Magistratus Civilis
Anträge nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz
Der Magistratus Civilis ist für die Bearbeitung folgender Anträge zuständig. Anträge sind bitte in einem für jede Person eigenem Beitrag zu stellen.
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Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft durch Geburt
Staatsbürger durch Geburt ist, wer a) Sohn oder Tochter zweier valsantinischer Staatsbürger ist oder b) Sohn oder Tochter eines valsantinischen Staatsbürgers und eines Ehepartners ist, der seit mindestens fünfzehn Jahren in Valsanto lebt. -
Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft durch Ehe
Staatsbürger durch Ehe ist, wer Ehegatte eines valsantinischen Staatsbürgers ist und innerhalb von einem Monat nach Eheschließung um Beurkundung der Staatsbürgerschaft gebeten hat. -
Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft kraft Amtes
Staatsbürgerschaft kraft Amtes kann erhalten, wer Kardinal oder Metropolit ist. Bei Metropoliten ist ein besonderer Grund anzugeben. -
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Doppelstaatsbürgerschaftenverbot
Eine Ausnahme vom Verbot der Doppelstaatsbürgerschaften wird nur in Sonderfällen erteilt. -
Mitteilung der freiwilligen Aufgabe der Staatsbürgerschaft
Teilt ein valsantinischer Staatsbürgerschaft dem Magistratus Civilis die Aufgabe seiner Staatsbürgerschaft mit, so ist dies unwiederruflich. -
Ersuch um Ruhen der Staatsbürgerschaft
Ein Staatsbürgerschaft kann den Magistratus Civilis darum bitten, seine Staatsbürgerschaft ruhen zu lassen. In diesem Fall entfaltet die Staatsbürgerschaft keinerlei rechtliche Wirkung und kann durch einen Antrag auf Beurkundung der Staatsbürgerschaft wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgestellt werden. - Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsrechts
Das Aufenthaltsrecht umfasst die Berechtigung, das valsantinische Staatsgebiet zu betreten, sich in Valsanto niederzulassen, in Valsanto angestellt zu werden und in Valsanto wirtschaftlich tätig zu werden.