ZitatAlles anzeigenMISSALE Valis Sanctii
EDITIO TYPICA PRIMAM
GRUNDORDNUNG DES VALESANTO MESSBUCHS
K.G.S. - Arbeitsraum Normen des Hl. Messopfer
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Inhalt
Zum Geleit.................................................................................
Einleitung..........................................................................
I. Kapitel Die Bedeutung und Würde der Eucharistiefeier.................
II. Kapitel Die Struktur der Messe, ihre Elemente und Teile...............
I. Die Grundstruktur der Messe.......................................
II. Die verschiedenen Elemente der Messe.......................
III. Die einzelnen Teile der Messe......................................
A) Die Eröffnungsriten.................................................
B) Die Liturgie des Wortes...........................................
C) Die Eucharistische Liturgie.....................................
D) Die Abschlussriten..................................................
III. Kapitel Aufgaben und Dienste in der Messe......................................
I. Die Ämter des Weihestandes........................................
II. Die Aufgaben des Volkes Gottes..................................
III.
Die besonderen Dienste................................................
IV.
Die Verteilung der Aufgaben und die Vorbereitung der Feier.....................................4
IV. Kapitel Verschiedene Formen der Messfeier....................................
I. Die Messe mit dem Volk..............................................
A) Die Messe ohne Diakon..........................................
B) Die Messe mit Diakon.............................................
C) Die Aufgaben des Akolythen..................................
D) Die Aufgaben des Lektors.......................................
II. Die Messe in Konzelebration.......................................
III. Die Messe, an der nur ein liturgischer Dienst teilnimmt..........................
IV. Einige allgemeinere Normen für alle Formen der Messe..........................................
V. Kapitel Gestaltung und Ausstattung des Kirchenraumes für die Eucharistiefeier........................................................
I. Allgemeine Grundsätze..............................................
II. Die Gestaltung des Altarraums für die heilige Versammlung......................................
III. Die Gestaltung des Kirchenraums..............................
VI. Kapitel Voraussetzungen für die Messfeier.....................................
I. Brot und Wein für die Eucharistiefeier......................
II. Die sakralen Geräte im Allgemeinen.........................
III. Die sakralen Gefäße...................................................5
IV. Die liturgischen Gewänder.........................................
V. Andere für den Gebrauch in der Kirche bestimmte Gegenstände..............................................
VII. Kapitel Die Auswahl der Messe und ihrer Teile..............................
I. Die Auswahl der Messe..............................................
II. Die Auswahl von Teilen einer Messe.........................
VIII. Kapitel Messen und Orationen bei verschiedenen Anlässen und Messen für Verstorbene...............................................
I. Messen und Orationen bei verschiedenen Anlässen........................................
II. Messen für Verstorbene..............................................
IX. Kapitel Anpassungen, die den Bischöfen und den Bischofskonferenzen zustehen................................. -
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Zum Geleit
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EINLEITUNG
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I. KAPITEL
DIE BEDEUTUNG UND WÜRDE DER EUCHARISTIEFEIER16. Als Werk Christi und des hierarchisch gegliederten Vol-kes Gottes ist die Feier der heiligen Messe für die Universalkir-che und die Ortskirche wie auch für jeden einzelnen Gläubigen die Mitte des ganzen christlichen Lebens. Denn in ihr findet sowohl das Handeln Gottes seinen Höhepunkt, durch das er in Christus die Welt heiligt, als auch der Kult, den die Menschen dem Vater erweisen, indem sie ihn durch Christus, Gottes Sohn, im Heiligen Geist anbeten. In der Messfeier werden zudem die Mysterien der Erlösung im Jahreskreis so begangen, dass sie in gewisser Weise gegenwärtig gesetzt werden. Alle anderen heiligen Handlungen und alle Werke des christlichen Lebens stehen mit der Messe in Zusammenhang: Sie gehen aus ihr her-vor und sind auf sie hingeordnet.
17. Daher ist es von größter Bedeutung, die Feier der Messe, des Herrenmahls, so zu ordnen, dass die geweihten Amtsträger wie die Gläubigen, die entsprechend ihrem Stand teilnehmen, aus ihr in reicherem Maß die Früchte empfangen, derentwe-gen der Herr Jesus Christus das eucharistische Opfer seines Lei-bes und Blutes eingesetzt und der Kirche, seiner geliebten Braut, als Gedächtnisfeier seines Leidens und seiner Auferste-hung anvertraut hat.
18. Das wird in geeigneter Weise erreicht, wenn unter Be-achtung des Wesens und der bestimmten Umstände einer jeden liturgischen Versammlung die ganze Feier so geordnet wird, dass sie zur bewussten, tätigen und vollen Teilnahme der Gläu-bigen führt, einer Teilnahme, die Leib und Seele umfasst und von Glauben, Hoffnung und Liebe durchdrungen ist. Eine sol-che Teilnahme ist von der Kirche gewünscht, vom Wesen der Feier gefordert, und das christliche Volk hat dazu kraft der Taufe Recht und Pflicht.
19. Die Eucharistiefeier besitzt immer ihre Wirksamkeit und Würde, auch wenn gelegentlich die Anwesenheit und tätige Teil-nahme von Gläubigen nicht möglich ist, durch die die kirchliche Natur der Feier deutlicher zu Tage tritt. Sie ist nämlich ein Tun Christi und der Kirche, bei dem der Priester sein wichtigstes Amt ausübt und immer zum Heil des Volkes handelt.
Ihm wird daher empfohlen, dass er nach Möglichkeit auch täglich das eucharistische Opfer feiert.20. Da die Eucharistie wie die gesamte Liturgie in sinnlich wahrnehmbaren Zeichen gefeiert wird, die den Glauben nähren, stärken und bezeugen, ist besonders darauf zu achten, aus den von der Kirche vorgegebenen Formen und Elementen jene aus-zuwählen und zu verwenden, die unter Berücksichtigung des Personenkreises und der örtlichen Gegebenheiten die volle und tätige Teilnahme stärker fördern und dem geistlichen Gewinn der Gläubigen besser dienen.
21. Deshalb will diese Grundordnung sowohl allgemeine Richtlinien für die angemessene Feier der Eucharistie bieten als auch Regeln darlegen, nach denen die einzelnen Formen der Feier geordnet werden sollen.
22. Von höchster Bedeutung ist die Feier der Eucharistie in der Teilkirche.
Denn der Diözesanbischof, der erste Spender der Geheimnis-se Gottes in der ihm anvertrauten Teilkirche, ist der Leiter, För-derer und Hüter des gesamten liturgischen Lebens. In den Fei-ern, die unter seinem Vorsitz stattfinden, vor allem aber in der Eucharistiefeier, die von ihm selbst unter Teilnahme des Presby-teriums, von Diakonen und des Volkes vollzogen wird, wird das Mysterium der Kirche sichtbar. Daher müssen solche Feiern der Heiligen Messe ein Vorbild sein für die gesamte Diözese.
Es ist seine Sache, darauf zu achten, dass die Priester, die Diakone und die christgläubigen Laien den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte immer tiefer verstehen und so zur tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt wer-den. Um desselben Zieles willen achte er darauf, dass die Wür-de der Feiern selbst wachse, zu deren Förderung die Schönheit des sakralen Raumes, der Musik und der Kunst so viel wie möglich beizutragen hat.23. Damit überdies die Feier den Vorschriften und dem Geist der heiligen Liturgie besser entspricht und ihre pastorale Wirk-samkeit zunimmt, werden in dieser Grundordnung und im Ordo Missae einige Anpassungen benannt.
24. Diese Anpassungen bestehen meist in der Auswahl be-stimmter Riten oder Texte, d. h. von Gesängen, Lesungen, Ge-beten, Hinweisen und Gebärden, die den Erfordernissen, der Vorbereitung und der Fassungskraft der Teilnehmer besser ent-sprechen und die dem Priester anheim gestellt werden. Doch hat der Priester daran zu denken, dass er Diener der heiligen Litur-gie ist und es ihm nicht erlaubt ist, eigenmächtig in der Messfei-er etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder zu ändern.
25. Darüber hinaus werden im Messbuch an entsprechender Stelle gewisse Anpassungen benannt, die nach Maßgabe der Konstitution über die heilige Liturgie in die Zuständigkeit des Präfekten für die Gottesdienst- und Sakramentenordnung fallt.
26. Was aber weiter reichende Änderungen und Anpassungen anlangt, die die Traditionen und die Eigenart von Völkern und Regionen betreffen.
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II. KAPITEL
DIE STRUKTUR DER MESSE, IHRE ELEMENTE UND TEILE
I. DIE GRUNDSTRUKTUR DER MESSE27. In der Messe, dem Herrenmahl, wird das Volk Gottes zu einer Gemeinschaft unter dem Vorsitz des Priesters, der in der Person Christi handelt, zusammengerufen, um das Gedächtnis des Herrn, das eucharistische Opfer zu feiern. Deshalb gilt für diese Zusammenkunft der heiligen Kirche an einem Ort in her-vorragender Weise die Verheißung Christi: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ih-nen“ (Mt 18,20). In der Messfeier, in der das Kreuzesopfer fort-dauert, ist Christus wirklich gegenwärtig in der Versamm-lung, die in seinem Namen zusammengeführt wurde, in der Per-son des Amtsträgers und in seinem Wort sowie wesenhaft und bleibend unter den eucharistischen Gestalten.
28. Die heilige Messe besteht gewissermaßen aus zwei Tei-len, der Liturgie des Wortes und der Eucharistischen Liturgie, die jedoch so eng miteinander verbunden sind, dass sie eine got-tesdienstliche Einheit bilden.40 Denn in der Messe wird der Tisch sowohl des Gotteswortes als auch des Herrenleibes berei-tet. Von dort sollen die Gläubigen Belehrung und Nahrung empfangen.41 Einige weitere Riten aber eröffnen und beschlie-ßen die Feier.
II. DIE VERSCHIEDENEN ELEMENTE DER MESSE
Die Lesung des Wortes Gottes und seine Auslegung29. Wenn in der Kirche die Heiligen Schriften gelesen wer-den, spricht Gott selbst zu seinem Volk und verkündet Christus, gegenwärtig in seinem Wort, das Evangelium.
Daher sind die Lesungen des Wortes Gottes, die ein höchst bedeutsames Element der Liturgie sind, von allen mit Ehrfurcht zu hören. Zwar richtet sich Gottes Wort in den Lesungen der Hei-ligen Schrift an alle Menschen aller Zeiten und ist ihnen auch ver-ständlich, doch wird sein tieferes Verständnis gefördert und seine
Wirksamkeit begünstigt durch die lebendige Auslegung, die Homilie, die Teil der liturgischen Handlung ist.42Die Orationen und die anderen dem Priester zukommenden Teile
30. Unter den Teilen, die dem Priester zukommen, steht an erster Stelle das Eucharistische Hochgebet, das den Höhepunkt der ganzen Feier darstellt. Es folgen sodann die Orationen: Ta-gesgebet, Gebet über die Opfergaben und Gebet nach der Kom-munion. Diese Gebete werden vom Priester, der der Versamm-lung in der Person Christi vorsteht, im Namen des ganzen heili-gen Volkes und aller Anwesenden an Gott gerichtet.43 Sie heißen daher mit Recht „Präsidialgebete“.
31. Dem Priester, der das Amt des Vorstehers der Versamm-lung ausübt, kommt es ebenso zu, einige im Ritus selbst vorge-sehenen Hinweise zu geben. Wo die Rubriken dies festlegen, darf der Zelebrant die Hinweise bis zu einem gewissen Grad an-passen, damit sie der Auffassungsgabe der Teilnehmenden ent-sprechen. Der Priester hat aber dafür zu sorgen, dass er am Sinn des Hinweises, so wie er im Messbuch vorgegeben ist, immer festhalte und ihn mit wenigen Worten zum Ausdruck bringe. Dem Priester als Vorsteher obliegt es auch, die Liturgie des Wortes Gottes zu leiten und den Schlussegen zu erteilen. Er kann außerdem nach dem eröffnenden Gruß und vor dem Buß-akt mit ganz kurzen Worten die Gläubigen in die Messe des Ta-ges einführen, vor den Lesungen in die Liturgie des Wortes, in das Eucharistische Hochgebet vor der Präfation, niemals aber während des Eucharistischen Hochgebetes selbst. Vor der Entlassung kann er die ganze heilige Handlung mit einem kurzen Wort beschließen.
32. Die Texte, die der Priester als Vorsteher spricht, verlan-gen von ihrem Wesen her, dass sie mit deutlicher und lauter Stimme vorgetragen und von allen aufmerksam angehört wer-den. Deshalb ist gleichzeitig nichts anderes zu beten oder zu singen; auch Orgel und andere Musikinstrumente haben zu schweigen.
33. Der Priester trägt in seiner Eigenschaft als Vorsteher im Namen der Kirche und der versammelten Gemeinschaft Gebete vor; bisweilen betet er aber auch im eigenen Namen, um so sei-nen Dienst mit größerer Sammlung und Andacht zu vollziehen. Derartige Gebete, die vor der Verkündigung des Evangeliums, bei der Gabenbereitung sowie vor und nach der Kommunion des Priesters vorgesehen sind, werden still gesprochen.
Weitere in der Feier vorkommende Texte34. Da die Messfeier von Natur aus „gemeinschaftlichen“ Charakter hat, kommt den Wechselrufen zwischen dem Pries-ter und den versammelten Gläubigen sowie den Akklamationen große Bedeutung zu.
46 Sie sind nämlich nicht nur äußere Zeichen der gemeinschaftlichen Feier, sondern sie fördern und schaffen auch die Gemeinschaft zwischen Priester und Volk.35. Die Akklamationen und die Antworten der Gläubigen auf den Gruß des Priesters und die Orationen bilden jenes Maß an tätiger Teilnahme, das in jeder Form der Messe von den ver-sammelten Gläubigen beizutragen ist, damit das gemeinsame Handeln klar zum Ausdruck kommt und gefördert wird.
36. Andere Teile der Messe, die sehr nützlich sind, um die tätige Teilnahme der Gläubigen sichtbar zu machen und zu för-dern und die der ganzen Versammlung zukommen, sind vor al-lem der Bußakt, das Glaubensbekenntnis, das Allgemeine Gebet und das Gebet des Herrn.
37. An sonstigen Elementen gibt es schließlich:
a) manche, die einen selbstständigen Ritus oder eine abge-schlossene Handlung darstellen, wie der Hymnus des Gloria , der Antwortpsalm, das Halleluja und der Vers vor dem Evange-lium, das Sanctus , die Akklamation zur Anamnese und der Ge-sang nach der Kommunion;
b) andere, die einen Ritus begleiten, wie der Gesang zum Einzug, zur Darbringung der Gaben, zur Brotbrechung (Agnus Dei ) und zur Kommunion.
Die Vortragsweise der verschiedenen Texte
38. Der Vortrag der mit deutlicher und lauter Stimme vorzu-tragenden Texte des Priesters, des Diakons, des Lektors und der ganzen Versammlung hat der Gattung des jeweiligen Textes zu entsprechen, je nachdem, ob es sich um eine Lesung, ein Gebet, eine Aufforderung, eine Akklamation oder einen Gesang han-delt. Außerdem hat er der Form der Messfeier und dem Grad der Festlichkeit der Versammlung zu entsprechen. Die Eigenart der verschiedenen Sprachen und das Empfinden der Völker sind gleichfalls zu berücksichtigen.
Daher müssen in den Rubriken und in den folgenden Nor-men die Worte „sprechen“ beziehungsweise „vortragen“ gemäß den oben angeführten Grundsätzen sowohl im Sinne von „sin-gen“ als auch im Sinne von „sprechen“ verstanden werden.Die Bedeutung des Gesangs
39. Vom Apostel werden die Christgläubigen, die sich in der Erwartung der Wiederkunft ihres Herrn versammeln, ermahnt, gemeinsam Psalmen, Hymnen und geistliche Lieder zu singen (vgl. Kol 3,16). Der Gesang ist ja Ausdruck der Herzensfreude (vgl. Apg 2,46). Daher sagt der heilige Augustinus mit Recht: „Den Liebenden drängt es zum Singen“, und schon in alter Zeit ist das Sprichwort entstanden: „Doppelt betet, wer gut singt“.
40. Bei der Feier der Messe ist daher dem Gesang große Be-deutung beizumessen, wobei die Eigenart der verschiedenen Völker und die Möglichkeiten der jeweiligen liturgischen Ver-sammlung zu beachten sind. Wenn es auch nicht immer (z. B. bei Werktagsmessen) erforderlich ist, alle an sich zum Gesang bestimmten Texte zu singen, ist doch unbedingt dafür zu sor-gen, dass der Gesang der liturgischen Dienste und des Volkes in den Feiern, die an den Sonn- und gebotenen Feiertagen stattfin-den, nicht fehlt.
