Posteingang für Erledigungssachen

  • Handlung:Übermittelt dem Heiligen Vater die Mitteilung, dass Rául S. Kardinal Lee als Kämmerer, Angelo Kardinal Rossi als Staatssekretär und er selbst als Großinquisitor für eine weitere Amtszeit durch das Kollegium der Kardinäle empfohlen worden sein.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Handlung:Übermittelt, dass das Kollegium ihn als Dekan vorschlage.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Monsignore, ja ich sprach von zwei Dekreten.

    Das erste Dekret könnt ihr Schreddern, da die Kirche vor Ort bevorzugt als exemte Diözese weiter zu bestehen, ist das Erste Dekret unpassend.


    Bitte Teilen sie dem Heiligen Vater auch mit das wir


    Monsignore Casimir von Malberg, Generalvikar von der Diözese Alsztyna, dem Kardinalskollegium als Bischof der selben Diözese vorgeschlagen haben.


    Desweiteren bitten wir die Weihe zum Bischof für Monsignore Peter Henrici und zugleich die Entsendung als Apostolischer Nuntius für die Freie Hansestadt Alsztyna.


    Der Kardinal überreicht das zurück gehaltene Dekret.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Übermittelt das Ergebnis der Wahlen zum Dekan des Kardinalskollegiums.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Handlung:Übermittelt dem Heiligen Vater das Ergebnis der Wahlen zu Kurie. Ferner teilt er mit, dass das Amt des Kardinalkämmerers weiterhin unbesetzt ist, da sich kein Kandidat gefunden hat.

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    Apostolischer Erzvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum San Pedro

    Titularerzbischof von Torcella

    Päpstlicher Ehrenkaplan

  • Teilt dem Heiligen Vater mit, dass das Kollegium der Kardinäle den Bruder Walter Sinner für das Amt des Erzbischof von Bergen und Metropoliten von Bergen vorschlägt.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia et Duc de Nivelles


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    vormals:

    Kardinaldekan, Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto

  • Der amtiertende Kardinaldekan teilt dem Heiligen Vater mit, dass die Brüder Kardinäle ihren Bruder Walter Sinner für das Amt des Erzbischofs von Bergen und Metropoliten von Bergen Seiner Heiligkeit vorschlagen.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia et Duc de Nivelles


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    vormals:

    Kardinaldekan, Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto

  • Der amtiertende Kardinaldekan teilt dem Heiligen Vater mit, dass die Brüder Kardinäle ihren Bruder Walter Sinner für das Amt des Erzbischofs von Bergen und Metropoliten von Bergen Seiner Heiligkeit vorschlagen.

    Handlung:Man teilt dem Kardinal mit, dass der Heilige Vater den Bruder bereits im November, nach der ersten diesbezüglichen Meldung, per Acta Sedis ernannt habe.

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    Präfekt des Apostolischen Palastes

    Titularerzbischof von Elthrum

    Ehrenprälat Seiner Heiligkeit

  • Handlung:Das Staatssekretariat schlägt dem Heiligen Vater vor, den bisherigen Bischof von Manstein in der dreibürgener Kirchenprovinz Werthen, Lucius Georg Möhlenland*, zum neuen Erzbischof von Reichtstal und Primas Trimontaniae zu berufen. Der bisherige als Primas amtierende Erzbischof von Greifenburg, Georgio Cardinale Damani, möge in beiden Funktionen in den Ruhestand versetzt werden. Angesichts der offenen kirchenrechtlichen Fragen um die Kirchenregion Dreibürgen erscheine es dem Staatssekretariat angemessen, zu empfehlen, vom üblichen Verfahren zu dispensieren.

    Wolf-Johannes Wevelinghaven

    Privatssekretär Seiner Heiligkeit, Silvester IV.

    ehemals Beamter des Staatssekretariats

    Priester aus Werthen

  • Handlung:

    Lässt dem Heiligen Vater den Entwurf des besprochenen Präzepts zur Kenntnis vorlegen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinalpräsident der Päpstlichen Kommission für die Revision des kanonischen Rechts

    Kardinalbischof von Nuesca - Titularerzbischof von Tigualu

    Kardinalgroßinquisitor emeitus - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


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    Sacra Congregatio pro Doctrina Fidei




    San Pedro in Valsanto, 24.IV.2024


    Beatissime Pater,

    Ihr habt mir die Verwaltung des Amtes Eures Großinquisitors neben der Visitation Eurer Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, bisher unter der Leitung von Robert Kardinal Físcher, übertragen.
    Während ich mit der von Euch beauftragten Visitation begonnen habe, erfordern es mein Gewissen und meine Verpflichtung vor Gott und der Kirche, mich als Euer Pro-Großinquisitor in einer unaufschiebbaren Angelegenheit an Euch zu wenden.


