Dekret »Nostra aetate«






  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!



    Auf Vorschlag von


    Seiner Exzellenz Erzbischof Alexander Kowalski


    soll die Apostolische Generalsynode über das Dekret


    Dekret »Nostra aetate«


    beraten.


    Ich bitte zunächst Erzbischof Alexander Kowalski um eine Begründung seines Antrages.




    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode





    Dekret »Nostra aetate« über die Homosexualität und das Weiheamt


    1.In unserer Zeit haben einige, gegen die beständige Lehre des Lehramts und das sittliche Empfinden des christlichen Volkes, begonnen homosexuelle Beziehungen bestimmter Personen mit Nachsicht zu beurteilen, ja sie sogar geradezu zu entschuldigen. Die Kirche erklärt in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift, dass sie homosexuelle Handlungen als schwere Sünde missbilligt. Sie sind ihrem Wesen nach nicht in Ordnung und können niemals auf irgendeine Weise gebilligt werden.


    2.Menschen, die an dieser Abnormalität leiden müssen mit Achtung und Feingefühl aufgenommen werden. Sie sind berufen, den Willen Gottes in ihrem Leben zu verwirklichen und die Schwierigkeiten, denen sie begegnen mit dem Kreuzopfer des Herren zu vereinen.


    3.Es ist notwendig klar festzustellen, dass trotz der tiefen Achtung für die infrage kommenden Personen, diejenigen die tief verwurzelte homosexuelle Neigungen zeigen, die Homosexualität praktizieren oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützen, nicht zum Seminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden können.


    4. Geweihte Personen, die homosexuelle Handlungen vollziehen oder die Gay-Kultur unterstützen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu.



    SimOff:Korigiert!
    Sorry hatte mir so fest vorgenommen den Titel zu ändern das ich es trotzdem vergas

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Handlung:weißt erneut auf das falsche Incipit hin, das richtig "Nostra aetate" lauten müsste und nimmt dann mit versteinerter Miene Platz.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Verehrter Präses, liebe Brüder,
    ich bedanke mich für das Wort zur Begründung des von mir eingebrachten Entwurfs. Ich kann mir vorstellen, dass dieser Entwurf vielen Brüdern auf den ersten, nicht vertiefenden Blick, als reaktionär und hinderlich für die Seelsorge erscheint. Dies ist er aber bei genauerer Auslegung keineswegs. Ich werde nun also das Dekret im Einzelnen begründen:


    Zitat

    1. In unserer Zeit haben einige, gegen die beständige Lehre des Lehramts und das sittliche Empfinden des christlichen Volkes, begonnen homosexuelle Beziehungen bestimmter Personen mit Nachsicht zu beurteilen, ja sie sogar geradezu zu entschuldigen. Die Kirche erklärt in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift, dass sie homosexuelle Handlungen als schwere Sünde missbilligt.


    Wir beobachten in letzter Zeit eine neue Auslegung der Heiligen Schrift, die behauptet die Bibel würde über die Homosexualität als solche nichts sagen, sie stillschweigend billigen oder einfach nur Ausdruck einer bestimmten Kultur und Geschichte sein, die auf unser heutiges Leben und unsere Gesellschaft nicht mehr anwendbar ist. Fraglos verdankt die biblische Literatur einen guten Teil ihrer unterschiedlicher Denk- und Ausdrucksmuster den jeweiligen Epochen, in denen sie geschrieben wurde. Ebenso fraglos ist festzustellen, dass die Kirche heute die Frohe Botschaft an eine Welt verkündet, die sich von der früheren unterscheidet. Dennoch gilt festzuhalten: In den Schriften gibt es eine klare und unmissverständliche Einheit hinsichtlich homosexueller Handlungen. Diese sind nicht aus dem Zusammenhang gerissen und fragwürdig, sondern fundierte und authentische biblische Zeugnisse, die nur im Kontext der lebendigen Tradition der heiligen Kirche richtig ausgelegt werden können. Jedwede Auslegung der Bibel ohne Einbeziehung der Tradition ist – aus meiner tiefsten Überzeugung – fehlerhaft. In den ersten zwei Sätzen des Entwurfs soll festgestellt werden, dass gemäß dem überlieferten Lehramt der Kirch und der Heiligen Schrift homosexuelle Handlungen nicht gebilligt werden können. Der nachfolgende Satz


    Zitat

    Sie sind ihrem Wesen nach nicht in Ordnung und können niemals auf irgendeine Weise gebilligt werden.


