Beiträge von Walter Sinner

    Hinsichtlich der Lage in Noranda bin ich - wie leider auch unsere Politiker - ehrlicherweise ratlos und auch der Herr hat mir im Gebet noch keinen Fingerzeig gegeben, den ich als "zündende Idee" bezeichnen würde.


    Was die Kirchenprovinz als solche angeht, so hat mein geschätzter Vorgänger im Bischofsamte eine besondere Nähe zum Weltklerus hatte und uns einige Mitbrüder im Bischofsamte herbeigerufen hat, die sich teilweise nicht recht einfügen, auch weil sie bisweilen zu alt für eine Tätigkeit in neuer Umgebung waren.

    Bitte versteht mich nicht falsch, Eminenz, ich schätze die Zusammenarbeit mit dem Weltklerus, aber gerade der Ortsordinarius sollte doch Kenntnisse des Klerus und des Volkes haben.

    Ich habe keinen Grund zu klagen, was mich selbst angeht, Eminenz. Ich hoffe doch, dass es Ihnen ebenso ergeht?

    Handlung:antwortet er ungewohnt wortkarg, denn um seine Person sollte es doch immer zuletzt gehen.

    Die Kirche in Bergen allerdings leidet unter der Spaltung unseres Landes und leidet insbesondere auch mit unseren verfolgten - vorwiegend protestantischen - Brüdern und Schwestern in Noranda.

    Nach dem jüngsten Machtwechsel könnte dort eine gewisse Entspannung sich anbahnen, aber dessen wäre ich mir noch nicht zu sicher - an der Diktatur von Separatisten hat sich nichts geändert.


    Zudem hat mir mein Vorgänger im Metropolitenamte eine herausfordernde Lage hinterlassen, zu deren Auflösung ich auf Unterstützung aus der Kurie hoffe.

    Übermittelt (wie üblich) eine Abschrift der Bekanntmachungen, die er an diesem Sonntag gemacht hat, an das Staatssekretariat. Desweiteren gibt er bekannt, dass er eine umfassende Restrukturierung der Diözesen in Bergen plane, nachdem es unter seinem Vorgänger zu einer starken Zersplitterung gekommen sei. Hinsichtlich der Diözese Noranda erhoffe er sich Rat aus dem Staatssekretariat und würde gerne ein Gespräch vereinbaren.

    Ihr wollt mir die gesamte Kirchenprovinz anvertrauen, Eminenz?

    Handlung:zeigt er sich überrascht, wenn gleich nicht schockiert:

    Vermutlich hätte ich damit rechnen sollen, nach Eurer Einladung. Ich würde Omsk nur ungern verlassen, aber als Arbeiter im Weinberg des Herrn tue ich mein Werk da, wo ich gebraucht werde.

    Gegen eine kleine Erfrischung habe ich nichts einzuwenden, Eminenz. Es ist doch ziemlich warm auf diesem Breitengrad.

    Handlung:stellt er fest.

    Über die Lage in Bergen dürfte Euch Robert ja im Bilde gehalten haben, Eminenz. Was mein Bistum angeht, so kann ich mich davon abgesehen nicht beklagen. Wir verzeichnen dennoch gewisse Veränderungen unter den Gläubigen: Man ist ängstlicher und fühlt sich den weltlichen Mächten ausgeliefert. Es ist schwieriger, unter diesen Bedingungen Seelsorge zu leisten.

    Was Bruder Saldaviar hier vorbringt ist ein Skandal, kein Leben ist mehr oder weniger wert, alles Leben kommt von Gott, ist in gleicher Würde und damit in gleichem Wert geschaffen. Das ist nicht nur vorkonzilliar, das ist widerwärtig menschenverachtend.

    Werter Bruder,
    ich bringe folgendes Dekret vor die Generalsynode.



    Dekret “Fundamentum foederis” über einige Änderungen am Dekret “Tantum igitur”

    Als Grundstein des Ehebundes zwischen Mann und Frau ist durch göttliches Recht gelegt, seine Ausgestaltung liegt dem kanonischen Recht ob. Im Hinblick auf einige Unklarheiten und Veränderungen in anderen Teilen des Rechts und auf die Notwendigkeit, bestimmte Situationen zu regulieren, sind einige Änderungen am Dekret „Tantum igitur“ seiner Heiligkeit Linus III., gegeben zu Valsanto am Mittwoch vor dem Fest Heiligstes Herz Jesu im Jahre des Herren 2013 erforderlich geworden.


    1. In Canon 14 wird eingefügt: „Von diesem Hindernis kann der Ortsbischof ausnahmsweise dispensieren, wenn dies aus wichtigen Gründen vertretbar erscheint. Vor dem Dispens soll jedoch der Ortsbischof darauf aufmerksam machen, dass die Kirche eine solche Heirat nicht empfiehlt und er soll prüfen, ob gegen den Dispens Gründe des Glaubens stehen. Eine mit einem solchen Dispens geschlossene Ehe soll durch das zuständige Gericht aufgehoben werden, wenn Glaubensgründe der Fortsetzung entgegenstehen.“
    2. In Canon 22 wird eingefügt: „Gleiches gilt, wenn beide Partner im Wissen um die Hinderungsgründe oder Formvorschriften ohne Dispens diese umgangen haben oder wenigstens ein Partner nicht in der Lage war, den Inhalt der Ehegemeinschaft zu erfassen und aus freiem Willen das Eheversprechen zu leisten. Der Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit kann dann auch von Amts wegen gestellt werden.“
    3. Canones 23 bis 25 werden aufgehoben.
    4. Canon 23 wird wie folgt neu gefasst: „Hat ein Ehepartner in voller Schuldigkeit gegen das Wesen der Ehe verstoßen oder den Versuch unternommen, dem Ehepartner oder den gemeinsamen Kindern nach Leib und Leben zu trachten, so soll die Ehe im Ausnahmefall annulliert werden können.“
    5. Canon 24 erhält folgende Fassung: „Zuständiges Gericht ist das Gericht des Ortsbischofs. Parteien sollen die Ehegatten und ein defensor vinculi sein, der die Aufgabe hat, Anhaltspunkte für den Fortbestand der Ehe zu sammeln. Das Gericht soll nach Prüfung aller Umstände ein Urteil sprechen, dass automatisch dem Metropolitangericht der Kirchenprovinz zur Prüfung vorgelegt werden soll.“
    6. Canon 25 erhält folgende Fassung: „Stimmen die Urteile beider Gerichte nicht überein, hält der Bischof den Urteilsspruch für fehlerhaft oder beantragt eine Partei dies, soll in letzter Instanz die Rota über die Annullierung der Ehe entscheiden. Beruht die Ehe auf einem Dispens des Heiligen Stuhls, auf einem Dispens nach Canon 14 oder ist sie zwischen katholischen Monarchen geschlossen, soll die Rota erste Instanz des Verfahrens sein.“