Zitat1. Die Apostolische Präfektur für ________ besteht als Missionsgebiet der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst das Gebiet der Republik Stralien.
2. Die Ernennung des Apostolischen Präfekten obliegt dem Papst, dem das Kardinalskollegium Vorschläge zur Ernennung unterbreiten kann.
3. Für die Apostolische Präfektur der Republik Stralien gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.
ZitatAlles anzeigen1. Die Apostolische Administratur für ____ besteht als Missionsgebiet der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst das Gebiet der Republik Stralien.
2. Die Apostolische Administratur _______ kann in sich in sich in _____ Apostolische Präfektur geteilt werden.
Der Apostolische Administrator für____ wird auch Apostolische Präfekt für die __ provinzen, auch diese gehören zur heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst das Gebiet der der Republik Stralien.
3. Für die Apostolische Präfektur ________ und die Apostolische Administratur für ________ gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.
Also es gibt im moment diese zwei Optionen. Die erste würde nach meiner Meinung eher Passen. Uns wird es eh egal sein wie sie später dann die Administratur / Präfektur aufteielen in, regionen Dekanate oder Bistumsregionen.
Bei der möglichkeit zwei würde es möglich sein eine bestimmte anzahl an Präfekturen schon zu errichten, doch da gibt es nicht extra Bischöfe oder Kleriker und es könnte gut sein das die Beiden Synoden es verwerfen.