Konkordat mit der Republik Bergen

  • Deo volente.


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Auf Vorschlag des Staatssekretariats soll die Apostolische Generalsynode über ein


    Konkordat mit der Republik Bergen


    beraten.


    Vorsorglich weise ich daraufhin, dass der Generalsynode keine Entscheidungsgewalt über Konkordatsabschlüsse hat. Ich bitte Kardinal de Renaldi um die Eröffnung dieser Debatte.


    Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Bergen


    Präambel


    Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Linus III., und die Republik Bergen, vertreten durch den Staatspräsidenten Lukas Landerberg, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Bergen bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Republik Bergen in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauerhaft zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


    Artikel I: Gegenseitige Anerkennung
    (1) Der Heilige Stuhl erkennt die Republik Bergen als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
    (2) Die Republik Bergen erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsanto an.
    (3) Die Republik Bergen erkennt die Kirchenprovinz Bergen als einzige Vertretung der apostolisch-katholischen Kirche auf dem Gebiete der Republik Bergen an.


    Artikel II: Diplomatische Vertretungen
    (1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten von Bergen.
    (2) Die Republik Bergen entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
    (3) Der Heilige Stuhl und die Republik Bergen gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und ihnen, ihren Mitarbeitern und ihren Gesandschaftsgebäuden alle weitere Rechte diplomatischer Missionen.


    Artikel III: Regelmäßige Konsultationen
    (1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Republik Bergen oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
    (2) Die Republik Bergen gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Republik Bergen.


    Artikel IV: Gewähr der Religionsausübung
    (1) Die Republik Bergen gewährleistet der apostolisch-katholischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die ungestörte Ausübung ihres Ritus'.
    (2) Die Republik Bergen erkennt das Recht der apostolisch-katholischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


    Artikel V: Rechte der Geistlichen
    (1) Die Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten, insbesondere an der Waffe und als Schöffe, zu.
    neu:

    Die Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche die Möglichkeit zu, von staatlich verpflichtenden Diensten, die mit dem kirchlichen Amt nicht vereinbar sind, befreit zu werden.
    (2) Die Republik Bergen wahrt und schütz das Beichtgeheimnis und wird zu keiner Zeit durch staatliche Autoritäten von einem Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche Auskunft über unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
    (3) Die Republik Bergen wird den Missbrauch der Amtskleidung von Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche wie einen Missbrauch militärischer Uniformen verfolgen.


    Artikel VI: Religionslehre
    (1) Die Republik Bergen sichert der apostolisch-katholischen Kirche das Recht zu, an allen öffentlichen Schulen des Staates katholische Religion als ordentliches Lehrfach anzubieten.
    (2) Die Republik Bergen wird keinen Lehrer für katholische Religion gegen den Willen des Ortsbischofs bestellen und keinen Lehrplan für katholische Religion gegen den Willen des Metropoliten erlassen.
    (3) Die Republik Bergen sichert der apostolisch-katholischen Kirche das Recht zu, an staatlichen Universitäten katholische theologische Fakultäten oder eigene Universitäten für katholische Theologie zu errichten, deren Struktur finanziell und personell von der Kirchenprovinz getragen wird.


    Artikel VII: Besondere Seelsorge
    Die Republik Bergen gewährt der apostolisch-katholischen Kirche die Möglichkeit zur Seelsorge in den Streitkräften des Staates, in den staatlichen Gefängnissen sowie in den öffentlichen Krankenhäusern.


    Artikel VIII: In-Kraft-Treten und Kündigung
    (1) Diese Übereinkunft tritt nach ihrer Unterzeichnung und der gegenseitigen Mitteilung der Ratifizierung in Kraft.
    (2) Diese Übereinkunft kann mit einer Frist von zwei Wochen einseitig gekündigt werden.


    Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am X Juni im Jahre des Herrn 2012 in San Pedro de Valsanto unterzeichnet worden.