    Bedarf einer eingehenden biblischen Auslegung, die ich hier in gebotener kürze vornehmen will:


    Die Schöpfungstheologie, wie sie im Buch Genesis vorliegt, bietet für das angemessene Verstehen der durch die Homosexualität aufgeworfenen Probleme den grundlegenden Gesichtspunkt. In seiner unendlichen Weisheit und in seiner allmächtigen Liebe ruft Gott alles ins Dasein, als Ausdruck seiner Güte. Er erschafft den Menschen als Mann und Frau nach seinem Abbild und Gleichnis. Deshalb sind die Menschen Gottes Geschöpfe und dazu berufen, in ihrer geschlechtlichen Bezogenheit aufeinander die innere Einheit des Schöpfers widerzuspiegeln. Sie tun dies in einzigartiger Weise in ihrer Mitwirkung mit ihm bei der Weitergabe des Lebens, und zwar im Akt des gegenseitigen Sich-Schenkens in der Ehe. Das dritte Kapitel der Genesis zeigt, wie diese Wahrheit über die menschliche Person, die Gottes Abbild ist, durch die Erbsünde verdunkelt worden ist. Hieraus folgt unausweichlich ein Verlust an Bewußtsein des Bundescharakters der Gemeinschaft, die diese Personen mit Gott und untereinander besaßen. Der menschliche Leib behält zwar seine »bräutliche Bedeutung«, die aber nun durch die Sünde verdunkelt ist. So setzt sich die der Sünde zuzuschreibende Entartung fort in der Geschichte von den Männern von Sodom (vgl. Gen 19, 1-11). Das moralische Urteil, das hier gegen homosexuelle Beziehungen gefällt wird, kann keinem Zweifel unterliegen. In Lev 18, 22 und 20, 13 schließt der Verfasser bei Beschreibung der notwendigen Voraussetzungen, um zum auserwählten Volk Israel zu gehören, diejenigen aus dem Volk Gottes aus, die sich homosexuell verhalten.


    Auf dem Hintergrund dieses theokratischen Gesetzes entfaltet der heilige Paulus eine eschatologische Perspektive, innerhalb derer er die gleiche Lehre wiederaufnimmt und auch jene, die sich homosexuell verhalten, unter die Menschen einreiht, die das Reich Gottes nicht erben werden (vgl. 1 Kor 6, 9). In einem anderen Abschnitt seiner Briefsammlung stellt er — fußend auf den Moralüberlieferungen der Vorfahren, die er aber in den neuen Zusammenhang der Auseinandersetzung zwischen Christentum und damaliger heidnischer Gesellschaft einbringt — das homosexuelle Verhalten als ein Beispiel für die Blindheit hin, welche die Menschheit übermächtigt hat. An die Stelle der ursprünglichen Harmonie zwischen dem Schöpfer und seinen Geschöpfen ist die tiefe Verkehrung in den Götzendienst hinein getreten, die zu allen möglichen Formen von Ausschweifungen auf moralischem Gebiet geführt hat. Der heilige Paulus findet das klarste Beispiel für diese Disharmonie gerade in den gleichgeschlechtlichen Beziehungen (vgl. Röm 1, 18-32). In vollständiger Kontinuität mit dieser biblischen Überlieferungslinie werden schließlich beim Aufzählen derjenigen, welche gegen die gesunde Lehre verstoßen, ausdrücklich jene als Sünder bezeichnet, die homosexuelle Akte begehen (vgl. 1 Tim 1, 10).
    Schließlich kommen wir zum zweiten Punkt, der da lautet:


    Zitat

    2. Menschen, die an dieser Abnormalität leiden müssen mit Achtung und Feingefühl aufgenommen werden. Sie sind berufen, den Willen Gottes in ihrem Leben zu verwirklichen und die Schwierigkeiten, denen sie begegnen mit dem Kreuzopfer des Herren zu vereinen.


