Selbstverständlich werden die Gespräche beim Allgemeinen anfangen und erst nach dessen Klärung zum Speziellen übergehen. Wenn das stauffische Konzil es als hilfreich erachtet, vor der Partizipation an der dreibürgischen Partikularsynode sich mit einem nicht-dreibürgischem Vertreter des Heiligen Stuhls auszutauschen, so wird Seine Exzellenz der Apostolische Nuntius Euch gerne aufsuchen.
Zur Klärung der Grundfragen ist ansonsten aber die Partikularsynode im vollen Umfange berechtigt. Gegebenenfalls auszuhandelnde Schriftstücke wird der Heilige Vater bei seinem Staatsbesuch zum Abschluss der Partikularsynode persönlich besiegeln.
Ich sehe, es gibt noch viel zu besprechen. Vielleicht habt Ihr schon davon gehört, dass der Heilige Vater für die katholische Kirche in Dreibürgen eine Partikularsynode einberufen hat, die der Apostolische Nuntius in den nächsten Tagen eröffnen wird. Ihr seid herzlich eingeladen, an dieser Versammlung teilzunehmen, um gemeinsam den gegenwärtigen Stand der Beziehungen zwischen den christlichen Konfessionen in Stauffen zu klären und zu erklären sowie dies intensivierende Maßnahmen zu erörtern.
Es ist doch selbstverständlich, dass Valsanto stets offen ist für alle Schäfchen des Herrn. Insbesondere in diesem Falle, wo - wenn ich recht informiert bin - Eure Konfession den Heiligen Vater als solchen anerkennt. Es ist daher der Wunsch Seiner Heiligkeit, die potentiellen Möglichkeiten einer vollen Kircheneinheit zu erörtern.
Zunächst möchte ich Eminenz Pellicano dafür danken, dass er für dieses Konzil diesen überaus guten und durchdachten Entwurf vorbereitet hat, dem ich im Ganzen zustimmen möchte.
Lediglich zwei Anmerkungen habe ich: Zum einen würde ich vorschlagen, bereits nach 12 Wahlgängen über den Modus der Papstwahl neu entscheiden zu lassen. Zum anderen würde ich vorschlagen, die Canones der Reihe nach durchzunummerieren, und nicht jede Sectio neu zählen.
¡Bienvenido, Excelencia! Es freut mich, dass Ihr den Weg nach Valsanto gefunden habt, und ich darf Euch auch die herzlichen Grüße des Heiligen Vaters ausrichten. Es ist sein Wunsch, dass Ihr während des Konzils Eurem gewohnten Ritus nachgehen könnt, weshalb Euch diese Kirche zur Feier der Messe zur Verfügung gestellt wird. Ist sonst mit Eurer Anreise und Eurem Aufenthalt hier alles zu Eurer Zufriedenheit verlaufen?
Natürlich gibt es überall auf der Welt apostolisch-katholische Kirchen, um die sich der Heilige Stuhl zu kümmern hat und die es zu berücksichtigen gilt. Titelkirchen meint hier aber nur die Kirchen, die einem Kardinal verliehen werden, sodass er Stimmrecht im Konklave erhält. Und seit nunmehr fast 2000 Jahren waren es immer nur die valsantinischen Kirchen, die - mit Kardinälen aus allen Ländern der Christenheit besetzt - den neuen Heiligen Vater gewählt haben. Freilich hat sich oft verändert, welche Kirchen genau zu den Titelkirchen zählen, aber es waren stets nur die Kirchen, die in San Pedro und der Umgebung standen.
Ich schlage dann nun abschließend die folgende Konstitution als Zusammenfassung unserer Beratungen über Kirche & Papst, das Kardinallskollegium, die Kurie und Konzil & Synode zu beschließen:
Die Bestimmungen von Konstitutionen können durch den Papst aber beliebig umgangen werden, die Bestandsgarantie steht aber über allen InSim-Regeln. Und effektiv betrifft sie auch nur die Dreibürgener, und die werden das nicht vergessen.
