Meine lieben Brüder,
Nun kann ich Bruder Morales weitgehend zustimmen, ausgenommen der Infragestellung der Universalität des Bußsakraments: Wenn eine Person ihre Sünden bekennt, Reue und Umkehrwillen zeigt, ist ihr die Lossprechung ohne Ansehen der Person und der Situation zu erteilen, es sei denn, die Versicherungen sind aus sich heraus unglaubhaft - was sehr gewissenhaft zu prüfen wäre.
Oftmals ist es genau die Situation, in der die Sünde begangen wurde, ein Anhaltspunkt dafür, ob die Reue tatsächlich ernst gemeint ist. Es ist meines Erachtens ein himmelweiter Unterschied, ob eine Sünde sozusagen aus einer unerwarteten Situation heraus begangen wurde oder ob die Umstände der Sünde bewusst gesucht wurden. Wer sich immer wieder willentlich der Versuchung aussetzt, muss sich Fragen, ob er ihr tatsächlich aus dem Weg gehen möchte oder sie ganz im Gegenteil sogar bewusst sucht.
ZitatFerner wehre ich mich dagegen, ein solch scharfes Schwert wie die Amtsenthebung zur Regel machen zu wollen: Im Einzelfall mag sie gerechtfertigt sein, aber auch nur im Einzelfall. Etwas zur Regel zu machen hat schon etwas von einem Automatismus und das müssen wir unbedingt vermeiden.
Die Amtentshebung ist sicherlich eine radikale Konsequenz und wir müssen uns immer fragen, inwieweit sie gerechtfertigt ist. Doch müssen wir uns auch andersherum die Frage stellen, ob ein durch sein anhaltendes sündiges Verhalten diskreditierter geweihter Amtsträger überhaupt in der Lage ist, sein Amt adäquat auszuüben.