[2. Konferenztag] Menschenrechte

  • Liebe Brüder,


    dies ist schon ein sehr schöner Entwurf. Dennoch halte ich es für geboten die Menschenrechte etwas mehr theologisch zu unterfüttern. Bruder Fischer hatte da bereits eine gute Idee eingebracht.


  • Ich erlaube mir, meinen Vorschlag zu präzisieren:

    Zitat


    Erst im Lichte des Evangeliums können Menschenrechte aufblühen, die heilige Kirche setzt deshalb drei Grundforderungen an die Menschenrechte: Die Freiheit, die Gleichheit und die Teilhabe neben dem elementaren, absoluten und unbestreitbaren Recht auf Leben, das jedem Menschen und jedem menschlichen Wesen verliehen wird durch seine Schöpfung als Ebenbild Gottes und seine immer währende Gnade und ohne das alle anderen Rechte wertlos wären.


    Zitat


    "Dort werdet ihr den Herrn, deinen Gott, wieder suchen. Du wirst ihn auch finden, wenn du dich mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele um ihn bemühst." (5 Mose, 4,29)


    Die Kirche ist sich bewusst, dass jeder Mensch frei ist und auf eigene Weise nach Gott sucht. Sie erkennt jedem Menschen zu, sich frei für oder gegen eine Religion zu entscheiden und diese in Freiheit auszuüben. Sie wird keinem Menschen, der darum bittet, Unterstützung bei der Suche nach Gott verwehren, denn jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, das vollständige Heil zu erlagen, das Gott in der Lehre der Kirche verheißt.
    Gott selbst hat den Menschen einen Weg gewiesen zu Seligkeit und Erlösung.
    Andere Religionen mögen einen anderen Weg bieten, der auch in die richtige Richtung weist, aber das endgültige Ziel wird nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens in der Gemeinschaft Kirche erreicht.


    Ich habe die Erklärung zur Religionsfreiheit jetzt noch einmal erweitert, sie hat mehr verdient als einen kurzen Satz und hoffe, so die Meinung der werten Brüder mit wiederzugeben.
    Bevor es zu Unklarheiten kommt: Ich denke, es ist offensichtlich, dass wir mit vielen anderen Konfessionen wie auch Religionen übereinstimmende Elemente haben, woraus folgen muss, dass die katholische Kirche nicht den exklusiven Heilsanspruch an sich, aber den exklusiven absoluten Heilsanspruch geltend machen kann.
    Will heißen: Allein der katholisch-christliche Glauben ist der Weg, das Ziel der vollständigen Erlösung zu erreichen, aber bis zu einem gewissen Grad, also unvollständig, lässt es sich auch anders erreichen, wobei jeder Mensch natürlich die vollständige Erlösung im freien Entschluss anstreben sollte.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


    Einmal editiert, zuletzt von Robert Fischer ()

  • Zitat


    Erst im Lichte des Evangeliums können Menschenrechte aufblühen, die heilige Kirche setzt deshalb drei Grundforderungen an die Menschenrechte: Die Freiheit, die Gleichheit und die Teilhabe neben dem elementaren, absoluten und unbestreitbaren Recht auf Leben, das jedem Menschen und jedem menschlichen Wesen verliehen wird durch seine Schöpfung als Ebenbild Gottes und seine immer währende Gnade und ohne das alle anderen Rechte wertlos wären.


    Einverstanden.



    Zitat


    "Dort werdet ihr den Herrn, deinen Gott, wieder suchen. Du wirst ihn auch finden, wenn du dich mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele um ihn bemühst." (5 Mose, 4,29)


    Die Kirche ist sich bewusst, dass jeder Mensch frei ist und auf eigene Weise nach Gott sucht. Sie erkennt jedem Menschen zu, sich frei für oder gegen Gott zu entscheiden. Sie wird keinem Menschen, der darum bittet, Unterstützung bei der Suche nach Gott verwehren, denn jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, das vollständige Heil zu erlagen, das Gott in der Lehre der Kirche verheißt.
    Gott selbst hat den Menschen einen Weg gewiesen zu Seligkeit und Erlösung.


    Zur Religionsfreiheit habe ich zwei Änderungswünsche eingebaut.

  • Damit würde ein zentraler Aspekt verloren gehen, nämlich der, dass ein Leben auf der Suche nach Gott oder nach Gottes Normen auch ohne katholischen Glauben zur teilweisen Erlösung führen kann. Mit anderen Worten: Wer nach der Erlösung außerhalb der Kirche sucht, dem wird sie nicht vollständig verwehrt bleiben, ganz in Übereinstimmung mit Mt 8,10, Joh 4,7-9 oder Mk 7, 27-29.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Knapp gesagt: Der Exklusivismus ist nicht vollständig zutreffend, viel besser passt nach der Heiligen Schrift eine inklusivistische Deutung der Erlösung und des Heilsanspruchs.

