Liebe Brüder,
dies ist schon ein sehr schöner Entwurf. Dennoch halte ich es für geboten die Menschenrechte etwas mehr theologisch zu unterfüttern. Bruder Fischer hatte da bereits eine gute Idee eingebracht.
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Der Mensch als Gottes Ebenbild – Menschenrechte
Obwohl die Menschenrechte in internationalen Beziehungen, in Staaten und in der Gesellschaft eine große Rolle spielen, gibt es in unserer Gegenwart Meinungsunterschiede darüber, was den eigentlich zu den Menschenrechten gehört und wie sie zu begründen sind. Trotz zahlreicher mehr oder minder verbindlicher Ansichten dürfte sich kein umfassender Katalog der Menschenrechte aufstellen lassen.
Aus christlicher Sicht sind die Menschenrechte ein Ausfluss der Menschenwürde. Die Menschenwürde wiederum wurzelt direkt in der Ebenbildlichkeit Gottes. Durch die Erschaffung als sein Ebenbild hat der Herr jedem Menschen eine spezifische Würde verliehen, die ihn auszeichnet und charakterisiert und aus allen Lebewesen der Erde hervorhebt.
Daher können Menschenrechte nicht erworben werden. Sie können durch keine Institution zu- oder abgesprochen werden. Sie sind unveräußerliche und unantastbare, vorgesellschaftliche und vorstaatliche Rechte, die einem jedem Menschen mit seinem Menschsein gegeben sind. Daraus folgend besitzt ein Mensch sein Recht auf Leben nicht dadurch, dass es ihm von der Gesellschaft zuerkannt ist, sondern dadurch, dass er Mensch ist und als solcher Gottes Ebenbild (1. Moses, 1,27).
Nicht jedes Recht kann als Menschenrecht verstanden werden, vielmehr sind Menschenrechte Rechte, deren Gewährleistung für eine menschenwürdige Existenz fundamentale Bedeutung haben und die zur vollen Teilnahme am Christusgeheimnis zu führen, von einer ganzheitlichen Sicht des Menschen her sind das die Grundwerte der Freiheit, des Friedens und der Gerechtigkeit in Solidarität zu fördern und so auch auf politischem Gebiet eine wahrhaft prophetische Sendung auszuüben.
Erst im Lichte des Evangeliums können Menschenrechte aufblühen, die heilige Kirche setzt deshalb drei Grundforderungen an die Menschenrechte: Die Freiheit, die Gleichheit und die Teilhabe.
Freiheit
„Zur Freiheit hat uns Christus geführt. [...] Wenn ihr euch beschneiden lasst, wird Christus euch nichts nützen.[...] Wollt ihr durch das Gesetz gerecht werden, so seid ihr von Christus losgetrennt und der Gnade verlustig. Wir erwarten im Geiste kraft des Glaubens die Hoffnung aus der Gerechtigkeit. Denn in Christus Jesus hat weder Beschneidung noch Unbeschnittensein Wert, sondern nur der Glaube, der sich in der Liebe auswirkt. “Gal. 5, 1 ff.“
Zur unabdingbaren Würde des Menschen gehört seine freie Selbstbestimmung, weshalb die Freiheit heute zu Recht hoch geschätzt, leidenschaftlich verteidigt und unermüdlich erstrebt wird. Die Freiheit des Menschen darf nur dort ihre Grenzen finden, wo ihre Wahrnehmung die Freiheit von anderen verletzt. Wer die durch Gottes Gnade begründete Freiheit eigennützig zur Identitätsfindung auf Kosten anderer missbraucht, handelt inhuman und verletzt andere aber auch schließlich sich selbst. Eine echte und umfassende Freiheit kann sich nur in der Gemeinschaft zu Gott, seiner Kirche und den Menschen entfalten.
Gleichheit
Denn durch den Glauben seid ihr alle in Christus Jesus Kinder Gottes. Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude oder Heide, nicht mehr Knecht oder Freier, nicht mehr Mann oder Weib. Ihr seid alle einer in Christus Jesus.“ Gal. 3, 26 ff.
Unabhängig von ihrer sozialen Stellung, ihrer Herkunft und und des Geschlechts sind alle Menschen durch Jesus Christus gleich an Würde und zur Teilhabe am Reich Gottes durch aufgerufen. [Die Kirche erkennt an, dass es Menschen gibt, die sich in ihrer Freiheit, gegen die Teilhabe und Gleichheit entscheiden.]
Teilhabe
„Der Leib ist zwar eins, hat aber viele Glieder. All die vielen Glieder des Leibes bilden jedoch zusammen einen Leib. So ist es auch bei Christus. Wir alle sind durch die Taufe in einem Geist zu einem Leib geworden [...] Der Leib besteht ja auch nicht aus einem Glied, sondern aus vielen. [...] Das Auge darf nicht zur Hand sagen: ,Ich brauche dich nicht´; das Haupt nicht zu den Füßen: ,Ich brauche euch nicht´. Gerade die Teile des Körpers, die schwächer scheinen, sind besonders wichtig.“ 1. Kor. 12, 12 ff.
Jedem Menschen muss die Beteiligung an der Gestaltung der Gemeinschaft eingeräumt werden. Andersherum ist die Gemeinschaft ebenso auf die Beteiligung von jedem angewiesen, auch auf die Beteiligung ihrer schwächsten Mitglieder.