Beiträge von Claus Hoffman

    Diese Möglichkeit besteht. Auf Grund der Vielzahl an Mitgliedern auf dem Konzil hat die einzelne Stimme allerdings wenig Gewicht. Es handelt sich vielmehr um eine Möglichkeit für den Heiligen Stuhl die Sitzungen zu beobachten, die eigentlich hinter verschlossenen Türen stattfinden.


    *so*Auch SimOff hätte dies nur symbolischen Charakter, da das Konzil ständig tagt, aber kein Beschluss desselben aussimuliert wird (bis dato zumindest nicht) *so*

    In Anbetracht dessen, dass es in Stauffen kaum erloschene Ortsbistümer gibt, gerade weil es diese bei uns ja nicht gibt, wäre diese Zuweisung von Titularbistümern aus dem Nahen Osten sehr hilfreich. Schliesslich würde es wenig Sinn machen, die Katholischen Bistümer im Apostolischen Königreich auch der Stavicanischen Kirche zuzuweisen.


    Die anderen von Ihnen angesprochenen Puncte, Bruder Rojas, finden meine Zustimmung. Ihr seit ein grosser Gelehrter und ich bin froh, dass wir so schnell und unkompliciert eine Einigung gefunden haben.

    Das bedeutet dann aber auch, dass die Sache mit den "neuen" Unterschieden auch umgekehrt gelten muss. Würde etwa die Katholische Kirche das Zölibat aufheben, so müsste dies die Stavicanische Kirche mitnichten übernehmen. Schliesslich schliessen wir ja die Union zwischen unseren Kirchen mit ihren heutigen Gesichtern.


    Dass der Primas vom Papst ernannt wird, so dieser dem Entschluss des Staffischen Konzils folgt, geht für uns in Ordnung. Allerdings müssen wir dies so festhalten, dass in officiellen Documenten vom Abt von St. Andreas gesprochen wird, denn dieser ist ex officio Primas von Stauffen. Ähnlich wie der Papst auf dem paulinischen Stuhl in Rem primär Bischof von Rem war woraus dann das Papstamt resultierte. Aber das ist ja nur eine Formalität.


    Wie stellen Sie sich, Bruder Rojas, dieses zugewiesene Titularbistum vor? Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wären einzelne Kirchen in Metz, wo auch die Abtei St. Andreas und ihr weltliches Territorium ist, den Bischöfen als Titularbistümer zuzuweisen. Denn ansonsten haben wir einen Titularbischof etwa von Porta Stavica, der aber gerade in Cönigshafen lebt und wirkt, während der Titularbischof von Cönigshafen in Porta Stavica lebt und wirkt. Dies würde ja durchaus in der Freiheit der Bischöfe liegen, ihren Wirkungsort frei zu wechseln, entsprechend wären solche Titularbistümer äusserst verwirrend.
    Titelkirchen haben allerdings den Nachteil, dass sie vom Abt von St. Andreas vergeben werden müssten, da sie unter seiner Jurisdiction stehen. Somit müsste ein Bischof der beschliesst einen Priester zum Bischof zu weihen, erst Rücksprache mit dem Abt halten, was der Tradition der freien Bischofsweihe durch Bischöfe wiedersprechen würde.
    Auch muss man gewährleisten, dass zwischen den Bischöfen von Herlen, Luvois und Fallenach und den anderen klar unterschieden wird, so diese ein Titularbistum bekommen. Denn die drei genannten Bischöfe sind ja Bischöfe mit einem Sprengel und damit den Äbten im Kernstauffen gleichgestellt. Dies rührt daher, dass hier eben die viadanischen Kirchen vorherrschten und hier ihre Kirchenstruktur weitergilt. In diesen Gebieten ist entsprechend die Tradition der Wanderbischöfe nicht verbreitet, wenn auch theoretisch möglich.

    Bruder Louis, wie aus meiner Erclärung und den den mitgebrachten Schriften hervorgeht, sind genau dies zwei wesentliche Puncte, die uns von der Katholischen Kirche unterscheiden.


    1. Unsere Bischöfe werden durch einen Bischof durch dessen eigene Entscheidung geweiht. Der Bischof ist jedoch, mit Ausnahme derer in den ehemaligen viadanischen Gebieten, kein Führer eines Gebietes, sondern ein Lehrer, ein Priester mit besonderer Würde. Er verfügt über kein Bistum, er ist nicht Teil der Leitung der Kirche, ausser über seine Teilnahme am Stauffischen Konzil. Folglich gibt es keine Bischofsstühle, da ein Bischof nicht an eine Örtlichkeit gebunden ist. Er kann seinen Wirkungsort frei bestimmen und wechseln. So gibt es zum Beispiel Wanderbischöfe, die im ganzen Königreich umherziehen und Gottes Wort verkünden.