    Auf Betreiben des damaligen Pro-Großinquisitors Fischer hat der Heilige Vater seligen Andenkens Linus III. den sogenannten “Weltkongress über die Sozial- und Ethiklehre der Kirche” eröffnet, den der Heilige Vater seligen Andenkens Simon II. durch die Promulgation der Sozialenzyklika "Dignitatus Mundi" am 13. August 2013 abgeschlossen hat.

    Zielsetzung der Enzyklika war es, „angesichts der sich immer weiter auftürmenden Probleme der Welt und ihrer Gemeinschaft in den Bereichen der sozialen und ethischen Anschauungen, die Ergebnisse dieses Kongresses als zukünftige Lehre der Kirche [zu] manifestieren” (Vorwort Papst Simon II.).
    An diesem Kongress habe auch ich teilgenommen, konnte aber mit meinen schon damals vorgebrachten Warnungen vor der Gefahr einer Missverständlichkeit über lehramtliche Positionen nicht durchdringen, zu stark wirkte die Anziehung eines Aufbruchs in der Kirche.


    Mehr als zehn Jahre nach Ihrer Entstehung wurde die Enzyklika in weiten Teilen der Weltkirche jedoch keinesfalls als die “Manifestation” der “Lehre der Kirche” für soziale und ethische Fragen wahr- und angenommen, weil es zu erheblichen Missverständnissen über die Bedeutung derselben gekommen ist sowie einige aktivistische Theologen und andere diese Missverständnisse bedauerlicherweise für die Verfolgung eigenen Zwecke bestärkt haben.

    Als Euer amtierender Pro-Großinquisitor muss ich Euch daher empfehlen, den weiteren Missbrauch des Lehramts Eures Vorgängers durch einige Klarstellungen zu unterbinden, zu der Ihr Kraft Eures apostolischen Amtes berechtigt seid:

    1. Die Sozialenzyklika “Dignitatus Mundi” als Ganzes ersetzt nicht das in der Kirche, die Jesus Christus selbst - auf dem Felsen, der Petrus ist - errichtet hat, seit dem Moment der Sendung zu den Völkern der Apostel zu allen Völkern der Welt unter der Leitung Petri und Pauli überlieferte und bewahrte Lehramt.
    2. Die Sozialenzyklika ist vielmehr zu verstehen - und war von Eurem Vorgänger seligen Andenkens auch nur so erstrebt - als eine Ergänzung des formalen Lehramts um eine den Erfordernissen der heutigen Zeit in den säkularen Gesellschaften entsprechende Option für die Pastoral.
      Indem die Kirche auch in den Teilen der Welt, die sich immer weiter von der eigentlichen Offenbarung entfernen, ihren Verkündigungsdienst auf eine dort verständliche Weise versieht, erfüllt sie ihr göttliches Mandat: “geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe.” (Mt 28, 19-20).
      Sie steht damit in der Tradition der Apostel mit der Kraft des Heiligen Geistes nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift: “Als sich das Getöse erhob, strömte die Menge zusammen und war ganz bestürzt; denn jeder hörte sie in seiner Sprache reden.” (Apg 2, 6).
      Das eigentliche Ziel des Verkündigungsdienstes bleibt aber die Hinführung zu der in Christus abgeschlossenen Offenbarung, die sich nicht in der Stimme der säkularen Gegenwart, sondern (notwendig verbunden) in der Heiligen Schrift sowie der kirchlichen Tradition und Überlieferung ausdrückt: "Diese böse und treulose Generation fordert ein Zeichen, aber es wird ihr kein anderes gegeben werden als das Zeichen des Jona." (Mt 16, 4).
    3. Im Einzelnen:
      1. Indem die Enzyklika auf die sogenannten Menschenrechte hinweist, verweist sie lediglich auf das, was das kirchliche Lehramt aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen: “Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn.” (1. Mose 1, 27) ableitet.
        Das Lehramt ist keineswegs gebunden an Deutungen oder Verständnisse weltlicher Mächte, vielmehr wird die weltliche Macht in ihrer Auslegung begrenzt durch die Schlüsselgewalt der Kirche: “Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.” (Mt 18, 18).
      2. Indem die Enzyklika Grenzen der staatlichen Autoritäten aufzeigt, will sie Empfehlungen geben für eine nach christlichen Idealen gegliederte Gesellschaft.
        • Insbesondere für die dem Heiligen Stuhl zukommende weltliche Herrschaft über den Status Valsantinus können sich diese Empfehlungen als wertvoll erweisen.
          Gleichzeitig wird dadurch nicht in Abrede gestellt, dass das kirchliche Lehramt sich auf Fragen des Glaubens und des Lebens der Gläubigen beschränkt, während die Zwänge der weltlichen Regierung andere Erfordernisse ergeben können: “So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!” (Mt 22, 21) / “Jesus antwortete: Mein Königtum ist nicht von dieser Welt.” (Joh 18, 36).
        • Insbesondere hinsichtlich der Absage der Enzyklika an den Krieg als Ausdruck der staatlichen Gewalt ist es notwendig, auf die Grenzen des jesuanischen Wortes noch einmal genau hinzuweisen: “Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin!” (Mt 5, 39) beschreibt eine handgreifliche Demütigung mit der Außenseite der rechten Hand, gerade keinen handgreiflichen Angriff. In diesem Kontext steht auch die Beschränkung auf den Krieg als Mittel der Verteidigung: gegen eine Provokation, nicht einen tatsächlichen Angriff.
        • Im Übrigen ist daran festzuhalten, dass der Krieg als Mittel der Politik auch weiterhin sowohl eine Frage des weltlichen Ermessens (dazu oben) als auch der christlichen Rechtfertigung sein kann, die dem Lehramt vorbehalten bleibt: “Denkt nicht, ich sei gekommen, um Frieden auf die Erde zu bringen! Ich bin nicht gekommen, um Frieden zu bringen, sondern das Schwert.” (Mt 10, 34).
      3. Soweit die Enzyklika “jeden Menschen zu einem unbedingten Ja zum Leben” ihrem Wortlaut nach bloß “ermutigt”, darf dies nicht als Abschwächung der Lehre zu Verbot und der Sündhaftigkeit einer Absage an das Leben verstanden werden. Die Kirche darf es nicht bei der bloßen “Ermutigung” zum Leben belassen, sondern muss für dessen unbedingte Bewahrung ohne Rücksicht auf Umstände eintreten: “Nehmt euch um eures Lebens willen gut in Acht!” (5. Mose 4, 15).
        Vor diesem Hintergrund darf in der Auslegung der Enzyklika
        • die Abtreibung als Übel zum Schutz des Lebens der Mutter nicht schlechterdings hingenommen oder gar als gerechtfertigt angesehen werden: das Leben des Kindes und der Mutter ist vor Gott gleichwertig und ein Überwiegen der Interessen der Mutter gegenüber dem des wehrlosen Ungeborenen doch nur denkbar, wenn die Aussicht auf eine Lebendgeburt nicht besteht.
