Kongregatorium der Kammer

  • Handlung:Nachdem der Heilige Vater das Erste Gesetz für den Staat Valsanto erlassen hat, treffen sich die Bischöfe der Kirchenprovinz Valsanto zur Besprechung in der Apostolischen Kammer. Man einigt sich nach kurzer Zeit darauf, dass Bischof Morales als dritter geistlicher Kapitular Mitglied des Staatskapitels werden soll. Anschließend hat der neue Erzvikar für San Pedro die führenden weltlichen Politiker des Staates eingeladen.

  • Handlung:Álvaro ist aus Santiago dem Ruf des Erzvikars gefolgt und findet sich im Kongregatorium ein.


    ¡Buenas tardes! Mein Name ist Álvaro Icaza Fores aus Santiago.

  • Meine Herren, vielen Dank für Ihr Kommen. Wie Sie wissen, hat der Heilige Vater in der letzten Woche auf Vorschlag der Generalsynode ein neues Grundgesetz für den Staat Valsanto beschlossen. Es geht jetzt darum, für die nächsten Wochen ein provisorisches Staatskapitel zu ernennen. Der nächste ordentliche Termin für die Wahl ist bereits der 15. Juni.


    Dennoch sollen die Arbeiten bereits aufgenommen werden. Als geistliche Kapitulare sind Kardinal Pellicano und ich qua Amt Kapitulare, als dritten Kapitular haben die valsantinischen Bischöfe sich vor einer Stunde auf Bischof Morales geeinigt.


    Für die weltlichen Kapitulare habe ich Sie als führende Kommunalpolitiker eingeladen. Vorläufig suchen wir nur einen Thesaurar als kommissarischen Vorsitzenden des Staatskapitels und Vertreter für die valsantinischen Regionen. Stünden Sie für eines der Ämter zur Verfügung?

  • Ich stehe auch zur Verfügung, Excelenzia. Sofern ich dem Heiligen Stuhl als geeignet erscheine, würde ich mich auch als Thesaurar zur Verfügung stellen.

  • Meine Herren, dann werde ich dem Heiligen Vater die folgende Liste überreichen:

    Thesaurar: Álvaro Icaza Fores
    San Pedro: Mariano di Lirun
    Santiago:
    Nuesca: Javier Verano Lopez
    Santa Julía: Cesare Di Lauro


    Bedenken Sie, Ihre Aufgabe ist vornehmlich, die regulären Wahlen vorzubereiten. Die Konstitution des Staatskapitels wird voraussichtlich am Montag stattfinden. Gibt es von Ihrer Seite noch Fragen?

  • Handlung:Da der Gouvernerspalast derzeit noch renoviert wird, versammelt sich das Staatskapitel zur ersten Sitzung im Kongregatorium der Kammer. Als Thesaurar eröffnet Icaza die Sitzung.


    Meine Herren, ich begrüße Sie zur ersten Sitzung des valsantinischen Staatskapitels und stelle fest, dass wir vollständig versammelt sind. Da unsere Ernennung nur provisorisch ist und unsere Amtszeit in zwei Wochen bereits enden wird, wollen wir gleich mit der Arbeit beginnen.


    Ich möchte dem Staatskapitel zwei Gesetzesvorlagen unterbreiten, einmal für ein Wahlgesetz, und einmal für ein Staatsbürgerschaftsgesetz. Dies sind die beiden Grundlagen, die wir für die Durchführung der Wahlen benötigen.


    Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft


    1. Die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto wird nach Maßgabe dieses Gesetzes vergeben und entzogen. Dabei wird zwischen der Staatsbürgerschaft durch Geburt, der Staatsbürgerschaft durch Ehe und der Staatsbürgerschaft kraft Amtes unterschieden. Wer keine dieser drei Kriterien erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft nicht erhalten.


    2. Durch Geburt erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, dessen Eltern beide ebenfalls über die Staatsbürgerschaft verfügen, oder dessen Eltern seit mindestens 15 Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Valsanto haben und der Betroffene in Valsanto geboren ist.


    3. Durch Ehe erhält die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto jeder, der eine Ehe zu einem Staatsbürger gültig nach valsantinischem Recht und Ritus eingeht.


    4. Kraft Amtes erhalten bestimmte Amtsträger der katholischen Kirche in Valsanto die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto für die Dauer iherer Amtszeit. Dies sind der Heilige Vater, die Kurienkardinäle, die weiteren Mitarbeiter der Kurie, die Bischöfe der Kirchenprovinz Valsanto und die Gardisten der päpstlichen Garden. Auf Antrag können außerdem die Kardinäle und die Metropoliten die Staatsbürgerschaft erhalten.


    5. Die Staatsbürgerschaft kraft Amtes darf grundsätzlich neben der Staatsbürgerschaft eines anderes Landes geführt werden. Ansonsten sind Doppelstaatsbürgerschaften ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht gestattet. Wer dennoch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annimmt, verliert die Staatsbürgerschaft des Staates Valsanto.


    Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    1. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden je an Aschermittwoch, am Fest Heiligstes Herz Jesu und an Allerheiligen statt und werden durch die Apostolische Kammer durchgeführt.


    2. Zum Dekan des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte, männliche Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    3. Zum Kapitular für eine Diözese kann jeder wahlberechtigte, männliche Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, wegen keiner Straftat verurteilt worden ist und seit mindestens einem Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese hat.


    4. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden für jeden Sitz separat statt, dabei sind für die Wahl des Dekans alle Staatsbürger wahlberechtigt und für die Wahl des Kapitulars für eine Diözese nur diejenigen Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese haben.


    5. Für jeden Sitz entscheidet die einfache Mehrheit über den Sieger eines Wahlgangs.

  • Vielen Dank für de Ausarbeitung der Gesetze!
    Ich merke, Sie haben viel Arbeit hineingesteckt. Da mir die Entwürfe zusagen und ich keine Verbesserungsvorschläge habe plädiere ich für einen baldigen Beschluss.

  • Dann schlage ich vor, dass wir darüber abstimmen. Bitte geben Sie

    1. zum Gesetz über die valsantinische Staatsbürgerschaft
    2. zum Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    getrennt ihre Zustimmung durch den Ausruf Annuo, ihre Ablehnung durch den Ausruf Nego oder eine Enthaltung durch den Ausruf Uterque patior bekannt.

  • Verzeiht, aber mir ist eine kleine Lücke aufgefallen: Wir haben nicht bestimmt, wann jemand wahlberechtigt ist.
    Zudem: Warum schließen wir Frauen von weltlichen Ämtern generell aus?


    __
    *aus 3 mach 1 *

  • Die Wahlberechtigung ist in Absatz 5 geregelt. Sie haben aber Recht, dass kein Mindestalter angegeben ist. Ich ändere daher den Vorschlag ab:


    Gesetz über die Wahl der weltlichen Staatskapitulare


    1. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden je an Aschermittwoch, am Fest Heiligstes Herz Jesu und an Allerheiligen statt und werden durch die Apostolische Kammer durchgeführt.


    2. Zum Dekan des Staatskapitels kann jeder wahlberechtigte, männliche Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, nach valsantinischem Recht und Ritus verheiratet ist und wegen keiner Straftat verurteilt worden ist.


    3. Zum Kapitular für eine Diözese kann jeder wahlberechtigte, männliche Staatsbürger des Staates Valsanto gewählt werden, der das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, wegen keiner Straftat verurteilt worden ist und seit mindestens einem Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese hat.


    4. Die Wahlen der weltlichen Staatskapitulare finden für jeden Sitz separat statt, dabei sind für die Wahl des Dekans alle Staatsbürger, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt und für die Wahl des Kapitulars für eine Diözese nur diejenigen Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der entsprechenden Diözese und das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.


    5. Für jeden Sitz entscheidet die einfache Mehrheit über den Sieger eines Wahlgangs.


    Der Ausschluss weiblicher Kapitulare ist im Legis Prima geregelt, eine Änderung müsste durch die Generalsynode herbeigeführt werden.