[2. Konferenztag] Menschenrechte

  • Dies wäre eine erste Diskussionsgrundlage. Ich bin mir bewusst, dass dieses Papier noch ausführlicher gefasst werden sollte und wohl auch muss. Deshalb bin ich für Anregungen im Rahmen einer fruchtbaren Diskussion sehr dankbar.


  • Die heilige Kirche verurteilt den Krieg und betrachtet seine Führung als schwere Sünde, ist er dich stets mit der Tötung von anderen Menschen verbunden, welche als Ebenbilder Gottes geschaffen worden sind. Die Tötung eines anderen Menschen ist, stets eine schwere Sünde, die den Menschen vom Reich Gottes scheidet, und kann nur als letztes Mittel der Notwehr oder aus anderen, eng gefassten, gerechten Gründen herechtfertigt sein.
    Daher tritt die heilige Kirche mit aller Entschlossenheit als Fürsprecherin für eine Welt in Frieden, ohne Krieg und mit friedlicher Konfliktlösung, ein - im kleinen wie im großen.


    Jedoch erkennt die heilige Kirche auch an, dass ein Krieg in eng begrenzten Ausnahmen zulässig sein kann. Hierzu zählt insbesondere die Verteidigung gegen eine fremde Aggression. So wie jeder Mensch das Recht der Verteidigung gegen einen Angriff eines anderen Menschen hat, so steht auch jedem Staat auf dem Erdkreis das Recht der Verteidigung gegen eine fremde Aggression zu, die in strengster Auslegung der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden muss und nur angewandt werden darf, wenn jedes mildere Mittel scheiterte oder das Scheitern vorhersehbar ist. In jedem Fall darf die Grenze der Verhältnismäßigkeit nicht überschritten werden, insbesondere ist das Leben von Unschuldigen und von allem zu schonen, die unbewaffnet sind oder sich ergeben. Auch gegen Bewaffnete sollen nach Möglichkeit andere Wege der Unschädlichmachung ergriffen werden als die Tötung.
    Darüberhinaus muss eine reelle Chance bestehen die feindliche Aggression erfolgreich abwehren zu können. Denn von vorneherein aussichtslose Verteidigungsbemühungen würden nur das Leid, welches durch den sinnlosen Krieg verursacht wird, verlängern.
    Aus diesem Vorgenannten folgt auch, dass die heilige Kirche alle Massenvernichtungsmittel und ihren Einsatz verdammt, denn diese töten unterschiedslos Zivilisten und Soldaten. Sie zeigen die ganze zutiefst inhumane Seite des Krieges und können furchtbare und langandauernde, quälende Leiden verursachen.
    Im übrigen soll das, was für den Krieg gilt, übertragen ebenso gültig sein für die, denen die Wahrung der Sicherheit innerhalb das Staates überantwortet ist.


    Die heilige Kirche erklärt, dass ein Soldat oder sonstiger Sicherheitsbeamter von der Verantwortung für sündhafte Taten frei sein kann, wenn er gemäß eines Befehls einer übergeordneten Instanz gehandelt hat und das Unrecht der Anweisung in gutem Glauben nicht erkannt hat, oder aufgrund der Umstände nicht in der Lage war, das Unrecht zu verhindern. Keinesfalls jedoch ersetzt diese Freistellung von der Veranwortung die sakramental gewährte Lossprechung.


    Eine Weiterentwicklung unter Ergänzung einiger Punkte.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Ich stimme soweit zu. Jedoch sollte der letzte Absatz nochmal präzisiert werden:


    "Die heilige Kirche erklärt, dass ein Soldat oder sonstiger Sicherheitsbeamter, dessen Handlungen nicht im Einklang mit den obig genannten Prinzipien stehen, von der Verantwortung für sündhafte Taten frei sein kann, wenn er gemäß eines Befehls einer übergeordneten Instanz gehandelt hat und das Unrecht der Anweisung in gutem Glauben nicht erkannt hat, oder aufgrund der Umstände nicht in der Lage war, das Unrecht zu verhindern. Keinesfalls jedoch ersetzt diese Freistellung von der Veranwortung die sakramental gewährte Lossprechung."


    Mit der Ergänzung nach dem Wort "Sicherheitsbeamter" wird verdeutlicht, dass sich dieser Absatz nur auf solche Handlungen bezieht, welche nicht schon durch den restlichen Text dieses Dokuments zulässig sind.