        • die Ambivalenz der Organspende lebenswichtiger Organe vom Lehramt keinesfalls verhüllt werden, auch wenn die Abwägung am Ende zu Gunsten dieser Maßnahme ausfallen mag, werden die Organe doch einem Menschen entnommen, der sich noch im Prozess des Heimgangs befindet, keinesfalls bloß einer Leiche.
      4. Indem die Enzyklika mahnt "die Schöpfung zu bewahren und zu fördern", sollte sie keinesfalls Missverstanden werden als ein Aufruf für eine radikale Umkehr , qualifiziert sie diesen Bewahrungsauftrag doch selbst als "so gut es möglich ist". Der Mensch ist geschaffen und von Gott auserkohren, sich die Schöpfung nutzbar zu machen: "[...] alles hast du gelegt unter seine Füße: Schafe und Rinder, sie alle und auch die wilden Tiere, die Vögel des Himmels und die Fische im Meer, was auf den Pfaden der Meere dahinzieht" (Psalm 8, 7-9). Gott hat mit dem Menschen die übrige Schöpfung gekrönt, damit sie ihm dient und mit ihm zusammen Gott verherrlicht.
        Umweltschutz und "ethisches Wirtschaften" drohen zu der Ersatzreligion unserer Zeit zu werden, drohen, gerade den gering Begüterten ein auskömmliches Leben noch schwerer zu machen und die bewährte Wirtschaftsordnung zu zerstören.
        Dies entspricht nicht der Lehre der Kirche, gleichwohl der Aufruf, die Verantwortung vor der Schöpfung als Ganzes im Blick zu behalten, natürlich seine Berechtigung hat.
      5. Indem die Enzyklika den Respekt der Kirche vor “andere[n] feste[n] Partnerschaften” außer der Ehe bekundet, drückt sie die pastorale Haltung des Lehramts nach dem geflügelten Wort “Gott hasst zwar die Sün­de, aber nicht den Sün­der!” aus: In der Kirche ist auch der Sünder unbedingt willkommen und soll Hilfe finden, ohne dass Lehramt und Gemeinschaft vor Mahnung und Warnung vor der fortgesetzten Sünde im Handeln zurückschrecken dürfen oder die Hilfe auf weniger gerichtet sein darf als die wirkliche Umkehr und die Bitte um Vergebung.
        Dies gilt umso mehr für andere irreguläre und objektiv sündhafte Partnerschaften, wie solche zwischen Personen gleichen Geschlechts.
      6. Indem nach der Enzyklika die Verwendung von Verhütungsmitteln “den Partnern im Rahmen einer verantwortungsvollen Familienplanung” überlässt, darf in der Auslegung nicht verhüllt werden, dass den Partnern damit auch die Verantwortung für ihr Handeln vor Gott überlassen bleibt. Außer zur Verhinderung ernsthafter Erkrankungen ermuntert das Lehramt keinesfalls zum Einsatz solcher Mittel oder gar einer künstlichen Befruchtung, sondern hält fest an dem, was auch die Enzyklika voranstellt und nicht vergessen werden darf: “Die Auslebung der Sexualität muss [...] nicht zwingend ausschließlich Fortpflanzungszwecken dienlich sein, [...]”, anders gesagt: sie muss ihnen aber jedenfalls immer auch dienen.
      7. Wenn die Enzyklika selbst die bemerkenswerte “Möglichkeit, dass Gott sich in seiner Allmacht auch in anderen Religionen offenbahrte” anerkennt, ist sie doch zugleich klar: “Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren.” Dies ist eine Fortsetzung der Verpflichtung zu Verkündigung und christlicher Mission.
        Besonders hinzuweisen ist dabei - nicht zuletzt vor dem Hintergrund teils raumgreifender Versuche der ökumenischen Verständigung - auch auf das Dekret Christus antequam, das klar die umumstößliche Wahrheit bekräftigt: “Die Einheit der Kirche in dieser Gemeinschaft herzustellen, ist Aufgabe der heiligen katholischen Kirche.” - die Einheit der Christenheit kann folglich nur in Kommunion mit dem Vicarius Iesu Christi, dem Bischof von San Pedro und Vaticano, erreicht werden und auf keine andere Weise.
        Die Gewährleistung der Gegenwart Christi in der Welt hängt unabdingbar an der Anerkennung der geistlichen Autorität des Nachfolgers der Apostelfürsten als Fels und Haupt der Kirche, die absolut und einzig ist.
      8. Indem die Enzyklika die Gefahren der modernen Wissenschaften als solche benennt, ist in ihr auch das überlieferte Lehramt der Kirche bekräftigt: Wissenschaftliche Erkenntnisse sind der göttlichen Offenbarung untergeordnet und nicht geeignet, die Wahrheit von Glaube und Tradition zu relativieren, zu ersetzen oder zu korrigieren.


    Remaneo devotus filius et servus in Christo,


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    Zac. U. Saldivar, Pro-Großinquisitor


  • Robert Fischer

    Hat den Titel des Themas von „Poststelle für Erledigungssachen“ zu „Posteingang für Erledigungssachen“ geändert.