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  • Liebe Brüder! Lieber Bruder Fischer, vielleicht kommen wir mit dieser Formulierung zueinander:


    Zitat


    Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren. Die heilige Kirche ist sich aber durchaus bewusst, dass es Menschen gibt, die das Evangelium noch nicht empfangen haben. Sie können im Heil sein, wenn sie ohne eigene Schuld die Kirche nicht kennen und nach bestem Wissen und Gewissen den Willen Gottes befolgen, wie sie ihn in der konkreten Situation erkennen. Auch die Brüder und Schwestern des Alten Bundes und der Muslimen und schließlich auch jene, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott suchen, ja sogar von jene, die nicht zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes kommen, können zum Heil gelangen, wenn sie mit der Hilfe der Gnade des Herren ein rechtes Leben führen und sich bemühen.

  • Dem letzten Abschnitt kann ich nicht ganz zustimmen. Denn zur Erlangung des Heils gehören zwei Elemente: Die rechten Taten und der recht Glaube.


    Deshalb schlage ich folgende Formulierung vor:


    Die Kirche schließt nicht aus, dass auch Menschen, welche nicht in der Gemeinschaft der Kirche stehen auf jenen unergründlichen Heilswegen, welche nur der Herr selbst kennt, zum Heil gelangen können.

  • Zitat

    Original von Stanislaw Nowak
    Deshalb schlage ich folgende Formulierung vor:


    Die Kirche schließt nicht aus, dass auch Menschen, welche nicht in der Gemeinschaft der Kirche stehen auf jenen unergründlichen Heilswegen, welche nur der Herr selbst kennt, zum Heil gelangen können.


    Gut. Wir hätten bisher den folgenden Entwurf:



  • Die Stellung des Rechtes auf Leben als fundamentalstes Menschenrecht scheint mir noch etwas zu nebensächlich platziert. Ich würde dies gerne mit dem vierten Absatz verbinden und wie folgt formulieren:


    Die Kirche versteht unter Menschenrechten all jene Rechte, welche zur Entfaltung des Menschen und seiner Würde, sowie einer menschenwürdigen Existenz unabdingbar sind und für diese fundamentale Bedeutung haben und die zur vollen Teilhabe am Christusgeheimnis führen.
    Das Recht auf Leben ist hierbei das höchste Recht, denn es ist die Grundlage für alle weiteren Menschenrechte.

  • Dem kann ich zustimmen - im Gegensatz zu dem Forschlag betreffend der Heilserlangung. Das ist mir jetzt zu allgemein gehalten, eine Aussage ohne wirklichen Inhalt.
    Ich präferiere den Vorschlag von Bruder Alexander, wobei ich es jedoch für geboten halte, unbedingt die anderen christlichen Konfessionen einzuschließen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Der Vorschlag von Bruder Fischer ist unannehmbar, denn er relativiert in völlig inakzeptabler Weise den exklusiven Heilsanspruch der Kirche.


    Darüberhinaus sollten wir auch einige Sätze zu notwendigen Einschränkungen von Rechten, sowie die problematischen Fälle von Krieg und Frieden, sowie der Abtreibung aufnehmen.

  • Die Menschenrechte des Einen finden dort ihre Grenzen wo die Rechte des Anderen beginnen. Dies bedeutet, dass die Ausübung von Rechten nur dann und nur soweit eingeschränkt werden darf, wenn es zur Erhaltung des allgemeinen Wohls unbedingt erforderlich ist.

  • Mein Vorschlag wäre, basierend auf dem von Bruder Alexander:

    Zitat

    Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren. Die heilige Kirche ist sich aber durchaus bewusst, dass es Menschen gibt, die das Evangelium noch nicht empfangen haben. Sie können im Heil sein, wenn sie ohne eigene Schuld die Kirche nicht kennen und nach bestem Wissen und Gewissen den Willen Gottes befolgen, wie sie ihn in der konkreten Situation erkennen. Auch die Brüder und Schwestern des Alten Bundes, der anderen christlichen Konfessionen und der Muslime sowie schließlich auch jene, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott suchen, ja sogar von jene, die nicht zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes kommen, können zum Heil gelangen, wenn sie mit der Hilfe der Gnade des Herren ein rechtes Leben führen und sich bemühen.


    Das findet ihr unannehmbar, Bruder Stanislaw, weil ihr nicht der Meinung seid, dass viele Glaubensinhalte des Judentums, auf dem unser Glaube basiert, der Muslime und insbesondere der anderen christlichen Kirchen mit denen der katholischen Kirche ganz oder zum großen Teil übereinstimmen? - Wenn es nämlich eine teilweise Übereinstimmung gibt, so leitet sich daraus auch ein partieller Heilsanspruch ab.
    Das die katholische Kirche unserer Meinung nach immer noch als einzige das absolute Heil bietet, ist und bleibt unbestritten.
    Der Vorschlag wäre letztendlich doch nur eine Präzisierung Eures Vorschlages, Bruder.


