Beiträge von Simon Mdinga

    Handlung:Aus der Apostolischen Nuntiatur in Astoria City geht ein als “Eilig“ gekennzeichneter Bericht ein. In der Bischofskirche der Diözese New Beisis habe ein Priester von der Kanzel herab Erzbischof Cloyd als Häretiker bezeichnet. Der Apostolische Nuntius werde sich persönlich dieser Angelegenheit annehmen und bittet um die Genehmigung, im Fall der Fälle Sanktionen gegen den verantwortlichen Priester aussprechen zu dürfen.

    Handlung:Als Dritter tritt der Legat vor den Weihekandidaten und legt ihm die Hände auf. Nach alter Tradition wird die Bischofsweihe nämlich immer von drei Bischöfen gleichzeitig gespendet, um so die apostolische Sukzession sicherzustellen und den neuen Bischof in die Gemeinschaft der Bischöfe aufzunehmen. Nach einem kurzen Moment zieht er seine Hände zurück und lächelt seinem Mitbruder freundlich zu - der wesentliche Teil der Weihe ist nun vollbracht.

    Handlung:Der Legat schlägt eine Akte auf und sucht ein bestimmtes Dokument heraus.


    Laut meinen Unterlagen ist Priester Joseph Theodore Dietz für das Bistum New Beisis im astorischen Bundesstaat Laurentiana und Priester Jean Charest für das Bistum Gareth im astorischen Bundesstaat Freeland vorgesehen. So hier ein Fehler vorliegt und stattdessen


    Handlung:Er schlägt etwas anderes auf.


    das Bistum Ambridge in Assentia gemeint ist, müsste Erzbischof Patel dies korrigieren. Die Ernennung der US-astorischen Bischofe obliegt allein ihm.

    Außerdem wird Erzbischof Patel die Predigt lesen und der Weihe vorstehen. Die beiden Kardinäle werden Ihnen die Amtsinsignien überreichen. Ich selbst verlese zu Beginn der Weihehandlung die Ernennungsdekrete. Die restliche Heilige Messe wird dann wie üblich ablaufen.


    Wegen der zentralen Weihe in Astoria City werden Ihre Amtseinführungen jeweils in einer eigenen Heiligen Messe stattfinden. Der Grundgedanke dabei ist, dass Sie zu Beginn einer Heiligen Messe in der Kathedrale Ihres Bistums zur Kathedra geführt werden und damit Ihr Amt offiziell einnehmen. Sofern Erzbischof Hobbs dies nicht selber übernimmt, werde ich Sie jeweils zu Ihrer Kathedra führen. In jedem Fall bin ich bei der Amtseinführung anwesend, um die Grüße des Heiligen Vaters zu überbringen.


    Haben Sie Fragen zu Ihrer Bischofsweihe oder Ihrer Amtseinführung?

    Welcome, Eminence, Mr Dietz. Setzen Sie sich doch.


    Handlung:Er setzt sich wieder hinter seinen Schreibtisch, die anderen drei davor.


    Mr Charest, Mr Dietz, erstmal darf ich Sie dazu beglückwünschen, dass Sie als Bischöfe für die Diözesen Gareth und New Beisis benannt worden sind. Sofern das Kollegium der Kardinäle keinen Einspruch einlegt, dürfen wir sie in wenigen Tagen als Brüder in die Gemeinschaft der Bischöfe aufnehmen. Die Bischofsweihe von Ihnen beiden soll gemeinsam in der St Andrews Cathedral in Astoria City stattfinden. Konsekrator wird Ihr Metropolit, Erzbischof Patel sein, der sich für heute entschuldigen lässt. Ich habe daher Kardinal MacLachlan dazugebeten; er wird als Ko-Konsekrator Ihre Weihe mitvollziehen.


    Handlung:Er nickt dem Kardinal zu und fährt dann fort.


    Wie üblich findet die Weihe nach der Predigt und vor dem Beginn der Eucharistiefeier statt. Vor der Weihe nehmen Sie Ihren liturgischen Dienst als Priester wahr. Nach der Weihe werden Sie gemeinsam die Eucharistiefeier zelebrieren. Ich schlage vor, dass Sie der versammelten Gemeinde den apostolischen Segen gemeinsam spenden. Sind Sie einverstanden, wenn Mr Charest im Wortgottesdienst das Evangelium verkündet und Mr Dietz in der Eucharistiefeier dem Hochgebet vorsteht?

