Beiträge von Lukas Landerberg
-
-
-
-
Das würde ich nicht wagen, zu bestreiten, Majestät, wenigstens nicht auf dem Papier.
-
-
-
-
Diese Auffassung kann ich teilen.
-
Das wäre möglich, würde aber nach Meinung unseres Beraters Rechtsunsicherheit für den Heiligen Stuhl bedeuten.
-
Ich werde Kontakt aufnehmen.
-
Das dürfte möglich sein.
-
Dann wäre er noch allgemeiner und problematischer, befürchte ich. Könnte der Heilige Stuhl es akzeptieren, wenn wir daraus
ZitatDie Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche die Möglichkeit der Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten, sofern dies verfassungsmäßig möglich ist, zu.
machen? -
Das beruhigt mich sehr, Eminenz, denn der Rechtsberater, einer der renommiertesten Anwälte unseres Landes, hat massive Zweifel auch auf wiederholte Nachfrage geäußert, seines Erachtens wird der Artikel 35, Absatz 2 unserer Verfassung.
-
Nun, ich werde meine Rechtsberater erneut konsultieren, um zu klären, ob es einen Ausweg gibt. Ansonsten lassen wir den Vertrag durchgehen und sehen dann weiter.
-
Ich verstehe die Intention sehr gut und mir persönlich missfällt die Rechtslage auch, aber es ist nicht klar, ob der Vertrag verfassungskonform ist.
Wenn er die erforderliche 2/3-Mehrheit erreicht, wäre er verfssungsdurchbrechend, ansonsten könnte es Probleme geben. -
Nein, unsere Armee ist zum einen eine Freiwilligenarmee, zum anderen sieht unsere Verfassung für den Fall der Umwandlung die Möglichkeit zur Verweigerung vor.
-
Selbstverständlich.
-
Eminenz, ich fürchte, ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt: Ein Rechtsberater war der Ansicht, dass Art. 5, Abs. 1 nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist.
Wäre für den Heiligen Stuhl eine Streichung vorstellbar? -
Dies tut aber nichts zur Sache, unsere Armee ist eine Freiwilligenarmee.
-
Eminenz, ein Rechtsberater meldete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Artikel 5, Absatz 1 an.