  • Damit bin ich einverstanden.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Also:


    Die heilige Kirche verurteilt den Krieg und betrachtet seine Führung als schwere Sünde, ist er dich stets mit der Tötung von anderen Menschen verbunden, welche als Ebenbilder Gottes geschaffen worden sind. Die Tötung eines anderen Menschen ist, stets eine schwere Sünde, die den Menschen vom Reich Gottes scheidet, und kann nur als letztes Mittel der Notwehr oder aus anderen, eng gefassten, gerechten Gründen gerechtfertigt sein.
    Daher tritt die heilige Kirche mit aller Entschlossenheit als Fürsprecherin für eine Welt in Frieden, ohne Krieg und mit friedlicher Konfliktlösung, ein - im kleinen wie im großen.


    Jedoch erkennt die heilige Kirche auch an, dass ein Krieg in eng begrenzten Ausnahmen zulässig sein kann. Hierzu zählt insbesondere die Verteidigung gegen eine fremde Aggression. So wie jeder Mensch das Recht der Verteidigung gegen einen Angriff eines anderen Menschen hat, so steht auch jedem Staat auf dem Erdkreis das Recht der Verteidigung gegen eine fremde Aggression zu, die in strengster Auslegung der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden muss und nur angewandt werden darf, wenn jedes mildere Mittel scheiterte oder das Scheitern vorhersehbar ist. In jedem Fall darf die Grenze der Verhältnismäßigkeit nicht überschritten werden, insbesondere ist das Leben von Unschuldigen und von allem zu schonen, die unbewaffnet sind oder sich ergeben. Auch gegen Bewaffnete sollen nach Möglichkeit andere Wege der Unschädlichmachung ergriffen werden als die Tötung.
    Darüber hinaus muss eine reelle Chance bestehen die feindliche Aggression erfolgreich abwehren zu können. Denn von vornherein aussichtslose Verteidigungsbemühungen würden nur das Leid, welches durch den sinnlosen Krieg verursacht wird, verlängern.
    Aus diesem Vorgenannten folgt auch, dass die heilige Kirche alle Massenvernichtungsmittel und ihren Einsatz verdammt, denn diese töten unterschiedslos Zivilisten und Soldaten. Sie zeigen die ganze zutiefst inhumane Seite des Krieges und können furchtbare und lang andauernde, quälende Leiden verursachen.
    Im übrigen soll das, was für den Krieg gilt, übertragen ebenso gültig sein für die, denen die Wahrung der Sicherheit innerhalb das Staates überantwortet ist.


    Die heilige Kirche erklärt, dass ein Soldat oder sonstiger Sicherheitsbeamter, dessen Handlungen nicht im Einklang mit den obig genannten Prinzipien stehen, von der Verantwortung für sündhafte Taten frei sein kann, wenn er gemäß eines Befehls einer übergeordneten Instanz gehandelt hat und das Unrecht der Anweisung in gutem Glauben nicht erkannt hat, oder aufgrund der Umstände nicht in der Lage war, das Unrecht zu verhindern. Keinesfalls jedoch ersetzt diese Freistellung von der Veranwortung die sakramental gewährte Lossprechung.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • In Gänze:


    Der Mensch als Gottes Ebenbild und seine elementaren Rechte


    Obwohl die Menschenrechte in internationalen Beziehungen, in Staaten und in der Gesellschaft eine große Rolle spielen, gibt es in unserer Gegenwart Meinungsunterschiede darüber, was den eigentlich zu den Menschenrechten gehört und wie sie zu begründen sind. Trotz zahlreicher mehr oder minder verbindlicher Ansichten dürfte sich kein umfassender Katalog der Menschenrechte aufstellen lassen.


    Aus christlicher Sicht sind die Menschenrechte ein Ausfluss der Menschenwürde. Die Menschenwürde wiederum wurzelt direkt in der Ebenbildlichkeit Gottes. Durch die Erschaffung als sein Ebenbild hat der Herr jedem Menschen eine spezifische Würde verliehen, die ihn auszeichnet und charakterisiert und aus allen Lebewesen der Erde hervorhebt.


    Daher können Menschenrechte nicht erworben werden. Sie können durch keine Institution zu- oder abgesprochen werden. Sie sind unveräußerliche und unantastbare, vorgesellschaftliche und vorstaatliche Rechte, die einem jedem Menschen mit seinem Menschsein gegeben sind. Daraus folgend besitzt ein Mensch sein Recht auf Leben nicht dadurch, dass es ihm von der Gesellschaft zuerkannt ist, sondern dadurch, dass er Mensch ist und als solcher Gottes Ebenbild (1. Moses, 1,27).
    Gerade weil kein Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen in diesen grundlegenden Rechten zu beeinflussen, muss es Aufgabe und Verpflichtung jeder gerechten staatlichen Gewalt sein, diese und alle die Rechte, die sich notwendiger- oder vernünftiger Weise daraus ergeben, mit größter Kraft zu gewährleisten und zu verteidigen.
    Jeder Mensch ist von Gott gleich geschaffen als sein Ebenbild, das jedoch nur in der Gemeinschaft aller Menschen vollständig sein kann. Daher tritt das Wohl des Individuums im Einzelfall hinter das Wohl der Allgemeinheit zurück."