Es ist korrekt, dass zweifach über ein Unionskonkordat verhandelt worden ist. Das Erste ist allerdings von keinem Unionspräsidenten unterzeichnet worden und daher nicht in Kraft getreten, und das Zweite in der Verhandlung „stecken“ geblieben. Es spricht aber nichts dagegen, wenn die künftige Kurie mit der Unionsregierung neu verhandelst.
Selbstverständlich ist der individuelle Charakter jedes Konkordats, es ist aber durchaus sinnvoll, Standard-Formeln festzulegen, aus denen dann jeweils das passende ausgewählt werden kann.
Der Heilige Vater ist leider vielbescäftigt, und gerade nimmt insbesondere die Konzilsarbeit viel Zeit in Anspruch. Aber vielleicht kann ich Ihnen weiterhelfen?
Ich stimme hier Erzbischof Omar zu. Es ist erstrebenswert, ein einheitliches Design und hinsichtlich des Inhalts auch einheitliche Formeln zu verwenden, um Aufwand zu minimieren und Vergleichbarkeit herzustellen. In entsprechende Verhandlungen mit den Staaten zu treten, wird Aufgabe der Kurie sein. Hier im Konzil könnten wir z.B. beschließen, dass die drei genannten Konkordate (oder wurden noch welche übersehen?) vorläufig weiterhin Gültigkeit behandeln, bis entsprechende Verhandlungen abgeschlossen worden sind.
Grundsätzlich haben nicht die Staaten zu entscheiden, welche Hierarchien die katholische Kirche auf ihrem Gebiete entrichtet. Sollte ein Staat jedoch entgegen der Menschenrechte der katholischen Kirche die Ausübung ihres Glaubens verbieten, wird sich langfristig nur eine Apostolische Administration lohnen, da die entsprechenden katholischen Amtsträger nicht offen agieren können und daher in der Regel außerhalb des Gebietes residieren werden.
Unbeschadet davon bleibt die Unterstützung des Heiligen Stuhls für gegebenenfalls vorhandene Untergrundkirchen in uns verbotenen Gebieten.
Nach dem von mir vorgelegten Entwurf besteht keine Wahl, wo eine Titelkirche zu liegen hat, sondern sie geht von ausschließlich neun in Valsanto existierenden Titelkirchen aus. Dies sind in San Pedro: San Pedro Apóstol Extramuros, San Andrés, San Juan Apóstol y Evangelista, San Bartolomé a Puerta Novara, San Tomás Apóstol und Santa Ana a Río Grande; ferner Santa María Madre di Jesús in Nuesca, San Santiago Mayor in Santiago sowie Santa Isabel de las Catacumbas in Santa Juliá. Alle weiteren Titelkirchen, gleich ob auf valsantinischem oder auf remischem Gebiete, verlieren mit der Verkündung dieser Sektion ihren Status als solche.
Mit dieser Sektion bleiben auch keine Kardinalpriester mehr amtieren; jeder Kardinal ist fortan ein Kardinaldiakon, es sei denn, ihm wurde eine der neun Titelkirchen oder eines der drei Titelbistümer zugewiesen. Ob Kardinäle gegebenenfalls Patronate für ihnen bisher als Titelkirchen zugewiesene Pfarreien übernehmen, ist abzusprechen mit dem jeweiligen Metropoliten, also für die remischen Titelkirchen mit dem Erzbischof von Rem sowie dem Primas von Dreibürgen.
Ich schlage vor, in dieser Angelegenheit den folgenden Beschluss zu fassen:
Im Gegensatz zu obigem Beschluss schlage ich vor, dass auch die Kardinaldiakone im ordentlichen Konsistorium stimmberechtigt sind, um zu vermeiden, dass bei der Wahl der Kardinalpriester diese stets junge Kardinäle aus dem inneren Kreise raushalten.
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