Änderung der Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des Glaubens




  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!



    Auf Vorschlag von


    Seiner Eminenz Robert Kardinal Fischer


    soll die Apostolische Generalsynode über den Entwurf von der


    Änderung der Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    beraten.


    Ich bitte zunächst Kardinal Fischer um eine Begründung seines Antrages.




    sig.



    ________________________________________
    Bischof Dr. Agnelo Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode





    Änderung der Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    1. Canones 4 der Instruktion »Habentes Mysterium« wird wie folgt neu gefasst: "Nach formgerechter Anzeige wird von der Kommission ein Verfahren gegen den Verdächtigen eingeleitet.
    Die Kommission kann, sofern ihr Verstöße gegen die Grundsätze des katholischen Glaubens bekannt werden, auch von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren läuft nach folgenden Grundsätzen ab:

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Werter Präses,
    werte Brüder,
    ich möchte hier einen Vorschlag vorlegen, der die Arbeit der Kommission für die Verteidigung des Glaubens vereinfachen würde.
    Die Ereignisse vor einigen Wochen haben gezeigt, dass es oft lange dauert, bis eine Anzeige vorgebracht wird, wenn es gar überhaupt geschieht.
    Daher möchte ich nun die Diskussion darüber anstoßen, ob wir nicht die Kompetenz der Kommission dahingehend erweitern, dass sie ohne Anzeige von Außen tätig werden und so ihrer Verantwortung besser gerecht werden kann.
    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    die Grundidee dieser Einschränkung war, dass die Mitarbeiter der Kommission eben nicht zu canes domini werden, die in allem herumschnüffeln, was ihnen grade auf den Tisch kommt.


    Das Problem hätte relativ schnell gelöst werden können, indem zum Beispiel aus dem Ursprungsstaat, also Bergen eine Anzeige an die Kommission herausgegangen wäre. Da hätte schon ein entsprechendes Schreiben von dem zuständigen Ortsbischof, seinem Generalvikar und dem Metropoliten ausgereicht.


    Das ist leider nicht geschehen, aus welchen Gründen auch immer. Doch hier an einer Schraube zu drehen, die die Arbeit der Kommission eher zum schlechten verändern würde, halte ich für eine unnötige, ja sogar gefährliche Änderung.

    His eminence

    EMMET E. CARDINAL LAGUARDIA

    Kardinalkämmerer emeritus

    Erzbischof von Astoria City emeritus


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  • Werte Brüder,
    ich verstehe die Bedenken von Bruder LaGuardia, halte sie jedoch für unbegründet.
    Dieser Vorfall zeigt, was das Problem ist: Häufig, und so auch hier, gibt es nicht DEN Ursprungsstaat und häufig sind die Verursacher nicht bekannt. Somit fühlt sich zunächst einmal niemand zuständig.
    Das könnte man auf diese Weise lösen.


    Abgesehen davon ist sich wohl jeder Mitarbeiter der Kommission bewusst, dass er eben nicht beauftragt ist, zu handeln wie ein canes domini, sondern, dass er die Verantwortung trägt, angemessen zu handeln. Somit würden konkrete Verdachtsmomente vielleicht dazu führen, dass man auf die Bischöfe zu geht und um Stellungnahmen bittet, nicht mehr und nicht weniger.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    betrachten wir es als Selbstschutzmechanismus für die Kommission. Bruder Fischer appelliert an das Vertrauen in die Arbeit der Mitarbeiter der Kommission, was ich auch aus meiner eigenen Erfahrung als Kardinalgroßinquisitor unterschreiben kann.


    Doch geht es nicht darum, jemanden hier anzuschwärzen, sondern Regelungen einzuführen, die auch in Zukunft verhindern, dass eigenmächtige Aktionen von Inquisitoren gar nicht erst ermöglicht werden. Denn das würde weder dazu führen, dass die Arbeit der Kommission effektiver wird, ganz im Gegenteil müsste sich die Kommission sogar deutlich vergrößern, um auch eigenständige Ermittlungen stemmen zu können, noch würde sie dadurch die allgemeine Außensicht auf die Kommission verbessern. Denn letztlich liefe es wohl darauf hinaus, dass letztlich immer irgendwo ein Inquisitor auftauchen könnte, da Ermittlungen eingeleitet wurden.


    Ganz abgesehen davon, dass die Ermittlungen an sich bereits zu Problem führen können. Denn wenn ein Inqusitor erstmal ermittelt, kann das auch nicht allzu lange geheim gehalten werden, und sollte es auch übrigens nicht.

    His eminence

    EMMET E. CARDINAL LAGUARDIA

    Kardinalkämmerer emeritus

    Erzbischof von Astoria City emeritus


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  • Dann könnte ich mir als Kompromiss vorstellen, dass der Kommission ein Auftrag erteilt werden kann zu ermitteln, also praktisch als Alternative zu einer Anzeige.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    dem könnte ich zustimmen. Ein solcher Auftrag müsste dann vom Großinquisitor ausgehen.

    His eminence

    EMMET E. CARDINAL LAGUARDIA

    Kardinalkämmerer emeritus

    Erzbischof von Astoria City emeritus


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  • Das wäre meine Intention gewesen, genau.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werter Präses,
    ich ändere meinen Vorschlag wie folgt:


    Änderung der Instruktion »Habentes Mysterium« über die Kommission für die Verteidigung des wahren Glaubens


    1. Canones 4 der Instruktion »Habentes Mysterium« wird wie folgt neu gefasst: "Nach formgerechter Anzeige wird von der Kommission ein Verfahren gegen den Verdächtigen eingeleitet.
    Die Kommission kann auch im Auftrag des Großinquisitors ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren läuft nach folgenden Grundsätzen ab:

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    bevor wir zu einer Abstimmung schreiben, würde ich gerne noch darüber sprechen, inwiefern die Instruktion Habentes Mysterium mit dem Dekret Causae Totae vereinbar ist, also inwiefern es sinnvoll ist, mit dieser Kommission eine gerichtliche Behörde parallel zu den ordentlichen kirchlichen Gerichten zu haben.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Werte Brüder,
    im großen und ganzen halte ich Bruder MacLachlans Einwand für durchaus berechtigt, wobei ich nicht erkennen kann, inwieweit es sinnvoller wäre, einzelne Aufgaben auf Gerichte zu übertragen, während die Kommission weiterhin für Ermittlungen zuständig bliebe.
    Ich hielte eine Abgrenzung nur dergestalt durchführbar, dass die Kommission zuständig wäre für die ordnungsgemäße Glaubenslehre, während eine Ahndung bei äußerst schwerwiegenden Verstößen von Geistlichen Aufgabe der Gerichte wäre. Ob das wirklich gut wäre, mag ich nicht allein beurteilen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    die Aufteilung der Aufgaben zwischen Ermittlungs- und Gerichtsbehörden ist in weltlichen Belangen durchaus üblich, und meiner Meinung nach auch für kirchliche Belange angemessen. Zu transparenten Verfahren gehört, dass derjenige, der jemanden beschuldigt und Nachweise dafür sucht (also im Prinzip ein Interesse an einer Verurteilung hat), nicht auch gleichzeitig das Urteil fällt. Insofern kann ich mir vorstellen, dass diese Kommission für die Ermittlung von Verstößen gegen die Glaubenslehre zuständig ist. Dann wäre natürlich die Frage neu zu bewerten, ob die Kommission aus eigenem Antrieb Ermittlungen aufnehmen darf.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Im Prinzip müsste dann die ganze Organisation der Kommission verändert werden, es bedarf dann einer klaren Abgrenzung, was die Kommission in eigener Kompetenz darf und was welcher Gerichtshof zu bescheiden hat.
    Nichtsdestoweniger finde ich diese Idee durchaus gut, wenn ich darüber nachdenke.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Was denkt ihr können wir dieses Dokument so zur Abstimmung tragen oder bedarf es noch weitere Änderungen?

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Ich denke, die Debatte hat gezeigt, dass nicht diese Änderung, sondern eine umfassende Änderung der Instruktion sinnvoll wäre. Insoweit halte ich eine weitere Debatte für wünschenswert, mit dem Ziel, entweder gemeinsam eine solche zu erarbeiten oder aber über die Kompetenzverteilung zu sprechen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Gut ich denke 2 Debatten zu führen wäre meiner Ansicht besser so kann man etwas die Themen vertiefen. Eine Debatte wäre sicher wichtig zu führen:


    - Die Kompetenzen Verteilung Innerhalb der Dikasterien Speziell hier die Heiligen Kongregation.


    Die andere wenn ich das richtig verstanden habe ist:

    -Eine Debatte um die Erarbeitung einer umfassenden Änderung der Instruktion die in einem gemeinsamen Dokument gefasst werden soll, so das alle einverstanden sind und es keine Überschneidungen der Kompetenzen gibt am Schluss.


    Ist das so in eurem Sinne?

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Eine Debatte der Kompetenzverteilung zwischen den Dikasterien ist meiner Einschätzung nach weder notwendig, noch hier wünschenswert.
    Es sollte hier lediglich um die Kommission gehen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Also in dem Fall eine Debatte um die Kompetenzen der Kommission und dann die gemeinsame Erarbeitung des Dokuments.


    Ich denke Kardinal Fischer, für die Debatte sollte es zwei konkrete Seiten geben, damit wir immer in der Sache bleiben können.


    Die eine Seit ihre die Neuerungen will und klare Strukturen und die andere Seite die Verteidiger des jetzigen Status besser gesagt die Bewahrer Grundwerte der Kommission ((Konservative und Liberale))

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Liebe Brüder,
    ich hielte es für sinnvoll, wenn die Kommission das Recht bekäme, Ermittlungen anzustrengen, Anhörungen durchzuführen, Rügen auszusprechen und Empfehlungen an andere Organe zu geben.
    Das zuständige Gericht sollte dann über Sanktionen entscheiden, auf Antrag der Kommission.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen