Ich schlage in dieser Sache vor, die folgende Konstitution zu beschließen:
Die „Bestandsgarantie“ habe ich deswegen nicht explizit aufgeführt, da diese Konstitution keine Änderungen an bestehenden Kirchenprovinzen vornimmt und diese Garantie als SimOff-Grundsatz über allem hier beschlossenen steht.
Es ist auf diesem Konzil die Frage aufgekommen, ob die Möglichkeit einer Union mit der ashoko-raplischen Kirche bestehe. Derzeit wird das von den dortigen Bischöfen, vertreten durch seine Exzellenz, Patriarch Baselios Thomas III., ausgeschlossen, und auch ich sehe derzeit nicht genug Schnittmengen. Meine Anmerkung diesbezüglich, dass die konkrete Frage nach Formen der Zusammenarbeit mühselig durch die Kurie erörtert werden muss.
Nicht die organisatorische Ökumene, wohl aber die inhaltliche Ökumene eignet sich gut für das Plenum dieses Konzils. Ich freue mich deshalb, dass mit den Exzellenzen Baselios III., Paul II. und Roberts bereits Vertreter dreier christlicher, nicht-katholischer Konfessionen vertreten sind, um sich an der Frage nach dem Kern des christlichen Glaubens zu beteiligen. Daher rege ich an, an dieser Stelle die inhaltlichen Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen christlichen Vereinigungen zu erörtern.
Ich möchte vorschlagen, dass dieses Konzil eine Konstitution über das Wesen der Kirche und ihrer Ämter beschließt. Über wesentliche Bestandteile wird bereits in eigenen Debatten diskutiert, die dort getroffenen Beschlüsse sollten hier eingefügt werden. Zunächst sollte aber noch über das Wesen der Kirche und die Rolle des Papstes gesprochen werden, dazu habe ich einen Vorschlag vorgelegt.
Insbesondere möchte ich auf Canon 5 hinweisen, der es unnötig werden lässt, in den anderen Debatten stets explizit die Einschränkung zu erwähnen, dass der Heilige Vater auch ohne Mitwirkung der bischöflichen Gremien Entscheidungen jeglicher Art treffen kann.
Ich beantrage, dass das Konzilsplenum über das Wesen der Kirche und die Bedeutung des Papstamtes debattiere, und lege als Beschlussvorlage das fogende Dokument vor:
So sehr ich eine enge Zusammenarbeit zwischen anderen Konfessionen und der katholische Kirche begrüße, so wenig halte ich das Konzilsplenum geeignet, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten.
Vielmehr sollte die erste gewählte Kurie sich des Dialogs mit den Konfessionen annehmen.
Ich halte es für sinnvoll, dass alle Kurienkardinäle ihr Amt im Falle einer Sedisvakanz bis zur Wahl eines neuen Papstes behalten, damit die notwendigen Angelegenheiten der katholischen Kirche zuverlässig weiter ausgeführt werden.
Tatsächlich fallen die Kurienämter erst mit der Annahme der Wahl des neuen Papstes vakant, während der Sedisvakanz gibt es also noch einen Kardinaldekan. Dies wäre also kein Hinderungsgrund, dass der Dekan auch als Zeremoniemeister fungiert.
Bruder Wang, dass nur Konzilien, nicht aber Synoden über Konstitutionen beraten, ist althergebrachte Tradition (siehe unter „Beschluss über die Rechtsdokumente“). Dass Päpste jederzeit Konstitutionen auch ohne Zustimmung des Konzils erlassen und abändern können und Beschlüsse der Konzilien erst vom Papst bestätigt werden müssen, bevor sie Gültigkeit erlangen, habe ich als bekannt vorausgesetzt.
So sich Kardinal Pellicano bereit fände, einen ersten Entwurf zu erstellen, würde es mich sehr freuen. Zur Aussage von Bischof de Charbon muss ich erwiedern, dass es bislang Usus war, dass alle Kurienämter mit der Wahl eines neuen Papstes vakant werden, bis dieser sie neu besetzt werden. Beim diesjährigen Konklave hat der Papst eine Ausnahme angeordnet, die jedoch nicht zur Regeln werden sollte.