    Bezüglich der Einschränkung: "Jeder Mensch ist von Gott gleich geschaffen als sein Ebenbild, das jedoch nur in der Gemeinschaft aller Menschen vollständig sein kann. Daher tritt das Wohl der Allgemeinheit im Einzelfall hinter das Wohl Aller zurück."?

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

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  • Nun?

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  • Mein Vorschlag wäre, basierend auf dem von Bruder Alexander:


    Das findet ihr unannehmbar, Bruder Stanislaw, weil ihr nicht der Meinung seid, dass viele Glaubensinhalte des Judentums, auf dem unser Glaube basiert, der Muslime und insbesondere der anderen christlichen Kirchen mit denen der katholischen Kirche ganz oder zum großen Teil übereinstimmen? - Wenn es nämlich eine teilweise Übereinstimmung gibt, so leitet sich daraus auch ein partieller Heilsanspruch ab.
    Das die katholische Kirche unserer Meinung nach immer noch als einzige das absolute Heil bietet, ist und bleibt unbestritten.
    Der Vorschlag wäre letztendlich doch nur eine Präzisierung Eures Vorschlages, Bruder.


    Bezüglich der Einschränkung: "Jeder Mensch ist von Gott gleich geschaffen als sein Ebenbild, das jedoch nur in der Gemeinschaft aller Menschen vollständig sein kann. Daher tritt das Wohl der Allgemeinheit im Einzelfall hinter das Wohl Aller zurück."?


    Insofern man Euren Vorschlag unterstützen solle, Bruder Robert, müsste für meinen Geschmack der Anspruch der katholischen Kirche, als einzige das absolute Heil bieten zu können, nöch mehr herausgestellt werden.


    Zur Einschränkung: "Jeder Mensch ist von Gott gleich geschaffen als sein Ebenbild, das jedoch nur in der Gemeinschaft aller Menschen vollständig sein kann. Daher tritt das Wohl des Individuums im Einzelfall hinter das Wohl der Allgemeinheit zurück."

  • Das ist als Stoßrichtung für mich absolut unzweifelhaft, ich bin da offen für konkretere Formulierungsvorschläge, Bruder Carlos. :)

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  • Ich habe noch einmal zusammengefasst und einige Änderungen eingefügt, dann ist die Diskussion vielleicht einfacher.



    Der Mensch als Gottes Ebenbild und seine elementaren Rechte


    Obwohl die Menschenrechte in internationalen Beziehungen, in Staaten und in der Gesellschaft eine große Rolle spielen, gibt es in unserer Gegenwart Meinungsunterschiede darüber, was den eigentlich zu den Menschenrechten gehört und wie sie zu begründen sind. Trotz zahlreicher mehr oder minder verbindlicher Ansichten dürfte sich kein umfassender Katalog der Menschenrechte aufstellen lassen.


    Aus christlicher Sicht sind die Menschenrechte ein Ausfluss der Menschenwürde. Die Menschenwürde wiederum wurzelt direkt in der Ebenbildlichkeit Gottes. Durch die Erschaffung als sein Ebenbild hat der Herr jedem Menschen eine spezifische Würde verliehen, die ihn auszeichnet und charakterisiert und aus allen Lebewesen der Erde hervorhebt.


    Daher können Menschenrechte nicht erworben werden. Sie können durch keine Institution zu- oder abgesprochen werden. Sie sind unveräußerliche und unantastbare, vorgesellschaftliche und vorstaatliche Rechte, die einem jedem Menschen mit seinem Menschsein gegeben sind. Daraus folgend besitzt ein Mensch sein Recht auf Leben nicht dadurch, dass es ihm von der Gesellschaft zuerkannt ist, sondern dadurch, dass er Mensch ist und als solcher Gottes Ebenbild (1. Moses, 1,27).
    Gerade weil kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen in diesen grundlegenden Rechten zu beeinflussen, muss es Aufgabe und Verpflichtung jeder gerechten staatlichen Gewalt sein, diese und alle die Rechte, die sich notwendiger- oder vernünftiger Weise daraus ergeben, mit größter Kraft zu gewährleisten und zu verteidigen.
    Jeder Mensch ist von Gott gleich geschaffen als sein Ebenbild, das jedoch nur in der Gemeinschaft aller Menschen vollständig sein kann. Daher tritt das Wohl des Individuums im Einzelfall hinter das Wohl der Allgemeinheit zurück."