    Für den Heiligen Stuhl:
    Unterschrift


    Für die Republik Bergen:
    Unterschrift

  • Eminenzen und Exzellenzen,


    der vorliegende Konkordatsentwurf wurde vom bergischen Staatspräsidenten Lukas Landerberg und Kardinal-Staatssekretär de Renaldi ausgehandelt und liegt derzeit dem bergischen Parlament vor. Gegenüber der vorliegenden Fassung wurde auf Wunsch der Republik Bergen Artikel V/1 wie folgt neu gefasst:

      Die Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen Kirche die Möglichkeit zu, von staatlich verpflichtenden Diensten, die mit dem kirchlichen Amt nicht vereinbar sind, befreit zu werden.


    Dies dient der Rechtsverträglichkeit mit der bergischen Verfassung, ohne die Rechte der Geistlichen unserer Kirche zu verletzen.

  • Liebe Brüder, in Bergen wird leider derzeit immer noch über dieses Konkordat debattiert, es zeichnet sich aber eine deutliche Mehrheit ab.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Liebe Brüder,
    der Entwurf wurde auf Antrag einer Senatsfraktion an den zuständigen Ausschuss zurückverwiesen.


    Gibt es hier noch etwas zu klären?

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Aus meiner Sicht nicht.
    Wir müssen uns in Geduld üben und abwarten.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia et Duc de Nivelles


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    vormals:

    Kardinaldekan, Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto

    Einmal editiert, zuletzt von Louis de Renaldi ()

  • Werte Brüder,


    ich möchte kurz über den Fortschritt in dieser Sache berichtet. Im Auftrag des Staatssekretariats habe ich an einer Anhörung des Auswärtigen Ausschusses des bergischen Senats zum Konkordatsentwurf teilgenommen und Fragen der bergischen Senatoren beantwortet.


    Aufgrund der Senatswahl in der Republik Bergen wurde die Sitzung bis zum Abschluss der nun laufenden Konstituierung des neuen Senats vertagt. Trotz sehr kritischer Fragen einzelner Politiker sehe ich eine Zustimmung im Senat für das Konkordat, insbesondere nachdem die Konservativen aus der Wahl als Gewinner hervorgegangen sind.

  • Werte Brüder,


    die Beratung des Konkordats im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten wurden nach der Wahl einer neuen Staatskanzlerin wieder aufgenommen. Ich bin zuversichtlich, dass die dortigen Diskussionen bald abgeschlossen werden können.


    Außerdem ist in der Republik Bergen ein neuer Staatspräsident vereidigt worden. Unter der Annahme einer baldigen Ratifizierung wird also Herr Präsident Onfroi Lacroix das Konkordat für die Republik Bergen unterzeichnen.

  • Liebe Brüder,
    ich möchte noch einmal auf eine Gegebenheit hinweisen, die viele von Euch nicht wissen können und deshalb denken, meinem Heimatland sei es nicht ernst mit dem Konkordat: Es besteht eine große - noch größere als vor der letzten Wahl - Mehrheit für diesen Vertrag, aber die Rechte der Minderheit sind zum Glück gut geschützt und geregelt, was das Verfahren in diesem Falle leider verzögert.


    Ich möchte Bruder Dario in jedem Falle meinen großen Dank für seine Überzeugungsarbeit und seine Auskunftsbereitschaft danken, die vom Senat positiv angenommen wurde und wird, wie ich denke.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    meine Befragung durch den bergischen Senat ist nun beendet. Die Senatoren befragen nun erneut den früheren Staatspräsidenten Landenberg, der zu den Verhandlungen in San Pedro war.


    Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das Konkordat von der breiten Mehrheit im Senat unterstützt wird. Es sind lediglich einzelne Senatoren, die offensichtlich versuchen, einen Abschluss zu verzögern.

  • Es gibt dort eine Fraktion, die das ganze Konkordat ablehnt, weil es mit der Kirche geschlossen wird.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Wenn ich das wüsste, Bruder.
    Eine mittlerweile erstarkte, ultra-lazistische Fraktion hat die Abstimmung immer wieder heraus gezögert, mittlerweile geht das Konkordat in die dritte Legislaturperiode mit stark geänderten Mehrheitsverhältnissen.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Ich bin zuversichtlich, dass es nach der Konstituierung des Parlaments bald zu einer Abstimmung kommt.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    der bergische Senat hat dem Konkordat schließlich zugestimmt. In der nächsten Woche wird der Heilige Vater nach Bergen reisen und gemeinsam mit dem bergischen Staatspräsidenten das Konkordat unterzeichnen.