    Handlung:Per Fax übersendet der dreibürgische Nuntius dem Büro Seiner Heiligkeit den ausgehandelten Entwurf über ein Konkordat mit Vanezia.


    Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Serenissima Repubblica di Vanezia


    Präambel


    Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Exzellenz Bischof Simon Mdgina, und die Serenissima Repubblica di Vanezia, vertreten durch Seine Magnifizenz Doge Vito Antonio di Treviri, haben von dem gemeinsamen Erkenntnis geleitet, dass die apostolisch-katholische Kirche ein wesentlicher und integraler Bestandteil des vanezischen Staates und der vanezischen Gesellschaft ist, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


    Artikel I: Status der Kirche
    (1) Die Serenissima Repubblica di Vanezia sichert der apostolisch-katholischen Kirche ihren Status als bevorzugte Staatskirche zu und wird an diesem Status Änderungen nur nach Absprache und in Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl vornehmen.
    (2) Die Serenissima Repubblica di Vanezia gewährleistet der apostolisch-katholischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und wird zu keiner Zeit versuchen, auf das geistliche Leben der Kirche durch staatliche Autoritäten Einfluss zu nehmen. Umgekehrt gewährleistet die apostolisch--katholische Kirche der Serenissima Repubblica di Vanezia die freie Ausübung ihrer weltlichen Macht und wird zu keiner Zeit versuchen mittels ihrer geistigen Autorität Einfluß gegen die Serenissima Repubblica di Vanezia und ihrer Verfassung und Organe zu nehmen. Die Kirche begreift sich als integraler Bestandteil der staatlichen Ordnung der Serenissima Repubblica di Vanezia.
    (3) Die Serenissima Repubblica di Vanezia erkennt das Recht der apostolisch-katholischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
    (4) Die Serenissima Repubblica di Vanezia gewährt den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche in der Erfüllung ihres Amtsauftrages den vollumfänglichen Schutz des Staates zu.


    Artikel II: Status der Kirchenprovinz
    (1) Der Heilige Stuhl sichert der Serenissima Repubblica di Vanezia den Status der apostolisch-katholischen Kirche in der Serenissima Repubblica di Vanezia als selbstständige Kirchenprovinz Vanezia innerhalb der Kirchenregion Dreibürgen mit Sitz in Tisano zu.
    (2) Der Heilige Stuhl bestätigt die vanezianische Sprache als Liturgiesprache in allen Gebieten der Serenissima Repubblica di Vanezia.
    (3) Der Heilige Stuhl wird, sofern sich die Notwendigkeit ergibt, für apostolisch-katholische Gläubige dreibürgischer oder loisonischer Sprache besondere Missionen einrichten und der Aufsicht des jeweiligen Ortsbischofs unterstellen.


    Artikel III: Information und Vorschlagsrecht
    (1) Der Heilige Stuhl gewährleistet dem Dogen von Vanezia das Recht, dem Heiligen Stuhl Vorschläge für die Besetzung eines Bischofsamtes in der Kirchenprovinz Vanezia zu unterbreiten und zu allen weiteren Kandidaten dem Heiligen Stuhl Stellungnahmen zu übermitteln. Dem Heiligen Stuhl erwächst daraus keine Pflicht zur Befolgung dieser Vorschläge.
    (2) Der Heilige Stuhl wird den Dogen von Vanezia unmittelbar über die Berufung oder Abberufung von Bischöfen in der Kirchenprovinz sowie über Änderungen in der Verwaltungsstruktur der Kirchenprovinz in Kenntnis setzen.