    Nicht jedes Recht kann als Menschenrecht verstanden werden, vielmehr sind Menschenrechte Rechte, deren Gewährleistung für eine menschenwürdige Existenz fundamentale Bedeutung haben und die zur vollen Teilnahme am Christusgeheimnis zu führen, von einer ganzheitlichen Sicht des Menschen her sind das die Grundwerte der Freiheit, des Friedens und der Gerechtigkeit in Solidarität zu fördern und so auch auf politischem Gebiet eine wahrhaft prophetische Sendung auszuüben.


    Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren. Die heilige Kirche ist sich aber durchaus bewusst und erkennt an, dass es Menschen gibt, die das Evangelium noch nicht empfangen haben. Sie können im Heil sein, wenn sie ohne eigene Schuld die Kirche nicht kennen und nach bestem Wissen und Gewissen den Willen Gottes befolgen, wie sie ihn in der konkreten Situation erkennen. Auch die Brüder und Schwestern des Alten Bundes, der anderen christlichen Konfessionen und der Muslime sowie schließlich auch jene, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott suchen, ja sogar von jene, die nicht zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes kommen, können zum Heil gelangen, wenn sie mit der Hilfe der Gnade des Herren ein rechtes Leben führen und sich darin bemühen.


    Erst im Lichte des Evangeliums können Menschenrechte aufblühen, die heilige Kirche setzt deshalb drei Grundforderungen an die Menschenrechte: Die Freiheit, die Gleichheit und die Teilhabe neben dem elementaren, absoluten und unbestreitbaren Recht auf Leben, das jedem Menschen und jedem menschlichen Wesen verliehen wird durch seine Schöpfung als Ebenbild Gottes und seine immer währende Gnade und ohne das alle anderen Rechte wertlos wären.


    Freiheit
    „Zur Freiheit hat uns Christus geführt. [...] Wenn ihr euch beschneiden lasst, wird Christus euch nichts nützen.[...] Wollt ihr durch das Gesetz gerecht werden, so seid ihr von Christus losgetrennt und der Gnade verlustig. Wir erwarten im Geiste kraft des Glaubens die Hoffnung aus der Gerechtigkeit. Denn in Christus Jesus hat weder Beschneidung noch Unbeschnittensein Wert, sondern nur der Glaube, der sich in der Liebe auswirkt. “Gal. 5, 1 ff.“


    Zur unabdingbaren Würde des Menschen gehört seine freie Selbstbestimmung, weshalb die Freiheit heute zu Recht hoch geschätzt, leidenschaftlich verteidigt und unermüdlich erstrebt wird. Die Freiheit des Menschen darf nur dort ihre Grenzen finden, wo ihre Wahrnehmung die Freiheit von anderen verletzt. Wer die durch Gottes Gnade begründete Freiheit eigennützig zur Identitätsfindung auf Kosten anderer missbraucht, handelt inhuman und verletzt andere aber auch schließlich sich selbst. Eine echte und umfassende Freiheit kann sich nur in der Gemeinschaft zu Gott, seiner Kirche und den Menschen entfalten.


    Gleichheit
    "Denn durch den Glauben seid ihr alle in Christus Jesus Kinder Gottes. Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude oder Heide, nicht mehr Knecht oder Freier, nicht mehr Mann oder Weib. Ihr seid alle einer in Christus Jesus.“ Gal. 3, 26 ff.

    Unabhängig von ihrer sozialen Stellung, ihrer Herkunft und und des Geschlechts sind alle Menschen durch Jesus Christus gleich an Würde und zur Teilhabe am Reich Gottes durch aufgerufen. Die Kirche erkennt an, dass es Menschen gibt, die sich in ihrer Freiheit, gegen die Teilhabe und Gleichheit entscheiden.


    Teilhabe
    „Der Leib ist zwar eins, hat aber viele Glieder. All die vielen Glieder des Leibes bilden jedoch zusammen einen Leib. So ist es auch bei Christus. Wir alle sind durch die Taufe in einem Geist zu einem Leib geworden [...] Der Leib besteht ja auch nicht aus einem Glied, sondern aus vielen. [...] Das Auge darf nicht zur Hand sagen: ,Ich brauche dich nicht´; das Haupt nicht zu den Füßen: ,Ich brauche euch nicht´. Gerade die Teile des Körpers, die schwächer scheinen, sind besonders wichtig.“ 1. Kor. 12, 12 ff.

    Jedem Menschen muss die Beteiligung an der Gestaltung der Gemeinschaft eingeräumt werden. Andersherum ist die Gemeinschaft ebenso auf die Beteiligung von jedem angewiesen, auch auf die Beteiligung ihrer schwächsten Mitglieder.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Ein sehr guter und wichtiger Vorschlag über eine der zentralsten Fragen der Menschheit und des Glaubens? Habt ihr einen Vorschlag, Bruder?

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