Instruktion „Facient mihi sanctuarium“
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Liebe Mitbrüder,
mit dieser Instruktion möchte ich die Grundlage legen für die Selig- und Heiligsprechungen in der Zukunft. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. -
Werte Brüder,
ich möchte dem Kardinal-Großinquisitor für die Erarbeitungen dieses Entwurfes danken. Allerdings bin ich nicht glücklich über die Form, die er gewählt hat. Die Verehrung von Seligen und Heiligen ist ein wichtiges Fundament des Glaubens, insbesondere des Volksglaubens, und insbesondere eine Tradition, die die eine heilige Kirche von anderen christlichen Konfessionen unterscheidet. Dass wir der Überzeugung sind, dass Menschen, die ihr Leben in besonderer Weise den christlichen Werten gewidmet haben, nach dem Tod direkt die Erlösung erfahren, ist ein wichtiger Glaubensinhalt, und sollte als solcher vom Papst formuliert werden. Welche Abteilung der Heiligen Kongregation dann die Ausgestaltung des Verfahrens übernimmt, ist organisatorischer Natur und sollte vom Kardinal-Großinquisitor geklärt werden.
Deswegen möchte ich dafür plädieren, aus diesem Entwurf zwei Eintwürfe zu machen: Ein Dekret über Selige und Heilige, das die theologischen Grundlagen der Verehrung, das Wesen der Wunder und die Voraussetzung für die Anerkennung behandelt, sowie eine Instruktion, die die Kommission für die Selig- und Heiligsprechung, die Verfahrensabläufe und die jeweils zuständigen Bischofsstühle beschreibt.
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Werte Brüder,
ich verstehe Bruder Darios Gedankengang, möchte aber darauf hinweisen, dass eine scharfe Trennung zwischen Grundlagen und Verfahren möglicherweise schwierig ist. Vielleicht könnte man die Vorbehalte auch dadurch beseitigen, das ganze zu einem Dekret aufzuwerten? -
Bruder Robert hat recht, dass wichtige Teile der Instruktion in das Dekret aufgenommen werden würden. Die Einrichtung von Abteilungen der Dikasterien allerdings gehört nicht zu Dingen, die einem Dekret behandelt werden sollen, und auch den genauen Ablauf des Verfahrens (wer wem wann Bericht erstattet) müssen wir nicht über ein Dekret regeln.
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Ich habe die Anregungen des werten Bruders aufgegriffen:
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Zitat
3. Sofern der Heilige Stuhl zustimmt, soll der Großinquisitor unter Berücksichtigung des Berichts eine Seligsprechung durch den zuständigen Ortsbischof gestatten, sofern der Heilige Stuhl sich dieses Recht nicht selbst vorbehält oder einen beliebigen Bischof beauftragt, diese durchzuführen. Die Durchführung soll in angemessenem Rahmen erfolgen. Gleichzeitig zur Seligsprechungserlaubnis soll durch den Großinquisitor ein Privileg ausgestellt werden, dass die liturgische Verehrung des Seligen erlaubt und das Gebiet und bzw. den Zeitraum, in dem die Verehrung statthaft ist, regelt.
Ich würde empfehlen dies das wenn der Hl. Vater nicht selbst die Seligsprechung vornimmt dieses Privileg dem Präfekten zu kommt, mit einer Beauftragung durch den Hl. Stuhl.
Bei Heiligsprechungen sollte der Heilige Vater selbst diesen vorstehen.
Weil so wäre es geregelt das nicht einfach andere das machen sondern immer nur einer.
Des weiteren sollte eine Seelig- oder Heiligsprechung nur während einer Hl. Messe erfolgen, das sollte noch irgendwie ergänzt werden
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Werter Bruder,
es bleibt dem Heiligen Stuhl unbenommen, diese Aufgabe dann dem Präfekten der Kommission zu übertragen, allerdings scheint mir ein Allgemeinsatz hier sinnvoller.
Ein "würdiger Rahmen" ist vermutlich in fast allen Fällen eine Heilige Messe. -
Brüder können wir zur Abstimmung schreiten?
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Von mir aus gerne.
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Bruder Angelo?
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Uterque patior
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Annuo
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Annuo.
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Annuo.
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