[Staatsbürgerschaft] Oscar Arnulfo Bomero

  • Eure Exzellenz, laut meinen Unterlagen seid Ihr Metropolit der Kirchenprovinz Cuello, weshalb für Euch der Paragraph 3b des Artikels 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes gilt, der da lautet:


    Zitat

    Art. 4: Staatsbürgerschaft kraft Amtes
    (3) Die Staatsbürgerschaft Valsantos kraft Amtes erhalten auf Antrag:
    a) die Kardinäle
    b) die Metropoliten, sofern hierfür ein besonderer Grund vorgebracht werden kann.


    Ich bitte daher um Nennung eines besonderen Grunds, damit dieser in die Staatsbürgerschaftsurkunde aufgenommen werden kann.


    Desweiteren bitte ich um Mitteilung von Geburtsdatum und -ort.


    In Bezug auf das Innehaben doppelter Staatsbürgerschaften verweise ich auf den Paragraphen 3 des Artikels 6:


    Zitat

    Art. 6: Doppelstaatsbürgerschaften
    (1) Bürgern Valsantos ist es nicht gestattet, neben der Bürgerschaft Valsantos eine weitere Staatsbürgerschaft zu besitzen, es sei denn, es wird auf begründeten Antrag hin eine Sondergenehmigung erteilt.
    (2) Verfügt ein Bürger Valsantos, welcher keine Sondergenehmigung besitzt, über eine weitere Staatsbürgerschaft oder nimmt er eine solche an, so verliert er Kraft Gesetzes die valsantinische Staatsbürgerschaft.
    (3) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Bürger Valsantos kraft Amtes, welche stets ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
    (4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Personen mit ruhender Staatsbürgerschaft.

  • Meine Geburtsdaten sind: 2. Juli 1942, Urbe Igual, Cuello.


    Mein besonderer Grund ist die sehr enge Verbundenheit meiner Person mit den Angelegenheiten der Weltkirche Jesu und der Wunsch, aktiv an der Verbreitung des Glaubens mitwirken zu wollen.

  • Aufgrund Artikel 5 Paragraph 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes stellt der Magistratus Civils dem Metropoliten Oscar Arnulfo Bomero die Staatsbürgerschaftsurkunde aus.



  • Ich stelle fest, dass mit Ablauf des 04. Aprils 2009 die Staatsbürgerschaft des Erzbischofs Oscar Arnulfo Bomero erloschen ist, da sein Amt als Metropolit der Kirchenprovinz Cuello durch Auflösung der Kirchenprovinz beendet worden ist.