    Nicht jedes Recht kann als Menschenrecht verstanden werden, vielmehr sind Menschenrechte Rechte, deren Gewährleistung für eine menschenwürdige Existenz fundamentale Bedeutung haben und die zur vollen Teilnahme am Christusgeheimnis zu führen, von einer ganzheitlichen Sicht des Menschen her sind das die Grundwerte der Freiheit, des Friedens und der Gerechtigkeit in Solidarität zu fördern und so auch auf politischem Gebiet eine wahrhaft prophetische Sendung auszuüben.


    Einzig in der Gemeinschaft der Kirche kann der Mensch das eine allumfassende Heilssakrament und die Erlösung erfahren. Die heilige Kirche ist sich aber durchaus bewusst und erkennt an, dass es Menschen gibt, die das Evangelium noch nicht empfangen haben. Sie können im Heil sein, wenn sie ohne eigene Schuld die Kirche nicht kennen und nach bestem Wissen und Gewissen den Willen Gottes befolgen, wie sie ihn in der konkreten Situation erkennen. Auch die Brüder und Schwestern des Alten Bundes, der anderen christlichen Konfessionen und der Muslime sowie schließlich auch jene, die in Schatten und Bildern den unbekannten Gott suchen, ja sogar von jene, die nicht zur ausdrücklichen Anerkennung Gottes kommen, können zum Heil gelangen, wenn sie mit der Hilfe der Gnade des Herren ein rechtes Leben führen und sich darin bemühen.


    Erst im Lichte des Evangeliums können Menschenrechte aufblühen, die heilige Kirche setzt deshalb drei Grundforderungen an die Menschenrechte: Die Freiheit, die Gleichheit und die Teilhabe neben dem elementaren, absoluten und unbestreitbaren Recht auf Leben, das jedem Menschen und jedem menschlichen Wesen verliehen wird durch seine Schöpfung als Ebenbild Gottes und seine immer währende Gnade und ohne das alle anderen Rechte wertlos wären.


    Freiheit
    „Zur Freiheit hat uns Christus geführt. [...] Wenn ihr euch beschneiden lasst, wird Christus euch nichts nützen.[...] Wollt ihr durch das Gesetz gerecht werden, so seid ihr von Christus losgetrennt und der Gnade verlustig. Wir erwarten im Geiste kraft des Glaubens die Hoffnung aus der Gerechtigkeit. Denn in Christus Jesus hat weder Beschneidung noch Unbeschnittensein Wert, sondern nur der Glaube, der sich in der Liebe auswirkt. “Gal. 5, 1 ff.“


    Zur unabdingbaren Würde des Menschen gehört seine freie Selbstbestimmung, weshalb die Freiheit heute zu Recht hoch geschätzt, leidenschaftlich verteidigt und unermüdlich erstrebt wird. Die Freiheit des Menschen darf nur dort ihre Grenzen finden, wo ihre Wahrnehmung die Freiheit von anderen verletzt. Wer die durch Gottes Gnade begründete Freiheit eigennützig zur Identitätsfindung auf Kosten anderer missbraucht, handelt inhuman und verletzt andere aber auch schließlich sich selbst. Eine echte und umfassende Freiheit kann sich nur in der Gemeinschaft zu Gott, seiner Kirche und den Menschen entfalten.


    Gleichheit
    "Denn durch den Glauben seid ihr alle in Christus Jesus Kinder Gottes. Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude oder Heide, nicht mehr Knecht oder Freier, nicht mehr Mann oder Weib. Ihr seid alle einer in Christus Jesus.“ Gal. 3, 26 ff.

    Unabhängig von ihrer sozialen Stellung, ihrer Herkunft und und des Geschlechts sind alle Menschen durch Jesus Christus gleich an Würde und zur Teilhabe am Reich Gottes durch aufgerufen. Die Kirche erkennt an, dass es Menschen gibt, die sich in ihrer Freiheit, gegen die Teilhabe und Gleichheit entscheiden.


    Teilhabe
    „Der Leib ist zwar eins, hat aber viele Glieder. All die vielen Glieder des Leibes bilden jedoch zusammen einen Leib. So ist es auch bei Christus. Wir alle sind durch die Taufe in einem Geist zu einem Leib geworden [...] Der Leib besteht ja auch nicht aus einem Glied, sondern aus vielen. [...] Das Auge darf nicht zur Hand sagen: ,Ich brauche dich nicht´; das Haupt nicht zu den Füßen: ,Ich brauche euch nicht´. Gerade die Teile des Körpers, die schwächer scheinen, sind besonders wichtig.“ 1. Kor. 12, 12 ff.