    Dieser Abschnitt richtet sich nicht zuletzt an uns Seelsorger, denen homosexuelle Personen anvertraut sind, die in unserer heutigen Gesellschaft einer materialistischen Ideologie ausgesetzt sind, welche das Ziel der menschlichen Geschlechtlichkeit leugnet und die Sexualität zur Selbstgefälligkeit abstuft. Die Seelsorge hat darauf hinzuwirken, dass solchen Personen keine ungerechtfertigte Diskriminierung erfahren, weil die persönliche Schuld nicht in der Veranlagung, sondern Handlung liegt. Der Seelsorger soll diesen Menschen helfen ihr Schicksal anzunehmen, es mit dem Kreuzopfer des Herrn zu vereinen, und in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift zu leben.


    Zitat

    3. Es ist notwendig klar festzustellen, dass trotz der tiefen Achtung für die infrage kommenden Personen, diejenigen die tief verwurzelte homosexuelle Neigungen zeigen, die Homosexualität praktizieren oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützen, nicht zum Seminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden können.


    Wer die Bürde der gleichgeschlechtlichen Veranlagung trägt, soll davor gewahrt werden die Last der Verantwortung für das Seelenheil anderer zu übernehmen, wenn er tiefverwurzelte homosexuelle Neigungen hat, die Homosexualität praktizieren oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützen. Was eine tiefverwurzelte Veranlagung ist möchte ich bewusst den zuständigen Regens und dem Diözesanbischof zur Auslegung überlassen. Dieser Passus deckt mit der bisherigen rechtlichen Regelung (vgl. CIC can. 241,1)


    Zitat

    4. Geweihte Personen, die homosexuelle Handlungen vollziehen oder die Gay-Kultur unterstützen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu.


    Ein Priester der homosexuelle Handlungen vollzieht macht sich nach geltendem Recht strafbar (CIC can. 1395,2). Die hier aufzunehmende Strafandrohung soll die Schwere der Schuld nochmals unterstreichen. Das hier handlungsbedarf besteht dürfte unumstritten sein.



    Liebe Brüder, ich bitte um Eure Zustimmung zum hier vorgetragenen Dekret und stelle mich sehr gerne der folgenden Diskussion.

  • Handlung:Nachdem er seine Begründung vorgetragen hat nimmt er wieder seinen Platz in der Generalsynode ein und klopft bei vorübergehen Bruder Robert Kardinal Fischer auf die Schulter und dreht sich dann nochmals in Richtung Präses


    Mein lieber Bruder Robert will darauf hinweisen, dass es Dekret »Nostra aetate« über die Homosexualität und das Weihe Amt und nicht "Dekret »L'omosessualità e il ministero ordinato« über die Homosexualität und das Weihe Amt" lauten müsste. Ich bitte meinen Fehler vielmals zu entschuldigen und den verehrten Präses Kardinal Rossi bitte ich um eine Korrektur.

  • Handlung:Adrian erhebt sich und geht nach vorne.


    Verehrte Brüder,


    Homosexualität ist so alt wie die Menschheit selbst, sie ist kein Phänomen das sich erst in der jüngsten Zeit herauskristallisiert hat. Und wenn wir bedenken, welchen Stellenwert Homosexualität in der Gesellschaft hatte in der die Heilige Schrift entstanden ist, dann müssen wir uns fragen warum Homosexualität eben nicht als Normalität angesehen werden muss. Der Bezug auf das Buch Genesis nachdem Gott den Menschen nach seinem Bilde als Mann und Frau schuf ist da mehr als dürftig denn es sagt nichts darüber aus WARUM homosexuelle Handlungen gegen den Glauben verstoßen. Um das zu erklären möchte ich die Sexuallehre der Kirche streifen. Der Mensch ist von Natur aus - und das kann man als Gottgewollt bezeichnen - ein sinnliches und körperliches Wesen mit allem was dazu gehört, sei es der Sexualtrieb oder die Befriedigung von Bedürfnissen. Doch da wir nach Gottes Ebenbild geschaffen wurden sind wir auch geistige Wesen, die sich als einzige Geschöpfe über das Triebhafte hinwegsetzen können in dem wir unsere Bedürfnisse zügeln. Wir sind nicht nur rein sexuelle Wesen die um jeden Preis ihren Trieb ausleben müssen, denn das würde einer Herabwürdigung des geistig-göttlichen Teils bedeuten. Da wir jedoch dazu berufen sind fruchtbar zu sein und zu vermehren, bedarf es der Auslebung des Sexualtriebs zum Zweck dieser göttlichen Weisung.


    Und genau hier müssen wir den Sprung zu den homosexuellen Handlungen vollziehen. Homosexuelle Praktiken sind nur auf ein Ziel aus, nämlich die alleinige und ausschließliche Befriedgung des Sexualtriebs ohne auf die göttliche Weisung der fruchtbaren Vermehrung zu achten. Sie beraubt den Menschen dessen schöpferischen Wirkens durch den Geschlechtsakt neues Leben hervorzubringen. Daher ist die Homosexuelle handlung zu vermeiden, weil sie dem Glauben an die Schöpfungskraft des Menschen, die überall im Monotheismus zu finden ist entgegensteht. Daher muss die Kirche hier eingreifen kundtun, dass homosexuelle Geschlechtspraktiken - das heißt alle Praktiken mit denen der homosexuelle Sexualtrieb befriedigt werden kann - mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind. Anders sieht es aus bei homosexuellen Gläubigen die sich ihrer Neigung bewusst sind aber trotzdem ein gottgefälliges Leben in Enthaltsamkeit führen. Sie sollten am Leben der Gläubigen und am Heilswerk der kriche aktiv und uneingeschränkt teilnehmen dürfen.


    Zum vierten Punkt muss ich sagen, dass ich hier einige Zweifel habe inwieweit wir das Recht haben praktizierend homosexuelle Geistliche zu exkommunizieren. Das dieses Verhalten nicht mit dem katholischen Glauben vereinbar ist habe ich ich vorhin bereits erwähnt, ich schlage jedoch vor, dass die Strafe der Exkommunikation nur als allerletzes Mittel eingesetzt werden sollte. Eine angemessene Zeit der Einkehr, der Buße und der Sühne halte ich für sinnvoller. Außerdem halte ich es für wichtig darüber zu diskutieren welcher Art die homosexuelle Handlung ist, wurde sie bewusst ausgeführt oder unter Druck oder Veführung? Vielen Dank.


    Handlung: Damit setzt sich Adrian wieder auf seinen Platz


  • Homosexualität ist so alt wie die Menschheit selbst, sie ist kein Phänomen das sich erst in der jüngsten Zeit herauskristallisiert hat. Und wenn wir bedenken, welchen Stellenwert Homosexualität in der Gesellschaft hatte in der die Heilige Schrift entstanden ist, dann müssen wir uns fragen warum Homosexualität eben nicht als Normalität angesehen werden muss. Der Bezug auf das Buch Genesis nachdem Gott den Menschen nach seinem Bilde als Mann und Frau schuf ist da mehr als dürftig denn es sagt nichts darüber aus WARUM homosexuelle Handlungen gegen den Glauben verstoßen. Um das zu erklären möchte ich die Sexuallehre der Kirche streifen. Der Mensch ist von Natur aus - und das kann man als Gottgewollt bezeichnen - ein sinnliches und körperliches Wesen mit allem was dazu gehört, sei es der Sexualtrieb oder die Befriedigung von Bedürfnissen. Doch da wir nach Gottes Ebenbild geschaffen wurden sind wir auch geistige Wesen, die sich als einzige Geschöpfe über das Triebhafte hinwegsetzen können in dem wir unsere Bedürfnisse zügeln. Wir sind nicht nur rein sexuelle Wesen die um jeden Preis ihren Trieb ausleben müssen, denn das würde einer Herabwürdigung des geistig-göttlichen Teils bedeuten. Da wir jedoch dazu berufen sind fruchtbar zu sein und zu vermehren, bedarf es der Auslebung des Sexualtriebs zum Zweck dieser göttlichen Weisung.


    Und genau hier müssen wir den Sprung zu den homosexuellen Handlungen vollziehen. Homosexuelle Praktiken sind nur auf ein Ziel aus, nämlich die alleinige und ausschließliche Befriedgung des Sexualtriebs ohne auf die göttliche Weisung der fruchtbaren Vermehrung zu achten. Sie beraubt den Menschen dessen schöpferischen Wirkens durch den Geschlechtsakt neues Leben hervorzubringen. Daher ist die Homosexuelle handlung zu vermeiden, weil sie dem Glauben an die Schöpfungskraft des Menschen, die überall im Monotheismus zu finden ist entgegensteht. Daher muss die Kirche hier eingreifen kundtun, dass homosexuelle Geschlechtspraktiken - das heißt alle Praktiken mit denen der homosexuelle Sexualtrieb befriedigt werden kann - mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind. Anders sieht es aus bei homosexuellen Gläubigen die sich ihrer Neigung bewusst sind aber trotzdem ein gottgefälliges Leben in Enthaltsamkeit führen. Sie sollten am Leben der Gläubigen und am Heilswerk der kriche aktiv und uneingeschränkt teilnehmen dürfen.


