Der eine Gott wirkt und offenbart sich in drei Personen: Gottvater, der den Himmel und die Erde erschaffen, den Alten Bund mit Abraham und seinen Nachfahren geschlossen, diese aus der Sklaverei in Ägypten geführt, ihnen seine Gebote gegeben und das Kommen des Messias verhießen hat; dem Sohn, der in Erfüllung der Jesaja gegebenen Prophezeiung gekommen ist, das Gesetz Gottes zu erfüllen und der durch seinen stellvertretenden Opfertod am Kreuz den Neuen Bund zwischen Gott und den Menschen besiegelt hat; und dem Heiligen Geist, der aus Gottvater und dem Sohn hervorgehenden wirkenden Gegenwart Gottes im menschlichen Leben.
Während Athanasius Gottvater und den Sohn als eine personale Einheit und in dieser somit gleichrangig als Personen des einen Gottes begreift, lehrte Arius die Erschaffung des Sohnes durch Gottvater vor der Schöpfung der Welt, durch die gleiche Macht, vermittels welcher Gottvater die Welt erschaffen hat. Der Sohn ist somit nach Athanasius gegenüber der Welt zwar ebenso präexistent, doch gab es, im Gegensatz zu Gottvater, eine Zeit vor Erschaffung der Welt, da der Sohn noch nicht existierte. Er ist Gottvater gegenüber als dessen erste und vollkommenste Schöpfung gleichwohl nachgeordnet.
Der Streit wurde auf Betreiben Konstantins auf dem Konzil von Nizäa 325 mit Annahme des Nizäischen Glaubensbekenntnisses entschieden, das die Wesenseinheit und somit Gleichrangigkeit von Gottvater und dem Sohn bekräftigt.