    Jedem Menschen muss die Beteiligung an der Gestaltung der Gemeinschaft eingeräumt werden. Andersherum ist die Gemeinschaft ebenso auf die Beteiligung von jedem angewiesen, auch auf die Beteiligung ihrer schwächsten Mitglieder.


    Die staatliche Gewalt im Lichte der Menschenrechte

    Die heilige Kirche verurteilt den Krieg und betrachtet seine Führung als schwere Sünde, ist er dich stets mit der Tötung von anderen Menschen verbunden, welche als Ebenbilder Gottes geschaffen worden sind. Die Tötung eines anderen Menschen ist, stets eine schwere Sünde, die den Menschen vom Reich Gottes scheidet, und kann nur als letztes Mittel der Notwehr oder aus anderen, eng gefassten, gerechten Gründen gerechtfertigt sein.
    Daher tritt die heilige Kirche mit aller Entschlossenheit als Fürsprecherin für eine Welt in Frieden, ohne Krieg und mit friedlicher Konfliktlösung, ein - im kleinen wie im großen.


    Jedoch erkennt die heilige Kirche auch an, dass ein Krieg in eng begrenzten Ausnahmen zulässig sein kann. Hierzu zählt insbesondere die Verteidigung gegen eine fremde Aggression. So wie jeder Mensch das Recht der Verteidigung gegen einen Angriff eines anderen Menschen hat, so steht auch jedem Staat auf dem Erdkreis das Recht der Verteidigung gegen eine fremde Aggression zu, die in strengster Auslegung der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden muss und nur angewandt werden darf, wenn jedes mildere Mittel scheiterte oder das Scheitern vorhersehbar ist. In jedem Fall darf die Grenze der Verhältnismäßigkeit nicht überschritten werden, insbesondere ist das Leben von Unschuldigen und von allem zu schonen, die unbewaffnet sind oder sich ergeben. Auch gegen Bewaffnete sollen nach Möglichkeit andere Wege der Unschädlichmachung ergriffen werden als die Tötung.
    Darüber hinaus muss eine reelle Chance bestehen die feindliche Aggression erfolgreich abwehren zu können. Denn von vornherein aussichtslose Verteidigungsbemühungen würden nur das Leid, welches durch den sinnlosen Krieg verursacht wird, verlängern.
    Aus diesem Vorgenannten folgt auch, dass die heilige Kirche alle Massenvernichtungsmittel und ihren Einsatz verdammt, denn diese töten unterschiedslos Zivilisten und Soldaten. Sie zeigen die ganze zutiefst inhumane Seite des Krieges und können furchtbare und lang andauernde, quälende Leiden verursachen.
    Im übrigen soll das, was für den Krieg gilt, übertragen ebenso gültig sein für die, denen die Wahrung der Sicherheit innerhalb das Staates überantwortet ist.


    Die heilige Kirche erklärt, dass ein Soldat oder sonstiger Sicherheitsbeamter, dessen Handlungen nicht im Einklang mit den obig genannten Prinzipien stehen, von der Verantwortung für sündhafte Taten frei sein kann, wenn er gemäß eines Befehls einer übergeordneten Instanz gehandelt hat und das Unrecht der Anweisung in gutem Glauben nicht erkannt hat, oder aufgrund der Umstände nicht in der Lage war, das Unrecht zu verhindern. Keinesfalls jedoch ersetzt diese Freistellung von der Verantwortung die sakramental gewährte Lossprechung.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Wenn es um Ungläubige oder Irrgläubige geht, sollten wir vielleicht deutlicher betonen, dass allein ein Bekenntnis zum dreieinigen Gott und unseren Herrn Jesus Christus sie auf den Weg des Lichtes führt.

    Herzlich Grüßt,
    Gerome de Charbon d'Mérignac


    Weihbischof im Erzbistum Orly
    Privatsekretär von Louis Kardinal de Renaldli
    Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten im Staatssekretariat

  • Was denkt ihr, Bruder, ist dann mit den Religionen des Alten Bundes? - Die würden wir dann komplett ausschließen, gleichwohl wir bisher Gemeinsamkeiten betont und nicht Unterschiede herausgestellt haben.

    Erzbischof von Bergen-Stadt und Metropolit der Bergischen Kirchenprovinz

    Kardinalpriester von Santa Ana a Río Grande

    vormals Bischof vom Lorertal (Kirchenprovinz Bergen)

  • Sicherlich müssen wir unterscheiden. Mit Irrgläubigen und Ungläubigen meinte ich auch nicht das Volk des alten Bundes.

    Herzlich Grüßt,
    Gerome de Charbon d'Mérignac


    Weihbischof im Erzbistum Orly
    Privatsekretär von Louis Kardinal de Renaldli
    Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten im Staatssekretariat