    Artikel IV: Religionslehre
    (1) Die Serenissima Repubblica di Vanezia bestätigt das Fach der katholischen Religion als ordentliches Schulfach an allen öffentlichen Schulen der Republik.
    (2) Die Serenissima Repubblica di Vanezia wird weiterhin an öffentlichen Universitäten, an denen dies sinnvoll erscheint, eine Fakultät für katholische Theologie betreiben. Die Lehrstühle dieser Fakultät werden in Absprache mit der Kirchenprovinz Vanezia besetzt. Für die Lehrinhalte zeigt sich die Fakultät im Sinne der Freiheit der Wissenschaft, Lehre und Forschung verantwortlich.
    (3) Die Serenissima Repubblica di Vanezia gewährt der Kirchenprovinz das Recht, die Lehrpläne für das Fach der katholischen Religion in Rücksprache mit den zuständigen Behörden selbst festzulegen.
    (4) Die Serenissima Repubblica di Vanezia wird gegen den Willen des Ortsbischofs keinen Lehrer für katholische Religion bestellen und auf Wunsch des Ortsbischofes einen Lehrer für katholische Religion von seinem Dienst suspendieren.
    (5) Die Serenissima Repubblica di Vanezia gewährt den Schülern aller Schularten in Absprache mit der Kirchenprovinz Vanezia ausreichend Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten.


    Artikel V: Gewährleistung traditionellen Rechts
    (1) Der Heilige Stuhl bestätigt und gewährleistet dem Dogen von Vanezia das Recht, den Titel "Beschützer der vanezianischen Kirche"/"Difensore della Chiesa Cattolica di Vanezia" zu führen.
    (2) Der Heilige Stuhl bestätigt den heiligen Evangelisten Markus als Nationalheiligen und Schutzpatron der Serenissima Repubblica di Vanezia und des vanezianischen Volkes.
    (3) Die Serenissima Repubblica di Vanezia bestätigt und gewährleistet dem Metropoliten von Vanezia das Recht, an den Beratungen des Rates der Fünf teilzuhaben.
    (4) Die Serenissima Repubblica di Vanezia bestätigt und gewährleistet der Kirchenprovinz Vanezia das Recht, zur Unterhaltung ihrer Immobilien, ihres Personals und ihrer Einrichtungen eine Kirchensteuer von ihren Mitgliedern zu erheben. Näheres regelt ein Gesetz, das die Serenissima Repubblica di Vanezia in Absprache mit der Kirchenprovinz Vanezia erlässt.


    Artikel VI: Regelmäßige Konsultationen
    (1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Dogen von Vanezia oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
    (2) Die Serenissima Repubblica di Vanezia gewährt dem Apostolischen Nuntius im Kaiserreich Vanezia wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Serenissima Repubblica di Vanezia.


    Artikel VII: Weitere Bestimmungen
    (1) Die Serenissima Repubblica di Vanezia wahrt und schütz das Beichtgeheimnis und wird zu keiner Zeit durch staatliche Autoritäten von einem Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche Auskunft über unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
    (2) Die Serenissima Repubblica di Vanezia überträgt der Kirchenprovinz Vanezia die Aufgabe der Seelsorge in den Gefängnissen und Krankenhäusern. Die Ortsbischöfe werden für eine angemessene seelsorgerische Betreuung Sorge tragen.
    (3) Der Heilige Stuhl erkennt das Recht der Serenissima Repubblica di Vanezia an, anderen Konfessions- und Religionsgemeinschaften gleichlautende Rechte zuzugestehen wie der apostolisch-katholischen Kirche in dieser Übereinkunft.


    Artikel VII: In-Kraft-Treten und Kündigung
    (1) Diese Übereinkunft tritt nach ihrer Unterzeichnung und der gegenseitigen Mitteilung der Ratifizierung in Kraft.
    (2) Diese Übereinkunft kann mit einer Frist von zwei Wochen einseitig gekündigt werden.

    Gestattet mir die Frage, Heiliger Vater, nach der Priorität unserer Ziele. Sollen wir uns vorrangig bemühen, diese Christen in die Gemeinschaft der Mutter Kirche zurückzubringen, oder geht es vor allem darum, den kriegerischen Handlungen ein Ende zu setzen?

    Handlung:Auch der Dreibürgener Nuntius ist mit dem Flugzeug angereist und direkt vom Flughafen in das Staatssekretariat gekommen. Etwas müde von der langen Reise begrüßt er den Staatssekretär und seinen jungen Kollegen. Derweil teilt ein Sekretär dem päpstlichen Haus mit, dass alle Teilnehmer der Besprechung vollständig versammelt sind.