Ferner sollten wir überlegen, ob überhaupt zwei Zeremoniemeister gewählt werden sollen oder ob nicht bestehende Kurienkardinäle, z.B. der Kardinaldekan, diese Aufgaben zu übernehmen. Möglich wäre auch das Modell, dass ein Kardinalprior gewählt wird und der Kardinaldekan als dessen Stellvertreter im Konklave agiert.
Zu Bedenken ist, dass allein das Konzil berechtigt ist, Konstitutionen zu erlassen, abzuändern und aufzuheben. Die „Grundgesetze“ der heiligen katholischen Kirche werden also vom Konzil festgelegt, sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Sicht. Ich stimme zu, dass es wichtig ist, dass Alltagsgeschäfte bei der Synode verbleiben und nicht die Bedeutung der Konzile schmälern. Allerdings sehe ich die Notwendigkeit, dass jedes Jahr wenigstens ein Konzil stattzufinden hat, bin aber gerne für eine „Soll“-Regel zu haben.
Grundsätzlich kann der Heilige Vater in jedem Gebiet der Erde eine Kirchenprovinz errichten. Ob das sinnvoll ist, hat die Synode für den Einzelfall zu erarbeiten. Nicht sinnvoll kann es zum Beispiel in Staaten sein, wo zu wenige Katholiken vorhanden sind oderwo Strukturen anderer anerkannter Kirchen bestehen. Die grundsätzliche Möglichkeit wird dadurch aber nicht eingeschränkt.
Ferner stimme ich Bischof Wang zu, was die Zielsetzung des Einspruchsverfahrens betrifft. Ist der jeweilige Metropolit nicht einverstanden mit der Entscheidung des Kardinalskollegiums, so kann er an den Papst appellieren, welcher abschließend und ggf. nach Rücksprache mit Kirchenprovinz, Synode, Kollegium und Kurie eine endgültige Entscheidung trifft.
Aufzunehmen ist noch, dass alle Gebiete, in denen keine Kirchenprovinz besteht, immediat direkt dem Heiligen Vater unterstehen. Zu überlegen wäre auch, ob wir die Missionsgebiete (Vikariat mit residierendem Bischof, Präfektur mit residierendem Prälat, Administratur mit nicht-residierendem Prälat) hier mit aufnehmen sollten.
Zunächst wäre noch zu klären, welche Aufgaben genau die einzelnen Dikasterien haben, um dann anschließend den Namen der Heiligen Kongregation festzulegen. Ich schlage vor, dass das Staatssekretariat für die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls sowie für die Kirchenprovinzen zuständig ist; dass die Apostolische Kammer für die Finanzen & den Besitz des Heiligen Stuhls, die Durchführung der päpstlichen Zeremonien, die Gerichtsbarkeit sowie die Angelegenheiten des weltlichen Staates zuständig ist; sowie dass die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, die Mission, die Ordensgemeinschaften, die Ökumene und die Angelegenheiten des Klerus zuständig ist.
Ich begrüße einheitliche Wahltermine und schlage vor, die Kurienkardinäle stets zu Allerheiligen (1. November), zu Aschermittwoch (Februar/März) und zu Heiligstes Herz Jesu (Juni) zu wählen. Das entspricht etwa viermonatigen Amtszeiten, behindert keine größeren liturgischen Zeiten und liegt auch nicht in den traditionellen Urlaubszeiten.
Natürlich sollte die Kirche stets von Abtreibungen abraten, da auch das ungeborene Kind von Gott geliebt wird. Aber wenn eine werdende Mutter abtreibt, darf sie nicht von der Kirche im Stich gelassen werden, schließlich spricht der Herr: Nicht die Gesunden brauchen einen Arzt, sondern die Kranken.
Oberstes Ziel ist natürlich die Einheit aller Jünger Jesu in der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Als Träger des Missionsauftrag Jesu sollte die Kirche auf jede andere, den Worten des Herren folgende Konfession zugehen und sich um die Herstellung von Ökumene bemühen.
Vielleicht sollten wir Voraussetzungen für Ökumene mit anderen Christengemeinschaften festlegen. Wichtig wäre z.B. die Anerkennung der Taufe.
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