Bei der Auswahl der Teile aber, die tatsächlich gesungen werden, sind die bedeutsameren zu bevorzugen, vor allem jene, die der Priester beziehungsweise der Diakon oder der Lektor im Wechsel mit dem Volk zu singen hat oder die Priester und Volk zusammen vorzutragen haben.41. Den ersten Platz hat bei sonst gleichen Voraussetzungen der Gregorianische Choral als der der Römischen Liturgie eige-ne Gesang einzunehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, be-sonders aber die Mehrstimmigkeit, werden keineswegs ausge-schlossen, sofern sie dem Geist der liturgischen Handlung ent-sprechen und die Teilnahme aller Gläubigen fördern.
Da heutzutage immer häufiger Gläubige aus verschiedenen Nationen zusammenkommen, ist es gut, wenn diese wenigstens einige Teile des Messordinariums, vor allem das Glaubensbe-kenntnis und das Gebet des Herrn, in einfacheren Vertonungen gemeinsam lateinisch singen können.Gebärden und Körperhaltungen
42. Die Gebärden und Körperhaltungen sowohl des Pries-ters, des Diakons und der liturgischen Dienste als auch des Volkes, müssen darauf abzielen, dass die ganze Feier in Schönheit vornehmer Schlichtheit erstrahlt sowie die wahre und volle Be-deutung ihrer unterschiedlichen Teile erfasst und die Teilnahme aller gefördert wird. Man wird also auf das achten, was von dieser Grundordnung und von der überlieferten Praxis des Rö-mischen Ritus festgelegt ist und was dem gemeinsamen geistli-chen Wohl des Volkes Gottes dient, nicht aber auf die eigene Vorliebe oder Meinung.
Die gemeinsame Körperhaltung, die von allen Teilnehmern zu beachten ist, ist Zeichen der Einheit der zur heiligen Liturgie versammelten Glieder der christlichen Gemeinschaft, denn sie bringt die geistige Haltung und Einstellung der Anwesenden zum Ausdruck und fördert sie.43. Die Gläubigen haben zu stehen von Beginn des Gesangs zum Einzug beziehungsweise während der Priester sich zum Altar begibt, bis zum Tagesgebet einschließlich, beim Gesang des Halleluja vor dem Evangelium, bei der Verkündigung des Evangeliums selbst, beim Glaubensbekenntnis und beim All-gemeinen Gebet sowie von der Einladung „Betet, Brüder und Schwestern“ vor dem Gebet über die Opfergaben bis zum Ende der Messe, mit den unten genannten Ausnahmen.
Sie haben zu sitzen, wenn die Lesungen vor dem Evange-lium und der Antwortpsalm vorgetragen werden, bei der Homi-lie und bei der Bereitung der Gaben zur Darbringung sowie ge-gebenenfalls nach der Kommunion, wenn das heilige Schwei-gen gehalten wird.
Sie haben zu knien während der Konsekration, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Gründen, wegen des beengten Rau-mes, einer größeren Anzahl von Anwesenden oder aus anderen vernünftigen Gründen daran gehindert sind. Wer aber zur Kon-sekration nicht kniet, hat eine tiefe Verneigung zu machen, während der Priester nach der Konsekration eine Kniebeuge macht.
Es ist Sache der Bischofskonferenz, die im Ordo Missae be-schriebenen Gebärden und Körperhaltungen der Eigenart und den vernünftigen Traditionen des jeweiligen Volkes nach Maß-gabe des Rechts anzupassen. Dabei muss jedoch darauf geach-tet werden, dass sie dem Sinn und dem Charakter der einzelnen Teile der Feier entsprechen. Wo der Brauch besteht, dass das Volk nach dem Sanctus bis zum Ende des Eucharistischen Hochgebets und vor der Kommunion, wenn der Priester das Seht das Lamm Gottes (Ecce Agnus Dei) spricht, knien bleibt, ist er lo-benswerterweise beizubehalten.
Um Einheitlichkeit bei den Gebärden und Körperhaltungen in ein und derselben Feier zu erreichen, haben die Gläubigen den Hinweisen zu folgen, die der Diakon, ein mit einem liturgi-schen Dienst beauftragter Laie oder der Priester geben, entspre-chend dem, was im Messbuch festgelegt ist.44. Zu den Gebärden zählen auch Handlungen und Prozessi-onen: wenn der Priester mit dem Diakon und den liturgischen Diensten zum Altar tritt, wenn der Diakon vor der Verkündi-gung des Evangeliums das Evangeliar beziehungsweise das Buch mit den Evangelien zum Ambo trägt, wenn die Gläubigen Gaben bringen und zur Kommunion vortreten. Diese Handlun-gen und Prozessionen sollen feierlich vollzogen werden, wobei die ihnen zugeordneten Gesänge vorgetragen werden, entspre-chend den jeweils festgelegten Regeln.
Das Schweigen
45. Auch das heilige Schweigen ist als Teil der Feier zu gegebener Zeit zu halten. Sein Charakter hängt davon ab, an welcher Stelle der Feier es vorkommt. Beim Bußakt und nach einer Gebetseinladung besinnen sich alle für sich; nach einer Lesung aber oder nach der Homilie bedenken sie kurz das Ge-hörte; nach der Kommunion loben sie Gott und beten zu ihm in ihrem Herzen.
Schon vor der Feier selbst ist in der Kirche, in der Sakristei, im Nebenraum und in der näheren Umgebung angemessenerwei-se Stille zu halten, damit alle sich auf den Vollzug der heiligen Handlung andächtig und in der gehörigen Weise vorbereiten. -
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III. DIE EINZELNEN TEILE DER MESSE
A) DIE ERÖFFNUNGSRITEN
46. Die Riten, die der Liturgie des Wortes vorausgehen, nämlich der Einzug, der Gruß, der Bußakt, das Kyrie, das Gloria, und das Tagesgebet haben Eröffnungs-,
Einführungs- und Vorbereitungscharakter.
Ihr Ziel ist es, dass die zusammenkommenden Gläubigen eine Gemeinschaft bilden und sich darauf vorbereiten, in rechterWeise das Wort Gottes zu hören und würdig die Eucharistie zu feiern.
In bestimmten Feiern, die nach Maßgabe der liturgischen Bücher mit der Messe verbunden sind, werden die Eröffnungs-riten unterlassen oder in besonderer Form vollzogen.
Der Einzug47. Ist das Volk versammelt, beginnt der Gesang zum Ein-zug, während der Priester mit dem Diakon und den liturgischen Diensten einzieht. Der Gesang hat die Aufgabe, die Feier zu er-öffnen, die Zusammengehörigkeit aller Teilnehmer zu fördern, sie innerlich in das Mysterium der liturgischen Zeit oder des Festes einzustimmen sowie den Einzug des Priesters und der liturgischen Dienste zu begleiten.
48. Dieser Gesang wird entweder im Wechsel von Schola und Volk beziehungsweise von Kantor und Volk oder ganz vom Volk beziehungsweise von der Schola allein ausgeführt. Man kann die Antiphon mit dem dazugehörigen Psalm aus dem Gra-duale Romanum beziehungsweise dem Graduale Simplex ver-wenden oder einen anderen Gesang, der der heiligen Handlung, dem Charakter des Tages oder der liturgischen Zeit entspricht; sein Text muss von der Bischofskonferenz approbiert sein.
Wird zum Einzug nicht gesungen, wird der im Messbuch vorgesehene Eröffnungsvers von allen oder einigen Gläubigen oder vom Lektor vorgetragen, andernfalls vom Priester selbst, der ihn auch nach der Art eines Eröffnungswortes anpassen kann.Die Begrüßung des Altares und des versammelten Volkes
49. Wenn der Priester, der Diakon und die liturgischen Dienste den Altarraum erreicht haben, grüßen sie den Altar mit einer tiefen Verneigung.
Zum Zeichen der Verehrung aber küssen sodann der Pries-ter und der Diakon den Altar. Der Priester inzensiert gegebe-nenfalls das Kreuz und den Altar.50. Nach dem Gesang zum Einzug bezeichnet der Priester, am Sitz stehend, sich gemeinsam mit der ganzen Versammlung mit dem Kreuzzeichen. Dann zeigt er der versammelten Ge-meinschaft durch den Gruß die Gegenwart des Herrn an. Durch diesen Gruß und die Antwort des Volkes wird das Mysterium der versammelten Kirche zum Ausdruck gebracht.
Nach der Begrüßung des Volkes kann der Priester, der Diakon oder ein mit einem liturgischen Dienst beauftragter Laie die Gläubigen mit ganz kurzen Worten in die Tagesmesse einführen.Der Bußakt
51. Dann lädt der Priester zum Bußakt ein; er wird nach ei-ner kurzen Stille von der ganzen Gemeinschaft mit den Worten des Allgemeinen Schuldbekenntnisses vollzogen und durch die Vergebungsbitte des Priesters abgeschlossen, die jedoch nicht die Wirkung des Bußsakramentes besitzt.
Am Sonntag, vor allem in der Osterzeit, kann anstelle des üblichen Bußaktes, wenn es möglich ist, die Segnung des Wassers und die Besprengung damit zum Gedächtnis an die Taufe vollzogen werden.Das Kyrie
52. Nach dem Bußakt wird immer das Kyrie eleison ange-stimmt, sofern es im Bußakt nicht schon selbst enthalten war. Da in diesem Gesang die Gläubigen den Herrn anrufen und sein Erbarmen erflehen, wird das Kyrie für gewöhnlich von allen vollzogen, insofern das Volk und die Schola beziehungsweise der Kantor daran beteiligt sind.
Jeder Ruf wird in der Regel zweimal vorgetragen; doch sind weitere Wiederholungen nicht ausgeschlossen, sofern sich dies aus der Eigenart der verschiedenen Sprachen, aus der musikalischen Form oder aus den jeweiligen Gegebenheiten ergibt. Wird das Kyrie als Teil des Bußritus gesungen, wird den einzel-nen Rufen jeweils ein „Tropus“ vorangestellt.Das Gloria
53. Das Gloria ist ein sehr alter und ehrwürdiger Hymnus, in dem die im Heiligen Geist versammelte Kirche Gott, den Vater, und das Lamm verherrlicht und zu ihm fleht. Der Text dieses Hymnus kann nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Das Gloria wird vom Priester oder gegebenenfalls vom Kantor beziehungsweise von der Schola angestimmt, gesungen aber wird es entweder von allen gemeinsam oder im Wechsel von Volk und Schola oder auch von der Schola allein. Wird es nicht gesungen, ist es von allen gemeinsam oder von zwei sich abwechselnden Gruppen zu sprechen.Das Gloria wird gesungen oder gesprochen an allen Sonnta-gen außerhalb der Advents- und Fastenzeit, ebenso an Hoch-festen und Festen sowie bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit.
Das Tagesgebet
54. Anschließend lädt der Priester das Volk zum Gebet ein; alle halten zusammen mit dem Priester eine kurze Stille, um sich darauf zu besinnen, dass sie vor dem Angesicht Gottes ste-hen und um ihre Bitten im Herzen aussprechen zu können. Dann betet der Priester das Gebet, das „Tagesgebet“ („Collec-ta“) genannt wird, und durch das die Eigenart der Feier zum Ausdruck gebracht wird. Nach alter Tradition der Kirche wird das Tagesgebet in der Regel an Gott, den Vater, durch Christus im Heiligen Geist gerichtet57 und mit der trinitarischen Schluss-formel, d. h. mit der längeren Formel auf folgende Weise abge-schlossen,
– wenn es an den Vater gerichtet ist: Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn, der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit (Per Dominum nostrum Iesum Christum Filium tuum, qui te-cum vivit et regnat in unitate Spiritus Sancti, Deus, per omnia saecula saeculorum) ;
– wenn es an den Vater gerichtet ist, zum Schluss aber der Sohn genannt wird: Der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit (Qui te-cum vivit et regnat in unitate Spiritus Sancti, Deus, per omnia saecula saeculorum) ;
– wenn es an den Sohn gerichtet ist: Der du lebst und herrschst mit Gott, dem Vater, in der Einheit des Heiligen Geis-tes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit (Qui vivis et regnas cum Deo Patre in unitate Spiritus Sancti, Deus, per omnia saecula saeculorum) .
Das Volk schließt sich dem Gebet an und macht es durch den Ruf Amen zu seinem Gebet.
In der Messe wird immer nur ein Tagesgebet gesprochen.B) DIE LITURGIE DES WORTES
55. Den Hauptteil der Liturgie des Wortes bilden die Lesun-gen aus der Heiligen Schrift mit den Zwischengesängen. Die Homilie, das Glaubensbekenntnis und das Allgemeine Gebet beziehungsweise das Gebet der Gläubigen entfalten diesen Teil und schließen ihn ab. Denn in den Lesungen, die in der Homilie ausgelegt werden, spricht Gott zu seinem Volk; er tut das Mysterium der Erlösung und des Heils kund und gewährt geist-liche Nahrung; und Christus selbst ist in seinem Wort inmitten der Gläubigen gegenwärtig. Dieses göttliche Wort macht sich das Volk im Schweigen und durch Gesänge zu eigen und be-zeugt durch das Glaubensbekenntnis seine Treue zu ihm. Durch das Wort Gottes genährt, tritt es im Allgemeinen Gebet in den Anliegen der ganzen Kirche und für das Heil der ganzen Welt fürbittend ein.
Das Schweigen
56. Die Liturgie des Wortes ist so zu feiern, dass sie die Be-trachtung fördert. Deshalb muss jede Art von Eile, die der Samm-lung hinderlich ist, gänzlich vermieden werden. Der Sammlung dienen auch kurze Momente der Stille, die der jeweiligen Ver-sammlung angemessen sind, in denen durch das Gnadenwirken des Heiligen Geistes das Wort Gottes im Herzen aufgenommen und die Antwort darauf durch Gebet vorbereitet werden soll. Sol-che Momente der Stille können passenderweise etwa vor Beginn der Liturgie des Wortes, nach der ersten und der zweiten Lesung, schließlich auch nach der Homilie gehalten werden.
Die biblischen Lesungen
57. In den Lesungen werden den Gläubigen der Tisch des Wortes Gottes bereitet und die Schatzkammern der Bibel auf-getan. Es ist daher angemessen, dass die Leseordnung einge-halten wird, durch welche die Einheit der beiden Testamente und der Heilsgeschichte herausgestellt wird. Auch ist es nicht erlaubt, die Lesungen und den Antwortpsalm, die Gottes Wort enthalten, gegen andere, nichtbiblische Texte auszutauschen.
58. In der Messfeier mit dem Volk werden die Lesungen im-mer vom Ambo aus vorgetragen.
59. Die Aufgabe, die Lesungen vorzutragen, ist, wie aus der Tradition hervorgeht, keine Sache des Vorstehers, sondern eines eigenen Dienstes. Die Lesungen sind daher von einem Lektor vorzutragen, das Evangelium aber ist vom Diakon oder, falls keiner da ist, von einem anderen Priester zu verkündigen. Wenn aber kein Diakon und kein anderer Priester zur Verfügung steht, hat der zelebrierende Priester selbst das Evangelium zu lesen; wenn auch ein geeigneter Lektor fehlt, hat der zelebrierende Priester auch die übrigen Lesungen vorzutragen.
Nach jeder Lesung spricht oder singt derjenige, der sie gele-sen hat, die Akklamation; hierauf antwortet das versammelte Volk und erweist so dem gläubig und dankbar aufgenommenen Wort Gottes die Ehre.60. Die Verkündigung des Evangeliums bildet den Höhe-punkt der Liturgie des Wortes. Dass sie mit höchster Ehrerbie-tung erfolgen muss, lehrt die Liturgie selbst, da sie diese gegen-über den anderen Lesungen besonders auszeichnet: Das ge-schieht auf Seiten dessen, der zu seiner Verkündigung bestimmt ist, durch den Segen oder dadurch, dass er sich durch ein Gebet vorbereitet; es geschieht auf Seiten der Gläubigen, die durch die Akklamationen den gegenwärtigen und zu ihnen sprechenden Christus erkennen und bekennen und die stehend die Verkündi-gung hören; es geschieht auch durch die Zeichen der Verehrung selbst, die dem Evangeliar erwiesen werden.
Der Antwortpsalm
61. Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm, der ein wesentlicher Bestandteil der Liturgie des Wortes ist und große liturgische und pastorale Bedeutung hat, weil er die Betrachtung des Wortes Gottes fördert.
Der Antwortpsalm hat der jeweiligen Lesung zu entspre-chen und ist in der Regel aus dem Lektionar zu nehmen.
Der gesungene Vortrag des Antwortpsalms ist vorzuziehen, wenigstens was die Antwort des Volkes betrifft. Dementspre-chend trägt der Psalmist beziehungsweise der Psalmsänger am Ambo oder an einem anderen geeigneten Ort die Verse des Psalms vor; die ganze Versammlung sitzt und hört zu, ja betei-ligt sich auch in der Regel durch einen Kehrvers, es sei denn, der Psalm werde ununterbrochen, d. h. ohne Kehrvers vorgetra-gen. Damit jedoch das Volk leichter einen Kehrvers zum Psalm singen kann, wurden einige Kehrverse und Psalmen für die ver-schiedenen Zeiten des Jahres und für die unterschiedlichen Gruppen von Heiligen ausgewählt; diese kann man an Stelle des zur Lesung gehörenden Psalms verwenden, wenn man den Psalm singt. Kann der Psalm nicht gesungen werden, wird er auf eine Weise rezitiert, die geeignet erscheint, die Betrachtung des Wortes Gottes zu fördern.
An Stelle des im Lektionar angegebenen Psalms kann man auch das Graduale aus dem Graduale Romanum oder den Ant-wort- beziehungsweise Hallelujapsalm aus dem Graduale Sim-plex in der dort beschriebenen Form singen.Die Akklamation vor der Verkündigung des Evangeliums
62. Nach der Lesung, die dem Evangelium unmittelbar vorausgeht, wird das Halleluja gesungen oder, je nach der litur-gischen Zeit, ein anderer, von den Rubriken festgelegter Ge-sang. Diese Akklamation stellt einen selbständigen Ritus, das heißt eine eigenständige Handlung, dar: Die Versammlung der Gläubigen empfängt und begrüßt den Herrn, der im Evangelium zu ihr sprechen wird, und bekennt singend ihren Glauben. Die Akklamation wird von allen stehend gesungen, wobei die Schola oder der Kantor anstimmen; gegebenenfalls wird die Akkla-mation wiederholt; der Vers aber wird von der Schola oder vom Kantor gesungen.
a) Das Halleluja singt man das ganze Jahr hindurch, ausge-nommen die Fastenzeit. Die Verse werden aus dem Lektionar oder aus dem Graduale genommen.
b) In der Fastenzeit wird anstelle des Halleluja der im Lek-tionar angegebene Vers vor dem Evangelium gesungen. Es kann jedoch auch ein zweiter Psalm, der Tractus, gesungen werden, wie im Graduale angegeben.
63. Wenn es vor dem Evangelium nur eine Lesung gibt, so gilt Folgendes:
a) In der Zeit, in der das Halleluja zu singen ist, kann man einen Psalm, der das Halleluja enthält, oder den Antwortpsalm und das Halleluja mit seinem Vers nehmen.
b) In der Zeit, in der das Halleluja nicht zu singen ist, kann der Psalm und der Vers vor dem Evangelium oder nur der Psalm genommen werden.
c) Das Halleluja beziehungsweise der Vers vor dem Evan-gelium können, wenn sie nicht gesungen werden, entfallen.
64. Die Sequenz, die außer an Ostern und Pfingsten freige-stellt ist, wird vor dem Halleluja gesungen.
Die Homilie
65. Die Homilie ist ein Teil der Liturgie und wird nach-drücklich empfohlen: Denn sie ist notwendig, um das christli-che Leben zu nähren. Sie soll einen Gesichtspunkt aus den Le-sungen der Heiligen Schrift oder aus einem anderen Text des Ordinariums oder des Propriums der Tagesmesse darlegen – un-ter Berücksichtigung des Mysteriums, das gefeiert wird, und der besonderen Erfordernisse der Hörer.
66. In der Regel hat der zelebrierende Priester selbst die Ho-milie zu halten, oder sie ist von ihm einem konzelebrierenden Priester zu übertragen, manchmal gegebenenfalls auch einem Diakon, niemals jedoch einem Laien. In besonderen Fällen und aus einem gerechten Grund kann die Homilie auch vom Bi-schof oder von einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne dass er konzelebrieren kann.
An Sonntagen und gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung des Volkes gefeiert werden, die Homilie zu halten; sie darf nicht ausfallen, außer aus einem schwerwie-genden Grund; für die anderen Tage wird sie empfohlen, be-sonders an den Wochentagen des Advents, der Fasten- und Osterzeit sowie auch an anderen Festen und zu Anlässen, bei de-nen das Volk zahlreicher zur Kirche kommt.
Es empfiehlt sich, nach der Homilie eine kurze Stille zu halten.Das Glaubensbekenntnis
67. Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient dazu, dass das ganze versammelte Volk auf das Wort Gottes, das in den Lesun-gen aus der Heiligen Schrift verkündet und in einer Homilie aus-gelegt wurde, antwortet und dass es, indem es die Glaubensnorm in einer für den liturgischen Gebrauch approbierten Form vor-trägt, der großen Mysterien des Glaubens gedenkt und sie be-kennt, bevor deren Feier in der Eucharistie beginnt.
68. Das Glaubensbekenntnis ist an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit dem Volk zu singen oder zu sprechen. Das kann auch bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit geschehen.
Wird es gesungen, stimmt es der Priester oder gegebenen-falls der Kantor beziehungsweise die Schola an. Gesungen wird es aber von allen gemeinsam oder vom Volk im Wechsel mit der Schola.
Wird es nicht gesungen, ist es von allen gemeinsam zu spre-chen oder wechselweise von zwei Gruppen.Das Allgemeine Gebet
69. Im Allgemeinen Gebet beziehungsweise im Gebet der Gläubigen antwortet das Volk gewissermaßen auf das gläubigaufgenommene Wort Gottes, trägt Gott Bitten für das Heil aller vor und übt so sein priesterliches Amt aus, das es durch die Taufe empfangen hat. Es ist angebracht, dass dieses Gebet für gewöhnlich in jeder mit dem Volk gefeierten Messe stattfindet, damit Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die, die uns regieren, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, für alle Menschen und für das Heil der ganzen Welt.
70. Die Reihenfolge der Anliegen sei in der Regel folgende:
a) für die Anliegen der Kirche,
b) für die Regierenden und für das Heil der ganzen Welt,
c) für die von jedweder Schwierigkeit Bedrückten,
d) für die örtliche Gemeinschaft.Bei besonderen Feiern wie bei der Firmung, der Trauung, dem Begräbnis kann die Reihe der Anliegen jedoch stärker den besonderen Anlass berücksichtigen.
71. Es ist Sache des zelebrierenden Priesters, dieses Gebet vom Sitz aus zu leiten. Mit einer kurzen Aufforderung lädt er die Gläubigen zum Gebet ein, und er spricht das abschließende Gebet. Die vorgetragenen Anliegen sind schlicht, mit kluger Freiheit sowie in wenigen Worten abzufassen und haben das Gebet der ganzen Gemeinschaft auszudrücken.
Sie werden vom Ambo oder einem anderen geeigneten Ort aus von einem Diakon, einem Kantor, einem Lektor oder einem gläubigen Laien vorgetragen.Das Volk, das dabei steht, drückt seine Bitte entweder durch eine gemeinsame Anrufung aus, die den einzelnen Anliegen folgt, oder indem es schweigend betet.
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C) DIE EUCHARISTISCHE LITURGIE
72. Beim Letzten Abendmahl setzte Christus das österliche Opfer und Mahl ein, durch das in der Kirche das Kreuzesopfer fortwährend gegenwärtig gesetzt wird, sooft der Priester, der Christus, den Herrn, repräsentiert, dasselbe vollzieht, was der Herr selbst getan und den Jüngern zu seinem Gedächtnis zu tun anvertraut hat.
Christus nahm nämlich das Brot und den Kelch, sagte Dank, brach das Brot und reichte beides seinen Jüngern mit den Wor-ten: Nehmet, esset, trinket; das ist mein Leib; das ist der Kelch meines Blutes. Tut dies zu meinem Gedächtnis. Daher hat die Kirche die ganze Feier der Eucharistischen Liturgie in Teile ge-gliedert, die diesen Worten und Handlungen Christi entsprechen:1) Bei der Gabenbereitung werden Brot und Wein mit Was-ser zum Altar getragen, jene Elemente also, die Christus in seine Hände genommen hat.
2) Im Eucharistischen Hochgebet wird Gott für das gesamte Heilswerk Dank gesagt, und die Opfergaben werden Christi Leib und Blut.
3) Durch die Brotbrechung und die Kommunion empfangen die Gläubigen, obwohl sie viele sind, von dem einen Brot den Leib und aus dem einen Kelch das Blut des Herrn auf die glei-che Weise wie die Apostel aus Christi eigenen Händen.
Die Gabenbereitung
73. Zu Beginn der Eucharistischen Liturgie werden die Ga-ben, die zu Leib und Blut Christi werden, zum Altar gebracht.
Zuerst wird der Altar, der Tisch des Herrn, welcher der Mit-telpunkt der ganzen Eucharistischen Liturgie ist, bereitet: Korporale, Kelchtuch, Messbuch und Kelch, sofern dieser nicht an der Kredenz bereitet wird, werden auf den Altar gestellt.
Dann bringt man die Opfergaben zum Altar. Angemessener-weise werden Brot und Wein von den Gläubigen dargereicht, vom Priester aber oder von einem Diakon an einem geeigneten Ort entgegengenommen, um zum Altar gebracht zu werden. Wenn auch die Gläubigen das Brot und den Wein, die für die Liturgie bestimmt sind, nicht mehr wie früher selbst mitbringen, behält der Ritus, sie nach vorne zu tragen, doch Aussagekraft und geistliche Bedeutung.
Auch Geld oder andere Gaben, die von den Gläubigen für die Armen oder für die Kirche gespendet beziehungsweise in der Kirche eingesammelt werden, sind willkommen. Deshalb werden sie an einem geeigneten Ort niedergelegt, nicht jedoch auf dem Tisch der Eucharistie.74. Die Gabenprozession wird vom Gesang zur Darbrin-gung der Gaben begleitet, der wenigstens so lan-ge fortgesetzt wird, bis die Gaben auf dem Altar niedergestellt sind. Die Normen für diesen Gesang sind dieselben wie für den Gesang zum Einzug. Gesang kann immer die Riten
der Darbringung begleiten, auch wenn keine Gabenprozession stattfindet.75. Das Brot und der Wein werden vom Priester auf dem Al-tar niedergestellt, wobei die vorgeschriebenen Gebete gespro-chen werden. Der Priester kann die auf dem Altar befindlichen Gaben inzensieren, dann das Kreuz und den Altar selbst, zum Zeichen dafür, dass die Opfergabe der Kirche und ihr Gebet wie Weihrauch vor das Angesicht Gottes emporsteigen. Anschlie-ßend können der Priester wegen seines heiligen Amtes und das Volk auf Grund seiner Taufwürde vom Diakon oder einem an-deren der liturgischen Dienste inzensiert werden.
76. Dann wäscht der Priester an der Seite des Altars die Hände. Durch diesen Ritus wird das Verlangen nach innerer Reinigung ausgedrückt.
Das Gebet über die Opfergaben
77. Sind die Opfergaben auf dem Altar bereitgestellt und die begleitenden Riten vollzogen, wird die Gabenbereitung durch die Einladung, mit dem Priester zusammen zu beten, und durch das Gebet über die Opfergaben abgeschlossen und das Eucha-ristische Hochgebet vorbereitet.
In der Messe wird ein einziges Gebet über die Opfergaben gesprochen, das mit der kürzeren Schlussformel schließt, näm-lich: Durch Christus, unseren Herrn (Per Christum Dominum nostrum); wenn aber zum Schluss des Gebetes der Sohn erwähnt wird: Der lebt und herrscht von Ewigkeit zu Ewigkeit (Qui vivit et regnat in saecula saeculorum).
Das Volk schließt sich dem Gebet an und macht es sich durch den Ruf Amen zu eigen.Das Eucharistische Hochgebet
78. Nun beginnen Mitte und Höhepunkt der ganzen Feier: das Eucharistische Hochgebet selbst, das heißt, das Gebet der Danksagung und der Heiligung. Der Priester lädt das Volk ein, die Herzen zum Herrn in Gebet und Danksagung zu erheben und vereint es mit sich in jenem Gebet, das er im Namen der ganzen Gemeinschaft durch Jesus Christus im Heiligen Geist an Gott den Vater richtet. Sinn dieses Gebetes aber ist es, dass die ganze Versammlung der Gläubigen sich mit Christus im Lob-preis der großen Taten Gottes und in der Darbringung des Op-fers verbindet. Das Eucharistische Hochgebet verlangt, dass alle es ehrfürchtig und schweigend anhören.
79. Die Hauptbestandteile des Eucharistischen Hochgebetes können folgendermaßen unterschieden werden:
a) Die Danksagung, die besonders in der Präfation ihren Ausdruck findet: Im Namen des ganzen heiligen Volkes ver-herrlicht der Priester Gott, den Vater, und sagt ihm Dank für das gesamte Heilswerk oder für eine bestimmte Heilstat, je nach Tag, Fest oder Zeit.
b) Die Akklamation: Darin vereint sich die ganze Versamm-lung mit den himmlischen Mächten und singt das Sanctus. Die-se Akklamation, die Teil des Eucharistischen Hochgebetes selbst ist, wird vom ganzen Volk zusammen mit dem Priester vorgetragen.
c) Die Epiklese: Darin erfleht die Kirche durch besondere Anrufungen die Kraft des Heiligen Geistes, damit die von Men-schen dargebrachten Gaben konsekriert, das heißt, Leib und Blut Christi werden und damit die makellose Opfergabe, die in der Kommunion empfangen wird, denen zum Heil gereiche, die daran Anteil erhalten.
d) Der Einsetzungsbericht und die Konsekration: Durch die Worte und Handlungen Christi wird das Opfer vollzogen, das Christus selbst beim Letzten Abendmahl eingesetzt hat, als er seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein darbrachte und den Aposteln zum Essen und Trinken reichte und ihnen den Auftrag gab, dieses Mysterium fortdauern zu lassen.
e) Die Anamnese: Durch sie begeht die Kirche das Gedächt-nis Christi selbst, indem sie das Gebot erfüllt, das sie von Chris-tus, dem Herrn, durch die Apostel empfangen hat. Sie gedenkt dabei vor allem seines heiligen Leidens, seiner glorreichen Auf-erstehung und seiner Himmelfahrt.
f) Die Darbringung: Darin bringt die Kirche, und zwar be-sonders als hier und jetzt versammelte, bei der Begehung dieses Gedächtnisses im Heiligen Geist die makellose Opfergabe dem Vater dar. Die Kirche wünscht, dass die Gläubigen nicht nur die makellose Opfergabe darbringen, sondern auch lernen, sich selbst darzubringen, und dass sie so von Tag zu Tag durch Christus, den Mittler, vollendet werden zur Einheit mit Gott und untereinander, damit Gott schließlich alles in allem sei.
g) Die Interzessionen: Durch sie kommt zum Ausdruck, dass die Eucharistie in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche, der himmlischen wie der irdischen, gefeiert wird und dass die Dar-bringung für sie und alle ihre Glieder geschieht, die Lebenden und Verstorbenen, die alle zur Teilnahme an der Erlösung und dem durch Christi Leib und Blut erworbenen Heil berufen sind.
h) Die Schlussdoxologie: Darin findet die Verherrlichung Gottes ihren Ausdruck; sie wird durch den Ruf Amen seitens des Volkes bekräftigt und abgeschlossen.
Die Kommunionriten
80. Da die Eucharistiefeier das österliche Mahl ist, ist es an-gebracht, dass die in rechter Weise disponierten Gläubigen nach der Weisung des Herrn seinen Leib und sein Blut als geistliche Speise empfangen. Darauf sind die Brotbrechung und die ande-ren vorbereitenden Riten ausgerichtet, wodurch die Gläubigen zur Kommunion unmittelbar hingeführt werden.
Das Gebet des Herrn
81. Im Gebet des Herrn wird das tägliche Brot erbeten, das die Christen vor allem auf das eucharistische Brot hinweist, und die Reinigung von Sünden erfleht, so dass wirklich das Heilige den Heiligen gereicht wird. Der Priester spricht die Einladung zum Gebet, alle Gläubigen aber sprechen es gemeinsam mit dem Priester. Dann fügt der Priester allein den Embolismus an, den das Volk mit der Doxologie beschließt. Der Embolismus erbittet, indem er die letzte Bitte des Herrengebets entfaltet, Be-freiung von der Macht des Bösen für die ganze Gemeinschaft der Gläubigen.
Die Einladung, das Gebet selbst, der Embolismus und die Doxologie, mit der das Volk das Ganze beschließt, werden ge-sungen oder mit lauter Stimme gesprochen.Der Friedensritus
82. Es folgt der Friedensritus, in dem die Kirche Frieden und Einheit für sich selbst und die ganze Menschheitsfamilie erfleht und die Gläubigen einander die kirchliche Gemeinschaft und die gegenseitige Liebe bezeugen, ehe sie das Sakrament empfangen.
Was das Friedenszeichen selbst betrifft, ist seine Form von den Bischofskonferenzen entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker zu bestimmen. Es ist aber angebracht, dass jeder nur mit den Nächststehenden auf schlichte Weise das Friedenszeichen austauscht.Die Brotbrechung
83. Der Priester bricht das eucharistische Brot. Falls not-wendig, hilft ihm dabei ein Diakon oder ein Konzelebrant. Die Gebärde der Brotbrechung, die von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen wurde und die in apostolischer Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen gab, ist ein Zeichen dafür, dass die vielen Gläubigen bei der Kommunion von dem einen Brot des Lebens, das der für das Heil der Welt gestorbene und auferstandene Christus ist, ein Leib werden (1 Kor 10,17). Die Brechung beginnt nach dem Friedensgruß und wird mit der ge-bührenden Ehrfurcht vollzogen. Sie ist jedoch nicht unnötig in die Länge zu ziehen und hat kein übermäßiges Gewicht zu er-halten. Dieser Ritus ist dem Priester und dem Diakon vorbehalten.
Der Priester bricht das Brot und gibt ein Stück der Hostie in den Kelch, zum Zeichen der Einheit von Leib und Blut des Herrn beim Werk des Heils, das heißt des lebendigen und ver-herrlichten Leibes Jesu Christi. Die Anrufung Lamm Gottes (Agnus Dei) wird üblicherweise von der Schola oder vom Kan-tor im Wechsel mit dem Volk gesungen oder zumindest mit
lauter Stimme gesprochen. Die Anrufung begleitet die Bre-chung des Brotes. Deshalb kann man sie so oft wie nötig wie-derholen, bis der Ritus beendet ist. Die letzte Anrufung schließt mit den Worten gib uns deinen Frieden (dona nobis pacem).
Die Kommunion84. Der Priester bereitet sich mit dem entsprechenden stillen Gebet vor, damit er den Leib und das Blut Christi fruchtbrin-gend empfängt. Auch die Gläubigen tun dies, indem sie schwei-gend beten.
Der Priester zeigt sodann über der Patene bzw. Hostien-schale oder über dem Kelch das eucharistische Brot den Gläubi-gen und lädt sie zum Gastmahl Christi ein. Zusammen mit den Gläubigen erweckt er einen Akt der Demut, wobei er sich der vorgeschriebenen Worte aus dem Evangelium bedient.85. Sehr wünschenswert ist es, dass die Gläubigen, so wie es auch der Priester selbst zu tun hat, den Leib des Herrn von den Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert worden sind, und bei den vorgesehenen Anlässen am Kelch teilhaben. Auf diese Weise soll die Kommunion auch durch die Zeichen klarer als Teilhabe an dem Opfer erscheinen, das gerade gefeiert wird.
86. Während der Priester das Sakrament empfängt, beginnt der Gesang zur Kommunion. Seine Aufgabe ist es, die geistliche Gemeinschaft der Kommunizierenden im einheitlichen Zusam-menklang der Stimmen zum Ausdruck zu bringen, die Herzens-freude zu zeigen und den Gemeinschaftscharakter der Prozes-sion zum Empfang der Eucharistie deutlicher sichtbar zu ma-chen. Der Gesang wird fortgesetzt, solange den Gläubigen das Sakrament gereicht wird. Wenn aber ein Lobgesang nach der Kommunion vorgesehen ist, ist der Gesang zur Kommunion rechtzeitig zu beenden.
Man sorge dafür, dass auch die Sänger ohne Schwierigkei-ten die Kommunion empfangen können.87. Als Gesang zur Kommunion kann man die Antiphon aus dem Graduale Romanum mit oder ohne Psalm verwenden oder die Antiphon mit Psalm aus dem Graduale Simplex oder einen anderen geeigneten Gesang, der von der Bischofskonferenz appro-biert ist. Der Gesang wird entweder von der Schola allein oder von der Schola beziehungsweise dem Kantor mit dem Volk aus-geführt.
Wenn aber nicht gesungen wird, kann der im Messbuch angegebene Kommunionvers von den Gläubigen, von einem Teil der Gläubigen oder vom Lektor gesprochen werden, andern-falls vom Priester selbst, nachdem er kommuniziert hat, bevor er den Gläubigen die Kommunion reicht.88. Ist die Kommunionspendung beendet, beten der Priester und die Gläubigen gegebenenfalls einige Zeit still. Wenn man möchte, kann auch ein Psalm, ein anderes Loblied oder ein Hymnus von der ganzen Versammlung gesungen werden.
89. Um das Gebet des Volkes Gottes zu vollenden und den ganzen Kommunionritus abzuschließen, trägt der Priester das Gebet nach der Kommunion vor, in dem um die Früchte des ge-feierten Mysteriums gebetet wird.
In der Messe wird ein einziges Gebet nach der Kommunion gesprochen; es schließt mit der kürzeren Schlussformel:– wenn es an den Vater gerichtet ist: Durch Christus, unseren Herrn (Per Christum Dominum nostrum);
– wenn es an den Vater gerichtet ist, an seinem Schluss aber den Sohn erwähnt: Der lebt und herrscht von Ewigkeit zu Ewig-keit (Qui vivit et regnat in saecula saeculorum);
– wenn es an den Sohn gerichtet ist: Der du lebst und herrschst von Ewigkeit zu Ewigkeit (Qui vivis et regnas in sae-cula saeculorum).
Das Volk macht sich das Gebet durch den Ruf Amen zu eigen.
D) DIE ABSCHLUSSRITEN
90. Zu den Abschlussriten gehören:
a) kurze Mitteilungen, falls sie notwendig sind;
b) der Gruß und der Segen des Priesters, der an einigen Tagen und zu gewissen Anlässen mit dem Gebet über das Volk oder mit einer anderen feierlicheren Formel ausgestattet ist und ausgedrückt wird;
c) die Entlassung des Volkes durch den Diakon oder den Priester, damit jeder Gott lobend und preisend zu seinen guten Werken zurückkehre;
d) der Altarkuss durch den Priester und den Diakon, an-schließend die tiefe Verneigung vor dem Altar durch den Pries-ter, den Diakon und die anderen liturgischen Dienste.
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III. KAPITEL
AUFGABEN UND DIENSTE IN DER MESSE91. Die Feier der Eucharistie ist ein Handeln Christi und der Kirche, das heißt des heiligen Volkes, unter dem Bischof geeint und geordnet. Daher geht sie den ganzen Leib der Kirche an, macht ihn sichtbar und wirkt auf ihn ein; seine einzelnen Glie-der aber kommen mit ihr auf verschiedene Weise in Berührung, je nach der Verschiedenheit der Stände, Aufgaben und der tat-sächlichen Teilnahme.
Auf diese Weise macht das christliche Volk, „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priester-schaft, der heilige Stamm, das Volk, das Gott sich erworben hat“, seine organische und hierarchische Ordnung sichtbar. Darum haben alle, seien sie geweihte Amtsträger oder gläubige Laien, in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das zu tun, was ihnen zukommt.I. DIE ÄMTER DES WEIHESTANDES
92. Jede rechtmäßige Feier der Eucharistie wird vom Bi-schof geleitet, entweder von ihm selbst oder durch die Priester als seine Helfer.
Ist der Bischof bei einer Messe anwesend, wo das Volk ver-sammelt ist, ist es höchst angemessen, dass er selbst die Eucha-ristie feiert und die Priester als Konzelebranten in der heiligen Handlung um sich versammelt. Das geschieht nicht, um die äu-ßere Feierlichkeit des Ritus zu erhöhen, sondern um das Myste-rium der Kirche klarer herauszustellen, die das „Sakrament der Einheit“ ist.
Feiert der Bischof jedoch die Eucharistie nicht, sondern be-auftragt er jemand anderen dazu, ist es angemessen, dass er der Liturgie des Wortes vorsteht, wobei er über der Albe Brust-kreuz, Stola und Pluviale trägt. Am Schluss der Messe erteilt er den Segen.93. Auch der Priester, der in der Kirche die heilige Vollmacht des Weihesakramentes besitzt, das Opfer in der Person Christi darzubringen, steht daher dem hier und jetzt versammelten gläubigen Volk vor, leitet sein Gebet, verkündet ihm die Bot-schaft des Heils, vereint das Volk mit sich, wenn er durch Christus im Heiligen Geist Gott, dem Vater, das Opfer darbringt. Er reicht seinen Brüdern das Brot des ewigen Lebens und hat mit ihnen daran teil. Wenn er also die Eucharistie feiert, muss er Gott und dem Volk würdig und demütig dienen und durch die Art, wie er sich verhält und die heiligen Worte vorträgt, den Gläubigen die lebendige Gegenwart Christi nahe bringen.
94. Nach dem Priester nimmt kraft des Empfangs der heili-gen Weihe der Diakon den ersten Rang ein unter denen, die in der Eucharistiefeier einen Dienst versehen. Denn der Weihe-stand des Diakonats ist schon seit früher apostolischer Zeit in der Kirche hoch in Ehren gehalten worden. Bei der Messe hat der Diakon eigene Aufgaben: die Verkündigung des Evangeli-ums, bisweilen die Predigt des Wortes Gottes, der Vortrag der Anliegen des Allgemeinen Gebets, die Assistenz des Priesters, die Bereitung des Altars und der Dienst bei der Feier des Opfers, die Kommunionspendung an die Gläubigen, besonders unter der Gestalt des Weines, bisweilen auch Hinweise, wodurch er das Volk zu Gebärden und Körperhaltungen auffordert.
II. DIE AUFGABEN DES VOLKES GOTTES
95. Bei der Feier der Messe bilden die Gläubigen ein heili-ges Volk, das Volk, das Gott sich erworben hat, eine königliche Priesterschaft, damit sie Gott Dank sagen und die makellose Opfergabe nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm darbringen und lernen, sich selber darzubringen. Sie sollen aber bemüht sein, dies deutlich zu machen durch tiefe Frömmigkeit sowie durch Liebe gegenüber den Brüdern, die an derselben Feier teilnehmen.
Sie sollen also alle Arten von Individualismus und Spaltung meiden und sich vor Augen halten, dass sie einen einzigen Vater im Himmel haben und deshalb alle untereinander Brüder sind.96. Sie sollen vielmehr einen Leib bilden, indem sie Gottes Wort hören und am Gebet und Gesang teilnehmen, besonders aber bei der gemeinsamen Darbringung des Opfers und der ge-meinsamen Teilnahme am Tisch des Herrn. Diese Einheit zeigt sich schön in den von den Gläubigen gemeinsam vollzogenen Gebärden und Körperhaltungen.
97. Die Gläubigen sollen sich nicht weigern, dem Volk Gottes freudig zu dienen, wann immer sie gebeten werden, bei der Feier einen besonderen Dienst oder eine Aufgabe zu übernehmen.
III. DIE BESONDEREN DIENSTE
Der Dienst des beauftragten Akolythen und des beauftragten Lektors
98. Der Akolyth wird beauftragt, am Altar zu dienen und dem Priester und dem Diakon behilflich zu sein. Seine Hauptaufgabe ist es, den Altar und die sakralen Gefäße zu bereiten sowie, wenn es notwendig ist, als außerordentlicher Spender den Gläu-bigen die Eucharistie zu reichen.
Beim Altardienst hat der Akolyth eigene Aufgaben, die er selbst wahrnehmen muss.
99. Der Lektor wird beauftragt, die Lesungen aus der Heili-gen Schrift vorzutragen, mit Ausnahme des Evangeliums. Er kann auch die Anliegen des Allgemeinen Gebetes und, falls kein Psalmsänger da ist, den Psalm zwischen den Lesungen vortragen.
Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er selbst wahrnehmen muss.Die übrigen Aufgaben
100. Fehlt ein beauftragter Akolyth, können zum Altardienst und zur Hilfe für den Priester und den Diakon Laien bestimmt werden, die das Kreuz, die Kerzen, das Rauchfass, das Brot, den Wein und das Wasser tragen; sie können auch als außeror-dentliche Spender zum Austeilen der heiligen Kommunion be-stimmt werden.
101. Fehlt ein beauftragter Lektor, sind andere Laien zum Vor-trag der Lesungen aus der Heiligen Schrift zu bestimmen, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe wirklich geeignet und gut vorbereitet sind, damit in den Herzen der Gläubigen aus dem Hören des Wortes Gottes eine innige und lebendige Liebe zur Heiligen Schrift erwachse.
102. Aufgabe des Psalmsängers ist es, den Psalm oder einen anderen biblischen Gesang zwischen den Lesungen vorzutra-gen. Damit er seine Aufgabe richtig wahrnimmt, muss er mit der Kunst des Psalmsingens vertraut sein und über eine gute Stimm- und Sprechtechnik verfügen.
103. Unter den Gläubigen üben Schola oder Chor eine eigene liturgische Aufgabe aus: Ihre Sache ist es, den angemessenen Vortrag der ihnen zukommenden Teile den verschiedenen Arten der Gesänge entsprechend auszuführen und die tätige Teil-nahme der Gläubigen beim Singen zu fördern. Was von der Schola gesagt wird, gilt entsprechend auch für andere Musiker, vor allem für den Organisten.
104. Es sollte einen Kantor oder einen Chorleiter geben, um den Gesang des Volkes zu leiten und zu stützen. Steht überhaupt keine Schola zur Verfügung, kommt dem Kantor die Leitung der verschiedenen Gesänge zu, an denen sich auf seine Weise das Volk beteiligt.
105. Eine liturgische Aufgabe üben auch aus:
a) Der Sakristan (Mesner, Küster), der die liturgischen Bü-cher, die Paramente und die anderen Dinge sorgfältig herrichtet, die bei der Feier der Messe benötigt werden.
b) Der Kommentator, der den Gläubigen gegebenenfalls kurze Erklärungen und Hinweise gibt, um sie in die Feier einzu-führen und deren besseres Verständnis zu ermöglichen. Die Hinweise des Kommentators haben genau vorbereitet, schlicht und klar zu sein. Bei der Ausübung seiner Aufgabe steht der Kommentator an einem geeigneten Platz vor den Gläubigen, nicht aber am Ambo.
c) Jene, die in der Kirche die Kollekte einsammeln.
d) Diejenigen, welche in manchen Gegenden die Gläubigen am Kircheneingang empfangen, ihnen entsprechende Plätze zuweisen und bei ihren Prozessionen für Ordnung sorgen.106. Es empfiehlt sich, dass es wenigstens in Kathedralen und größeren Kirchen einen fähigen Zeremoniar gibt, der für die angemessene Ordnung der heiligen Handlungen und für ei-ne würdige, geordnete und ehrfürchtige Ausführung durch die geweihten Amtsträger und die gläubigen Laien zu sorgen hat.
107. Die liturgischen Aufgaben, die nicht dem Priester oder dem Diakon eigen sind und von denen oben (Nrn. 100-106) die Rede ist, können auch geeigneten, vom Pfarrer oder vom Kirchen-rektor ausgewählten Laien durch einen liturgischen Segen oder durch eine befristete Beauftragung anvertraut werden. Hinsichtlich der Aufgabe, dem Priester am Altar zu dienen, sind die vom Bischof für seine Diözese erlassenen Normen einzuhalten.
IV. DIE VERTEILUNG DER AUFGABEN UND DIE VORBEREITUNG DER FEIER
108. Den Vorsteherdienst muss in allen seinen Teilen immer ein und derselbe Priester ausüben, ausgenommen die Besonder-heiten der Messe, bei der der Bischof anwesend ist (vgl. oben, Nr. 92).
109. Wenn mehrere anwesend sind, die denselben Dienst aus-üben können, steht nichts im Wege, dass sie die verschiedenen Teile ihres Dienstes oder ihrer Aufgabe untereinander aufteilen und so vollziehen. Zum Beispiel kann der eine Diakon die zum Singen bestimmten Texte übernehmen, ein anderer den Dienst am Altar; sind mehrere Lesungen vorgesehen, empfiehlt es sich, sie unter mehrere Lektoren aufzuteilen. Ähnliches gilt für die übrigen Dienste. Es ist jedoch völlig unangebracht, dass mehrere ein einziges Element der Feier untereinander aufteilen, dass z.B. dieselbe Lesung von zwei Personen abwechselnd vorgetragen wird, es sei denn, es handele sich um die Passion des Herrn.
110. Wenn in einer Messe mit Volk nur einer anwesend ist, der mit einem bestimmten liturgischen Dienst beauftragt ist, hat dieser mehrere Aufgaben zu übernehmen.
111. Die tatsächliche Vorbereitung jedweder liturgischen Fei-er hat einvernehmlich und mit Hingabe unter Mitwirkung aller Beteiligten gemäß dem Messbuch und den anderen liturgischen Büchern zu geschehen, sowohl hinsichtlich des Ritus als auch im Hinblick auf Pastoral und Musik. Dabei steht dem Kirchen-rektor die Leitung zu, wobei die Gläubigen in den Dingen, die sie unmittelbar betreffen, gehört werden sollen. Der Priester
aber, welcher der Feier vorsteht, behält immer das Recht, über die Dinge zu entscheiden, die ihm zukommen. -
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IV. KAPITEL
VERSCHIEDENE FORMEN DER MESSFEIER112. In der Ortskirche ist durchaus der erste Platz – wegen ihrer Bedeutung – jener Messe beizumessen, der der Bischof, umgeben von seinem Presbyterium, den Diakonen und den Lai-en, die einen liturgischen Dienst ausüben, vorsteht und an der das heilige Volk Gottes voll und tätig teilnimmt. Denn hier ge-schieht in vorzüglicher Weise die Darstellung der Kirche.
In der Messe, die der Bischof feiert oder der er vorsteht, oh-ne dass er die Eucharistie feiert, sind die im Caeremoniale Episcoporum zu findenden Normen einzuhalten.113. Hochzuschätzen ist auch die Messe, die mit einer Ge-meinschaft, vor allem mit der Pfarrgemeinde, gefeiert wird, da diese die Gesamtkirche zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort darstellt, besonders aber in der gemeinsamen Feier am Sonntag.
114. Unter den Messen aber, die von bestimmten Gemein-schaften gefeiert werden, kommt ein besonderer Rang der Kon-ventmesse zu, die Teil des täglichen Offiziums ist, oder der sogenannten „Kommunitätsmesse“. Wenn diese Messen auch keine besondere Form der Feier aufweisen, ist es doch höchst angemessen, sie mit Gesang zu halten, vor allem mit der vollen Teilnahme aller Mitglieder der jeweiligen Ordens- oder Kano-nikergemeinschaft. In ihnen haben darum die Einzelnen die ih-rer Weihe oder Beauftragung entsprechende Aufgabe auszu-üben. Es empfiehlt sich also, dass alle Priester, die zum pasto-ralen Wohl der Gläubigen nicht einzeln zelebrieren müssen, so weit als möglich in diesen Messen konzelebrieren. Darüber hin-aus können alle zu der entsprechenden Kommunität gehörende Priester, die von Amts wegen verpflichtet sind, zum Wohl der Gläubigen einzeln zu zelebrieren, die Konventmesse oder „Kommunitätsmesse“ am gleichen Tag konzelebrieren. Es ist nämlich besser, dass Priester, die bei einer Eucharistiefeier an-wesend sind, mit den liturgischen Gewändern bekleidet, den der eigenen Weihe entsprechenden Dienst in der Regel ausüben und folglich als Konzelebranten teilnehmen, sofern sie nicht durch einen gerechten Grund entschuldigt sind. Andernfalls tragen sie die ihnen eigene Chorkleidung oder den Chorrock über dem Talar.
I. DIE MESSE MIT DEM VOLK
115. Unter „Messe mit Volk“ wird eine Messe verstanden, die unter Teilnahme von Gläubigen gefeiert wird. Es ist ange-bracht, dass ihre Feier so weit wie möglich, besonders aber an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, mit Gesang und einer an-gemessenen Zahl von liturgischen Diensten geschieht. Sie kann jedoch auch ohne Gesang und mit nur einem liturgischen Dienst gehalten werden.116. In jeder Messe, in der ein Diakon anwesend ist, hat die-ser auch sein Amt auszuüben. Es empfiehlt sich, dass dem ze-lebrierenden Priester in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor zur Seite stehen. Der unten beschriebene Ritus sieht jedoch die Möglichkeit auch einer größeren Zahl von liturgi-schen Diensten vor.
Die Vorbereitung117. Der Altar ist mit mindestens einem weißen Tuch zu bedecken. Auf den Altar oder in seine Nähe sind bei jeder Feier wenigstens zwei Leuchter mit brennenden Kerzen zu stellen, auch vier oder sechs, vor allem wenn es sich um die Messe am Sonntag oder an einem gebotenen Feiertag handelt, oder sieben, wenn der Diözesanbischof zelebriert. Ebenso hat es auf dem Altar oder neben ihm ein Kreuz mit dem Bild des gekreuzigten Christus zu geben. Die Leuchter aber und das mit dem Bild des gekreuzigten Christus geschmückte Kreuz können in der Ein-zugsprozession mitgetragen werden. Auf dem Altar kann das Evangeliar, das von dem die anderen Lesungen enthaltendenBuch verschieden ist, gelegt werden, sofern es nicht in der Ein-zugsprozession mitgetragen wird.
118. Ebenso sind vorzubereiten:
a) neben dem Priestersitz: das Messbuch und gegebenenfalls das Gesangbuch;
b) auf dem Ambo: das Lektionar;
c) auf dem Kredenztisch: der Kelch, das Korporale, das Kelchtuch und gegebenenfalls die Palla; die Patene bezie-hungsweise Hostienschale und, wenn nötig, Ziborien; das Brot für die Kommunion des Priesters, der vorsteht, des Diakons, der liturgischen Dienste und des Volkes; Kännchen mit Wein und Wasser, sofern dies alles nicht von Gläubigen in der Prozession zur Darbringung herbeigebracht wird; das Gefäß mit dem zu segnenden Wasser, wenn die Besprengung stattfindet; die Kom-munionpatene für die Gläubigenkommunion und das, was zur Händewaschung nötig ist.
Der Kelch ist angemessenerweise mit einem Velum zu be-decken, das entweder der Tagesfarbe entsprechen oder weiß sein kann.
119. In der Sakristei sind entsprechend den verschiedenen Formen der Feier die liturgischen Gewänder (vgl. Nrn. 337-341) für den Priester, den Diakon und die anderen liturgischen Dienste bereitzulegen:
a) für den Priester: die Albe, die Stola, die Kasel bezie-hungsweise das Messgewand;
b) für den Diakon: die Albe, die Stola und die Dalmatik; die Dalmatik kann jedoch notfalls, oder wenn der Gottesdienst einen geringeren Grad an Feierlichkeit hat, weggelassen werden;c) für die anderen liturgischen Dienste: Alben oder andere rechtmäßig zugelassene Gewänder.
Alle, die eine Albe tragen, haben auch Zingulum und Schul-tertuch zu verwenden, es sei denn, diese wären wegen der Form der Albe selbst nicht notwendig.
Wenn der Einzug in Form einer Prozession stattfindet, ist auch das Evangeliar bereitzulegen, dazu an Sonn- und Feiertagen Rauchfass und Schiffchen mit Weihrauch, sofern Weihrauch verwendet wird, ebenso das in der Prozession voranzutragende Kreuz und Leuchter mit brennenden Kerzen.A) DIE MESSE OHNE DIAKON
Die Eröffnungsriten
120. Ist das Volk versammelt, ziehen der Priester und die liturgischen Dienste, bekleidet mit den liturgischen Gewändern, in dieser Ordnung zum Altar:
a) der Thuriferar mit rauchendem Weihrauchfass, falls Weihrauch verwendet wird;
b) die Ministranten, die brennende Kerzen tragen, und zwi-schen ihnen ein Akolyth oder ein anderer liturgischer Dienst mit dem Kreuz;
c) die Akolythen und die übrigen liturgischen Dienste;
d) der Lektor, der das Evangeliar, nicht aber das Lektionar, ein wenig erhoben, tragen kann;
e) der Priester, der die Messe feiert.Wird Weihrauch verwendet, legt der Priester, bevor er einzieht, Weihrauch ins Rauchfass und segnet ihn schweigend mit dem Kreuzzeichen.
121. Während der Prozession zum Altar wird der Gesang zum Einzug gesungen (vgl. Nrn. 47-48).
122. Am Altar angelangt, machen der Priester und alle litur-gischen Dienste eine tiefe Verneigung.
Das mit dem Bild des gekreuzigten Christus geschmückte und gegebenenfalls in der Prozession mitgetragene Kreuz kann ne-ben dem Altar aufgestellt werden, so dass es zum Altarkreuz wird, das aber nur eines sein darf; andernfalls wird es an einem würdigen Ort abgestellt. Die Leuchter aber werden auf den Al-tar oder neben ihn gestellt; das Evangeliar wird angemessenerweise auf dem Altar niedergelegt.123. Der Priester tritt an den Altar und verehrt ihn durch ei-nen Kuss; dann inzensiert er gegebenenfalls das Kreuz und den Altar, wobei er ihn umschreitet.
124. Danach geht der Priester zum Sitz. Ist der Gesang zum Einzug beendet, bezeichnen sich der Priester und die Gläubigen mit dem Zeichen des Kreuzes, wobei alle stehen. Der Priester spricht: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (In nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti). Das Volk antwortet: Amen.
Dann grüßt der Priester, zum Volk gewandt und mit ausge-breiteten Händen, dieses mit einer der vorgegebenen Formeln. Auch kann der Priester selbst oder ein anderer, der einen liturgischen Dienst ausübt, mit ganz knappen Worten die Gläubigen in die Messe jenes Tages einführen.125. Es folgt der Bußakt. Anschließend wird entsprechend den Rubriken (vgl. Nr. 52) das Kyrie gesungen oder gesprochen.
126. In den Feiern, für die es vorgeschrieben ist, wird das Gloria gesungen oder gesprochen (vgl. Nr. 53).
127. Hierauf lädt der Priester zum Gebet ein, indem er mit gefalteten Händen spricht: Lasset uns beten (Oremus). Und alle beten zusammen mit dem Priester eine kurze Zeit lang schwei-gend. Danach spricht der Priester mit ausgebreiteten Händen das Tagesgebet; ist es beendet, antwortet das Volk mit dem Ruf Amen.
Die Liturgie des Wortes
128. Ist das Tagesgebet beendet, setzen sich alle. Der Priester kann mit ganz kurzen Worten die Gläubigen in die Liturgie des Wortes einführen. Der Lektor aber geht zum Ambo und trägt aus dem schon vor der Messe dort niedergelegten Lektionar die erste Lesung vor; alle hören sie an. Am Ende spricht der Lektor die Akklamation: Wort des Herrn (Verbum Domini) und alle antworten: Dank sei Gott (Deo gratias).
Danach kann gegebenenfalls eine kurze Stille gehalten wer-den, damit alle das Gehörte bedenken.129. Dann trägt der Psalmsänger oder der Lektor selbst die Verse des Psalms vor; das Volk beteiligt sich in der Regel mit dem Kehrvers.
130. Ist vor dem Evangelium eine zweite Lesung vorzutra-gen, verkündet sie der Lektor vom Ambo aus. Alle hören zu; am Schluss antworten sie auf die Akklamation wie oben (Nr. 128). Anschließend kann gegebenenfalls eine kurze Stille ge-halten werden.
131. Dann erheben sich alle, und es wird das Halleluja gesun-gen oder, wie es die liturgische Zeit verlangt, der andere Ge-sang (vgl. Nrn. 62-64).
132. Wird Weihrauch verwendet, legt ihn der Priester ein und segnet ihn, während das Halleluja beziehungsweise der andere Gesang gesungen wird. Dann spricht er mit gefalteten Händen und tief verneigt vor dem Altar still: Reinige mein Herz (Munda cor meum).
133. Dann nimmt er das Evangeliar, falls es auf dem Altar liegt, und begibt sich zum Ambo. Vor ihm gehen Ministranten, die das Rauchfass und Kerzen tragen können, während der Priester das Evangeliar etwas erhoben trägt. Die Anwesenden wenden sich dem Ambo zu und erweisen dem Evangelium Christi besondere Verehrung.
134. Am Ambo öffnet der Priester das Buch und spricht mit gefalteten Händen: Der Herr sei mit euch (Dominus vobiscum), worauf das Volk antwortet: Und mit deinem Geiste (Et cum spi-ritu tuo). Dann: Lesung aus dem heiligen Evangelium (Lectio sancti Evangelii). Dabei bezeichnet er mit dem Daumen das Buch und sich selbst auf Stirn, Mund und Brust mit dem Kreuz, was auch alle anderen tun. Das Volk antwortet mit der Akkla-mation: Ehre sei dir, o Herr (Gloria tibi, Domine). Wenn Weih-rauch verwendet wird, inzensiert der Priester das Buch. Dann trägt er das Evangelium vor und spricht am Ende die Akklamation: Evangelium unseres Herrn Jesus Christus (Verbum Domini); alle antworten: Lob sei dir, Christus (Laus tibi, Christe). Der Priester küsst das Buch und spricht still: Durch das Wort des Evangeliums (Per evangelica dicta).
135. Ist kein Lektor da, trägt der Priester selbst alle Lesungen und den Psalm vom Ambo aus vor. Wird Weihrauch verwendet, legt er ihn dort ein, segnet ihn und spricht tief verneigt: Reinige mein Herz (Munda cor meum).
136. Der Priester hält die Homilie, wobei er am Sitz, am Am-bo selbst oder gegebenenfalls an einem anderen geeigneten Ort steht; ist sie beendet, kann eine kurze Stille gehalten werden.
137. Das Glaubensbekenntnis wird vom Priester gemeinsam mit dem Volk gesungen oder gesprochen (vgl. Nr. 68). Dabei stehen alle. Zu den Worten: hat Fleisch angenommen (Et incar-natus est) usw. verneigen sich alle tief; an den Hochfesten der Verkündigung und der Geburt des Herrn aber knien alle nieder.
138. Nach dem Glaubensbekenntnis lädt der Priester, der am Sitz steht und die Hände gefaltet hat, die Gläubigen mit einem kurzen Wort zum Allgemeinen Gebet ein. Dann trägt der Kan-tor, der Lektor oder ein anderer vom Ambo oder von einem an-deren passenden Ort aus zum Volk hin die Anliegen vor; das Volk antwortet darauf seinerseits mit einem Bittruf. Am Ende breitet der Zelebrant die Hände aus und beschließt die Fürbitten mit einem Gebet.
Die Eucharistische Liturgie
139. Ist das Allgemeine Gebet beendet, setzen sich alle, und es beginnt der Gesang zur Darbringung der Gaben (vgl. Nr. 74).
Ein Akolyth oder ein anderer Laie, der einen liturgischen Dienst ausübt, legt Korporale, Kelchtuch, Kelch, Palla und Mess-buch auf den Altar.140. Es empfiehlt sich, die Teilnahme der Gläubigen dadurch sichtbar zu machen, dass diese entweder das Brot und den Wein für die Eucharistiefeier oder andere Gaben darbringen, die den Bedürfnissen der Kirche und der Armen zugute zu kommen ha-ben.
Die Opfergaben der Gläubigen werden vom Priester entge-gengenommen, wobei der Akolyth oder einer, der einen liturgi-schen Dienst ausübt, hilft. Das Brot und der Wein für die Eu-charistie werden zum Zelebranten gebracht, der sie auf den Al-tar stellt; die anderen Gaben aber werden an einem anderen geeigneten Platz niedergelegt (vgl. Nr. 73).141. Der Priester nimmt am Altar die Patene beziehungs-weise Hostienschale mit dem Brot, und, indem er sie mit beiden Händen etwas über dem Altar erhoben hält, spricht er leise: Gepriesen bist du, Herr (Benedictus es, Domine). Dann stellt er die Patene beziehungsweise Hostienschale mit dem Brot auf das Korporale.
142. Hierauf gießt der Priester, dem einer, der einen liturgi-schen Dienst ausübt, die Kännchen reicht, an der Seite des Alta-res stehend, Wein und ein wenig Wasser in den Kelch, wobei er still spricht: Durch das Mysterium dieses Wassers und Weines (Per huius aquae). Zur Mitte des Altares zurückgekehrt, hält er
den Kelch mit beiden Händen etwas erhoben und spricht dabei leise: Gepriesen bist du, Herr (Benedictus es, Domine). Dann stellt er den Kelch auf das Korporale und bedeckt ihn gegebe-nenfalls mit der Palla.
Wenn aber zur Darbringung der Gaben nicht gesungen und die Orgel nicht gespielt wird, ist es dem Priester erlaubt, beim Emporheben des Brotes und des Weines mit lauter Stimme die Segensformeln vorzutragen, auf die das Volk mit der Akklama-tion antwortet: Gepriesen bist du in Ewigkeit, Herr unser Gott (Benedictus Deus in saecula).143. Ist der Kelch auf den Altar niedergestellt, spricht der Priester tief verneigt und still: Im Geist der Demut (In spiritu humilitatis).
144. Wird Weihrauch verwendet, gibt ihn der Priester an-schließend ins Rauchfass, segnet ihn schweigend und inzensiert die Opfergaben, das Kreuz und den Altar. Einer, der einen litur-gischen Dienst ausübt, inzensiert, an der Seite des Altares ste-hend, den Priester, anschließend das Volk.
145. Nach dem Gebet Im Geist der Demut (In spiritu humili-tatis) oder nach dem Inzensieren wäscht sich der Priester, an der Seite des Altares stehend, die Hände, wobei er still spricht: Herr, wasche ab (Lava me, Domine); einer, der einen liturgischen Dienste ausübt, gießt ihm das Wasser über die Hände.
146. Zur Mitte des Altares zurückgekehrt, lädt der Priester, dem Volk zugewandt und, indem er die Hände ausbreitet und wieder faltet, das Volk zum Gebet ein mit den Worten: Betet, Brüder und Schwestern (Orate, fratres). Das Volk erhebt sich und antwortet: Der Herr nehme das Opfer an (Suscipiat Dominus). Hierauf spricht der Priester mit ausgebreiteten Händen das Gebet über die Opfergaben. Am Ende antwortet das Volk mit dem Ruf Amen.
147. Danach beginnt der Priester das Eucharistische Hochge-bet. Er wählt den Rubriken gemäß (vgl. Nr. 365) einen der Tex-te aus, die im Römischen Messbuch stehen oder vom Apostoli-schen Stuhl approbiert sind. Das Eucharistische Hochgebet ver-langt von seinem Wesen her, dass es allein der Priester kraft seiner Weihe vorträgt. Das Volk aber vereinigt sich mit dem Priester im Glauben mit Schweigen sowie durch die Akklamati-onen, die im Laufe des Eucharistischen Hochgebetes festgelegt sind, nämlich die Antworten beim Dialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Konsekration und den Ruf Amen nach der Schlussdoxologie sowie andere von der Bi-schofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognos-zierte Akklamationen.
Es ist sehr angebracht, dass der Priester die Teile des Eucha-ristischen Hochgebets singt, die mit Noten versehen sind.148. Das Eucharistische Hochgebet beginnend, singt oder spricht der Priester mit ausgebreiteten Händen: Der Herr sei mit euch (Dominus vobiscum); das Volk antwortet: Und mit dei-nem Geiste (Et cum spiritu tuo). Während er fortfährt: Erhebet die Herzen (Sursum corda), erhebt er die Hände. Das Volk ant-wortet: Wir haben sie beim Herrn (Habemus ad Dominum). Dann fügt der Priester, wobei er die Hände ausgebreitet hält, hin-zu: Lasset uns danken dem Herr, unserm Gott (Gratias agamus Domino Deo nostro), und das Volk antwortet: Das ist würdig und recht (Dignum et iustum est). Dann fährt der Priester mit ausge-breiteten Händen mit der Präfation fort. Wenn sie zu Ende ist, faltet er die Hände, und gemeinsam mit allen Anwesenden singt oder spricht er laut: Heilig (Sanctus) (vgl. Nr. 79 b).
149. Der Priester setzt das Eucharistische Hochgebet fort ent-sprechend den Rubriken, die in den einzelnen Hochgebeten angegeben sind.
Ist der Zelebrant Bischof, fügt er in den Hochgebeten nach den Worten: unserem Papst N. (Papa nostro N.) hinzu: und mir, deinem unwürdigen Diener (et me indigno famulo tuo), oder nach den Worten: unseren Papst N. (Papae nostri N.): mich, dei-nen unwürdigen Diener (mei indigni famuli tui). Wenn aber der Bischof außerhalb seiner Diözese zelebriert, fügt er nach den Worten: unserem Papst N. (Papa nostro N.) ein: und mir, dei-nem unwürdigen Diener, und meinem Bruder N., dem Bischof dieser Kirche N. (et me indigno famulo tuo, et fratre meo N., Episcopo huius Ecclesiae N.), oder nach den Worten: unseren Papst N. (Papae nostri N.) fügt er ein: und mich, deinen unwürdigen Diener, und meinen Bruder N., den Bischof dieser Kirche N. (mei indigni famuli tui, et fratris mei N., Episcopi huius Ecclesiae N.).
Der Diözesanbischof oder jener, der ihm vom Recht gleich-gestellt ist, muss mit folgenden Worten genannt werden: in Ge-meinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., und unserem Bischof (bzw. Vikar, Prälaten, Präfekten, Abt) N. (una cum famulo tuo Papa nostro N. et Episcopo (vel: Vicario, Praelato, Praefecto, Abbate) nostro N.).
Der Koadjutor und die Weihbischöfe, nicht aber andere etwa anwesende Bischöfe, dürfen im Eucharistischen Hochgebet genannt werden. Wenn mehrere zu nennen sind, werden sie zusammenfassend erwähnt: und unserem Bischof N. und seinen Weihbi-schöfen (et Episcopo nostro N. eiusque Episcopis adiutoribus).
In jedem Eucharistischen Hochgebet sind die vorgenannten Formulierungen gemäß den grammatikalischen Regeln anzu-passen.150. Kurz vor der Konsekration macht einer, der einen litur-gischen Dienst ausübt, gegebenenfalls durch ein Zeichen mit der Klingel die Gläubigen aufmerksam. Er klingelt auch jedes Mal, wenn eine der beiden Gestalten gezeigt wird, entsprechend dem jeweiligen Ortsbrauch.
Wird Weihrauch verwendet, inzensiert einer, der einen litur-gischen Dienst ausübt, Hostie und Kelch, wenn sie nach der Konsekration dem Volk gezeigt werden.151. Nach der Konsekration, wenn der Priester: Geheimnis des Glaubens (Mysterium fidei) gesagt hat, spricht das Volk die Akklamation, wozu eine der vorgeschriebenen Formeln ver-wendet wird.
Am Ende des Eucharistischen Hochgebets nimmt der Priester die Patene beziehungsweise die Hostienschale mit der Hostie und den Kelch, erhebt beide und trägt die Doxologie Durch ihn (Per ipsum) alleine vor. Das Volk antwortet am Schluss mit dem Ruf Amen. Danach stellt der Priester die Patene beziehungsweise die Hostienschale und den Kelch auf dem Korporale nieder.152. Nach dem Eucharistischen Hochgebet spricht der Pries-ter mit gefalteten Händen die Einleitung zum Gebet des Herrn, das er dann zusammen mit dem Volk betet, wobei er die Hände ausbreitet.
153. Nach dem Gebet des Herrn spricht der Priester mit aus-gebreiteten Händen allein den Embolismus: Erlöse uns, Herr
(Libera nos). Ist er beendet, antwortet das Volk mit der Akkla-mation: Denn dein ist das Reich (Quia tuum est regnum).154. Dann spricht der Priester mit ausgebreiteten Händen laut das Gebet: Herr Jesus Christus, du hast zu deinen Aposteln ge-sagt (Domine Iesu Christe, qui dixisti). Ist es beendet, verkün-det er, dem Volk zugewandt, den Frieden, indem er spricht: Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch (Pax Domini sit semper vobiscum). Dabei breitet er die Hände aus und faltet sie wieder. Das Volk antwortet: Und mit deinem Geiste (Et cum spiritu tuo). Danach fügt der Priester gegebenenfalls hinzu: Gebt euch ein Zeichen des Friedens (Offerte vobis pacem).
Der Priester kann den liturgischen Diensten den Friedens-gruß geben, wobei er jedoch immer innerhalb des Altarraumes bleibt, damit die Feier nicht gestört wird. So hat er es auch zu halten, wenn er aus einem vernünftigen Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß geben will. Alle aber bezeugen einander Frieden, Gemeinschaft und Liebe entsprechend den von der Bischofskonferenz festgelegten Regelungen. Wenn man den Friedensgruß gibt, kann man sagen: Der Friede des Herrn sei immer mit dir (Pax Domini sit semper tecum), worauf mit Amen geantwortet wird.155. Der Priester nimmt sodann die Hostie, bricht sie über der Patene beziehungsweise der Hostienschale und gibt ein Teilchen in den Kelch, wobei er still spricht: Diese Verbindung von Leib und Blut (Haec commixtio). Währenddessen wird vom Chor und vom Volk das Agnus Dei gesungen oder gespro-chen (vgl. Nr. 83).
156. Dann spricht der Priester still und mit gefalteten Händen das Gebet zur Kommunion: Herr, Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes (Domine Iesu Christe, Fili Dei vivi) oder: Herr, Jesus Christus, der Empfang deines Leibes und Blutes (Percep-tio Corporis et Sanguinis).
157. Hat der Priester das Gebet beendet, macht er eine Knie-beuge, nimmt eine in derselben Messe konsekrierte Hostie, und indem er sie etwas über der Patene beziehungsweise Hostien-schale oder über dem Kelch erhoben hält, spricht er zum Volk gewandt: Seht das Lamm Gottes (Ecce Agnus Dei), und ge-meinsam mit dem Volk fügt er hinzu: Herr, ich bin nicht würdig (Domine, non sum dignus).
158. Darauf spricht der Priester, zum Altar gewandt, still: Der Leib Christi bewahre mich zum ewigen Leben (Corpus Christi custodiat me in vitam aeternam), und ehrfürchtig empfängt er den Leib Christi. Dann nimmt er den Kelch, wobei er still spricht: Das Blut Christi bewahre mich zum ewigen Leben (Sanguis Christi custodiat me in vitam aeternam), und ehrfürchtig emp-fängt er das Blut Christi.
159. Während der Priester das Sakrament empfängt, wird der Gesang zur Kommunion begonnen (vgl. Nr. 86).
160. Danach nimmt der Priester die Patene beziehungsweise die Hostienschale und geht zu den Kommunikanten. Diese tre-ten in der Regel in Form einer Prozession heran.
Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, das konsekrierte Brot, auch nicht den heiligen Kelch, selbst zu nehmen und erst recht nicht, sie von Hand zu Hand einander weiterzugeben. Die Gläu-bigen kommunizieren kniend oder stehend, wie es die Bischofs-konferenz festgesetzt hat. Wenn sie aber stehend kommunizie-ren, wird empfohlen, dass sie vor dem Empfang des Sakramen
tes eine gebührende Ehrfurchtsgebärde machen, die durch die-selben Normen zu bestimmen ist.161. Wenn die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes ausgeteilt wird, zeigt der Priester jedem Einzelnen die etwas erhobene Hostie, wobei er spricht: Der Leib Christi (Corpus Christi). Derjenige, der kommunizieren will, antwortet: Amen und empfängt das Sakrament gemäß seiner Wahl in den Mund oder, wo dies erlaubt ist, in die Hand. Sobald der Kommunizie-rende die heilige Hostie empfangen hat, verzehrt er sie vollständig.
Wird die Kommunion jedoch unter beiden Gestalten ge-spendet, ist der an der entsprechenden Stelle beschriebene Ritus einzuhalten (vgl. Nrn. 284-287).162. Beim Austeilen der Kommunion können etwa anwesen-de andere Priester dem Zelebranten helfen. Wenn solche nicht zur Verfügung stehen und die Zahl der Kommunikanten sehr groß ist, kann der Priester außerordentliche Kommunionhelfer zu seiner Unterstützung hinzuziehen, d. h. einen ordnungsge-mäß beauftragten Akolythen oder auch andere Gläubige, die da-mit ordnungsgemäß betraut wurden. Im Notfall kann der Pries-ter auch geeignete Gläubige für den Einzelfall beauftragen.
Die liturgischen Dienste haben nicht eher zum Altar zu tre-ten, bevor nicht der Priester die Kommunion genommen hat, und sie haben immer das Gefäß, in dem die Gestalten des Allerheiligsten Sakraments zum Austeilen an die Gläubigen ent-halten sind, aus der Hand des Zelebranten entgegenzunehmen.163. Nach der Kommunionausteilung trinkt der Priester den konsekrierten Wein, der gegebenenfalls übrig geblieben ist, selbst sofort und vollständig am Altar aus. Die konsekrierten Hostien aber, die übrig geblieben sind, verzehrt er entweder am Altar oder trägt sie zu dem für die Aufbewahrung der Euchari-stie bestimmten Ort.
Der Priester sammelt, wenn er zum Altar zurückgekehrt ist, die Hostienteilchen, falls es welche gibt. Dann purifiziert er, am Altar oder am Kredenztisch stehend, die Patene beziehungs-weise die Hostienschale oder das Ziborium über dem Kelch. Anschließend purifiziert er den Kelch, wobei er still spricht: Was wir mit dem Munde empfangen haben (Quod ore sumpsi-mus), und er trocknet den Kelch innen mit dem Kelchtuch. Wenn die Gefäße am Altar purifiziert wurden, werden sie von einem, der einen liturgischen Dienst ausübt, zum Kredenztisch getragen. Es ist aber auch erlaubt, die zu purifizierenden Gefäße, besonders wenn es mehrere sind, auf dem Altar oder dem Kredenztisch, in geeigneter Weise bedeckt, auf dem Korporale stehen zu lassen und sie sofort nach der Messe, wenn das Volk entlassen ist, zu purifizieren.164. Danach kann der Priester zum Sitz zurückkehren. Man kann eine Zeit des heiligen Schweigens halten oder einen Psalm, ein anderes Loblied oder einen Hymnus singen (vgl. Nr. 88).
165. Darauf spricht der am Sitz oder am Altar stehende Pries-ter, dem Volk zugewandt, mit gefalteten Händen: Lasset uns be-ten (Oremus); und mit ausgebreiteten Händen spricht er das Ge-bet nach der Kommunion; ihm kann eine kurze Stille vorausgehen, falls eine solche nicht schon vorher sofort nach der Kom-munion gehalten worden ist. Am Ende der Oration antwortet das Volk mit dem Ruf Amen.
Die Abschlussriten166. Auf das Gebet nach der Kommunion folgen kurze Ver-meldungen an das Volk, falls solche zu machen sind.
167. Dann grüßt der Priester, wobei er die Hände ausbreitet, das Volk mit den Worten: Der Herr sei mit euch (Dominus vo-biscum), worauf das Volk antwortet: Und mit deinem Geiste (Et cum spiritu tuo). Der Priester faltet die Hände wieder und fügt, indem er die linke Hand auf die Brust legt und die rechte erhebt, sogleich hinzu: Es segne euch der allmächtige Gott (Benedicat vos omnipotens Deus), und während er das Kreuzzeichen über das Volk macht, fährt er fort: der Vater und der Sohn und der Heilige Geist (Pater, et Filius, et Spiritus Sanctus). Alle antwor-ten: Amen.
An einigen Tagen und bei manchen Gelegenheiten wird die-ser Segen entsprechend den Rubriken durch das Gebet über das Volk oder eine andere feierlichere Formel erweitert und ausge-drückt.
Der Bischof segnet das Volk mit der passenden Formel, wobei er dreimal das Kreuzzeichen über das Volk macht.168. Unmittelbar nach dem Segen fügt der Priester mit gefalteten Händen hinzu: Gehet hin in Frieden (Ite, missa est) ; und alle antworten: Dank sei Gott, dem Herrn (Deo gratias).
169. Dann verehrt der Priester den Altar in der Regel mit einem Kuss, und, nachdem er sich mit den Laien, die einen li-turgischen Dienst ausüben, vor ihm tief verneigt hat, zieht er mit ihnen aus.
170. Folgt aber auf die Messe eine andere liturgische Hand-lung, unterbleiben die Abschlussriten, das heißt der Gruß, der Segen und die Entlassung.
B) DIE MESSE MIT DIAKON
171. Wenn ein Diakon bei der Eucharistiefeier anwesend ist, hat er, bekleidet mit liturgischen Gewändern, seinen Dienst auszuüben. Er
a) assistiert dem Priester und geht an seiner Seite;
b) dient am Altar, sei es beim Kelch, sei es am Buch;
c) verkündet das Evangelium und kann im Auftrag des zelebrierenden Priesters die Homilie halten (vgl. Nr. 66);
d) leitet das gläubige Volk durch geeignete Hinweise und trägt die Anliegen des Allgemeinen Gebets vor;
e) hilft dem zelebrierenden Priester bei der Austeilung der Kommunion, purifiziert die sakralen Gefäße und stellt sie zu-sammen;
f) übernimmt, wenn nötig, die Aufgaben anderer liturgischer Dienste, wenn sonst niemand da ist, der sie ausübt. -
Zitat
Die Eröffnungsriten
172. Der Diakon geht auf dem Weg zum Altar, das Evange-liar ein wenig erhoben tragend, dem Priester voraus, andernfalls geht er an seiner Seite.
173. Beim Altar angekommen, tritt er, wenn er das Evangeliar trägt, ohne ein Zeichen der Verehrung zu machen, an den Altar. Wenn er dann das Evangeliar, wie es angemessen ist, auf dem Altar niedergelegt hat, verehrt er zusammen mit dem Pries-ter den Altar durch einen Kuss.
Wenn er das Evangeliar nicht trägt, macht er in der üblichen Weise mit dem Priester vor dem Altar eine tiefe Verneigung und verehrt mit ihm den Altar durch einen Kuss.
Schließlich, wenn Weihrauch verwendet wird, assistiert er dem Priester beim Einlegen des Weihrauchs und beim Inzensie-ren des Kreuzes und des Altars.174. Nachdem der Altar inzensiert worden ist, geht er ge-meinsam mit dem Priester zum Sitz, steht dort an der Seite des Priesters und assistiert ihm, wo es nötig ist.
Die Liturgie des Wortes
175. Während das Halleluja oder der andere Gesang vorgetra-gen wird, hilft er, falls Weihrauch verwendet wird, dem Priester beim Einlegen des Weihrauchs. Dann erbittet er, indem er sich vor dem Priester tief verneigt, den Segen mit den leise gespro-chenen Worten: Herr, sprich den Segen (Iube, domne, benedice-re). Der Priester segnet ihn, indem er spricht: Der Herr sei in deinem Herzen (Dominus sit in corde tuo). Der Diakon bezeich-net sich mit dem Kreuzzeichen und antwortet: Amen. Nachdem er vor dem Altar eine Verneigung gemacht hat, nimmt er das auf dem Altar niedergelegte Evangeliar und begibt sich zum Ambo, wobei er das Buch leicht erhoben trägt. Voran gehen der Thuriferar mit dem rauchenden Weihrauchfass und die Minist-ranten mit den brennenden Kerzen. Dort grüßt er das Volk, in-dem er mit gefalteten Händen spricht: Der Herr sei mit euch (Dominus vobiscum), anschließend bezeichnet er bei den Wor-ten: Lesung aus dem heiligen Evangelium (Lectio sancti Evan-gelii) mit dem Daumen das Buch und danach sich selbst auf Stirn, Mund und Brust mit dem Kreuz, inzensiert das Buch und verkündet das Evangelium. Ist es beendet, ruft er: Evangelium unseres Herrn Jesus Christus (Verbum Domini), worauf alle ant-worten: Lob sei dir, Christus (Laus tibi, Christe). Dann verehrt er das Buch durch einen Kuss, wobei er still spricht: Durch das Wort des Evangeliums (Per evangelica dicta), und geht zum Priester zurück.
Wenn der Diakon einem Bischof dient, bringt er ihm das Buch und reicht es ihm zum Kuss oder er küsst es selbst, wobei er still spricht: Durch das Wort des Evangeliums (Per evange-lica dicta). In festlicheren Feiern erteilt der Bischof gegebenenfalls mit dem Evangeliar dem Volk den Segen.
Das Evangeliar kann schließlich zum Kredenztisch oder zu einem anderen geeigneten und würdigen Ort gebracht werden.176. Wenn ein anderer geeigneter Lektor fehlt, hat der Dia-kon auch die übrigen Lesungen vorzutragen.
177. Die Anliegen des Allgemeinen Gebets spricht der Dia-kon, nach der Einleitung des Priesters, in der Regel vom Ambo aus.
Die Eucharistische Liturgie
178. Nach dem Allgemeinen Gebet bleibt der Priester am Sitz. Der Diakon bereitet den Altar unter Mithilfe des Akoly-then, jedoch ist es Aufgabe des Diakons, sich um die sakralen Gefäße zu kümmern. Er assistiert dem Priester auch beim Ent-gegennehmen der Gaben des Volkes. Dann reicht er dem Priester die Patene beziehungsweise Hostienschale mit dem zu kon-sekrierenden Brot, gießt Wein und etwas Wasser in den Kelch, wobei er still spricht: Durch das Mysterium dieses Wassers und Weines (Per huius aquae), und reicht den Kelch dann dem Priester. Diese Bereitung des Kelchs kann er am Kredenztisch vornehmen. Wird Weihrauch verwendet, hilft der Diakon dem Priester beim Inzensieren der Opfergaben, des Kreuzes und des Altares; danach inzensiert er selbst oder der Akolyth den Pries-ter und das Volk.
179. Während des Eucharistischen Hochgebetes steht der Diakon nahe beim Priester, jedoch etwas hinter ihm, damit er, wenn es nötig ist, bei Kelch und Messbuch helfen kann.
Von der Epiklese bis zur Erhebung des Kelches kniet der Diakon in der Regel. Sind mehrere Diakone da, kann einer von ihnen zur Konsekration Weihrauch ins Rauchfass einlegen und bei der Erhebung der Hostie und des Kelches inzensieren.180. Bei der Schlussdoxologie des Eucharistischen Hochge-bets hält der Diakon, an der Seite des Priesters stehend, den Kelch, während der Priester die Patene beziehungsweise Hos-tienschale mit der Hostie erhebt, bis das Volk den Ruf Amen gesprochen hat.
181. Nachdem der Priester das Friedensgebet gesprochen, Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch (Pax Domini sit sem-per vobiscum) gesagt hat und das Volk geantwortet hat: Und mit deinem Geiste (Et cum spiritu tuo), lädt der Diakon gegebe-nenfalls zum Friedensgruß ein, indem er mit gefalteten Händen und dem Volk zugewandt spricht: Gebt euch ein Zeichen des Friedens (Offerte vobis pacem). Er selbst empfängt vom Priester den Friedensgruß und kann ihn denen, die näher bei ihm stehen und einen liturgischen Dienst ausüben, geben.
182. Nach der Kommunion des Priesters empfängt der Dia-kon die Kommunion unter beiden Gestalten vom Priester und hilft ihm dann bei der Austeilung der Kommunion an das Volk. Geschieht die Kommunion unter beiden Gestalten, reicht er selbst den Kommunizierenden den Kelch. Unmittelbar nach der Austeilung trinkt er alles, was vom Blut Christi übrig geblieben ist, ehrfürchtig am Altar, wobei ihm gegebenenfalls andere Di-akone und Priester helfen.
183. Nach der Kommunionausteilung kehrt der Diakon mit dem Priester zum Altar zurück, sammelt die Hostienteilchen, falls es welche gibt, und trägt dann den Kelch sowie die ande-ren sakralen Gefäße zum Kredenztisch; dort purifiziert er sie und stellt sie wie üblich zusammen. Währenddessen kehrt der Priester zum Sitz zurück. Es ist aber auch erlaubt, die zu purifi-zierenden Gefäße auf dem Kredenztisch, in geeigneter Weise bedeckt, auf dem Korporale stehen zu lassen und sie sofort nach der Messe, wenn das Volk entlassen ist, zu purifizieren.
Die Abschlussriten
184. Nach dem Gebet nach der Kommunion trägt der Diakon dem Volk gegebenenfalls kurze Vermeldungen vor, sofern dies der Priester nicht selbst tun will.
185. Wird das Gebet über das Volk oder eine feierliche Se-gensformel verwendet, spricht der Diakon: Verneigt euch zum Segen (Inclinate vos ad benedictionem). Wurde der Segen vom Priester erteilt, entlässt der Diakon das Volk, indem er mit gefalteten Händen, dem Volk zugewandt, spricht: Gehet hin in Frieden (Ite, missa est).
186. Dann verehrt er zusammen mit dem Priester den Altar durch einen Kuss. Nach einer tiefen Verneigung zieht er auf die gleiche Weise aus, wie er eingezogen ist.
C) DIE AUFGABEN DES AKOLYTHE
187. Die Aufgaben, die der Akolyth ausüben kann, sind von verschiedener Art. Mehrere von ihnen können gleichzeitig vor-kommen. Deswegen empfiehlt es sich, sie in geeigneter Weise unter mehrere Akolythen zu verteilen. Ist jedoch nur ein Ako-lyth anwesend, so hat er die wichtigeren Aufgaben selber auszu-führen, die übrigen verteile man auf mehrere liturgische Dienste.
Die Eröffnungsriten
188. Beim Gang zum Altar kann der Akolyth, in der Mitte zwischen zwei Ministranten mit brennenden Kerzen, das Kreuz tragen. Wenn er beim Altar angekommen ist, stellt er es neben dem Altar auf, so dass es zum Altarkreuz wird, sonst stellt er es an einem würdigen Ort ab. Dann nimmt er seinen Platz im Al-tarraum ein.
189. Während der ganzen Feier ist es Aufgabe des Akoly-then, sooft es nötig ist, zum Priester oder zum Diakon hinzuzu-treten, um ihnen das Buch zu halten und ihnen bei anderen not-wendigen Dingen zu helfen. Deshalb ist es angebracht, dass er möglichst einen Platz einnimmt, von dem aus er seinen Dienst, sei es am Sitz, sei es am Altar, leicht ausüben kann.
Die Eucharistische Liturgie
190. Wenn kein Diakon anwesend ist, bringt der Akolyth nach Abschluss des Allgemeinen Gebets, während der Priester am Sitz bleibt, das Korporale, das Kelchtuch, den Kelch, die Palla und das Messbuch zum Altar. Danach hilft er, falls nötig, dem Priester bei der Entgegennahme der Gaben des Volkes, bringt gegebenenfalls das Brot und den Wein zum Altar und übergibt beides dem Priester. Wird Weihrauch verwendet, hält er dem Priester das Rauchfass hin und assistiert ihm beim In-zensieren der Opfergaben, des Kreuzes und des Altares. Hierauf inzensiert er den Priester und das Volk.
191. Der ordnungsgemäß beauftragte Akolyth kann als außer-ordentlicher Spender dem Priester, falls es notwendig ist, bei der Kommunionausteilung an das Volk helfen. Wenn die Kommunion unter beiden Gestalten gespendet wird und kein Diakon anwesend ist, reicht der Akolyth den Kommunikanten den Kelch oder er hält den Kelch, falls die Kommunion durch Eintauchen gespendet wird.
192. Ebenso hilft der ordnungsgemäß beauftragte Akolyth nach der Kommunionausteilung dem Priester oder dem Diakon beim Purifizieren und Zusammenstellen der sakralen Gefäße. Ist aber kein Diakon anwesend, bringt der ordnungsgemäß be-auftragte Akolyth die sakralen Gefäße zum Kredenztisch, wo er sie auf die gewohnte Weise purifiziert, abtrocknet und zusammenstellt.
193. Am Ende der Messfeier kehren der Akolyth und die anderen liturgischen Dienste zusammen mit dem Diakon und dem Priester in Prozession zur Sakristei zurück, auf gleiche Art und in gleicher Ordnung, wie sie eingezogen sind.
D) DIE AUFGABEN DES LEKTORS
Die Eröffnungsriten194. Beim Gang zum Altar kann der Lektor, wenn kein Diakon anwesend ist, mit dem vorgeschriebenen Gewand bekleidet, das Evangeliar leicht erhoben tragen. In diesem Fall geht er vor dem Priester, anderenfalls zusammen mit den übrigen liturgi-schen Diensten.
195. Wenn er beim Altar angekommen ist, macht er mit den anderen eine tiefe Verneigung. Falls er das Evangeliar trägt, tritt er an den Altar und legt das Evangeliar auf ihm nieder. Dann nimmt er im Altarraum zusammen mit den anderen liturgischen Diensten seinen Platz ein.
Die Liturgie des Wortes
196. Er liest die dem Evangelium vorausgehenden Lesungen vom Ambo aus vor. Fehlt ein Psalmsänger, kann er auch den Antwortpsalm nach der ersten Lesung vortragen.
197. Ist kein Diakon anwesend, kann er nach der vom Pries-ter gesprochenen Einleitung die Anliegen des Allgemeinen Ge-bets vom Ambo aus vortragen.
198. Wenn zum Einzug oder zur Kommunion nicht gesungen wird und die im Messbuch vorgesehenen Antiphonen nicht von den Gläubigen gesprochen werden, kann der Lektor sie zu ei-nem passenden Zeitpunkt vortragen (vgl. Nrn. 48, 87).
II. DIE MESSE IN KONZELEBRATION
199. Die Konzelebration, durch welche die Einheit des Prie-stertums und des Opfers wie auch des ganzen Gottesvolkes pas-send zum Ausdruck kommt, wird vom Ritus selbst vorgeschrie-ben: bei der Weihe des Bischofs und der Priester, bei der Abts-weihe und bei der Chrisam-Messe.
Empfohlen wird sie, insofern nicht der Nutzen der Christgläu-bigen etwas anderes erfordert oder nahe legt:a) für die Messe vom Letzten Abendmahl am Donnerstag der Heiligen Woche (Gründonnerstag),
b) für die Messe bei Konzilien, Bischofsversammlungen und Synoden,
c) für die Konventmesse und die Hauptmesse in Kirchen und Kapellen,
d) für die Messe bei Zusammenkünften jedweder Art von Welt- und Ordenspriestern.Es sei aber jedem einzelnen Priester gestattet, einzeln zu zelebrieren, jedoch nicht zu der Zeit, da in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration stattfindet. Doch ist es nicht er-laubt, am Donnerstags der Heiligen Woche (Gründonnerstag) und während der Messe der Ostervigil einzeln zu zelebrieren.
200. Auswärtige Priester sind gerne zur Konzelebration zuzulassen, sofern ihr priesterlicher Stand erwiesen ist.
201. Wo Priester in großer Zahl anwesend sind, kann am sel-ben Tag auch mehrmals eine Konzelebration stattfinden, wenn die Notwendigkeit oder der pastorale Nutzen dies nahe legen; das muss aber zu aufeinander folgenden Zeiten oder an ver-schiedenen heiligen Orten geschehen.
202. Dem Bischof steht es zu, nach Maßgabe des Rechts die Ordnung der Konzelebration in allen Kirchen und Kapellen seiner Diözese zu regeln.
203. Besondere Wertschätzung gebührt jener Konzelebration, in der die Priester einer Diözese mit dem eigenen Bischof konzelebrieren, bei der Stationsmesse besonders an den höheren Festtagen des Kirchenjahres, bei der Messe anlässlich der Wei-he eines neuen Diözesanbischofs oder seines Koadjutors bezie-hungsweise Weihbischofs, bei der Chrisam-Messe, bei der Mes-se vom Letzten Abendmahl am Donnerstag der Heiligen Woche (Gründonnerstag), bei der Feier des heiligen Gründers der Ortskirche oder des Bistumspatrons, an den Jahrestagen der Weihe des Bischofs sowie anlässlich einer Synode oder einer Pastoral-visitation.
Aus demselben Grund wird die Konzelebration immer dann empfohlen, wenn sich die Priester mit dem eigenen Bischof ver-sammeln, etwa anlässlich von geistlichen Exerzitien oder einer anderen Zusammenkunft. Bei diesen Anlässen wird jenes Zeichen der Einheit des Priestertums und der Kirche, das jeder Konzelebration eigen ist, noch deutlicher offenbar.204. Aus einem besonderen Grund, und zwar wegen der Be-deutung der Feier oder wegen des Festes ist es erlaubt, mehr-mals am selben Tag zu zelebrieren beziehungsweise zu konze-lebrieren und zwar in folgenden Fällen:
a) Wenn jemand am Donnerstag der Heiligen Woche (Grün-donnerstag) bei der Chrisam-Messe Zelebrant oder Konzele-brant war, kann er auch die Messe vom Letzten Abendmahl ze-lebrieren oder konzelebrieren;
b) wenn jemand die Messe der Osternacht zelebriert oder konzelebriert hat, kann er auch die Messe am Ostertag zelebrie-ren oder konzelebrieren;
c) am Geburtsfest des Herrn können alle Priester drei Mes-sen zelebrieren oder konzelebrieren, sofern diese zu ihrer Zeit gefeiert werden;
d) am Gedächtnistag aller verstorbenen Gläubigen (Aller-seelen) können alle Priester drei Messen zelebrieren oder kon-zelebrieren, wenn die Messfeiern zu verschiedenen Zeiten statt-finden und beachtet wird, was bezüglich der Applikation der zweiten und dritten Messe festgelegt ist;
e) wenn jemand bei einer Synode und bei einer Pastoralvisi-tation mit dem Bischof oder seinem Beauftragten oder anläss-lich eines Priestertreffens konzelebriert, kann er zum Nutzen der Gläubigen abermals zelebrieren. Dasselbe gilt entsprechend für Zusammenkünfte von Ordensangehörigen.205. Die konzelebrierte Messe wird für jedwede Form so ge-ordnet, wie die allgemein einzuhaltenden Normen es verlangen (vgl. Nrn. 112-198), unter Berücksichtigung beziehungsweise Abänderung der Dinge, die unten aufgeführt werden.
206. Niemand darf jemals zum Konzelebrieren hinzutreten oder zugelassen werden, wenn die Messe schon begonnen hat.
207. Im Altarraum sind vorzubereiten:
a) Sitze und Bücher für die konzelebrierenden Priester;
b) auf dem Kredenztisch: ein ausreichend großer Kelch oder mehrere Kelche.208. Wenn kein Diakon anwesend ist, wird dessen eigenes Amt von einigen Konzelebranten ausgeführt.
Wenn auch sonst keine liturgischen Dienste da sind, können deren Aufgaben anderen geeigneten Gläubigen anvertraut wer-den; sonst werden sie von einigen Konzelebranten ausgeführt.209. Die Konzelebranten legen in der Sakristei oder an einem anderen geeigneten Ort die liturgischen Gewänder an, die sie zu tragen pflegen, wenn sie einzeln zelebrieren. Aus einem ge-rechten Grund (zum Beispiel eine größere Zahl von Konzele-branten und fehlende Paramente) können die Konzelebranten – stets mit Ausnahme des Hauptzelebranten – die Kasel bezie-hungsweise das Messgewand weglassen und über der Albe nur die Stola tragen.
Die Eröffnungsriten
210. Wenn alles ordnungsgemäß vorbereitet ist, zieht man in der Regel in Prozession durch die Kirche zum Altar. Die kon-zelebrierenden Priester gehen vor dem Hauptzelebranten.
211. Beim Altar angekommen, verehren die Konzelebranten und der Hauptzelebrant nach einer tiefen Verneigung den Altar durch einen Kuss; danach gehen alle zu den ihnen zugewiese-nen Sitzen. Der Hauptzelebrant aber inzensiert gegebenenfalls das Kreuz und den Altar und geht dann zu seinem Sitz.
Die Liturgie des Wortes
212. Während der Liturgie des Wortes bleiben die Konzele-branten an ihren Plätzen; sie sitzen und erheben sich wie der Hauptzelebrant.
Am Anfang des Halleluja stehen alle auf, ausgenommen der Bischof, der schweigend Weihrauch einlegt und den Diakon segnet oder, falls kein Diakon anwesend ist, den Konzelebran-ten, der das Evangelium verkünden wird. Bei einer Konzele-bration, der ein Priester vorsteht, erbittet der Konzelebrant, der das Evangelium verkündet, wenn kein Diakon anwesend ist, vom Hauptzelebranten nicht den Segen und empfängt ihn auch nicht.213. Die Homilie hält in der Regel der Hauptzelebrant oder einer der Konzelebranten.
Die Eucharistische Liturgie
214. Die Gabenbereitung (vgl. Nrn. 139-146) wird vom Haupt-zelebranten vorgenommen; die anderen Konzelebranten bleiben an ihren Plätzen.
215. Nachdem der Hauptzelebrant das Gebet über die Opfer-gaben gesprochen hat, treten die Konzelebranten an den Altar und stellen sich um ihn auf, jedoch so, dass sie beim Vollzug der Riten nicht hindern und die heilige Handlung von den Gläu-bigen gut gesehen wird. Auch sollen sie dem Diakon nicht hin-derlich sein, wenn er in Ausübung seines Dienstes an den Altar treten muss.
