinischem Recht und Ritus eingeht.


    4. Kraft Amtes erhalten bestimmte Amtsträger der katholischen Kirche in Valsanto die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto für die Dauer iherer Amtszeit. Dies sind der Heilige Vater, die Kurienkardinäle, die weiteren Mitarbeiter der Kurie, die Bischöfe der Kirchenprovinz Valsanto und die Gardisten der päpstlichen Garden. Auf Antrag können außerdem die Kardinäle und die Metropoliten die Staatsbürgerschaft erhalten.


    5. Die Staatsbürgerschaft kraft Amtes darf grundsätzlich neben der Staatsbürgerschaft eines anderes Landes geführt werden. Ansonsten sind Doppelstaatsbürgerschaften ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht gestattet. Wer dennoch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annimmt, verliert die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto. Minderjährigen ist die zusätzliche Führung der Staatsbürgerschaft eines nicht-valsantinischen Elternteils bis zum Erreichen der Volljährigkeit gestattet.


    An welchem Tag genau der Verzicht auf eine der beiden Staatsbürgerschaften erklärt werden muss, sollte nicht Sache dieses Gesetzes sein, sondern der Staatsbürgerschaftsverwaltung übertragen werden. Aus meiner Erfahrung wäre es sicherlich praktisch, bei der ersten Beantragung des Passes eine Staatsbürgerschaft zu streichen. Ich weise nur der Vollständigkeit halber darauf hin dass das Volljährigkeitsalter in diesem Gesetz nicht festgeschrieben ist.

    Dem stimme ich zu. Jeder sollte grundsätzlich selbst für eine Staatsbürgerschaft entscheiden können, und bei Kindern verschieden-staatlicher Eltern ist das sinnvoll erst mit der Volljährigkeit möglich. Ich würde insofern auch vorschlagen, dass Kinder eines valsantinischen Staatsbürgers und eines anders-staatlichen Elternteils die Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten.


    An dem grundsätzlichen Verbot der Doppelstaatlichkeit würde ich aber festhalten. Bei der besonderen Bedeutung Valsantos als Kirchenstaat sorgt dies zum Beispiel auch dafür, dass Bürger dieses Staates nicht in fremden Streitkräften dienen können.

    Eminenz, ich bitte um Eröffnung einer Aussprache zu der folgenden Vorlage für ein Staatsbürgerschaftsgesetz.


    Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft


    1. Die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto wird nach Maßgabe dieses Gesetzes vergeben und entzogen. Dabei wird zwischen der Staatsbürgerschaft durch Geburt, der Staatsbürgerschaft durch Ehe und der Staatsbürgerschaft kraft Amtes unterschieden. Wer keine dieser drei Kriterien erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft nicht erhalten.


    2. Durch Geburt erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, dessen Eltern beide ebenfalls über die Staatsbürgerschaft verfügen, oder dessen Eltern seit mindestens fünfzehn Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Valsanto haben und der Betroffene in Valsanto geboren ist.


    3. Durch Ehe erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, der eine Ehe zu einem Staatsbürger gültig nach valsantinischem Recht und Ritus eingeht.


    4. Kraft Amtes erhalten bestimmte Amtsträger der katholischen Kirche in Valsanto die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto für die Dauer iherer Amtszeit. Dies sind der Heilige Vater, die Kurienkardinäle, die weiteren Mitarbeiter der Kurie, die Bischöfe der Kirchenprovinz Valsanto und die Gardisten der päpstlichen Garden. Auf Antrag können außerdem die Kardinäle und die Metropoliten die Staatsbürgerschaft erhalten.


    5. Die Staatsbürgerschaft kraft Amtes darf grundsätzlich neben der Staatsbürgerschaft eines anderes Landes geführt werden. Ansonsten sind Doppelstaatsbürgerschaften ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht gestattet. Wer dennoch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annimmt, verliert die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto.