Ich bitte um die Staatsbürgerschaft der Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica und entsprechender Sondergenehmigung der doppelten Staatsbürgerschaft.
[Staatsbürgerschaft] Oscar Arnulfo Bomero
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Eure Exzellenz, laut meinen Unterlagen seid Ihr Metropolit der Kirchenprovinz Cuello, weshalb für Euch der Paragraph 3b des Artikels 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes gilt, der da lautet:
ZitatArt. 4: Staatsbürgerschaft kraft Amtes
(3) Die Staatsbürgerschaft Valsantos kraft Amtes erhalten auf Antrag:
a) die Kardinäle
b) die Metropoliten, sofern hierfür ein besonderer Grund vorgebracht werden kann.Ich bitte daher um Nennung eines besonderen Grunds, damit dieser in die Staatsbürgerschaftsurkunde aufgenommen werden kann.
Desweiteren bitte ich um Mitteilung von Geburtsdatum und -ort.
In Bezug auf das Innehaben doppelter Staatsbürgerschaften verweise ich auf den Paragraphen 3 des Artikels 6:
ZitatArt. 6: Doppelstaatsbürgerschaften
(1) Bürgern Valsantos ist es nicht gestattet, neben der Bürgerschaft Valsantos eine weitere Staatsbürgerschaft zu besitzen, es sei denn, es wird auf begründeten Antrag hin eine Sondergenehmigung erteilt.
(2) Verfügt ein Bürger Valsantos, welcher keine Sondergenehmigung besitzt, über eine weitere Staatsbürgerschaft oder nimmt er eine solche an, so verliert er Kraft Gesetzes die valsantinische Staatsbürgerschaft.
(3) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Bürger Valsantos kraft Amtes, welche stets ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Personen mit ruhender Staatsbürgerschaft. -
Meine Geburtsdaten sind: 2. Juli 1942, Urbe Igual, Cuello.
Mein besonderer Grund ist die sehr enge Verbundenheit meiner Person mit den Angelegenheiten der Weltkirche Jesu und der Wunsch, aktiv an der Verbreitung des Glaubens mitwirken zu wollen.
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Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Metropoliten Oscar Arnulfo Bomero die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.
Zitat
IN URBEM SACRAM NOMINE SANCTI PETRI EXORNATARECTOR MAGISTRATUS CIVILIS
LUDOVICUS GIORDANOVIRUM PIUM ET BONUM
ANSCHARIUM ARNULPHUM BOMERO
NATUM IN URBE IGUAL/CUELLO DIE II MENSIS IULII ANNI MCMXLII
LEGITIMUM EX OFFICIO METROPOLITAE PROVINCIAE ECCLESIASTICAE/CUELLO
UT DIFFUSI RELIGIONIS PARTICIPEM SITCIVEM STATUS VALSANTINI ESSE
COMPROBAVIT
DIE XXX MENSIS IANUARII ANNI MMIXZitat- Amtliche Übersetzung aus dem Alt-Attlischen -
In der heiligen Stadt San Pedro del Valsanto bestätigt Luigi Giordano, der Rektor der Bürgerverwaltung, dass
der gottestreue und gute Herr
Oscar Arnulfo Bomero,
geboren am 2. Juli 1942 in Urbe Iugal (Cuello),
berechtigt durch sein Amt als Metropolit einer Kirchenprovinz (Cuello),
zum Zweck der Teilhabe an der Verbreitung des Glaubens,
Staatsbürger des Status Valsantinus
ist.Gegeben am 30. Januar 2009.
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Ich danke dem Pontifex Maximus für diesen gnadenvollen Akt.
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Ich stelle fest, dass mit Ablauf des 04. Aprils 2009 die Staatsbürgerschaft des Erzbischofs Oscar Arnulfo Bomero erloschen ist, da sein Amt als Metropolit der Kirchenprovinz Cuello durch Auflösung der Kirchenprovinz beendet worden ist.