Änderung der Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des Glaubens

  • Werte Brüder,


    vielleicht sollten wir in dem Vorschlag des ehrenwerten Bruders MacLachlan noch etwas präzisieren, welche Funktion der Index Librorum Prohibitorum haben soll. Es geht ja in der Tat nicht darum, eine kritische Auseinandersetzung innerhalb der katholischen Theologie von vornherein auszuschließen, sondern Häresien von der Kirche fernzuhalten. Es kann mitunter eine Frage des Ermessens sein, ob eine Schrift noch Diskussionsbeitrag ist oder schon mit der kirchlichen Lehre unvereinbar ist, aber grundsätzlich sollte die Indizierung einer bestimmten Schrift erst der letzte Schritt einer theologischen Auseinandersetzung sein.

  • Das würde ich unbedingt unterstreichen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Ich denke, das ist möglich.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Ja, genau.

    i12053brgpmf.png

    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen







  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Da der entsprochen wurde zur Abstimmung zu kommen,
    lasst uns über die Änderung der


    Instruktion »Habentes Mysterium«


    Abstimmen.



    Abstimmung


    Bitte stimmt ab durch den Ausruf Annuo, eure Ablehnung durch Nego und eure Enthaltung mit Uterque patior.


    Die Abstimmung dauert bis zum 01.02.14, 12.00 Uhr.





    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode


    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Handlung:Fragt sich, über welche der zahlreichen kursierenden Versionen nun abgestimmt werden soll.

    Johannes Anasthasius Kardinal Hartung
    Patriarch von Königsberg
    Primas von Turanien






  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Ich verwerfe die Abstimmung zum


    Instruktion »Habentes Mysterium«


    da geklärt werden muss welche die Aktuelle und gültige Fassung ist.


    Ich bitte daher den Antragsteller dies in einer Neufassung zusammen zu stellen.


    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode


    [/quote]

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Ich bin von der Fassung von Bruder Matthew ausgegangen:

    i12053brgpmf.png

    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Danke Bruder Robert :D







    Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Da der entsprochen wurde zur Abstimmung zu kommen,
    lasst uns über die Änderung der


    Instruktion »Habentes Mysterium«


    Abstimmen.



    Abstimmung


    Bitte stimmt ab durch den Ausruf Annuo, eure Ablehnung durch Nego und eure Enthaltung mit Uterque patior.


    Die Abstimmung dauert bis zum 05.02.14, 12.00 Uhr.





    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode



    1. Die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens ist eine Abteilung der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre und wird von einem Präfekten geleitet. Der Präfekt trägt den Titel Verteidiger der reinen Glaubenslehre.


    2. Die Aufgabe der Kommission ist der Schutz des christlichen Glaubens vor Irrlehren und Häresien. Dazu unterstützt sie die Bischöfe bei ihrem Dienst, als Lehrautoritäten den Glauben zu verkünden und dessen Unversehrtheit zu schützen.


    3. Es ist Aufgabe der Kommission, die Überprüfung von Schriften, welche sich mit der Glaubens- und Sittenlehre beschäftigen, auf ihre Übereinstimmung mit dem christlichen Glauben sicherzustellen. Sofern die Ortsbischöfe oder Kirchenprovinzen nicht tätig werden, übernimmt die Kommission selbst die Überprüfung.


    4. Außerdem führt die Kommission einen Index über Werke, die dem wahren Glauben entgegengesetzt und gefährlich erscheinen, und deren Verbreitung und Verwendung in der Kirche daher untersagt ist. Die Entscheidung über die Indizierung von Schriften steht der Instanz zu, die für die Überprüfung der Schrift verantwortlich ist.


    5. Sofern ein Lehrer für katholische Theologie Äußerungen trifft oder Schriften veröffentlicht, die der Lehre der heiligen Kirche widersprechen, kann der Ortsbischof oder die Kommission diesem Lehrer die Lehrerlaubnis entziehen oder eine Androhung aussprechen. Die Kommission führt eine Liste über Entzüge von Lehrerlaubnissen und überprüft sie auf ihre inhaltliche und formale Korrektheit.


    6. Bei schwerwiegenden Straftaten gegen die Sitten und die Sakramente, und wenn Geistliche oder Theologen wiederholt in Äußerungen oder Veröffentlichungen der Lehre der heiligen Kirche widersprechen, führt die Kommission, sofern der Ortsbischof nicht tätig wird oder dieser selbst betroffen ist, Ermittlungen durch und bringt die Vergehen gegebenenfalls zur Anklage vor den vorgesehenen Gerichten. Bei einem bereits erfolgten Entzug der Lehrerlaubnis kann das Ziel der Anklage eine weitergehende Strafmaßnahme wie ein Publikationsverbot, die Exkommunikation oder der Entzug des geistlichen Amtes sein.


    7. Gegen Entscheidungen der Kommission kann der Betroffene vor dem Gerichtshof der Kurie Einspruch erheben. Ebenso kann die Kommission vor dem Gerichtshof der Kurie Einspruch erheben gegen Entscheidungen der Bischöfe, sofern sie den Aufgabenbereich der Kommission betreffen.


    8. Führt die Kommission Ermittlungen gegen eine Person durch, so ist die Person zu informieren und ihr die Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Annuo.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia

    Duc de Nivelles


    vormals:

    Kardinaldekan

    Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto


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  • Annuo.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen







  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!



    Die Apostolische Generalsynode hat über das Dekret
    Instruktion »Habentes Mysterium«
    Abgestimmt



    Dabei stimmten die Brüder wie folgt:


    Annuo: 3


    Nego: 1


    Uterque patior: 1


    Das Dekret wird nun dem Heiligen Vater vorgelegt.







    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode




    Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    "Sie sollen das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren." (1 Tim 3,9). Dies ist die Aufgabe jedes Christen, aber insbesondere die Aufgabe der Heiligen Kongregation. Für diese Aufgabe soll nun die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens eingerichtet werden.


    1. Die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens ist eine Abteilung der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre und wird von einem Präfekten geleitet. Der Präfekt trägt den Titel Verteidiger der reinen Glaubenslehre.


    2. Die Aufgabe der Kommission ist der Schutz des christlichen Glaubens vor Irrlehren und Häresien. Dazu unterstützt sie die Bischöfe bei ihrem Dienst, als Lehrautoritäten den Glauben zu verkünden und dessen Unversehrtheit zu schützen.


    3. Es ist Aufgabe der Kommission, die Überprüfung von Schriften, welche sich mit der Glaubens- und Sittenlehre beschäftigen, auf ihre Übereinstimmung mit dem christlichen Glauben sicherzustellen. Sofern die Ortsbischöfe oder Kirchenprovinzen nicht tätig werden, übernimmt die Kommission selbst die Überprüfung.


    4. Außerdem führt die Kommission einen Index über Werke, die dem wahren Glauben entgegengesetzt und gefährlich erscheinen, und deren Verbreitung und Verwendung in der Kirche daher untersagt ist. Die Entscheidung über die Indizierung von Schriften steht der Instanz zu, die für die Überprüfung der Schrift verantwortlich ist.


    5. Sofern ein Lehrer für katholische Theologie Äußerungen trifft oder Schriften veröffentlicht, die der Lehre der heiligen Kirche widersprechen, kann der Ortsbischof oder die Kommission diesem Lehrer die Lehrerlaubnis entziehen oder eine Androhung aussprechen. Die Kommission führt eine Liste über Entzüge von Lehrerlaubnissen und überprüft sie auf ihre inhaltliche und formale Korrektheit.


    6. Bei schwerwiegenden Straftaten gegen die Sitten und die Sakramente, und wenn Geistliche oder Theologen wiederholt in Äußerungen oder Veröffentlichungen der Lehre der heiligen Kirche widersprechen, führt die Kommission, sofern der Ortsbischof nicht tätig wird oder dieser selbst betroffen ist, Ermittlungen durch und bringt die Vergehen gegebenenfalls zur Anklage vor den vorgesehenen Gerichten. Bei einem bereits erfolgten Entzug der Lehrerlaubnis kann das Ziel der Anklage eine weitergehende Strafmaßnahme wie ein Publikationsverbot, die Exkommunikation oder der Entzug des geistlichen Amtes sein.


    7. Gegen Entscheidungen der Kommission kann der Betroffene vor dem Gerichtshof der Kurie Einspruch erheben. Ebenso kann die Kommission vor dem Gerichtshof der Kurie Einspruch erheben gegen Entscheidungen der Bischöfe, sofern sie den Aufgabenbereich der Kommission betreffen.


    8. Führt die Kommission Ermittlungen gegen eine Person durch, so ist die Person zu informieren und ihr die Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii