Anträge nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz

  • Magistratus Civilis


    Anträge nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz


    Der Magistratus Civilis ist für die Bearbeitung folgender Anträge zuständig. Anträge sind bitte in einem für jede Person eigenem Beitrag zu stellen.


    • Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft durch Geburt
      Staatsbürger durch Geburt ist, wer a) Sohn oder Tochter zweier valsantinischer Staatsbürger ist oder b) Sohn oder Tochter eines valsantinischen Staatsbürgers und eines Ehepartners ist, der seit mindestens fünfzehn Jahren in Valsanto lebt.


    • Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft durch Ehe
      Staatsbürger durch Ehe ist, wer Ehegatte eines valsantinischen Staatsbürgers ist und innerhalb von einem Monat nach Eheschließung um Beurkundung der Staatsbürgerschaft gebeten hat.


    • Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft kraft Amtes
      Staatsbürgerschaft kraft Amtes kann erhalten, wer Kardinal oder Metropolit ist. Bei Metropoliten ist ein besonderer Grund anzugeben.


    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Doppelstaatsbürgerschaftenverbot
      Eine Ausnahme vom Verbot der Doppelstaatsbürgerschaften wird nur in Sonderfällen erteilt.


    • Mitteilung der freiwilligen Aufgabe der Staatsbürgerschaft
      Teilt ein valsantinischer Staatsbürgerschaft dem Magistratus Civilis die Aufgabe seiner Staatsbürgerschaft mit, so ist dies unwiederruflich.


    • Ersuch um Ruhen der Staatsbürgerschaft
      Ein Staatsbürgerschaft kann den Magistratus Civilis darum bitten, seine Staatsbürgerschaft ruhen zu lassen. In diesem Fall entfaltet die Staatsbürgerschaft keinerlei rechtliche Wirkung und kann durch einen Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgestellt werden.


    • Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsrechts
      Das Aufenthaltsrecht umfasst die Berechtigung, das valsantinische Staatsgebiet zu betreten, sich in Valsanto niederzulassen, in Valsanto angestellt zu werden und in Valsanto wirtschaftlich tätig zu werden.
  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Kurienkardinal Jonatan Hallberg die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Der Magistratus Civilis beabsichtigt, dem Kurienkardinal John Qunincy Kardinal Harrisburg die valsantinische Staatsbürgerschaft durch Urkunde zu bestätigen. Sofern er es nicht ablehnt, bitte ich um Mitteilung von Geburtsdatum und -ort, damit ich die Urkunde ausstellen kann.

  • Der Magistratus Civilis beabsichtigt, dem Päpstlichen Legaten Carlos Pellicano die valsantinische Staatsbürgerschaft durch Urkunde zu bestätigen. Sofern er es nicht ablehnt, bitte ich um Mitteilung von Geburtsdatum und -ort, damit ich die Urkunde ausstellen kann. Ebenfalls bitte ich um Mitteilung, ob ein Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Geburt besteht.

  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Heiligen Vater die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Rektor des Magistratus Civilis Luigi Giordano die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Päpstlichen Legaten Carlos Pellicano die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Eure Exzellenz, laut meinen Unterlagen seid Ihr Metropolit der Kirchenprovinz Cuello, weshalb für Euch der Paragraph 3b des Artikels 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes gilt, der da lautet:


    Zitat

    Art. 4: Staatsbürgerschaft kraft Amtes
    (3) Die Staatsbürgerschaft Valsantos kraft Amtes erhalten auf Antrag:
    a) die Kardinäle
    b) die Metropoliten, sofern hierfür ein besonderer Grund vorgebracht werden kann.


    Ich bitte daher um Nennung eines besonderen Grunds, damit dieser in die Staatsbürgerschaftsurkunde aufgenommen werden kann.


    Desweiteren bitte ich um Mitteilung von Geburtsdatum und -ort.


    In Bezug auf das Innehaben doppelter Staatsbürgerschaften verweise ich auf den Paragraphen 3 des Artikels 6:


    Zitat

    Art. 6: Doppelstaatsbürgerschaften
    (1) Bürgern Valsantos ist es nicht gestattet, neben der Bürgerschaft Valsantos eine weitere Staatsbürgerschaft zu besitzen, es sei denn, es wird auf begründeten Antrag hin eine Sondergenehmigung erteilt.
    (2) Verfügt ein Bürger Valsantos, welcher keine Sondergenehmigung besitzt, über eine weitere Staatsbürgerschaft oder nimmt er eine solche an, so verliert er Kraft Gesetzes die valsantinische Staatsbürgerschaft.
    (3) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Bürger Valsantos kraft Amtes, welche stets ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
    (4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Personen mit ruhender Staatsbürgerschaft.

  • Der Rektor der Bürgerverwaltung weißt darauf hin, dass bei allen bisher ausgestellten Staatsbürgerschaftsurkunden in lateinischer Fassung der Genitiv des Ausdrucks magistratus civilis falsch gebildet worden ist. Dem stellvertretenden Rektor viel beim Ausstellen der Staatsbürgerschaftsurkunde für den Rektor auf, dass magistratus der u-Deklination angehört und der Genitiv daher korrekterweise magistratus* lautet. Nach eingehender Prüfung dieser grammatischen Unkorrektheit hat die Bürgerverwaltung daher am heutigen Tage alle Staatsbürgerschaftsurkunden korrigiert, neu ausgestellt und den Empfängern neu zugesandt.




    * Genitiv mit langem u im Gegensatz zum Nominativ mit kurzem u ;)

  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Kurienkardinal John Quincy Harrisburg die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Meine Geburtsdaten sind: 2. Juli 1942, Urbe Igual, Cuello.


    Mein besonderer Grund ist die sehr enge Verbundenheit meiner Person mit den Angelegenheiten der Weltkirche Jesu und der Wunsch, aktiv an der Verbreitung des Glaubens mitwirken zu wollen.

  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Metropoliten Oscar Arnulfo Bomero die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Kurienkardinal Darrell Graham Blanchard die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Hiermit möchte ich eine Staatsbürgerschaft beantragen.
    Noch bin ich Metropolit von Verdon, jedoch doch die Auflösung meiner Heimatnation staatenlos geworden.


    Ich bin am 16.02.1969 in Lézanne/Verdon geboren.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia et Duc de Nivelles


    i13501b2azwx.png


    vormals:

    Kardinaldekan, Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto

    Einmal editiert, zuletzt von Louis de Renaldi ()

  • Ich stelle fest, dass mit Ablauf des 04. Aprils 2009 die Staatsbürgerschaft des Erzbischofs Oscar Arnulfo Bomero erloschen ist, da sein Amt als Metropolit der Kirchenprovinz Cuello durch Auflösung der Kirchenprovinz beendet worden ist.

  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Erzvikar Louis de Renaldi die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.