Der Diakon soll seinen Dienst beim Altar ausüben, indem er, wenn nötig, beim Kelch und am Messbuch dient. Doch steht er nach Möglichkeit etwas weiter hinten, hinter den konzele-brierenden Priestern, die um den Hauptzelebranten stehen.
Der Vortrag des Eucharistischen Hochgebets216. Die Präfation wird vom Hauptzelebranten allein gesun-gen oder gesprochen, das Sanctus jedoch wird von allen Kon-zelebranten zusammen mit dem Volk und der Schola gesungen oder gesprochen.
217. Ist das Sanctus beendet, wird das Eucharistische Hoch-gebet von den konzelebrierenden Priestern, wie nachstehend be-schrieben, fortgesetzt. Falls nicht anders angegeben, macht al-lein der Hauptzelebrant die Gebärden.
218. Die Teile, die von allen Konzelebranten gleichzeitig vorgetragen werden, vor allem die Konsekrationsworte, die alle zu sprechen verpflichtet sind, sind beim Vortrag so zu sprechen, dass die Konzelebranten sie mit leiser Stimme sprechen und die Stimme des Hauptzelebranten deutlich zu hören ist. Auf diese Weise werden die Worte vom Volk leichter verstanden.
Die von allen Konzelebranten gleichzeitig zu sprechenden Teile, die im Messbuch mit Noten versehen sind, werden löbli-cherweise gesungen.
Das Erste Eucharistische Hochgebet bzw. der Römische Kanon219. Im Ersten Eucharistischen Hochgebet bzw. dem Römi-schen Kanon, spricht das Dich, gütiger Vater (Te igitur) der Hauptzelebrant allein; er breitet dabei die Hände aus.
220. Es ist angemessen, das Gedenke (Memento) für die Le-benden und das In Gemeinschaft (Communicantes) dem einen oder anderen der konzelebrierenden Priester zu übertragen, der mit ausgebreiteten Händen und mit lauter Stimme diese Gebete allein vorträgt.
221. Das Nimm gnädig an (Hanc igitur) wird wieder vom Hauptzelebranten allein und mit ausgebreiteten Händen gesprochen.
222. Von Schenke, o Gott, dieser Opfergabe (Quam oblatio-nem) bis Demütig bitten wir dich (Supplices) macht der Haupt-zelebrant die Gebärden; alle Konzelebranten aber sprechen alles gleichzeitig, und zwar in dieser Weise:
a) das Schenke, o Gott, dieser Opfergabe (Quam oblationem) mit zu den Opfergaben hin ausgestreckten Händen;
b) das Am Abend (Qui pridie) und das Ebenso nahm er (Si-mili modo) mit gefalteten Händen;
c) die Worte des Herrn, wenn es angebracht scheint, mit der zum Brot und zum Kelch hin ausgestreckten rechten Hand; bei der Erhebung aber schauen sie zur Hostie und zum Kelch auf und verneigen sich danach tief;
d) das Darum, gütiger Vater (Unde et memores) und das Blicke gnädig (Supra quae) mit ausgebreiteten Händen;
e) das Demütig bitten wir dich (Supplices) verneigt und mit gefalteten Händen bis zu den Worten: durch unsere Teilhabe am Altar (ex hac altaris participatione) und dann aufrecht, und sie bekreuzigen sich bei den Worten: erfülle uns mit aller Gnade und allem Segen des Himmels (omni benedictione caelesti et gratia repleamur).223. Es empfiehlt sich, das Gedenke auch (Memento) für die Verstorbenen und das Auch uns, deinen sündigen Dienern (No-bis quoque peccatoribus) dem einen oder anderen der Konzele-branten zu übertragen, der das Gebet allein und mit ausgebrei-teten Händen und mit lauter Stimme vorträgt.
224. Bei den Worten: Auch uns, deinen sündigen Dienern (Nobis quoque peccatoribus) schlagen sich alle Konzelebranten an die Brust.
225. Das Darum bitten wir (Per quem haec omnia) wird vom Hauptzelebranten allein gesprochen.
Das Zweite Eucharistische Hochgebet
226. Im Zweiten Eucharistischen Hochgebet wird das Ja, du bist heilig (Vere Sanctus) vom Hauptzelebranten allein und mit ausgebreiteten Händen gesprochen.
227. Von Sende deinen Geist (Haec ergo dona) bis Demütig bitten wir dich (Et supplices) sprechen alle Konzelebranten al-les gleichzeitig, und zwar in dieser Weise:
a) Sende deinen Geist (Haec ergo dona) mit zu den Opfer-gaben hin ausgestreckten Händen;
b) Denn am Abend (Qui cum passioni) und Ebenso nahm er (Simili modo) mit gefalteten Händen;
c) die Worte des Herrn, wenn es angebracht erscheint, mit der rechten Hand zum Brot und Kelch hin ausgestreckt; bei der Erhebung aber schauen sie zur Hostie und zum Kelch auf und verneigen sich danach tief;
d) Darum, gütiger Vater (Memores igitur) und Demütig bit-ten wir dich (Et supplices) mit ausgebreiteten Händen.228. Es empfiehlt sich, die Interzessionen für die Lebenden: Gedenke, o Herr, deiner Kirche (Recordare, Domine) und für die Toten: Gedenke auch (aller) unserer Brüder und Schwestern (Memento etiam fratrum nostrorum) dem einen oder anderen Konzelebranten zu übertragen, der sie allein mit ausgebreiteten Händen und mit lauter Stimme vorträgt.
Das Dritte Eucharistische Hochgebet229. Im Dritten Eucharistischen Hochgebet wird das Ja, du bist heilig (Vere Sanctus) vom Hauptzelebranten allein und mit ausgebreiteten Händen gesprochen.
230. Von Heilige unsere Gaben (Supplices ergo te, Domine) bis Schau gütig (Respice, quaesumus) sprechen alle Konzele-branten alles gleichzeitig und zwar in dieser Weise:
a) Heilige unsere Gaben (Supplices ergo te, Domine) mit zu den Opfergaben hin ausgestreckten Händen;
b) Denn in der Nacht (Ipse enim in qua nocte tradebatur) und Ebenso nahm er (Simili modo) mit gefalteten Händen;
c) die Worte des Herrn, wenn es angebracht erscheint, mit der rechten Hand zum Brot und Kelch hin ausgestreckt; bei der Erhebung aber schauen sie zur Hostie und zum Kelch auf und verneigen sich danach tief;
d) Darum, gütiger Vater (Memores igitur) und Schau gütig (Respice, quaesumus) mit ausgebreiteten Händen.231. Es empfiehlt sich, die Interzessionen: Er mache uns (Ip-se nos), Dieses Opfer unserer Versöhnung (Haec hostia nostrae reconciliationis) und Erbarme dich (aller) unserer verstorbenen (Fratres nostros) dem einen oder anderen Konzelebranten zu übertragen, der sie mit ausgebreiteten Händen und mit lauter Stimme vorträgt.
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Zitat
Das Vierte Eucharistische Hochgebet
232. Im Vierten Eucharistischen Hochgebet wird das Wir preisen dich, heiliger Vater (Confitemur tibi, Pater sancte) bis und alle Heiligung vollendet (omnem sanctificationem comple-ret) vom Hauptzelebranten allein und mit ausgebreiteten Hän-den gesprochen.
233. Von So bitten wir dich, Vater (Quaesumus igitur, Domi-ne) bis Blicke, o Herr, auf die Opfergabe (Respice, Domine) sprechen alle Konzelebranten alles gleichzeitig, und zwar in dieser Weise:
a) So bitten wir dich, Vater (Quaesumus igitur, Domine) mit zu den Opfergaben hin ausgestreckten Händen;
b) Da er die Seinen liebte (Ipse enim, cum hora venisset) und Ebenso nahm er (Simili modo) mit gefalteten Händen;
c) die Worte des Herrn, wenn es angebracht erscheint, mit der rechten Hand zum Brot und Kelch hin ausgestreckt; bei der Erhebung aber schauen sie zur Hostie und zum Kelch auf und verneigen sich danach tief;
d) Darum, gütiger Vater (Unde et nos) und Blicke, o Herr, auf die Opfergabe (Respice, Domine) mit ausgebreiteten Hän-den.234. Es empfiehlt sich, die Interzessionen: Herr, gedenke al-ler (Nunc ergo, Domine omnium recordare) und Gütiger Vater, schenke uns allen (Nobis omnibus) dem einen oder anderen der Konzelebranten zu übertragen, der sie mit ausgebreiteten Hän-den und mit lauter Stimme vorträgt.
235. Hinsichtlich der anderen vom Apostolischen Stuhl approbierten Eucharistischen Hochgebete sind die für die einzel-nen festgelegten Normen einzuhalten.
236. Die Schlussdoxologie des Eucharistischen Hochgebets wird nur vom Hauptzelebranten oder, wenn man will, zusam-men mit den anderen Konzelebranten vorgetragen, nicht aber von den Gläubigen.
Die Kommunionriten
237. Der Hauptzelebrant spricht danach mit gefalteten Hän-den die Aufforderung vor dem Gebet des Herrn. Dann spricht er mit ausgebreiteten Händen zusammen mit den übrigen Konzele-branten, die ebenfalls die Hände ausbreiten, und mit dem Volk das Gebet des Herrn.
238. Das Gebet: Erlöse uns (Libera nos) wird vom Hauptze-lebranten allein und mit ausgebreiteten Händen gesprochen. Alle Konzelebranten sprechen gemeinsam mit dem Volk die Schlussakklamation: Denn dein ist das Reich (Quia tuum est regnum).
239. Nach der Aufforderung des Diakons oder, wenn kein Diakon anwesend ist, nach der Aufforderung eines Konzele-branten: Gebt euch ein Zeichen des Friedens (Offerte vobis pacem) geben alle einander den Friedensgruß. Die dem Hauptze-lebranten näher Stehenden erhalten den Friedensgruß von ihm vor dem Diakon.
240. Während des Agnus Dei können Diakone oder einige Konzelebranten dem Hauptzelebranten beim Brechen der Ho-stien für die Kommunion sowohl der Konzelebranten als auch des Volkes helfen.
241. Ist die Mischung vollzogen, spricht der Hauptzelebrant allein und mit gefalteten Händen still das Gebet: Herr, Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes (Domine Iesu Christe, Fili Dei vivi) oder: Herr, Jesus Christus, der Empfang deines Leibes und Blutes (Perceptio Corporis et Sanguinis).
242. Ist das Gebet vor der Kommunion beendet, macht der Hauptzelebrant eine Kniebeuge und tritt ein wenig zurück. Die Konzelebranten gehen nacheinander zur Mitte des Altares, ma-chen eine Kniebeuge und nehmen den Leib Christi ehrfürchtig vom Altar und halten ihn mit der rechten Hand, legen die linke darunter und kehren an ihren Platz zurück. Die Konzelebranten können auch an ihrem Platz bleiben und den Leib Christi von der Patene beziehungsweise Hostienschale nehmen, die der Hauptzelebrant oder einer beziehungsweise mehrere der Konze-lebranten halten und, an ihnen vorbeigehend, darbieten, oder auch indem man die Patene beziehungsweise Hostienschale an den nächsten weitergibt bis zum letzten.
243. Dann nimmt der Hauptzelebrant eine in derselben Messe konsekrierte Hostie und, indem er sie ein wenig über der Patene beziehungsweise Hostienschale oder über dem Kelch erhoben hält, spricht er dem Volk zugewandt: Seht das Lamm Gottes (Ecce Agnus Dei). Gemeinsam mit den Konzelebranten und dem Volk fährt er fort: Herr, ich bin nicht würdig (Domine, non sum dignus).
244. Dann spricht der Hauptzelebrant, zum Altar gewandt, still: Der Leib Christi bewahre mich zum ewigen Leben (Cor-pus Christi custodiat me in vitam aeternam) und nimmt ehr-fürchtig den Leib Christi. In gleicher Weise kommunizieren auch die Konzelebranten. Nach ihnen empfängt der Diakon vom Hauptzelebranten den Leib und das Blut des Herrn.
245. Das Blut des Herrn kann man empfangen, indem man unmittelbar aus dem Kelch trinkt, oder durch Eintauchen der Hostie oder mit einem Röhrchen beziehungsweise mit einem Löffel.
246. Geschieht die Kommunion durch unmittelbares Trinken aus dem Kelch, kann dies in einer der folgenden Weisen ge-schehen:
a) Der Hauptzelebrant, in der Mitte des Altares stehend, nimmt den Kelch und spricht still: Das Blut Christi bewahre mich zum ewigen Leben (Sanguis Christi custodiat me in vitam aeternam). Er trinkt ein wenig vom Blut Christi und gibt den Kelch weiter an den Diakon oder an einen Konzelebranten. Dann teilt er die Kommunion an die Gläubigen aus (vgl. Nrn. 160-162).
Die Konzelebranten treten einer nach dem anderen oder – wenn zwei Kelche verwendet werden – jeweils zu zweit zum Altar, machen eine Kniebeuge, nehmen das Blut Christi, wischen den Rand des Kelches ab und kehren an ihren Sitz zurück.
b) Der Hauptzelebrant trinkt das Blut des Herrn, wobei er wie üblich in der Mitte des Altares steht.
Die Konzelebranten jedoch können das Blut des Herrn emp-fangen, indem sie an ihren Plätzen bleiben und aus dem Kelch, der ihnen vom Diakon oder einem der Konzelebranten gereicht wird, trinken oder auch, indem sie einander anschließend den Kelch weiterreichen. Der Kelch wird immer abgewischt, ent-weder von dem, der trinkt oder von dem, der den Kelch dar-reicht. Jeder kehrt, nachdem er kommuniziert hat, an seinen Sitz zurück.247. Der Diakon sumiert am Altar ehrfürchtig alles, was vom Blut Christi übrig geblieben ist, wobei ihm gegebenenfalls eini-ge der Konzelebranten helfen. Dann trägt er den Kelch zum Kredenztisch, wo er selbst oder ein ordnungsgemäß beauftrag-ter Akolyth ihn in gewohnter Weise purifiziert, abtrocknet und zusammenstellt (vgl. Nr. 183).
248. Die Kommunion der Konzelebranten kann auch so ein-gerichtet werden, dass diese einzeln am Altar den Leib und gleich darauf das Blut des Herrn empfangen.
In diesem Fall kommuniziert der Hauptzelebrant unter bei-den Gestalten in der gewohnten Weise (vgl. Nr. 158). Bei der Kelchkommunion hält er sich jedoch an den jeweils gewählten Ritus der Kelchkommunion, dem dann auch die übrigen Kon-zelebranten zu folgen haben.
Nach der Kommunion des Hauptzelebranten wird der Kelch an eine Seite des Altars auf ein anderes Korporale gestellt. Die Konzelebranten gehen einer nach dem anderen zur Altarmitte, machen eine Kniebeuge und empfangen den Leib des Herrn; dann gehen sie zur Seite des Altars und empfangen das Blut des Herrn entsprechend dem für die Kelchkommunion gewählten Ritus, wie oben gesagt wurde.
Der Kommunionempfang des Diakons und das Purifizieren des Kelches erfolgen wie oben angegeben.249. Geschieht die Kommunion der Konzelebranten durch Eintauchen der Hostie, empfängt der Hauptzelebrant in der ge-wohnten Weise den Leib und das Blut des Herrn. Dabei achtet er aber darauf, dass im Kelch genügend vom Blut Christi für die Kommunion der Konzelebranten bleibt. Der Diakon oder einer der Konzelebranten stellt dann den Kelch in der Mitte oder an der Seite des Altares auf ein anderes Korporale, zusammen mit der Patene beziehungsweise Hostienschale mit den Hostientei-len, wie es günstig erscheint.
Die Konzelebranten treten nacheinander an den Altar, ma-chen eine Kniebeuge, nehmen ein Stück der Hostie und tauchen es teilweise in den Kelch. Sie sumieren die eingetauchte Parti-kel, wobei sie das Kelchtuch unter den Mund halten, und gehen
dann an ihre Plätze zurück, die sie bei Beginn der Messe inne-hatten.
Auch der Diakon empfängt die Kommunion durch Eintau-chen der Hostie. Dem Konzelebranten, der zu ihm sagt: Der Leib und das Blut Christi (Corpus et Sanguis Christi), antwortet er mit Amen. Der Diakon aber trinkt am Altar alles, was vom Blut Christi übrig geblieben ist, wobei ihm gegebenenfalls einige Konzelebranten helfen. Er trägt den Kelch zum Kredenztisch, wo er selbst oder ein ordnungsgemäß beauftragter Akolyth ihn in gewohnter Weise purifiziert, abtrocknet und zusammenstellt.Die Abschlussriten
250. Alles weitere bis zum Schluss der Messe vollzieht der Hauptzelebrant wie gewohnt (vgl. Nrn. 166-168); die Konzele-branten bleiben an ihren Sitzen.
251. Bevor die Konzelebranten sich vom Altar entfernen, ma-chen sie vor dem Altar eine tiefe Verneigung. Der Hauptzele-brant verehrt in der Regel mit dem Diakon den Altar durch einen Kuss.