Einberufung der Kardinäle anlässlich des Todes des Heiligen Vaters


  • Carlos Kardinal Pellicano, Camerarius Camerae Apostolicae


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle der heiligen katholischen und apostolischen Kirche


    Einberufung anlässlich des Todes des Heiligen Vaters


    Gemäß der mir durch die Apostolische Konstitution über die Apostolische Sedisvakanz und das Konklave zukommenden Aufgaben und Befugnisse ordne ich nach den Canones 1, 4, 6 und 8 der vorgenannten Konstitution an und verfüge, dass
    1. sich ein jeder Kardinal unverzüglich nach San Pedro de Valsanto zu verfügen hat, um dort an den Sitzungen der Generalkongregationen, welchen die Leitung der heiligen katholischen und apostolischen Kirche obliegt, und am Konklave, soweit durch die apostolischen Konstitutionen dazu befugt, zur Wahl eines neuen Papstes mitzuwirken, wie es gemäß dem kanonischen Recht Pflicht und Vorschrift für die Kardinäle ist;
    2. diejenigen Brüder Kardinäle, welche sich zur Erfüllung ihrer Pflichten nicht in der Lage sehen, durch Handschreiben bei mir persönlich ihre Verhinderung samt der Gründe hierfür anzeigen, um damit durch Anordnung den Status der rechtmäßigen Verhinderung erteilt und zugedacht zu bekommen.


    Valsanto,
    am Tage des 28. November im Jahre des Herren 2013



    Carlos Cardenal Pellicano

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    Generalvikar Seiner Heiligkeit für das Bistum San Pedro

    Titularerzbischof von Torcella

    Päpstlicher Ehrenkaplan