8. April 2009 #1 Acta Apostolicae Sedis vom 08.IV.2009 ADI. Proklamation der päpstlichen Enzyklika Condignus poenaInnozenz V.Episcopus Vansantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Vansantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Coloneae, Servus Servorum Dei,an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes GottesProklamation der Enzyklika Condignus poenaEin diskutiertes Thema unserer Zeit ist es, welche Strafen angemessen sind, für welche Verbrechen. Schon vor vielen hunderten und tausenden von Jahren wurden Verbrecher dafür verurteilt, dass sie die Regeln und Vorschriften des Zusammenlebens ihrer Gemeinschaft missachteten. Und schon immer wurden diese Verbrecher von gerichtlichen Instanzen – oder jenen gleichwertiger Natur – zu Strafen verurteilt, die die Regeln und Vorschriften für die Vergehen vorgesehen haben.Noch heute, ist die meistdiskutierte Strafe in diesem Zusammenhang die Todesstrafe. In vielen Ländern bereits abgeschafft, ist sie doch immer noch in zahlreichen anderen präsent und wir täglich zur Anwendung gebracht. Viele Länder haben hohe Hürden in ihre Gesetze gebaut, bevor eine Todesstrafe ausgesprochen wird. In vielen anderen genügt es einen Apfel zu stehlen.Die Todesstrafe war und ist ein Instrument des Rechtsstaates zur Abschreckung. All jene, die ein schlimmes Verbrechen begangen haben, sollen zum Tode gebracht werden, um andere vor der Begehung solcher Verbrechen abzuschrecken. Zudem soll sie dazu dienen, solche Menschen, die sich in grausamer Art und Weise eines Verbrechens schuldig gemacht haben, durch den Tod von den rechtschaffenen Menschen für immer fern zu halten. Die braven Menschen müssen geschützt werden – diejenigen die sich gegen sie und die Regeln vergehen, müssen daher fortgeschafft werden. Ins Gefängnis, so ihr Vergehen ein geringes war, in den Tod, so es ein grausames Verbrechen war.Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.Die Strafe soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, dass sich der Schuldige bessert, daher darf auch die Todesstrafe als Mittel zum Schutze des Gemeinwohls nicht grundlegend außer Acht gelassen werden. Die Lehre der Kirche besagt schon seit langem:„Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmässigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei.“Daher sagt schon David (Psalm 100,8): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.So sprechen Wir zu euch und mahnen euch, Gottes Wort zu befolgen!San Pedro in Valsantinus,08. April im Jahre unseres Herrn 2009