Zeremonial für die Apostolische Generalsynode
- Robert Fischer
- Geschlossen
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Werte Brüder,
Kardinal Fischer und ich haben uns gemeinsam Gedanken macht über eine Geschäftsordnung für die Apostolische Generalsynode gemacht, und wollen mit dem vorliegenden Entwurf im Wesentlichen die bewährte Verhandlungsweise der letzten Jahre festschreiben.
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung eines Registers der aktiven Mitglieder der Generalsynode, das mindestens zu jeder Wahlperiode erneut wird und so eine Möglichkeit bietet, die Teilnehmer an den Verhandlungen genauer abzuschätzen.
Außerdem neu ist die Festlegung, dass der Präses einen der Bischöfe zum Präses-Vikar ernennen kann, der ihn bei Abwesenheit vertritt, um so die dauerhafte Arbeit der Generalsynode zu gewährleisten.
Eine noch zu besprechende Frage ist, ob der Canon 2 noch um den folgenden Teil erweitert werden soll:
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Brüder,
dieser Punkt würde der Konstitution Ad Verbo Sequendum entgegenstehen, die in Sectio III, Nr. 9 besagt:
"9. Wenn das Konzil nicht tagt, kommen alle Bischöfe, die nicht im Ruhestand sind oder von ihrem Dienst suspendiert sind, zur Apostolischen Generalsynode nach San Pedro zusammen [...]"
Wenn ein Bischof aus welchen Gründen auch immer in einem Monat an den Sitzungen nicht teilnehmen kann, ist es nich das Recht dieser Synode ihn von den Sitzungen fern zu halten.
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Eine Streichung aus irgendeiner Liste ist auch meiner Meinung nach nicht notwendig, wenn in jedem Fall ein Bischof an der Sitzung teilnehmen darf. Wieso dann eine Liste überhaupt führen?
Den Vorschlag zur Ergänzung des Canons lehne ich ab, das Konzil hat nicht umsonst die Zusammensetzung so offen gehalten. -
Die Intention des Canon 2 wie auch der Ergänzung ist ja nicht, irgendwelche Bischöfe von der Teilnahme auszuschließen, die Eintragung soll ja gerade unbürokratisch und jederzeit möglich sein. Vielmehr geht es darum, eine Liste aktiver Synodenteilnehmer zu haben, an der sich der Sitzungsleiter orientieren kann.
Ich halte eine solche Liste grundsätzlich für sinnvoll, eine solche Übersicht zu haben, um für alle Bischöfe transparente Verhandlungen zu führen. Persönlich halte ich es aber auch nicht für nötig, diese Liste häufiger als alle vier Monate zu aktualisieren.
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Da kein bürokratischer Akt oder die Stimmberechtigung daran hängt ist es unnötig so eine Liste zu führen. Sie hat keine Konsequenzen.
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Werte Brüder,
unabhängig davon, dass der Heilige Vater mit der Bestätigung dieses Rechtsaktes auch die Abweichung der von Bruder Pelicano genannten Bestimmung genehmigen und verfügen würde, kann ich mich, für den Fall, dass die Synode nicht der Begrenzung des Stimmrechts auf die Mitglieder der Generalsynode einigt, nur der Feststellung anschließen, dass eine Übersicht der Teilnehmer an den Sitzungen dieses Gremiums aus Sicht eines Präses sicher eine Orientierungshilfe darstellen würde. -
Orientieren wofür? Werte Brüder, der Sinn dieser Liste erschließt sich mir nicht. Für was soll es eine "Orientierungshilfe" sein? Wozu müssen die Teilnehmer "genauer abgeschätzt werden"? Ich halte die Liste ebenfalls für überflüssig.
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Ich halte eine Konstitution rechtlich gesehen höher gestellt als ein Zeremonial für die Apostolische Generalsynode. Daher würde ich es nicht mittragen können, würden wir unsere "Grundgesetze" durch ein Zeremonial aushöhlen.
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Ausser man würde das Zerimonial so abändern dases eine Wahl geben würde.
ZB.
Apostolische Generalsynode
Hat 12 Plätze + Präss +2 Koajutoren
Die Synode also alle Bischöfe wählen ihre Vertreter alle 3-6 Monate.
Natürlich würde erst jetzt eine Liste der Gewählten sinn voll werden. Eben um zu sehen wer diese Vertreter sind und was diese für rechte haben.Also wie ein Demokratisch gewählt es Parlament.
Bei diesem Beispiel würde das Dekret nicht verletzt werden und alle Parteien würden zufrieden sein.
Doch in wie weit es nun sinnvoll ist das kann ich nicht abschätzen. Ich denke für den Präss wäre es sicher sinnvoll zu sehen welche Offiziellen Mitglieder die Apostolische Generalsynode hat.
Bedenkt eins Brüder wenn wir mal mehr sein werden, wäre es sicher eine sinnvolle eine solche Lösung schon zu haben. Lieber vorsorgen als improvisieren.
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Auch das würde der Konstitution diametral gegenüber stehen, denn diese sagt klar aus, dass die Generalsynode nicht gewählt wird, sondern aus allen amtierenden Bischöfen besteht.
Und wenn der Präses wissen möchte, wer Mitglied der Generalsynode ist, kann er jederzeit in die Liste der Amtsträger schauen, die ja eigentlich regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden sollte. Eine solche Liste umfasst alle Bischöfe und Erzbischöfe der Kirche und bietet damit auch eine Liste der Mitglieder der Generalsynode.
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Es ist in der Debatte angeklungen, dass der Heilige Vater mit diesem Zeremonial gegebenenfalls bislang bestehende Regelungen abändern würde. Dem muss ich widersprechen: Da der Entwurf nur interne Angelegenheiten der Generalsynode behandelt und keine Regelungen mit Wirkung auf Personen außerhalb des Bischofskreises trifft, sollte er nicht vom Heiligen Vater promulgiert, sondern vom Präses verkündet werden.
Zur Sache: Es gibt offenbar unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es sinnvoll ist, eine Liste zu führen, anhand derer erkennbar wird, welche Bischöfe tatsächlich in Valsanto aktiv sind. Ich würde daher vorschlagen, dass wir darüber abstimmen, ob der Canon 2 des derzeitigen Entwurfs gestrichen werden soll.
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Liebe Brüder,
ich danke Bruder Dario für diese Klarstellung, denn dahingehend sollte meine hypothetische Äußerung auch verstanden werden: Sollte der Heilige Vater dieses Zeremonial persönlich promulgieren, wäre jede entgegenstehende Rechtsvorschrift wohl außer Kraft gesetzt.Gibt es Widerspruch zu dem Antrag auf Abstimmung über einen Änderungsvorschlag?
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Uterque patior.
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Annuo.
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Nego.
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Nego.
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Annuo.
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Annuo