Zeremonial für die Apostolische Generalsynode

  • Agnellus Rossi,
    Praeses Synodi Generali Apostolici, Praefectus de Disciplina Cultus Divino et Sacramentorum, Vicarius Apostolicus pro Sanctiacobense, Episcopus Titularis Fori Matianii,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes


    Zeremonial für die Apostolische Generalsynode


    I. Über die Zusammensetzung


    1. Die Apostolische Generalsynode kommt gemäß der Apostolischen Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche als Versammlung aller Bischöfe zusammen, die nicht im Ruhestand oder vom Dienst suspendiert sind.


    2. Die Leitung der Apostolischen Generalsynode obliegt einem Präses, der aus der Reihe der Mitglieder der Apostolischen Generalsynode gemäß der kanonischen Regelungen gewählt wird. Ist kein Präses benannt, so übernimmt das älteste anwesende Mitglied der Apostolischen Generalsynode die Leitung.


    3. Aus der Reihe der Mitglieder der Apostolischen Generalsynode kann der Präses einen Präsesvikar benennen, der im Falle der Verhinderung des Präses die Leitung der Apostolischen Generalsynode übernimmt.


    4. Der Präses kann auf Antrag eines Mitgliedes einer Person das Rederecht zur Sache erteilen, die nicht Mitglied der Generalsynode ist.


    II. Über die Verhandlungen


    5. Die Debatten der Apostolischen Generalsynode finden öffentlich im Plenum der Apostolischen Generalsynode statt. Jedes Mitglied der Apostolischen Generalsynode kann die Eröffnung einer Debatte zu einem bestimmten Thema verlangen.


    6. Debatten werden durch den Präses eröffnet und dauern solange, wie Bedarf zur Aussprache besteht. Auf Antrag eines Mitglieds der Apostolischen Generalsynode oder 48 Stunden nach dem letzten Debattenbeitrag fragt der Präses, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. Verkündet kein Mitglied der Apostolischen Generalsynode binnen weiterer 48 Stunden weiteren Aussprachebedarf, so beendet der Präses die Debatte.


    7. Anträge an die Generalsynode sind schriftlich beim Präses einzureichen. Der Präses erteilt dem Antragsteller als erstem zur Begründung das Wort, alle weiteren Äußerungen sind frei.


    8. Über Änderungsanträge wird nach Festlegung des Präses abgestimmt. Sie sind angenommen, wenn von den gültigen Stimmen mehr Stimmen auf die Annahme als auf die Ablehnung entfallen sind. Nach der Abstimmung ist auf Wunsch eines Mitglieds der Apostolischen Generalsynode eine weitere Debatte durchzuführen.


    9. Wurde während einer Debatte ein Antrag zur Abstimmung eingereicht, so ist nach Ende der Debatte über diesen abzustimmen. Abstimmungen dauern 96 Stunden. Der Präses stellt die Anträge derart zur Abstimmung, dass sie mit Annuo (Zustimmung), Nego (Ablehnung) oder Uterque patior (Enthaltung) beantwortet werden können. Die Abstimmungen sind möglichst sachbezogen und wertungsneutral zu halten.


    10. Ein Antrag ist angenommen, wenn von den gültigen Stimmen mehr Stimmen auf die Annahme als auf die Ablehnung entfallen sind. Jeder angenommene Antrag ist dem Heiligen Vater mit Bitte um Zustimmung und Verkündung vorzulegen.


    San Pedro,
    am Dienstag vor dem Fest des heiligen Cornelius des Großen im Jahre des Herren 2013



    In der Fassung vom: 09. Juli 2013 AD
    Promulgiert am: 09. Juli 2013 AD (ASS 09.VII.2013 AD/IV)