    Danke, lieber Adrian, ich stimme dir in Deiner Ausführung ausdrücklich zu.

  • Liebe Brüder,
    zunächst irritiert es mich, dass solch ein Antrag hier vorgebracht wird, während sich der Ethikkongress durchaus kontrovers und durchaus fundiert mit dem Thema der Homosexualität beschäftigt.


    Dennoch: Der Tradition, die Bruder Kowalski hier so betont, zu folgen, heißt nicht, an Irrtümern der Vergangenheit festzuhalten. Eine historisch-kritische Exegese der Bibel, wie sie Bruder Kowalski selbst fordert, folgt er nicht, denn, ich zitiere mich selbst: Zunächst haben wir da Levitikus, ein Schriftbestandteil, dessen Tenor heute weitgehend zurückgewiesen wird. Daher sollten wir uns danach sicher nicht richten, sonst müssten wir nämlich auch wieder beginnen, jeden hier Anwesenden zu steinigen, der sich schon einmal einer Operation unterzogen hat.
    Dann bleibt uns Paulus mit seinem Römerbrief. Viele Historiker vertreten die Ansicht, dass seine Äußerung auf Praktiken zurückzuführen ist, die darin Ausdruck finden, dass freie römische Bürger ihre Sklaven, Männer und Jungen, zum Geschlechtsakt zwangen. Andere Interpretationen weisen auf die Rolle des Geschlechtsaktes als Mittel der Einflussnahme und Korruption hin.
    Egal welcher Deutung wir glauben schenken, das alles hat mit heutiger Homosexualität, wie ich ihr in der Seelsorge begegne, sicher nichts zu tun, die sich in gegenseitiger Liebe gründet, ganz ähnlich einer Verbindung zwischen Mann und Frau.


    Zu ergänzen wäre dann: Die Inbeziehungsetzung mit dem Buch Genisis ist weit verbreitet, aber unrichtig. Gott schuf den Menschen als sein Ebenbild, das heißt auch, er schuf ihn mit sexuellem Verlangen und mit Liebe, ganz gleich auf welches Geschlecht sich das richtet, er schuf ihn in Liebe und mit Liebe. Liebe kann aus ihrer Natur heraus keine Sünde sein. Erklärten wir die Liebe zur Sünde, würden wir das Christentum zur Sünde erklären, denn darauf fußt unser Glaube: Auf der Liebe von Gott zu den Menschen, zwischen den Menschen und der Menschen zu Gott. Sexualität ist eine Ausdrucksform von Liebe zwischen zwei Menschen.
    Im Bezug zum vielzitierten Sodomtext liegt eine Fehlinterpretation vor, die sehr plakativ ist, aber: Es geht um eine Vergewaltigung von Männern an Boten Gottes. Nicht mehr und nicht weniger, von Homosexualität in gegenseitiger Liebe ist nicht die Rede.


    Mit "Achtung und Feingefühl" kann man gleichgeschlechtlich liebenden und so sexuell handelnden nur begegnen, in dem man aufhört, sie als Sünder zu bezeichnen aufgrund ebendieses Verhaltens. Wie tief diese Vorverurteilung reicht, zeigt sich an dem beabsichtigten Ausschluss aus dem geistlichen Amt. Priester, die nach jetziger Rechtslage zölibatär leben müssen, kommen ohnehin, sofern sie ihrem Gelübde treu bleiben, in die Gefahr diese ANGEBLICHE Sünde zu begehen. Missachten sie das Gelübde, müssen sie den Weg der Sündenvergebung gehen und sind dann nach der Lehre Jesu von jeder Schuld befreit. Wir haben niemals das Recht, diese Menschen aus dem Kirchendienst auszuschließen.
    Daran an schließe ich die Frage, auf welche Norm des Codex Iuris Canonici hier Bezug genommen wird, diese Norm ist nach meinem Kenntnisstand nicht vorhanden.


    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Bruder Kowalski sich nicht der Schwere der Exkommunikation latae sententiae bewusst zu sein scheint, wenn er diese Vorschlägt für Handlungen, die im Bezug auf die hier propagierte "normgerechte Sexualität" mit einer einfachen Beichte aus der Welt geschafft und ohne Nachteil vergessen werden könnten.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Meine lieben Brüder,


    Bruder Sinner vergisst, dass das Sakrament der Buße keine Einbahnstraße ist, sondern dazu der ehrliche Wille zur Umkehr erforderlich ist. Wer nicht bestrebt ist, vermeidbare Sünden auch ernsthaft vermeiden zu wollen, lebt ständig in Sünde. Wenn also ein Priester gegen das Zölibat verstößt, dann aber mit dem Wissen beichten geht, dass er es wieder tun wird, ist das Sakrament ungültig und der Priester lebt weiterhin in Sünde und im Gegensatz zu den kirchlichen Normen.


    Geweihte kirchliche Amtsträger, die wissentlich und willentlich gegen die Gebote der Kirche verstoßen, sind zur Ausübung ihrer Ämter gänzlich ungeeignet und gehören aus ihnen entfernt. Denn letztlich müssen sie sich dann entscheiden, ob sie lieber einzig ihren fleischlichen Lüsten folgen, oder ob sie lieber ihre heilige Pflicht zum Zölibat ehren wollen und dafür dann eben auch die notwendigen Konsequenzen ziehen.


    Die übrigen Canones dieses Entwurfs sind hart formuliert, treffen weitgehend meine eigene Position sind aber in ihrer Absolutheit wahrscheinlich nicht durchsetztbar. Dennoch sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass geweihte Amtsträger aus ihren Ämtern entfernt werden können, wenn sie anhaltend gegen die Gebote der Kirche verstoßen und darauf setzen, dass sie diese Verstöße mit einer unehrlichen Buße aus der Welt schaffen können.

  • Tut er, Bruder Morales, ganz und gar nicht, denn die Reue und wenigstens der Versuch des Vermeidens in der Zukunft sind untrennbarer Bestandteil des Bußsakraments.
    Dennoch ist der Mensch nicht zur Vollkommenheit geschaffen. Kein Mensch lebt ohne Sünde, auch wir geweihten Amtsträger sind davor nicht geschützt, wir sind nicht besser als andere Menschen. Aber nun einmal auch nicht schlechter. Wer gültig beichtet, dem ist Vergebung zu gewähren, denn Gott ist gnädig und enthält diese niemandem vor. Wem aber vergeben wurde, den können wir nicht aus Ämtern ausschließen oder sonst irgendwie benachteiligen - das widerspräche dem Geiste der Vergebung, damit würden wir uns Gott widersetzen.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Meine lieben Brüder,


    ich hoffe sehr, dass Bruder Sinner nicht glaubt, das Sakrament der Buße wäre in jedem Fall zu erteilen. Insbesondere geweihte Amtsträger müssen sich vorhalten lassen, dass sie als Beispiel ihrer Gemeinde dienen und deswegen auch besonders die geistlichen Regeln und Traditionen beachten und ehren müssen. Wer als geweihter Amtsträger immer und immer wieder die gleichen sündigen Handlungen vollzieht, mit dem Wissen darum, dass diese gegen die Gebote der Kirche verstoßen, und womöglich noch als schlechtes Beispiel für die ihm anvertrauten Gläubigen fungiert, der vertritt nicht mehr die Kirche, kann nicht mehr als Beispiel fungieren und gehört daher aus seinem Amt entfernt.

