Monsignore, ja ich sprach von zwei Dekreten.
Das erste Dekret könnt ihr Schreddern, da die Kirche vor Ort bevorzugt als exemte Diözese weiter zu bestehen, ist das Erste Dekret unpassend.
Bitte Teilen sie dem Heiligen Vater auch mit das wir
Monsignore Casimir von Malberg, Generalvikar von der Diözese Alsztyna, dem Kardinalskollegium als Bischof der selben Diözese vorgeschlagen haben.
Desweiteren bitten wir die Weihe zum Bischof für Monsignore Peter Henrici und zugleich die Entsendung als Apostolischer Nuntius für die Freie Hansestadt Alsztyna.
Der Kardinal überreicht das zurück gehaltene Dekret.
ZitatAlles anzeigen1. Die Diözese Alsztyna besteht als Teilkirche der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst die Gebiete der
Freie Hansestadt Alsztyna.
2. Ausnahmsweise besteht die Diözese Alsztyna als exemte Diözese und untersteht damit direkt dem Heiligen Stuhl, ohne einer Kirchenprovinz anzugehören. Die Aufsicht über die Diözese führt der Kardinalstaatssekretär im Namen des Papstes.
3. Die Berufung oder Abberufung des Bischofs von Alsztyna wird dem Papst vom Kardinalskollegium vorgeschlagen. Der Bischof von Alsztyna kann den Papst um die Bestellung von Auxiliarbischöfen bitten.
4. Für die Diözese Alsztyna gelten die Canones 4 und 5 der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete sinngemäß.
5. Ist kein Apostolischer Nuntius in den Freie Hansestadt Alsztyna entsandt, so soll der Auxiliar des Bischofs von Alsztyna als Pro-Nuntius die Verwaltung der Nuntiatur übernehmen.