    2. Es gibt einen wesentlichen dogmatischen Unterschied und zwar bezüglich des Filioque. Wir betrachten den Gottvater als einzigen Ursprung der Dreifaltigceit. Der Heilige Geist ist nicht, wie das Filioque eben antönt, dem Gottvater und Gottsohn untergeordnet, sondern gleichsam bilden diese drei die göttliche Einheit.


    Diese zwei Puncte sind für uns von grosser Bedeutung, denn sie machen unsere Einheit und unseren Glauben aus und wurzeln in der frühsten stauffischen Christenheit, in der Lehre des Apostels Andreas, welcher nach dem Tode des Herrn nach Norden, nach Stauffen zog, und das Christentum im Königreiche begründete.



    Im ersten Punct könnten wir uns allerdings darauf verständigen, dass der Heilige Vater getätigte Bischofs- und Abtweihen im Nachhinein bestätigt. Er hat aber keine Möglichkeit, die Bestätigung abzulehnen. Im Gegenzug spricht sich Abt Lothar von St. Andreas dafür aus, dem Heiligen Stuhl respective einem Vertreter desselben einen Sitz und eine Stimme im Stauffischen Conzil zu verleihen.



    *so*SimOff-Vergleich: Die mit Rom unierten Ostkirchen im RL besetzen ihre Bischofsstühle auch selbst und haben teilweise abrückende Dogmen.*so*

    Vielen Dank.
    Nun, wie fange ich an? Um meine Kirche zu verstehen ich, so fürchte ich, ein ganz kurzer Excurs in die jüngste Geschichte Stauffens nötig, ich hoffe, Sie damit nicht zu langweilen.
    Im Zuge der Union der Reichsländer des HRRs mit dem Kaiserreich Dreibürgen gingen das Apostolische Königreich Stauffen, mehrheitlich von der Kirche von Stauffen dominiert, mit dem Churfürstentum Wirtenstein, mehrheitlich viadanisch-reformiert und dem Fürstenthume Herlen, ebenfalls mehrheitlich viadanisch-reformiert, eine Vereinigung ein und bildete das Apostolische Königreich Stauffen und Wirtenstein. Damals hat Seine Apost. Majestät der König Verhandlungen zwischen den beiden viadanisch-reformierten Landeskirchen und der Kirche von Stauffen angeregt.
    Die Kirche von Stauffen ist eine Kirche, welche sich unabhängig der katholischen Kirche entwickelt hat, sich aber immer als Teil derselben verstanden hat. Im Zuge der Reformation grenzte man sich zeitweise klarer ab, hier wurde auch die offizielle Function des Königs als Oberhaupt dieser Kirche festgelegt.
    Die viadanisch-reformierten Kirchen sind Kirchen hochkirchlicher Strömung, welche sich unter dem Einfluss des Bischofs Viadan von Luvois gebildet haben. Bischof Viadan gilt als Hauptreformator im ehemaligen Heiligen Remischen Reich.


    Soviel zu den Hintergrundinformationen. Angeregt nun durch Seine Apost. Majestät haben diese drei Kirchen eine Union vollzogen, zur Kirche von Stauffen, welche, um Verwechslungen mit der bereits vorher bestehenden Kirche von Stauffen, oft auch als Reichskirche von Stauffen oder Stavicanische Kirche bezeichnet wird. Wie durch Seine Apost. Majestät bereits im Frühjahr dieses Jahres public gemacht und durch den Clerus der Stavicanischen Kirche immer wieder bekräftigt, anerkennen wir Seine Heiligkeit als Oberhaupt der Christenheit an. Mit der Constitution der Reichskirche werden die institutionellen Grundlagen festgelegt und die Anerkennung des Heiligen Vaters gesetzlich verankert. Informationen zu den Glaubensinhalten und der Structur der alten! Kirche von Stauffen, auch um die Structur der Stavicanischen Kirche zu verstehen, finden Sie hier.


    Nun befindet sich unsere Kirche in dem Dilemma, dass sie sich als Teil der Weltkirche, geführt durch den Heiligen Vater, versteht, von Vertretern der Katholische Kirche, jedoch nicht als Teil derselben wahrgenommen wird. Deswegen ist es uns ein Anliegen, unsere Zusammengehörigkeit zu besprechen und zu Papier zu bringen.