  • Handlung:fragt sich, warum "Weiheamt" so unschön und falsch als "Weihe Amt" geschrieben wurde

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    Ehemaliger Präses der Apostolischen Generalsynode
    Präses der Apostolischen Almosenverwaltung und Päpstlicher Almosenier

  • Wer durch Bekenntnis, Reue, guten Vorsatz und Wiedergutmachungsvorhaben die Beichte leistet, dem ist die Lossprechung zu erteilen, es sei denn, es gibt begründete Zweifel an der Gültigkeit der Beichte. Die Lossprechung ist vor Gott und der Welt wirksam, es besteht, nach gültiger Beichte, ein Anrecht darauf, sie zu empfangen, ganz gleich in welcher Stellung man sich befindet.
    Wer ehrlich und mit ganzer Kraft versucht, weitere Sünden zu vermeiden, das aber nicht schafft und deswegen erneut zur Beichte geht, dem ist die Lossprechung ebenso nicht vorzuenthalten, denn Gott weiß, dass Menschen nicht ohne Sünde bleiben können. Ihnen trotzdem zu vergeben ist die wunderbare Stärke Gottes.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Meine lieben Brüder,


    die Worte Bruder Sinners beweisen seinen Idealismus und seinen Glauben in das Gute im Menschen. Ich teile weitgehend den guten Glauben daran, dass die meisten Gläubigen durchaus auf diesem Weg wandeln wollen, auch wenn es ihnen nicht immer gelingt. Und doch - und das lässt Bruder Sinne vollkommen außer Acht - müssen wir bei geweihten Amtsträgern meines Erachtens andere Maßstäbe anlegen. Zu diesen Maßstäben haben sie sich selbst verpflichtet und letztlich müssen sie im Zweifel vor die Wahl gestellt werden, ob sie diese achten wollen oder nicht.


    Falls sie dazu aber nicht in der Lage sind oder sich dem sogar bewusst verweigern, muss ihnen die Entscheidung abgenommen werden. Und das gilt eben nicht nur für Priester mit homosexuellen Neigungen, sondern für alle Amtsträger, die sich dem Zölibat verpflichtet haben, die für die Kirche sprechen und die sich damit auch besondern den Regelungen der Kirche verpflichtet haben.

  • Werte Brüder,
    Bruder Morales verkennt leider völlig, was ich sagen will: Keine Verpflichtung, kein Versprechen und kein Amt kann den Menschen zu mehr machen als das was er ist: Ein Mensch. Maßstäbe hin oder her, jeder Mensch tut andauernd etwas falsches, wissentlich oder unwissentlich, absichtlich oder versehentlich. Diese falschen Handlungen kann die Kirche, muss sie sogar kraft göttlichen Auftrages vergeben.
    Wie passt also zusammen, dass wir einerseits die Sünde vergeben, andererseits aber sagen: "Wegen deiner Sünde bist du unwürdig, deinen Dienst weiter zu erfüllen"? - Das passt nicht zusammen, denn die Lossprechung im Bußsakrament heilt den Makel.


    Anders allerdings verhält es sich, wenn die betreffende Person sich nicht wenigstens ehrlich bemüht, zukünftig nicht mehr zu sündigen, denn Reue ist Voraussetzung für die Vergebung und Reue beinhaltet auch den Willen, den Wunsch zur Umkehr. Wer diesen Willen hat, egal, ob er ihn nun letztendlich erfüllen kann, oder ob er scheitert, dem legt Gott keine Steine in den Weg und wir dürfen das dann erst recht nicht tun.
    Wer diesen Willen nicht hat und trotz der Mahnungen an seiner Sünde festhält, der kann wahrlich - und ich betone KANN, Pauschalisierungen können und dürfen nicht unser Anspruch sein - sich eines geistlichen Amtes als unwürdig erweisen, ja. Aber nicht direkt, nicht automatisch und schon gar nicht pauschal.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Meine lieben Brüder,


    wie Bruder Sinner vielleicht bemerkt hat, sprach ich weder von Automatismen, noch von der radikalen Sanktionierung von Einzelfällen. Wir sollten uns aber davor hüten, das Beichtsakrament auszuhöhlen, indem wir es erstmal jedem zugestehen, ganz gleich, wie die Umstände des Sündigens waren.


    Die letzten Worte Bruder Sinners beruhigen mich aber insofern, als dass ebenfalls bei wiederholtem Sünden in Frage gestellt werden kann, ob die Reue tatsächlich echt und tiefgehend ist. Wenn diese dann mit Nein zu beantworten ist, ob es nun beim ersten, zweiten oder zehnten Mal ist, muss ein Amtsentzug möglich sein und meines Erachtens auch die Regel werden. Falschverstandenes Verständnis stellt dann nämlich nur die Grundfesten der Kirche in Frage.

  • Werte Brüder, ich brauche nicht darauf hinweisen, dass die Dekrete, die der Heilige Vater auf Vorschlag der Generalsynode erlässt, nicht bloß theologische Abhandlungen sind, sondern für die Arbeit in den Gemeinden auf der ganzen Welt direkte Vorlagen sind. Wir müssen daher die Vielfalt unserer Gemeinden und der Lebensvorstellungen unserer Gemeindemitglieder bedenken. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht meine, theologische Entscheidungen unter dem Druck unserer Gemeindemitglieder zu treffen, sondern die Art und Weise, wie wir den Glauben kommunizieren, mit Bedacht zu wählen.


    Der vorliegende Entwurf verurteilt mit ungewohnter Schärfe einen Lebensentwurf, der in der heutigen Zeit weit verbreitet ist. Ich stimme den verschiedenen Ausführungen über die Sündhaftigkeit der Homosexualität zu. Ziel einer von Nächstenliebe geleiteten Seelsorge kann es aber nicht sein, sich auf die Verurteilung zu beschränken. Wenn wir, wie unser Herr Jesus Christus es uns vorgelebt hat, auf Sünder zugehen wollen und sie dabei unterstützen wollen, der christlichen Botschaft zu folgen, müssen wir auch einen Weg vorschlagen, eine Perspektive bieten. Daher plädiere ich dafür, den Entwurf in der Ausdrucksform deutlich zu entschärfen, und den Aspekt der individuellen Seelsorge aufzunehmen.

  • Nun kann ich Bruder Morales weitgehend zustimmen, ausgenommen der Infragestellung der Universalität des Bußsakraments: Wenn eine Person ihre Sünden bekennt, Reue und Umkehrwillen zeigt, ist ihr die Lossprechung ohne Ansehen der Person und der Situation zu erteilen, es sei denn, die Versicherungen sind aus sich heraus unglaubhaft - was sehr gewissenhaft zu prüfen wäre.


    Ferner wehre ich mich dagegen, ein solch scharfes Schwert wie die Amtsenthebung zur Regel machen zu wollen: Im Einzelfall mag sie gerechtfertigt sein, aber auch nur im Einzelfall. Etwas zur Regel zu machen hat schon etwas von einem Automatismus und das müssen wir unbedingt vermeiden.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Meine lieben Brüder,


    ich danke Bruder Rojas für seinen Beitrag, den ich im Sinne einer sinnvollen Gemeindearbeit durchaus unterstützen würde.


    Daher glaube ich, dass sich die Parteien hier vielleicht um einen möglichen Kompromissvorschlag bemühen sollten.

  • Meine lieben Brüder,


    Nun kann ich Bruder Morales weitgehend zustimmen, ausgenommen der Infragestellung der Universalität des Bußsakraments: Wenn eine Person ihre Sünden bekennt, Reue und Umkehrwillen zeigt, ist ihr die Lossprechung ohne Ansehen der Person und der Situation zu erteilen, es sei denn, die Versicherungen sind aus sich heraus unglaubhaft - was sehr gewissenhaft zu prüfen wäre.


    Oftmals ist es genau die Situation, in der die Sünde begangen wurde, ein Anhaltspunkt dafür, ob die Reue tatsächlich ernst gemeint ist. Es ist meines Erachtens ein himmelweiter Unterschied, ob eine Sünde sozusagen aus einer unerwarteten Situation heraus begangen wurde oder ob die Umstände der Sünde bewusst gesucht wurden. Wer sich immer wieder willentlich der Versuchung aussetzt, muss sich Fragen, ob er ihr tatsächlich aus dem Weg gehen möchte oder sie ganz im Gegenteil sogar bewusst sucht.


    Zitat

    Ferner wehre ich mich dagegen, ein solch scharfes Schwert wie die Amtsenthebung zur Regel machen zu wollen: Im Einzelfall mag sie gerechtfertigt sein, aber auch nur im Einzelfall. Etwas zur Regel zu machen hat schon etwas von einem Automatismus und das müssen wir unbedingt vermeiden.


    Die Amtentshebung ist sicherlich eine radikale Konsequenz und wir müssen uns immer fragen, inwieweit sie gerechtfertigt ist. Doch müssen wir uns auch andersherum die Frage stellen, ob ein durch sein anhaltendes sündiges Verhalten diskreditierter geweihter Amtsträger überhaupt in der Lage ist, sein Amt adäquat auszuüben.